falscher strafbefehl zugeschickt

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hallo leute, heute bekam ich einen gelben umschlag vom amtsgericht mit dem inhalt eines strafbefehls wegen diebstahl, jedoch nicht auf meinen namen,also mein name als empfänger stimmte schon, nur auf den strafbefehl stand ein ganz anderer name mit einer anderen adresse. laut dem strafbefehl wurde der diebstahl von zwei personen begangen , die andere würde dann noch einen gesonderten bekommen. was ich stutzig gemacht hat, das der anschreibe zettel eine fast andere geschäftsnummer als den auf dem briefkopf hatte, also die letzen beiden zahlen sind anders jedenfalls habe ich beim gericht angerufen, und habe die darauf hingewiesen, das sie den strafbefehl falsch zugestellet haben udn ich nicht herr xy bin, die wollte dann die nummer haben, wühlte in den akten und entschuldigte sich, ich sollte das schreiben wieder zurückschicken, ich werde aber auch noch einen strafbefehl bekommen... nur ich habe überhaupt keine anhnung wegen was ich einen strafbefehl bekommen soll? die dame wollte mir aus datenschutz gründen den grund auch nicht sagen, ich hatte im februar mal eine vorladung wegen warenbetrug, bin da natürlich nicht hingegangen, nebenbei verlief dann noch ein zivilverfahren was ich aber gewonnen habe. bekommen deswegen noch den strafbefehl, obwohl zivilrechtlich ja eingestellt wurde? ich habe eher das gefühl, das sie dachte ich wäre die andere person die noch einen gesonderten bekommt, da die geschäftnummer ja fast identisch ist.

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Gast BillyStyle
was ist denn ein frame? und freeze out?

Yeah Baby, you made my Day!

:rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:

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hallo Leute.

Ich wurde vorgestern standrechtlich erschossen, für ein Vergehen, das ich nicht begangen habe. Aber der Täter hatte den gleichen Vornamen wie ich und wohnt auch in Mecklenburg-Vorpommern.

Auch sonst sind wir uns sehr ähnlich: Wir haben beide eine Waschmaschine und tragen meistens Schuhe wenn wir rausgehen. Ausserdem ist er auch Rechtshändler und spricht, wie ich, fliessend deutsch!

Klar kann es da schonmal zu Verwechslungen kommen und eine gewisse Mitschuld, im Sinne Irreführung der Behörden werde ich mir auch nicht komplett wegduschen können. Aber für Etwas haftbar gemacht zu werden, das ich in solcher Geselligkeit nie hätte ausführen, können, finde ich nun auch zeimlich needy. Ich bin ja nun schon 2 Tage tot, aber die Situation lässt mir kein RIP. Was meint ihr, hätte ich hier die Justiz-Amogs mal klar konfrontieren sollen oder ist schlussendlich mein Schulterzucken doch die bessere Alternative? Momentan denke ich das das Freezen die beste Option ist, oder sollte ich doch lieber die Staatsmacht mit meinen erfüllten DHVs necken?

PS: Wer mir Blumen zum Grab bringen möchte: gerne! Aber bitte keine Orchideen, die erinnern mich zu stark an Olaf Palme, in den ich mal unsterblich war.

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Gast BillyStyle

OK, du warst mal unsterblich in Olaf? Nicht meine Welt aber ein schönes Comming Out ;-)

Wenn ich mal wieder drüben in MekPom bin mach ich das gerne, Adresse? Ach so und bitte bleib liegen, ich erschreck mich doch so leicht!

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Glaube der wollte eigentlich vielleicht sagen, du waerst da besser mal hingegangen.

Zu einer polizeilichen Vernehmung würde ich auch nicht gehen.

Im Endeffekt musst du den Strafbefehl einfach abwarten. Der Ausgang des Zivilverfahrens heißt hier noch nicht viel.

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Hat da jemand den falschen Brief in den an Dich adressierten Briefumschlag gesteckt oder wie müssen wir uns das nun vorstellen?

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Gast 2015

hallo leute, heute bekam ich einen gelben umschlag vom amtsgericht mit dem inhalt eines strafbefehls wegen diebstahl, jedoch nicht auf meinen namen,also mein name als empfänger stimmte schon, nur auf den strafbefehl stand ein ganz anderer name mit einer anderen adresse. laut dem strafbefehl wurde der diebstahl von zwei personen begangen , die andere würde dann noch einen gesonderten bekommen. was ich stutzig gemacht hat, das der anschreibe zettel eine fast andere geschäftsnummer als den auf dem briefkopf hatte, also die letzen beiden zahlen sind anders jedenfalls habe ich beim gericht angerufen, und habe die darauf hingewiesen, das sie den strafbefehl falsch zugestellet haben udn ich nicht herr xy bin, die wollte dann die nummer haben, wühlte in den akten und entschuldigte sich, ich sollte das schreiben wieder zurückschicken, ich werde aber auch noch einen strafbefehl bekommen... nur ich habe überhaupt keine anhnung wegen was ich einen strafbefehl bekommen soll? die dame wollte mir aus datenschutz gründen den grund auch nicht sagen, ich hatte im februar mal eine vorladung wegen warenbetrug, bin da natürlich nicht hingegangen, nebenbei verlief dann noch ein zivilverfahren was ich aber gewonnen habe. bekommen deswegen noch den strafbefehl, obwohl zivilrechtlich ja eingestellt wurde? ich habe eher das gefühl, das sie dachte ich wäre die andere person die noch einen gesonderten bekommt, da die geschäftnummer ja fast identisch ist.

Ernsthaft: Wie soll das PU-Forum dir helfen? Ah warte, gib doch mal den "ganz andere[n] name[n] mit einer ganz anderen adresse" preis, vielleicht meldet sich derjenige per PM bei dir!

Blond.png

PM = Private Message (englisch für Privat-Nachricht)

PU-Forum = Pickup-Forum; www.pickupforum.de

bearbeitet von s_c

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Hab auch schon gehört dass man besser zum Anwalt geht stat zur vorladung. Weil man sich dann nicht so schnell selbst belasten kann.

Kann auch nach hinten losgehen da nicht zu erscheinen.

Kann man wirklich Bücher drüber schreiben inwiefern man lieber an der Verfahrensabwicklung mitarbeiten sollte.

In vielen Fällen ist das einfach irrsinnig es überhaupt auf einen Sitzungstermin ankommen zu lassen bzw. fordert man diesen geradezu hinaus, wenn man nix von sich hören lässt. Spricht ja nix dagegen da mit einer Erklärung zu erscheinen über die man sich mal ein Stündchen Gedanken gemacht hat und diese dort vorzutragen. Da Löcher in den Bauch fragen lassen Nein, da die Sache voranbringen Ja. So ganz grundsätzlich.

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Hab auch schon gehört dass man besser zum Anwalt geht stat zur vorladung. Weil man sich dann nicht so schnell selbst belasten kann.

Kann auch nach hinten losgehen da nicht zu erscheinen.

Kann man wirklich Bücher drüber schreiben inwiefern man lieber an der Verfahrensabwicklung mitarbeiten sollte.

In vielen Fällen ist das einfach irrsinnig es überhaupt auf einen Sitzungstermin ankommen zu lassen bzw. fordert man diesen geradezu hinaus, wenn man nix von sich hören lässt. Spricht ja nix dagegen da mit einer Erklärung zu erscheinen über die man sich mal ein Stündchen Gedanken gemacht hat und diese dort vorzutragen. Da Löcher in den Bauch fragen lassen Nein, da die Sache voranbringen Ja. So ganz grundsätzlich.

So siehts aus Itzi. Man braucht sich nicht selbst zu belasten. Wenn man das beherzigt kann man mit den Behörden auch durchaus "zusammenarbeiten".

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achja...die sache mit einem anwalt nehmen ist auch nicht so einfach. ein statement über den laufen zu lassen, kann einen bis zu 600 euro kosten...und das nur fürr akteneinsicht und der erklärung und in einem strafverfahren ist nix mit prozesskostenbeihilfe.habe 300 euro geldstrafe bekommen, das ist letztendlich billiger als wenn ich einen anwalt beauftragt hätte.

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Hab auch schon gehört dass man besser zum Anwalt geht stat zur vorladung. Weil man sich dann nicht so schnell selbst belasten kann.

Kann auch nach hinten losgehen da nicht zu erscheinen.

Kann man wirklich Bücher drüber schreiben inwiefern man lieber an der Verfahrensabwicklung mitarbeiten sollte.

In vielen Fällen ist das einfach irrsinnig es überhaupt auf einen Sitzungstermin ankommen zu lassen bzw. fordert man diesen geradezu hinaus, wenn man nix von sich hören lässt. Spricht ja nix dagegen da mit einer Erklärung zu erscheinen über die man sich mal ein Stündchen Gedanken gemacht hat und diese dort vorzutragen. Da Löcher in den Bauch fragen lassen Nein, da die Sache voranbringen Ja. So ganz grundsätzlich.

Schwierige Sache. Erstmal ist fraglich, woher die Vorladung kommt. Kommt sie von der Polizei, würde ich sie fast immer ignorieren.

Der Grund dafür ist, dass die Polizei nunmal keine Befugnis hat, ein Verfahren einzustellen.

Kommt die Vorladung von der Staatsanwaltschaft, ist sie dann ja auch bindend und es gibt einen Grund, dort anzutanzen.

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meine vorladung kam von der polizei.

ich war tatsächlich mal bei einer vorladung, damals wusste ich noch garnicht das man da überhaupt nicht erscheinen brauch.

jedenfalls hat mir damals der polizist, ständig versucht mir das wort im mund rumzudrehn, und ich bin nur noch mit anwaltliche hilfe heil aus der sache rausgekommen, ist auch schon jahre her...deswegen werde ich niemals wieder zu einer vorladung gehen...sei es als beschuldigter aber auch als zeuge, ich würde hchstens gehn, wenn es um wirklich heftige delikte geht wie mord oder vergewaltigung, aber das kann auch ganz schnell nach hinten losgehn, siehe der mordfall in emden

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