Spiegel: Leibliche Väter haben eingeschränkte Rechte - Hammer!

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Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Klage von zwei leiblichen Vätern abgewiesen, die auf Anerkennung der (definitiv bestehenden) Vaterschaft geklagt hatten. Hier der ganze Artikel:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,822984,00.html

Also m.E. wird's jetzt ja wohl richtig krank. Ab sofort wird also rechtlich festgelegt, wer Vater ist oder nicht, unabhängig davon, wer wirklich "der Erzeuger" ist? Sehe ich doch richtig, oder?

Na dann bin ich ja mal gespannt, wieviele Kinder später ihre Mütter verklagen wegen vorsätzlichem Entzug des echten Vaters...

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Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Klage von zwei leiblichen Vätern abgewiesen, die auf Anerkennung der (definitiv bestehenden) Vaterschaft geklagt hatten. Hier der ganze Artikel:

http://www.spiegel.d...,822984,00.html

Also m.E. wird's jetzt ja wohl richtig krank. Ab sofort wird also rechtlich festgelegt, wer Vater ist oder nicht, unabhängig davon, wer wirklich "der Erzeuger" ist? Sehe ich doch richtig, oder?

Na dann bin ich ja mal gespannt, wieviele Kinder später ihre Mütter verklagen wegen vorsätzlichem Entzug des echten Vaters...

Wieso das?

Ist nur die Konsequente Fortsetzung von Demokratie, links interpretierten "Menschenrechten" und der "Individualisierung"/"Liberalisierung" der Gesellschaft.

Ich sehe da nichts zum "aufregen".

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Ist in meinen Augen ganz klar eine Beschneidung der Menschenrechte der leiblichen Väter und damit ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Solange es sowas bei uns gibt, müssen wir, wenn wir uns über Dinge wie die Scharia aufzuregen, imemr auch an die eigene Nase fassen.

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Man sollte hier schon die kollidierenden Interessen berücksichtigen, bevor man wieder die Heugabel rausholt und "Zeter! Mordio!" schreit.

PP

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Man sollte hier schon die kollidierenden Interessen berücksichtigen, bevor man wieder die Heugabel rausholt und "Zeter! Mordio!" schreit.

PP

OK, habe ich.

Dann darf ich ja jetzt: "Zeter! Mordio!" *mit der Heugabel herum fuchtel*

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In den letzten Jahren wurden die Rechte der leiblichen Väter durchaus gestärkt. Aber dennoch ist das Familienrecht nicht das Gelbe vom Ei.

Hab grad ne aktuelle Situation in der Familie die nicht so lustig ist. Naja mal sehen was kommt wenn das Kind das die Frau einfach mitgenommen hat aus dem Säuglingsalter raus ist. Wenigstens darf es der Vater alle vier Wochen (oder warens zwei Wochen) mal für ne Stunde sehen.

Unter Aufsicht des Jugendamtes versteht sich.

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Schwieriges Thema:

Beim "Vater" dessen Vaterschaft nie erwiesen gilt verstehe ich das Urteil gut. Kann auch nicht sein, dass jemand nur weil er einmal gefickt hat einen Familienverbund sprengen kann und sich dann mal eben durch alle Instanzen klagt um herauszubekommen, dass er gar nicht der Vater ist. Die Ehe ist dann zu 99% eh im Arsch und damit können Ehen und Familien zerstört werden. Das ganze birgt sehr grosses Missbrauchspotenzial.

Folgendes Szenario: Frau vögelt mit nem Lover mit Gummi. Sie wird Schwanger und der Lover (der inzwischen abgeschossen wurde) fühlt sich gekränkt und macht juristisch Terror da das Gummi laut seiner Aussage geplatzt ist. Das kann so nicht sein.

Beim erwiesenen Vater ist das sicher anders, nur, dass die Vaterschaft offiziel erwiesen sein muss. Ist er das muss jener Rechte haben. Dann hätte die Frau halt nicht rumficken sollen wollte sie die heile Familienwelt haben. :-p

Hinzukommt noch der juristische Vater sich sehr schnell zurückziehen kann wenn die Beziehung zur Mutter zu Ende ist. Schlussendlich verbindet ihn mit dem Kind "nur" die Mutter. Ob das zum Wohle des Kindes ist, ist zweifelhaft.

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Man sollte hier schon die kollidierenden Interessen berücksichtigen, bevor man wieder die Heugabel rausholt und "Zeter! Mordio!" schreit.

PP

OK, habe ich.

Dann darf ich ja jetzt: "Zeter! Mordio!" *mit der Heugabel herum fuchtel*

Na, offensichtlich nicht.

PP

bearbeitet von PrinzPi

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Man sollte hier schon die kollidierenden Interessen berücksichtigen, bevor man wieder die Heugabel rausholt und "Zeter! Mordio!" schreit.

PP

OK, habe ich.

Dann darf ich ja jetzt: "Zeter! Mordio!" *mit der Heugabel herum fuchtel*

Na, offensichtlich nicht.

PP

Wenn man nach Berücksichtigung aller Seiten nicht zu einem anderen Schluss kommen darf, als du, dann hast du etwas nicht verstanden.

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Ähm, ich glaub, da wurd ein bisschen was falsch verstanden. Es geht hier nicht darum, leiblichen Vätern die Vaterschaft abzuerkennen, sondern darum, rechtlichen Vätern die Vaterschaft nicht abzuerkennen. Und das Gericht hat lediglich gesagt, dass diese Fragen nicht grundsätzlich von ihm geklärt wird, sondern die Entscheidungen bei den nationalen Gerichtsbarkeiten bleiben. Da wurd kein Gesetz erlassen, nach dem Mama einfach mal einen rechtlichen Vater einsetzen kann (das wäre ja auch noch schöner!).

Es geht darum, dass ein Vater (der als solcher anerkannt wurde, weil der leibliche Vater die Vaterschaft eben nicht anerkannt hat/ von seinem Kind gar nichts weiß etc.) der eine soziale Bindung zu dem Kind aufgebaut hat, nicht mal eben rausgekickt werden kann (was je nach Fall sogar ganz vernünftig ist).

Klare Aussage des Gerichts: Es ist keine generelle Menschenrechtsverletzung, wenn einem leiblichen Vater nicht auch nachträglich (und auf Kosten des sozialen Vaters) die Vaterschaft zuerkannt wird. Das heißt nur, es gibt Fälle in denen der rechtliche Vater des Kindes - zum Wohle des Kindes - auch offizieller Vater bleiben soll. Ob das so geschehen darf, sollen die zuständigen Gerichtsbarkeiten klären. Absolut nachvollziehbar meinerseits, jede andere Entscheidung würde ja auch mit dem Adoptionsgesetz kollidieren, oder sehe ich das falsch?

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Man sollte hier schon die kollidierenden Interessen berücksichtigen, bevor man wieder die Heugabel rausholt und "Zeter! Mordio!" schreit.

PP

OK, habe ich.

Dann darf ich ja jetzt: "Zeter! Mordio!" *mit der Heugabel herum fuchtel*

Na, offensichtlich nicht.

PP

Wenn man nach Berücksichtigung aller Seiten nicht zu einem anderen Schluss kommen darf, als du, dann hast du etwas nicht verstanden.

Wenn man erkennt, dass man mehrere Seiten zu berücksichtigen hat und es kollidierende Interessen gibt, dann wird man nicht zur Heugabel greifen. Denn dann hat man kapiert, dass das Problem ein komplizierteres ist.

PP

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Ähm, ich glaub, da wurd ein bisschen was falsch verstanden. Es geht hier nicht darum, leiblichen Vätern die Vaterschaft abzuerkennen, sondern darum, rechtlichen Vätern die Vaterschaft nicht abzuerkennen. Und das Gericht hat lediglich gesagt, dass diese Fragen nicht grundsätzlich von ihm geklärt wird, sondern die Entscheidungen bei den nationalen Gerichtsbarkeiten bleiben. Da wurd kein Gesetz erlassen, nach dem Mama einfach mal einen rechtlichen Vater einsetzen kann (das wäre ja auch noch schöner!).

Es geht darum, dass ein Vater (der als solcher anerkannt wurde, weil der leibliche Vater die Vaterschaft eben nicht anerkannt hat/ von seinem Kind gar nichts weiß etc.) der eine soziale Bindung zu dem Kind aufgebaut hat, nicht mal eben rausgekickt werden kann (was je nach Fall sogar ganz vernünftig ist).

Klare Aussage des Gerichts: Es ist keine generelle Menschenrechtsverletzung, wenn einem leiblichen Vater nicht auch nachträglich (und auf Kosten des sozialen Vaters) die Vaterschaft zuerkannt wird. Das heißt nur, es gibt Fälle in denen der rechtliche Vater des Kindes - zum Wohle des Kindes - auch offizieller Vater bleiben soll. Ob das so geschehen darf, sollen die zuständigen Gerichtsbarkeiten klären. Absolut nachvollziehbar meinerseits, jede andere Entscheidung würde ja auch mit dem Adoptionsgesetz kollidieren, oder sehe ich das falsch?

Hab ich auch so verstanden, hab mir die Entscheidung (sofern schon online) aber nicht durchgelesen und mich auf die Medienberichte verlassen. Insofern wäre - wenn überhaupt - das deutsche Gesetz das Problem.

PP

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