Fruchtgummi

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Über Fruchtgummi

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2028 Profilansichten
  1. du hast die Diplomarbeit also gelesen?
  2. http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,805437,00.html jemand hat ne diplomarbeit über PU geschrieben :D alter..was ist denn bitte aus dieser bewegung geworden..
  3. Eine der Grundregeln des Games : Du kannst eine Frau NIEMALS logisch dazu überreden, dich anziehend zu finden. Von daher stimme ich Fastlane 100% zu.
  4. Mit Alkohol erzeugst du natürlich ne Menge Emotionen, das ist richtig und gut und essentiell für jede Verführung. Andererseits musst du aber leider auch annehmen, dass Frauen auch "sozial konditioniert sind" und wenn du zu sehr "aus der Reihe tanzst", dann eher außerhalb ihre Realität landest, als sie danach abschleppst Der Tipp hier mit Gin habe ich auch ausprobiert und ist ganz gut , dabei bleibst du nüchtern, "fügst" du dich aber dennoch in die Gesellschaft. Und was die Emotionen angeht: Ultimativ musst du es IMMER noch selbst lernen, Frauen zu verführen, dh Emotionen zu erzeugen. Und das ohne Hilfsmittel. Denn schließlich möchtest du ein wahrer Verführer werden, und nicht jemand mit Hilfsmittel :) Warum nicht einfach hallo sagen? Wer nicht mit einem simplen "Hi" open kann, ihm hilft auch letztendlich ein kreativer Opener nichts. Letztendlich wird die Frau deine Persönlichkeit prüfen, und nicht deine Äußere Schale bestehend aus "kreativen" Opener :)
  5. Fruchtgummi

    clubben

    hab bock jemand auch?
  6. eine versuchte 240 StGB und eine vollendete 185 StGB
  7. habe sowohl meinen prof gefragt, als auch einen rechtsanwalt. prof hat mich rausgeschickt, ohne zu antworten. der rechtsanwalt sagt die ganze zeit: kommt drauf an. sowohl bei der Frage "ist direct game verboten?" als auch "ist fragen nach dem sex fragen verboten?"
  8. Zum Sachverhalt: Das Schlüsselwort ist "öffentlich". PickUp hat nichts mit der öffentlichen Ordnung oder mit dem öffentlichen Handeln zu tun. Alles was ein PUA sagt / macht passiert entweder unter 4 Augen oder in engem Kreis. Demonic confidence bildet da auch keine Ausnahme . Zu Dir: Was Du hier treibst ist nicht weiteres als juristische Wichtigtuerei. Damit macht man sich keine Freunde, weder online, noch IRL. Am besten gewöhnst Du es Dir ab... lies mal die definition der rechtsprechng über das wort öffentlich, bevor du dich äusserst.
  9. leute, es ist ok. ich frag morgen meinen prof, der ist experte in diesem gebiet und hat genau über dieses thema. also 118 Owig habilitiert. wird spannend. aber ich tippe auf 95%, dass das nach sex fragen bei §118 scheitert.
  10. wo hast du denn son scheiß her. reden wir über das gleiche. nämlich nach sex fragen?
  11. nee, ein AFC würde sagen, das ist geil. sonst würd wohl keiner how i met your mother gucken. Aber darum geht es gar nicht. dieser ausdruck ist nur da, um zu unterstreichen, dass es nicht auf die empfindung des betroffenen ankommt, sondern auf die objektive sicht. (eigentlich verschwörerisch gesagt genau das, was die richter davon halten)
  12. ach mir reichts. ich gehe morgen meinen strafrecht professor fragen. und zu fastlane, er hat ja sehr akkurat angemerkt, dass das "fragen" möglicherweise nicht im tatbestand steht, sondern nur das anbieten. könnte aber konkludent sein: Anbieten ist in erster Hinsicht die ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung der Bereitschaft zu sexuellen Handlungen (BayObLGSt. 1981, 79 = JZ 1981, 637; teilw. abw. Rebmann/Roth/Herrmann Rdn. 6; Bohnert Rdn. 5, die Anbieten als Nachweis einer Gelegenheit zu sexuellen Handlungen definieren).