Anzeige wegen Beleidigung auf Sexueller Grundlage

71 Beiträge in diesem Thema

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich habe gerade einen Brief von der Polizei bekommen.

Vorladung als Beschuldigter

Tatvorwurf : Beleidigung auf sexueller Grundlage.

Es ist lt. Polizei nach einem Diskobesuch am 01.12.13 passiert auf dem Weg nachhause.

Die Geschichte :

Ich War auf dem weg nach der Diskothek Richtung daheim.

Da habe ich ein Mädchen (sehr leicht angezogen) gehen sehen und bin etwas neben ihr gelaufen und habe ihr meine

Jacke über die Schulter geworfen. Sie hat auch dankend angenommen und wir liefen langsam Richtung nach Hause und haben etwas gequatscht.

Sie wollte bei einem Kumpel übernachten und ich habe sie noch gefragt ob sie mit zu mir will. (hatte aber echt nichts böses im Sinn.) Dann wollte ich mich verabschieden und habe sie geküsst und sie hat auch mitgemacht. Aber kein Makeout.

Habe nochmal gefragt ob sie wirklich nicht mitkommen will und sie meinte nein, besser sie schläft beim Kumpel.

Ich habe sie noch zur tür gebracht und bin gegangen.

Ich habe am 09.ten die Vorladung.

Was mache ich jetzt am Besten ?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast

Aufgrund wessen nun die Anzeige genau? Tatbestand der....aufgrund von...? Dem Kuss? Hast irgendwas gesagt zu ihr, was sie als Beleidigung auffassen könnte? Woher hat sie deinen Namen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Also....äää.... Ich will nur nochmal vorsichtig nachfragen, weil das nach einer gar so lieblich, freundschaftlichen Geschichte zwischen euch beiden klingt: Ist das wirklich ALLES, was da passiert ist, und gesagt wurde???

<_<

Falls ja, hast du ja überhaupt ganz und gar nichts zu befürchten, denn es ist ja überhaupt ganz und gar nichts passiert, was man dir auch nur im Ansatz vorwerfen könnte.

Daher würde ich dann an deiner Stelle da mal ganz entspannt hingehen und mir den Vorwurf anhören und dazu Stellung beziehen.

  • TOP 2

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Hingehen, alles anhören. Ohne Anwalt nichts sagen.

  • TOP 2

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Aufgrund wessen nun die Anzeige genau? Tatbestand der....aufgrund von...? Dem Kuss? Hast irgendwas gesagt zu ihr, was sie als Beleidigung auffassen könnte? Woher hat sie deinen Namen?

Der genaue Grund steht da nicht drin. Nur der Vorwurf und die Uhrzeit. Nein habe ich nicht. Eine Freundin von Ihr hat mich bei FB inner FL.

Also....äää.... Ich will nur nochmal vorsichtig nachfragen, weil das nach einer gar so lieblich, freundschaftlichen Geschichte zwischen euch beiden klingt: Ist das wirklich ALLES, was da passiert ist, und gesagt wurde???

<_<

Falls ja, hast du ja überhaupt ganz und gar nichts zu befürchten, denn es ist ja überhaupt ganz und gar nichts passiert, was man dir auch nur im Ansatz vorwerfen könnte.

Daher würde ich dann an deiner Stelle da mal ganz entspannt hingehen und mir den Vorwurf anhören und dazu Stellung beziehen.

Ja wirklich mehr ist da nicht gewesen soweit ich weiss. Ich hatte natürlich alkohol intus , aber soviel weiss ich. Da ist nichts passiert ausser dem kuss.

Hingehen, alles anhören. Ohne Anwalt nichts sagen.

Meinst du es ist notwendig bei so einer geschichte den Anwalt einzuschalten ?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Wäre nicht passiert, wärst du >HG8, anstatt <HG7.

Da muss etwas vorgefallen sein, was die Frau als Belästigung aufgefasst hat. Wenn du nichts falsch gemacht hast, dann warst "du" der Grund für ihre Anzeige. Sie hat vielleicht bei allem nur mitgemacht, weil sie mit dir alleine auf der Straße war, und sich bedroht gefühlt hat.

bearbeitet von Thame
  • TOP 1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast

Muss es nicht, manche Menschen haben auch einfach nur nen Knall. Also, klar kannst du bei der Polizei erstmal deine Geschichte schildern. Wenn du aber Interesse hast, die genauen Umstände zu erfahren, nehm dir einen Anwalt, beantrage Akteneinsicht und lass dir von den Bullen nicht aufgrund unklarer Umstände und Tatvorwürfen irgendwas aus der Nase ziehen, was sie gegen dich verwenden könnten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Die Polizei kann dir im Moment noch gar nix. Das bezog sich darauf, dass du bei der Vorladung keine weiteren Angaben machen und zu dieser ganzen Geschichte KEINE Stellung beziehen solltest, ohne dir vorher ne vernünftige Rechtsberatung eingeholt zu haben. Bedenke: Alles was du bei der Polizei sagst, wird protokolliert und bei einer Vorladung musst du als Beschuldigter gar nichts sagen. Gar nichts sagen ist grundsätzlich das beste wenn dir jemand ans Bein pissen will. Das wird dir jeder vernünftige Anwalt bestätigen. Letzten Endes musst du selbst einschätzen und entscheiden was du machst.

  • TOP 2

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Meinst du es ist notwendig bei so einer geschichte den Anwalt einzuschalten ?

Erstmal ruhig bleiben und Dir anhören, was genau Dir eigentlich vorgeworfen wird.

- Sollte sie Dich wirklich absolut zu Unrecht beschuldigen, stellst Du einen Strafantrag gegen sie (wegen Verleumdung, übler Nachrede oder so).

- Sind die Vorwürfe so wischiwaschi, könnte sein, könnte nicht sein, verweigerst Du die Aussage und wartest erstmal ab. Sollte danach noch was kommen, suche einen Rechtsanwalt auf.

  • TOP 1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Hm.

Klingt nach "sexueller Belästigung".

Ist bei uns (in Österreich) ein gerichtlich

strafbarer Tatbestand (Paragraph 218 StGB).

Wird bei Euch in Deutschland ähnlich sein.

Nehme an, dass die Aussage des Mädels erheblich

von Deiner abweicht. Insofern wäre ein RA nicht so

schlecht. Bevollmächtige einen guten und lass Dir mal

Akteneinsicht geben.

Alles andere geht dann schon seinen Weg.

Ich nehme an, dass es dabei nur Dich und das Mädchen

gibt. Keine weiteren Zeugen oder Videoaufzeichnungen ?

Wenn dem so ist, dann stünde Aussage gegen Aussage.

Würd schwerlich für ne Verurteilung reichen. In dubio

pro reo.Vor allem, wenn Du unbescholten bist .... und

das bist Du ja ?

bearbeitet von slowfood

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Wäre nicht passiert, wärst du >HG8, anstatt <HG7.

Da muss etwas vorgefallen sein, was die Frau als Belästigung aufgefasst hat. Wenn du nichts falsch gemacht hast, dann warst "du" der Grund für ihre Anzeige. Sie hat vielleicht bei allem nur mitgemacht, weil sie mit dir alleine auf der Straße war, und sich bedroht gefühlt hat.

Was meinst du mit HG7 ? Was hat das damit zu tun ?

Dann hätte sie doch was sagen können ? Ich musste ja sowieso in die Richtung und sie war auch recht freundlich.

Muss es nicht, manche Menschen haben auch einfach nur nen Knall. Also, klar kannst du bei der Polizei erstmal deine Geschichte schildern. Wenn du aber Interesse hast, die genauen Umstände zu erfahren, nehm dir einen Anwalt, beantrage Akteneinsicht und lass dir von den Bullen nicht aufgrund unklarer Umstände und Tatvorwürfen irgendwas aus der Nase ziehen, was sie gegen dich verwenden könnten.

Das wäre vermutlich das beste.

Die Polizei kann dir im Moment noch gar nix. Das bezog sich darauf, dass du bei der Vorladung keine weiteren Angaben machen und zu dieser ganzen Geschichte KEINE Stellung beziehen solltest, ohne dir vorher ne vernünftige Rechtsberatung eingeholt zu haben. Bedenke: Alles was du bei der Polizei sagst, wird protokolliert und bei einer Vorladung musst du als Beschuldigter gar nichts sagen. Gar nichts sagen ist grundsätzlich das beste wenn dir jemand ans Bein pissen will. Das wird dir jeder vernünftige Anwalt bestätigen. Letzten Endes musst du selbst einschätzen und entscheiden was du machst.

Ja...

Meinst du es ist notwendig bei so einer geschichte den Anwalt einzuschalten ?

Erstmal ruhig bleiben und Dir anhören, was genau Dir eigentlich vorgeworfen wird.

- Sollte sie Dich wirklich absolut zu Unrecht beschuldigen, stellst Du einen Strafantrag gegen sie (wegen Verleumdung, übler Nachrede oder so).

- Sind die Vorwürfe so wischiwaschi, könnte sein, könnte nicht sein, verweigerst Du die Aussage und wartest erstmal ab. Sollte danach noch was kommen, suche einen Rechtsanwalt auf.

Ist es eine gute Alternative sie anzuschreiben bei FB und mit ihr zu reden ?

Hm.

Klingt nach "sexueller Belästigung".

Ist bei uns (in Österreich) ein gerichtlich

strafbarer Tatbestand (Paragraph 218 StGB).

Wird bei Euch in Deutschland ähnlich sein.

Nehme an, dass die Aussage des Mädels erheblich

von Deiner abweicht. Insofern wäre ein RA nicht so

schlecht. Bevollmächtige einen guten und lass Dir mal

Akteneinsicht geben.

Alles andere geht dann schon seinen Weg.

Ich nehme an, dass es dabei nur Dich und das Mädchen

gibt. Keine weiteren Zeugen oder Videoaufzeichnungen ?

Wenn dem so ist, dann stünde Aussage gegen Aussage.

Würd schwerlich für ne Verurteilung reichen. In dubio

pro reo.Vor allem, wenn Du unbescholten bist .... und

das bist Du ja ?

Ich habe noch nie eine Anzeige wegen solchen sachen gehabt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Die Frage von einem Vorposter ist etwas untergegangen, aber eigentlich nicht uninteressant...

WOHER hat sie deinen Namen???

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Ok.

Musst natürlich Du entscheiden, was Du tust ....

Fürchte nur "Kopf in den Sand stecken" is keine

gute Idee. Wenns't nicht auf die einfache Ladung

reagierst, wird als nächstes ein Ladungsbescheid

unter Androhung der Vorführung bei Dir eintrudeln.

Is zumindest in Ö. so....

Übrigens, Akteneinsicht kriegst natürlich auch

ohne RA .... (gehört zu den Beschuldigtenrechten).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Lass dir hier nichts Falsches erzählen. Es gibt genau EINEN Königsweg wenn man als Beschuldigter Post von der Polizei bekommt:

Du ignorierst den Brief und kümmerst dich nicht drum. Polizeiliche Anhörungen haben keinen Wert. Da musst du dich weder abmelden, noch kann dir ein Nicht-Erscheinen später negativ ausgelegt werden. Ich würde auch keinen Pfifferling drauf geben, was die Polizisten dir dort für eine Geschichte hinsichtlich der Tatumstände auftischen könnten.

Du bewegst dich erst, wenn du eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft bekommst. Und genau dann nimmst du dir einen Anwalt. Der wird dich dann beraten und sagen was zu tun ist. Ermittlungsverfahren verlaufen sehr oft im Sand, deshalb wäre es besonders aus finanzieller Sicht Unnütz dir vorher einen Anwalt zu nehmen.

Mach dir keinen Kopf und sitz das aus.

Ohne Anwalt erfährst du natürlich nicht was konkret in der Akte steht, allerdings ist das zu diesem Zeitpunkt auch völlig nebensächlich.

Tu dir bitte selbst einen Gefallen und hör nicht auf die zum Teil dämlichen und unerfahrenen Kommentare über mir.

Genau das ist die richtige Vorgehensweise. Es wird nichts passieren, wenn es sich so zugetragen hat. Es steht Aussage gegen Aussage und im Zweifel immer für den Angeklagten. Selbst wenn es eventuell Zeugen geben sollte, werden sie für dich sprechen, wenn der Sachverhalt genauso abgelaufen ist. Die Polizei kann dich nicht zwingen zu erscheinen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Ist es eine gute Alternative sie anzuschreiben bei FB und mit ihr zu reden ?

So in etwa das Schlimmste was du jetzt machen kannst. Einfach sein lassen!

  • TOP 1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Ok.

Musst natürlich Du entscheiden, was Du tust ....

Fürchte nur "Kopf in den Sand stecken" is keine

gute Idee. Wenns't nicht auf die einfache Ladung

reagierst, wird als nächstes ein Ladungsbescheid

unter Androhung der Vorführung bei Dir eintrudeln.

Is zumindest in Ö. so....

Übrigens, Akteneinsicht kriegst natürlich auch

ohne RA .... (gehört zu den Beschuldigtenrechten).

Es ist egal ob du dich bei der Polizei äußerst oder nicht. In Deutschland MUSS die Staatsanwaltschaft bei diesem Sachverhalt ermitteln und wird dementsprechend eine Vorladung ausstellen. D.h. es wird so oder so kommen und bei der Polizei kann sich die Lage nur verschlimmern. Es hat also keinen Nutzen dahin zu gehen für den Beschuldigten. Man wartet bis man Post von der Staatsanwaltschaft bekommt und gibt dann durch seinen Anwalt eine Stellungsnahme ab.

  • TOP 1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Ok.

Musst natürlich Du entscheiden, was Du tust ....

Fürchte nur "Kopf in den Sand stecken" is keine

gute Idee. Wenns't nicht auf die einfache Ladung

reagierst, wird als nächstes ein Ladungsbescheid

unter Androhung der Vorführung bei Dir eintrudeln.

Is zumindest in Ö. so....

Übrigens, Akteneinsicht kriegst natürlich auch

ohne RA .... (gehört zu den Beschuldigtenrechten).

Es ist egal ob du dich bei der Polizei äußerst oder nicht. In Deutschland MUSS die Staatsanwaltschaft bei diesem Sachverhalt ermitteln und wird dementsprechend eine Vorladung ausstellen. D.h. es wird so oder so kommen und bei der Polizei kann sich die Lage nur verschlimmern. Es hat also keinen Nutzen dahin zu gehen für den Beschuldigten. Man wartet bis man Post von der Staatsanwaltschaft bekommt und gibt dann durch seinen Anwalt eine Stellungsnahme ab.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Ok.

Musst natürlich Du entscheiden, was Du tust ....

Fürchte nur "Kopf in den Sand stecken" is keine

gute Idee. Wenns't nicht auf die einfache Ladung

reagierst, wird als nächstes ein Ladungsbescheid

unter Androhung der Vorführung bei Dir eintrudeln.

Is zumindest in Ö. so....

Übrigens, Akteneinsicht kriegst natürlich auch

ohne RA .... (gehört zu den Beschuldigtenrechten).

....Doch einfach "Kopf in den Sand stecken".

Es müssen ersteinmal hinreichende Gründe vorliegen....Die Aussicht auf Erfolg ohne weitere Zeugen ist ....naja, fragwürdig.....aber hier in Deutschland darf man eh keine Rechtsberatung in irgend einem Internetforum geben.

Ich würde einfach nicht reagieren, so einfach ist es.

  • TOP 1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Ok.

Musst natürlich Du entscheiden, was Du tust ....

Fürchte nur "Kopf in den Sand stecken" is keine

gute Idee. Wenns't nicht auf die einfache Ladung

reagierst, wird als nächstes ein Ladungsbescheid

unter Androhung der Vorführung bei Dir eintrudeln.

Is zumindest in Ö. so....

Übrigens, Akteneinsicht kriegst natürlich auch

ohne RA .... (gehört zu den Beschuldigtenrechten).

Nightlife, woher kommst du denn? Wenn du aus D stammst, dann tue genau das was ich geschrieben habe. In einer polizeilichen Vernehmung kann kein Vorteil für dich entstehen. Besonders wenn du noch nie Kontakt mit der Polizei hattest, wirst du dort auch sehr nervös sein. Tu dir das nicht an. Ignoriere Post von der Polizei und reagiere nur, wenn du einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhältst.

Abwarten und tee trinken ist genau das Richtige. Auch nimmst du auf GAR KEINEN FALL Kontakt zu der Frau auf.

Es fällt natürlich schwer in Anbetracht der Umstände ruhig zu bleiben, aber das ist das Beste.

Kommst du aus Ö vergiss alles was ich gesagt habe, von österreichischem Recht habe ich keine Ahnung

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Ich verstehe diese Geschichte nicht so ganz.

Also du siehst ein Mädel, dass du nciht kennst, sie ist nachts alleine unterwegs und du näherst dich ihr und läufst erst mal ''einbisschen neben ihr her''? Fände ich, wenn ich das Mädel wäre schon gruselig, wenn da aus dem Nichts so ein Typ auftaucht und bewusst neben mir herläuft und anfängt mich vollzulabbern...

wie angetrunken warst du?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Es ist egal ob du dich bei der Polizei äußerst oder nicht. In Deutschland MUSS die Staatsanwaltschaft bei diesem Sachverhalt ermitteln und wird dementsprechend eine Vorladung ausstellen.

Sie muss ermitteln, kann aber auch einfach direkt einstellen.

Auch eine solche Vorladung kannst du mit "Name, Adresse, vielen Dank auch" dementsprechend beenden.

Wenns't nicht auf die einfache Ladung

reagierst, wird als nächstes ein Ladungsbescheid

unter Androhung der Vorführung bei Dir eintrudeln.

Genau. Und auch dort muss man sich nicht äussern. Name, Adresse, vielen Dank auch.

Nochmal direkt zu Gemüte führen:

http://www.youtube.com/watch?v=6wXkI4t7nuc

Sollte dir einfallen, dass da etwas mehr war, schaltest du einen Anwalt für Strafrecht ein. Und sagst genauso GAR NIX, bevor du nicht festgenommen wurdest oder aber im Gerichtssaal sitzt.

Auch nimmst du auf GAR KEINEN FALL Kontakt zu der Frau auf.

Es fällt natürlich schwer in Anbetracht der Umstände ruhig zu bleiben, aber das ist das Beste.

"Sehr geehrter HErr X, wir haben hier ein Facebook Protokoll liegen, in dem sie meiner Mandantin drohen"

"Ähm, nein."

"SIe fragen sie sehr eindringlich, warum sie sie angezeigt hat, warum nötigen sie meine Mandantin auf diese WEise?"

"Nötigen...?"

"Ja, sie geben es also zu, dass sie meine Mandantin zusätzlich zu ihrer Beleidigung auch noch die Anzeige ausreden wollten?"

"Nein, das tue ich nicht. Ich wollte..."

"Was wollten sie? SIe sind auf dünnem Eis. Erst belästigen sie meine Mandantin und dann nötigen sie sie noch?"

Du kannst nicht gewinnen, wenn du mit ihr sprichst.

  • TOP 1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast Shredder

Shao, ich finde wenn du schon VIdeos postest dann aber bitte welche die 100% zur deutschen Rechtslage passen.

Wie schon gesagt, Polizei kann dir nichts, erst die Staatsanwaltschafte Vorladung musst du befolgen. Und auf Facebook, BLOCKST DU SIE JETZT! Weil das wird in FB registriert und sie kann dir somit auch nicht mit nem gefälschten Chatprotkoll kommen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast
Dieses Thema wurde für weitere Antworten geschlossen.
  • Wer ist Online   0 Mitglieder

    Aktuell keine registrierten Mitglieder auf dieser Seite.