cutie

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  1. Oder sie sieht den zweiten Teil der Aussage als Ausrede und den ersten als den wahren Grund.
  2. Fühlt sich für mich auch nicht so an. Passiert einfach.
  3. Ok, ich frage mich das auch. Dein Gedankengang @Neice ist ja nahe liegend. Nur hat die Flüssigkeit so oder so absolut keine Ähnlichkeit mit Urin. Wie wäre das in deinem Modell zu erklären?
  4. Dieser "nein heisst nein" Slogan ist einfach quatsch. Es steht nicht im Gesetz "wenn eine Frau Nein sagt aber ja meint, ist es trotzdem eine Vergewaltigung".
  5. Das ist keine Überraschung. Aber du hast doch eben behauptet es sei eine gute Idee sich juristischen Wissen aus einer Kolumne anzulesen. ^^
  6. Einfach nein. Die juristischen Wikipedia-Artikel sind sehr sehr gut. Und deutlich objektiver.
  7. i.ü.: Fischer ist ein Polemiker, der sich dabei nur noch besonders arrogant ausdrückt. Und auch wenn er BGH-Richter ist, muss man erstmal den Gesetzesentwurf und schließlich das Gesetz selbst als Diskussionsgrundlage nehmen. Die Äußerungen von Herrn Fischer im Internet sind nicht das Gesetz. Und im Übrigen ist er auch der Meinung, dass bloßes Begrapschen nicht strafwürdig ist: (in dem Artikel geht es ja auch mit den Ungenauigkeiten schon los, wir reden hier allenfalls über Vergehen, nicht Verbrechen) "Ein Nein ist ein Nein. Hat das jemand schon einmal bestritten? Welche Botschaft, die man noch nicht verstanden hat, könnte sich hinter der Formel verbergen? In der Fantasie ist alles leicht. In der Wirklichkeit nicht. In der Wirklichkeit des Strafprozesses und des materiellen Strafrechts erst recht nicht. Denn das Strafrecht ist nicht irgendein Placebo für die Leiden oder Dummheiten oder Versäumnisse einer Gesellschaft. Man kann letztlich alles zu Verbrechen erklären (und hat es hier und da und zu Zeiten auch schon getan): Die Senkung des Leitzinses auf Null, das Festhalten eines Säuglings beim Windelwechseln, die öffentliche Bezeichnung eines Staatspräsidenten als "Ziegenficker", das sexistische Anquatschen von Passanten in der Stadt, das Anfassen fremder Gesäße oder Brüste, das Anschauen unmoralischer Bilder, das Hören ausländischer Sender. Andere Kulturen – die meisten älter, weiser, schöner, friedlicher als unsere – ergänzen das gerne: Dort ist es ein Verbrechen, kurze Röcke zu tragen oder Schuhe mit 100 mm Absatzhöhe. Oder mit Silikon aufgepolsterte Brüste herzuzeigen. Oder fremde Frauen anzusprechen. Wer auf der Straße in Riad oder Kabul tut, was man in Nizza oder Neapel unbedingt tun zu müssen glaubt, geht zehn Jahre in den Knast." http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/sexualstrafrecht-noetigung-vergewaltigung-fischer-im-recht/komplettansicht
  8. Ich hab keine Ahnung was du da zitiert hast, eventuell Österreich? In DE ist § 218 Schwangerschaftsabbruch. "geschlechtliche Handlungen" sind in DE jedenfalls nicht strafbar, was immer das sein soll.
  9. Bei einem Nein das nicht ernst gemeint ist auch nach einem neuen Gesetz nichts strafbar. Klar hat man Beweisprobleme aber die hatte man immer. Drohung ist Nötigung und das war auch vorher schon strafbar, ja. Aber nach welchem Tatbestand im "alten" Gesetz soll es strafbar sein, jemandem im Vorbeigehen zwischen die Beine zu fassen?
  10. wo steht denn das mit dem scherzhaften nein?
  11. Naja wir reden über eine Gesetzesänderung. Die Euch nicht passt. Dann kann man schon mal konkret diejenigen Worte, die "jeder so auslegen kann wie er will" benennen. Welche Worte sind es denn?
  12. Worüber reden wir denn jetzt eigentlich? Das hier? https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_SchutzSexuelleSelbstbestimmung.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Wo steht da bitte, dass rumknutschen und an den Brüsten anfassen strafbar ist, wenn sie hinterher sagt dass sie das nicht wollte? Wenn man aus ner normalen Interaktion heraus rummacht, fehlt es immer am Vorsatz. Und den muss Mann nicht widerlegen, sondern der muss erstmal bewiesen werden. Wie traurig ist das bitte, wenn ein Mann den Unterschied zwischen im Club rummachen und ner fremden Frau im Vorbeigehen in der Sauna an die Klitoris fassen, weil sie ja nicht nein gesagt hat, nicht versteht.
  13. Man erfährt ja über die Kindheit allenfalls das was in der eigenen Wahrnehmung und Erinnerung des Partners noch vorhanden ist und das gefiltert und ohne Vergleichsmöglichkeiten. Ich kann ja nicht mal meine eigene Kindheit einschätzen. Und meine Cleverness reicht leider nicht um zu verstehen wie ich Schulz von Thun zum Screenen einsetzen kann. Das ist doch fleißend, dynamisch und situationsabhängig, und außerdem auch von meiner Art zu kommunizieren. Und wenn jemand irgendwie (für mich) ne doofe Art hat bei Konflikten zu kommunizieren, merke ich das auch ohne dass ich mich für einen Stil entscheiden muss? Extreme sind halt immer doof, aber welche Variante das nun ist.... Also wenn ich mir die Liste so anschaue, dann habe ich in verschiedenen Situationen schon in verschiedenen (nicht allen) dieser Stile kommuniziert. Und jetzt?
  14. Gar nicht schlecht! Lehrerin. pfft. aber stimmt, bei Physik bin ich in der 6. Klasse ausgestiegen. obwohl, wie das mit der Schwerkraft funktioniert hab ich noch begriffen...