Wider die "feministische Politik" der Regierung

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Artikel der Luxemburger Zeitung "d'Wort" vom 01-10-2007

Lëtzebuerg

Wider die "feministische Politik" der Regierung

Die "Männer-Lobby" AHL fühlt sich von den etablierten Parteien nicht ernstgenommen und erwägt, als Partei anzutreten.

(mth) - Die "Association des Hommes du Luxembourg" (AHL) bestätigte am Montagmorgen, dass sie bei den kommenden Parlamentswahlen 2009 als Partei antreten könnte, falls die etablierten Parteien die Forderungen der Organisation nicht ernstnehmen würden. Die Vereinigung wirft der derzeitigen Regierung eine "feministische Politik" vor, die "männerfeindliche Auswirkungen" habe.

Schon in der vergangenen Woche hatte die AHL ihre Statuten geändert, um die Umwandlung zur politischen Partei zu ermöglichen. Die Entscheidung, ob man diesen Weg beschreiten werde, wolle man im kommenden Jahr treffen, so AHL-Präsident Fernand Kartheiser.

Kritik an der Justiz

Die AHL zögert auch nicht, die Justiz anzugreifen: die Staatsanwaltschaft etwa mache ihre Arbeit nicht, wenn es um die Durchsetzung des Besuchsrechts von Vätern gehe. Mütter, die ihren Ex-Männern dieses Besuchsrecht verwehrten, würden in der Praxis nie bestraft, obwohl das vom Gesetz her so vorgesehen sei. Ein Vorwurf , den Staatsanwalt Robert Biever am Montagnachmittag im Rahmen Pressekonferenz zu kommentieren (siehe Kasten).

AHL-Präsident Fernand Kartheiser sagte, seine Vereinigung habe bisher nur sehr gemischte Signale von den Parteien erhalten. Bei der ADR - die selbst als Protestbewegung geboren wurde - sei man von der Parteispitze empfangen worden, bei der DP immerhin von führenden Fraktionsmitgliedern und bei der CSV habe man lediglich Kontakt zu einzelnen Abgeordneten herstellen können. Von der LSAP dagegen werde man quasi vollkommen ignoriert, während man bei den Grünen zwar empfangen worden sei, dort aber lediglich gepredigt bekommen habe, dass "Frauen seit 2000 Jahren unterdrückt werden".

Das luxemburgische Zivilrecht, vor allem im Bereich Familien- und Scheidungsrecht, werde in der Praxis klar männerfeindlich ausgelegt, so einer der Hauptvorwürfe der AHL-Führung. Da gebe es Fälle, wo "ganz normalen Familienvätern " das Recht verwehrt werde, ihre Kinder zu treffen und geschiedene Männer, die einen großen Teil ihres Einkommens an Alimenten für ihre Ex-Frau zahlten, obschon diese über ein komfortables Gehalt verfüge.

Die AHL sieht sich als Verteidigerin der Interessen der "Männer, Väter und Söhne", gibt aber vor, dass rund ein Drittel ihrer rund 300 Mitglieder Frauen seien. Die 2005 gegründete Vereinigung hat in ihren Stellungsnahmen in den vergangenen Jahren immer wieder Position zu gesellschaftlichen Themen bezogen, wenn sie der Meinung war, der Staat betreibe eine sexistische Politik. So etwa in in der Diskussion um die Prostitution, wo die AHL Familien- und Gleichstellungsministerin Marie-José Jacobs vorwarf, sie gehe davon aus, Männer seien immer "Täter" und Frauen "Opfer" wenn es um Prostitution - laut AHL eine legitime Institution - gehe.

Die AHL stellt zudem eine Reihe von staatlichen Institutionen in Frage, die der Gleichstellung von Mann und Frau dienen sollen. Ein Dorn im Auge sind den Männerrechtlern vor allem das "Ministère de l'Egalité" von Marie-Josée Jacobs und die Gleichstellungsbeauftragten in Gemeinden und Institutionen. Juristische Chancengleicheit existiere längst, so Kartheiser, so dass man "eine Menge Geld und überflüssige Bürokratie" sparen könne.

Robert Biver:

"Nicht verallgemeinern"

Den Vorwurf, die luxemburgische Justiz sei sexistisch, wollte Staatsanwalt Robert Biver am Montag nicht im Raum stehen lassen . Die Aussage der AHL, hierzulande kämpfe ein Mann vor Gericht systematisch auf verlorenem Posten, sei eine unzulässige Verallgemeinerung einzelner, bedauernswerter Fälle, so Biver. Wer solche Vorwürfe mache, müsse auch wissen, wovon er rede. Die AHL wiederhole jedoch stattdessen immer wieder Falschinformationen, so dass diese irgendwann in der Öffentlichkeit für bare Münze gehalten würden. Konkret habe die Justiz im vergangenen Jahr in 244 Fällen eine einstweilige Verfügung getroffen, bei der es um das Sorgerecht für Kinder ging. In 170 Fällen habe nur die Frau das Sorgerecht beantragt, in 17 Fällen nur der Mann. In 37 Fällen hätten beide Parteien das Sorgerecht beantragt - 13 Mal bekam der Mann das Sorgerecht zugesprochen, in 24 Fällen war es die Frau . Auch im Fall der Nichtbeachtung des Besuchsrechts durch die geschiedene Mutter kann Biver keine generelle Bevorteilung der Frauen feststellen - im vergangenen Jahr habe es 96 Klagen in diesem Zusammenhang gegeben. In 16 Fällen sei es zu einer Verurteilung oder einer Verwarnung gekommen, in fünf Fällen zu einer Einigung und in 31 Fällen stehe eine Entscheidung noch aus. Biver sagte, angesichts dieser objektiven Zahlen sei die Behauptung, die Justiz benachteilige in ihren Entscheidungen generell Männer , unhaltbar. Im Allgemeinen handele es sich bei Scheidungsprozessen um schwierige Fälle und es sei bedauernswert, dass Kinder oft als Spielball im Streit zwischen den Parteien missbraucht würden.

Quelle: http://www.wort.lu/, 2.10.2007

Edit:

AHL - Association des Hommes du Luxembourg: Link zur deutschsprachigen Site

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