Juristischer Rat gebraucht, Subventionsbetrug gemacht - Was tun?

40 Beiträge in diesem Thema

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Hallo,

Ich habe mehr oder weniger ausversehen einen Subventionsbetrug gemacht, jetzt bin ich von Sinne vor Panik.
Ich bin in eine therapeutische Wohngemeinschaft eingezogenund bin gleichzeitig erwerbsunfähig geschrieben worden, beziehe also SGB XII. Leider hat mir währenddessen meinVater 100 Euro monatlich überwiesen, seit April etwa.Ich habe das leider aus Bequemlichkeit und null ahnung dass das eine Strafttat ist nichtgestoppt. Jetzt habe ich das gestoppt und habe schreckliche Angst, dass der Bezirk irgendwann drauf kommt, wenn er meine Kontoauszüge haben will.Frage: Angenommen ich mach ne Selbstanzeige, was wäre
das schlimmste Strafmaß was ich kriegen kann und wenn ja:Was sind die Konsequenzen? Könnte ich einen sozialen Beruf vergessen, weil da ein Führungszeugnis verlangt wird? Umgekehrt was wäre wenn ich keine Selbstanzeige machen würde, was wär dann die "Höchststrafe"? Was sollte ich jetzt am besten machen? Schon mal Geld zur Seite legen, um möglichst viel schon zurückzahlen können? Ich weiß ein paar Antworten könnte ich selber besorgen, aber ich steh neben mir, hab eben fast gekotzt.

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus,

Balduin

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Wenn du so Schiss hast, dann zahl die Kohle halt unaufgefordert zurück. Dann passiert dir juristisch auch nix.

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Dann passiert dir juristisch auch nix

Verarschst du mich? - Sollte ich denn Schiss haben? Ich reagiere schnell über?

bearbeitet von Stone Cold

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nein, tut er nicht.

Was kann dir im schlimmsten Fall passieren? Du musst es zurückzahlen, NACHDEM sie es bemerkt haben.

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Laut deinem Profil wohnst du in München. An jeder Universität gibt es StudentInnen, die Jura studieren und kostenlose Rechtsberatung anbieten. Auch wenn du selber nicht studierst.

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Mach dir mal keine Sorgen.

Solche benachteiligten Kinder wie du bekommen sowieso immer milde Urteile.

Selbst wenn sie dich erwischen, wird nichts passieren, außer das du was zurückzahlen musst.

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Weißt du denn, genau, dass das eine Straftat ist? Wieso darf ein Vater seinem Sohn nicht ein monatliches Taschengeld zahlen, selbst wenn dieser erwerbsunfähig ist? Dafür gibt es bestimmt eine Grenze zu der du Geldgeschenke annehmen darfst. Außerdem denke ich nicht, dass es Subventionsbetrug ist.

Subventionsbetrug wäre doch wenn ich für meine Firma Subventionen von Staat und Land bekomme, um Arbeitsplätze etc. zu schaffen und es dann veruntreue.

An deiner Stelle würde ich mich bei karitativen Einrichtungen Rechtsberatung holen. So schlimm kann das schon nicht sein, wenn dir dein Vater seit April monatlich 100 €, also insgesamt 700 € gezahlt hat.

Also ich würde mich erstmal nicht verrückt machen, und kotzen schon gar nicht. Lass dich erstmal von der Caritas oder so rechtlich beraten.

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Jop kann die Sorge verstehen, es geht ihm ja nicht um die Strafe sondern eher seinen Beruf nicht aus üben zu können! Ist bei mir genauso, bin in der Finanz Branche, kein sauberes Führungszeugnis = Koffer packen, neuen Job suchen(wird jedoch nur beim Einstieg in den Beruf geprüft). Rechtsbeistand holen ist hier das einzige was dich schlauer machen wird.

MfG extr4u

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Muss angegeben und verrechnet werden.

Einfach zum Amt gehen und damit die Sache glatt ziehen - wo ist das Problem?

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1. keine rechtsberatung und so (nachgoogeln bitte)

2. hat kein anwalt bock für nichts zu arbeiten (ihr wollt nur nehmen und nichts dafür zahlen)

versuch dein glück in juraforen und formuliere den sachverhalt abstrakt.

ansonsten ist der rat von jur. laien kaum was wert, du verbrennst dir nur die finger

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1. keine rechtsberatung und so (nachgoogeln bitte)

Jop, diese Frage und auch das Antworten ist strafbar (Rechtsdienstleistungsgesetz)... auch für den antwortenden und den Betreiber der Seite. Ich würde das ganze hier löschen...

bearbeitet von Michael_83

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ihn an Jura Studenten zu verweisen, bringt nichts

1. keine rechtsberatung und so (nachgoogeln bitte)

Jop, diese Frage und auch das Antworten ist strafbar (Rechtsdienstleistungsgesetz)... auch für den antwortenden und den Betreiber der Seite. Ich würde das ganze hier löschen...

zeig mir bitte, wonach es strafbar ist. bitte auch, wo steht, dass das Stellen von Fragen strafbar ist.

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Jurastudenten haben kein Sozialrecht :D. Anwälte berarbeiten das auch höchstens nebenbei. Da ist wenig zu holen.

Subventionsbetrug?! Wo hast du das aufgeschnappt... .

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Das ist kein Subventionsbetrug, sondern - wenn überhaupt - normaler Betrug. Du solltest zum Amt und dort diese Einkünfte melden,

Ich bin kein Spezialist im Sozialrecht aber nicht jedes Einkommen führt automatisch zu einer Rückforderung von Sozialhilfe. Das "Taschengeld" Deines Vaters zählt zum Einkommen. Das ist alles ziemlich kompliziert im Einzelfall. Zur Beruhigung: Ins Gefängnis steckt Dich niemand deswegen, wenn keine einschlägigen Vorstrafen existieren, die zur Bewährung ausgesetzt sind.

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Gast nichtvergessen

Sozialbetrug über mehrere Monate ist sogar gewerbsmäßiger Betrug - Mindeststrafe sechs Monate!

Im Ernst: Zahl' das Geld zurück und der Drops ist gelutscht.

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Ey....einfach Fresse halten bei Rechtsrat....auf sowas wie Gewerbsmäßigkeit können nur Lehrer oder Jurastudenten kommen.

"Nach den Entscheidungen des Kammergerichts und des BGH kann ein festgestellter Gesamtschaden noch als relativ gering angesehen werden wenn unterhalb von 15.000 DM (was einem Betrag von 7669.38 € entspräche) liege. Gegen das Vorliegen des schweren Falles kann laut der Entscheidung des Kammergerichts sprechen, dass der Angeklagte in bescheidenen, gleichwohl geordneten Verhältnissen lebt..."

Der Fall des TE, so wie er ihn hier schildert, ähnelt nicht im Geringsten den Sozialbetrugsfällen, die durch die Zeitungen geistern. Man man man....

  • TOP 1

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Eben, kein Richter bearbeitet so einen Quatsch angesichts der Prozessflut, in der die eh schon versinken.

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Du bekommst ALG2? bzw Hartz4?

Dann kannst du genau 100 Euro im Monat extra bekommen ohne dass dir etwas abgezogen wird. Als Job oder als Geschenk.

Willst du uns verarschen?

bearbeitet von Doedelmann

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ihn an Jura Studenten zu verweisen, bringt nichts

1. keine rechtsberatung und so (nachgoogeln bitte)

Jop, diese Frage und auch das Antworten ist strafbar (Rechtsdienstleistungsgesetz)... auch für den antwortenden und den Betreiber der Seite. Ich würde das ganze hier löschen...

zeig mir bitte, wonach es strafbar ist. bitte auch, wo steht, dass das Stellen von Fragen strafbar ist.

Frage bin ich mir nicht sicher, dass das antworten strafbar ist, steht im Rechtsdienstleistungsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/index.html .

Wenn du es genau wissen willst, frag im juraforum.de nach. Am besten in der "ich" Form anhand eines konkreten Fall. Da kannst du gar nicht so schnell gucken, wie dein Thread gelöscht wird, weil es sich nicht um einen fiktiven Fall handelt ;-)

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(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:
5.
die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,

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Gast nichtvergessen

Ey....einfach Fresse halten bei Rechtsrat....auf sowas wie Gewerbsmäßigkeit können nur Lehrer oder Jurastudenten kommen.

Manche Leute erkennen Ironie selbst dann nicht, wenn sie ihnen die Hand schüttelt.

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ihn an Jura Studenten zu verweisen, bringt nichts

1. keine rechtsberatung und so (nachgoogeln bitte)

Jop, diese Frage und auch das Antworten ist strafbar (Rechtsdienstleistungsgesetz)... auch für den antwortenden und den Betreiber der Seite. Ich würde das ganze hier löschen...

zeig mir bitte, wonach es strafbar ist. bitte auch, wo steht, dass das Stellen von Fragen strafbar ist.

Frage bin ich mir nicht sicher, dass das antworten strafbar ist, steht im Rechtsdienstleistungsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/index.html .

Wenn du es genau wissen willst, frag im juraforum.de nach. Am besten in der "ich" Form anhand eines konkreten Fall. Da kannst du gar nicht so schnell gucken, wie dein Thread gelöscht wird, weil es sich nicht um einen fiktiven Fall handelt ;-)

danke. Zeig mir aber bitte konkret, wo das steht. es geht mir um die Strafbarkeit

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(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:
5.
die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,

Das ist der springende Punkt. An die Allgemeinheit gerichtet = Keine Rechtsdienstleistung. Konkreter Fall einer konkreten Person = Rechtsdienstleistung.

Hypothetischer Fall eines Forenbeitrages von User X:

"Ich habe Problem mit XYZ..." "Ich habe meine Katze überfahren..." = Antwort auf konkreten Fall = nicht an die Allgemeinheit gerichtet = Rechtsdienstleistung.

"Nehmen wir den hypothetischen Fall an, Max Mustermann hätte eine Katze überfahren..." = Antowort auf nicht konkreten Fall =an die Allgemeinheit gerichtet = keine Rechtsdienstleistung.

Mein Beitrag bezieht sich hier nicht auf einen konkreten Fall und ist somit eine an die Allgemeinheit gerichtete Erörterung. Hätte ich mich auf einen gewissen Beitrag bezogen, wäre es eine Rechtsdienstleistung.

danke. Zeig mir aber bitte konkret, wo das steht. es geht mir um die Strafbarkeit

Wenn du es genau wissen willst, frag im juraforum.de nach.

bearbeitet von Michael_83

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Michael...und du denkst, dass das für das Juraforum nicht gilt, oder wie?

Das da oben fällt noch nicht unter Rechtsdienstleistung. Fünfzig posts wegen so einer banalen Scheisse.

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Gast
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