Karrieretipp: Erstausbildung für Steueroptimierung

7 Beiträge in diesem Thema

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Hey danke hört sich interessant an.

Ich studiere im 3. Semester und habe davor noch eine schulische Ausbildung gemacht ("Statlich geprüfter Informationstechnischer Assistent"). Soweit ich weiß sollte das ausreichen. Weißt du wo genau ich mich weiter informieren kann?

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Das reicht...schön belege etc aufbewahren von allen kosten...dann.nach Ende des Studiums zum Steuerberater.

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Zur Info: Diese Lücke hat sich durch die Änderung des Einkommensteuergesetz (zum Teil) erledigt. Der Gesetzgeber regelt nun, dass eine Erstausbildung im Sinne des EStG mindestens 12 Monate dauert und Vollzeit und mit Abschlussprüfung absolviert wird. Der Sanitäter-Quatsch funktioniert daher zukünftig nicht mehr. Aufgrund der wagen Möglichkeit, dass das BVerG das vielleicht in nicht absehbarer Zeit kippt, würde ich daher davon abraten den Beginn des Studiums zu verzögern um vielleicht Steuern zu sparen.

bearbeitet von derFritz

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Ich würde das immer machen. SelbSt die Finanzverwaltung ist sich der Gefahr bewusst, dass das BVerfG das kippen kann. So äusserten sich jedenfalls Vertreter der Finanzverwaltung zu mir. Und notfalls eine einjährige Ausbildung machen. Hier kann es um mehrere zehntausend Euro gehen.

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Es geht um Werbungskosten. Werbungskosten entstehen durch Weiterbildung. Die Weiterbildung muss daher in direktem Zusammenhang mit der Erstausbildung stehen. Das ein Medizinstudium als Weiterbildung für eine kaufmännische Ausbildung zählt geschweige denn für nen Gabelstaplerschein glaube ich kaum! Sanitäter und Humanmedizin hingegen könnte ich mir schon vorstellen.

Mein Studium der BWL ging als Wb meiner kaufmännischen Berufsausbildung durch. Habe viel Geld zurück erhalten!

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Tja....wie wäre es, wenn du weniger mutmaßt und einfach die einschlägigen Urteile des BFH liest?

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