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  1. Moin Leute, folgender Sachverhalt: Ich arbeite neben meinem Studium und habe in diesem Jahr 2 Sonderzahlungen zu je 150€ von meinem Arbeitgeber erhalten. Dieser Bonus ist weder lohnsteuer- noch sozialversicherungspflichtig. Da ich noch über meine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bin, gilt für mich die Einkommensgrenze von 455€ pro Monat, unter Berücksichtigung des Arbeitnehmerpauschbetrags von 1000€. Macht also insgesamt einen maximalen Jahresbetrag von 6460€. Nun habe ich durch die Sonderzahlungen einen Unterschied zwischen meinem Gesamtbrutto (nach EBV) und meinem Steuerbrutto. Das Steuerbrutto liegt unter der Jahresgrenze, das Gesamtbrutto darüber. Ich habe im letzten Monat Post von der Krankenkasse bekommen, in der mir mitgeteilt wurde, dass ich zu viel verdiene und die Familienversicherung daher nicht mehr möglich sei. Ich wurde daraufhin aufgefordert den studentischen Beitrag für dieses Jahr nachzuzahlen. Die zentrale Frage ist nun, ob die Sonderzahlungen in die Berechnung des regelmäßigen Gesamteinkommens einfließen oder nicht. Ich habe angenommen bzw. nehme an, dass dies nicht so ist, weil sie ja eben nicht sozialversicherungspflichtig sind. Dazu habe ich u.a. auch das hier im Netz gefunden: https://www.haufe.de/personal/entgelt/corona-sonderzahlungen-bis-1500-euro-steuerfrei_78_514044.html Dort heißt es: "Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Steuerfreie Einnahmen gehören grundsätzlich nicht zum Arbeitsentgelt. Die Sozialversicherungsfreiheit ergibt sich damit automatisch aufgrund der Steuerfreiheit. Auch bei Minijobbern gehören die steuerfreien Beihilfen oder Unterstützungen nicht zum regelmäßigen Verdienst des Minijobbers und führen somit nicht zum Überschreiten der zulässigen Entgeltgrenze. Die Sonderzahlung beeinflusst den 450-Euro-Minijob daher nicht." Als ich mich vor einiger schon mal mit dem Thema beschäftigt habe bin ich zu dem gleichen Ergebnis gekommen, leider hab ich die Seiten von damals nicht mehr parat. So hab ich dann ja auch meine Arbeitszeiten geplant. Meinen Standpunkt hab ich der Krankenkasse auch so mitgeteilt, die beharren allerdings weiterhin auf ihrem Standpunkt und nehmen mein auf der Lohnabrechnung ausgewiesenes Gesamtbrutto als Berechnungsgrundlage. Etwas merkwürdig fand ich es zudem, dass das Schreiben schon vor meiner letzten Lohnabrechnung kam, bei der selbst mein Gesamtbrutto noch unter 6460€ lag. Ich sehe mich hier im Recht, aber um 100prozentige Gewissheit zu bekommen ist meine Frage: Werden die Sonderzahlungen bei der Berechnung des monatlichen Gesamteinkommens mitberechnet oder nicht? Ich hab lange im Internet rechechiert, aber eine passgenaue Antwort konnte ich einfach nicht finden. Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.