Exfreundin entzieht das gemeinsame Kind

9 Beiträge in diesem Thema

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Hallo zusammen,

vielleicht hat ja jmd. nen Rat, da ich mich in der Materie nicht auskenne.

Tatsächlich handelt es sich um eine guten Freund von mir. 36 Jahre jung und seit letztem Nov. von der Freundin getrennt. Die beiden haben einen dreijährigen Sohn.

Um es so kurz wie möglich zu halten, die Beziehung war eine reine Katastrophe von vornherein und auch nach der Trennung (mittlerweile Wohnlich getrennt) herrscht Sodom und Gomorra zwischen beiden.

Das Problem? Die Freundin bestraft meinen Freund, indem Sie Ihn den Sohn nicht sehen lässt.  D.h. verhält er sich nicht so wie Sie möchte, entzieht Sie im seinen Sohn.

Ich will gar nicht auf die Details eingehen, warum es eine schwierige Beziehung war, oder wie es dazu kam. Ich weiß nur nicht, ob Sie rechtlich gesehen das auch darf?

 

Übrigens sind Sie nicht verheiratet, ich weiß nicht ob das eine Rolle spielt?

Kann man rechtlich dagegen etwas tun? Ich meine Sie benutzt tatsächlich den kleinen als Druckmittel! Mein Freund ist Arzt im Uniklinikum, daher wirklich kein Vollpfosten und ein Mensch der das Herz am rechten Fleck trägt. Ihn zermürbt die Sache sehr und er weiß sich auch nicht mehr zu helfen.  

Hat jmd. für so einen Fall irgendein Rat?

 

Meinem Freund geht es nur um den Kleinen. Er will mit Ihr nur das notwendigste klären, aber vor allen will er seinen Sohn sehen.

 

Gibt es eventuell noch andere Wege, außer dem Gang zum Anwalt? Pro Familia? 

 

Wäre euch sehr verbunden, falls jemand Rat weiß!

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Haben sie gemeinsames Sorgerecht? Ich würde auch schnell handeln und z.B. zum Jugendamt gehen.

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vor 12 Minuten schrieb PWillow:

Haben sie gemeinsames Sorgerecht? Ich würde auch schnell handeln und z.B. zum Jugendamt gehen.

Ist in Umgangsfragen irrelevant. Sorge- und Umgangsrecht haben nicht miteinander zu tun.

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Da hat sich gesetzlich ja was getan. So weit ich weiß war das zumindest früher so, dass wenn man nicht verheiratet war und das nicht geregelt hat es nicht einfach war diese Rechte durchzusetzen.

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vor 4 Stunden schrieb LegallyHot:

Dreisprung.

1) Anfrage direkt an die Mutter, funktioniert es so nicht, regelmäßigen Kontakt sicher zu stellen

2) Einschalten der Erziehungsberatung/des Jugendamtes mit der Bitte eine verlässliche Umgangsregelung zu vereinbaren. Klappt auch das nicht

3) Antrag beim zuständigen Familiengericht (E.A.) auf Regelung des Umganges

 

Und zwar so schnell wie irgend möglich. Stichwort Kontinuität und Entfremdung. Umso länger der Kontakt ausfällt, umso komplizierter wird´s ihn nachher wieder herzustellen.

Vielen Dank, wertvolle Info's!

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vor 2 Stunden schrieb PWillow:

Da hat sich gesetzlich ja was getan. So weit ich weiß war das zumindest früher so, dass wenn man nicht verheiratet war und das nicht geregelt hat es nicht einfach war diese Rechte durchzusetzen.

Also das war der  Zustand vor rund 20 Jahren und älter. Umgangsrecht ist schon seit irgendwann in den 90ern klar vom Sorgerecht getrennt und die Kiste mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht verheirateter Eltern wurde im Grunde schon Anfang der 2000er vom EuGH angemahnt, unsre Spezis hier in DE haben dann auch "nur" noch 7 Jahre gebraucht um es umzusetzen. Da gab es dann erst ne Übergangsphase mit Positivprüfung und seit der Novellierung vor.. puh... 3 Jahren? .. gilt die Negativprüfung. Meint: Beantragt ein nicht-verheirateter Vater vor Gericht das gemeinsame Sorgerecht, wird es ihm zugesprochen, es sei denn es sprechen klare, das Wohl des Kindes berührende Gründe dagegen.

*hust*

Hab ich mal gehört.

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Die Vaterschaft muss ja in jedem Fall anerkannt sein, zum einen wegen des Unterhaltsanspruches des Kindes, zum andren weil eben auch nur Vater und Mutter (und Großeltern, andres Thema) ein Umgangsrecht haben. Dazu musst zumindest zweifelsfrei fest stehen, wer denn Vater und Mutter sind. Das hat aber mit dem Sorgerecht wiederum nichts zu tun.

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