Eure Fragen: Hartz IV - und nun?

198 Beiträge in diesem Thema

Empfohlene Beiträge

Ich finde, der Thread sollte ganz klar als Experten-Thread geführt werden. Das heißt, niemand hat hier was zu suchen außer der TE, der sich wirklich mit der Materie auskennt. So ne Art Frage-Antwort Ding wie in der Expertenrunde.

@Lafar

Wäre cool, wenn du den Thread aufräumen könntest. Diese Diskussionen über Hartz4 benötigt kein Mensch.

bearbeitet von peakoFF

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Oder doch ganz einfach bedingungsloses Grundeinkommen. Und bei den Leuten die es nicht brauchen wird es durch die Einkommensteuer wieder zurückgeholt.

So ist das ja bei uns. Man geht an eine Stelle, kriegt ohne jede Bedingung ein Grundeinkommen, und wenn man mehr hat als das Grundeinkommen, zahlt man Steuern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Dann antworte bitte auf die Frage warum ihr einen Straftäter in eurem Namen habt.

Haben sie nicht. Es gibt nur Personen, die zu eingeschränkt sind, sich richtig zu informieren. Es ist aber ganz leicht - Du müsstest nur mal aus der Welt Deiner Vorurteile rausschauen. Tut auch kaum weh!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Vernünftige Antwort wäre: " Ist mir auch unangenehm, aber aus folgenden Gründen hab ich nicht ALG2 geschrieben....."

Richtig, aber da Du selbst nicht an einer vernünftigen Diskussion interessiert zu sein scheinst, geht seine Antwort schon in Ordnung. Du willst provozieren, das hat geklappt - also spiel jetzt nicht den Entrüsteten. Das ist eine so peinlich durchschaubare Strategie, dass man es ohne Fremdscham kaum mit ansehen kann.

  • TOP 3

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich verstehe nicht, warum es hierzulande Menschen gibt, die auf der Strasse leben, wenn auch Miete über ALG II abgedeckt wird. Liegt das am Wohnungsmangel in Großstädten oder stellen diese Leute gar keinen Antrag?

Das sind oft keine deutschen Bürger. Sozialleistungen an EU Bürger werden nur unter Gewissen Voraussetzungen gewährt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

IdR leiden Obdachlose, die das ALGII länger nicht beziehen, an (z.T. wirklich schweren) psychischen Krankheiten (Schizophrenie, Verworrenheit etc.) oder Suchterkrankungen, die den Gang zum Amt aus ganz unterschiedlichen und zum Teil ganz pragmatischen Gründen verhindern (Scham, Angst etc). Einige haben auch ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten, was ihre kognitiven Fähigkeit in dem Moment begrenzt. Das heißt, die eigene Situation und große Teile der Umwelt werden gar nicht wie vorher erkannt.

Für manche ist die Hürde, ihre Lebenslage dem Personal auf dem Amt zu eröffnen, anderen schämen sich für ihr Auftreten/Leben (Hygene, Armut, Bildung etc.) und wieder andere wollen entweder nicht Teil der Gesellschaft sein (mitunter auch als direkte Folge längerer Obdachlosigkeit) oder sich "bewusst" (mehr oder weniger) nicht finanziell von der Gesellschaft tragen lassen.

Besonders Langzeitobdachlose leiden meist unter einem oder mehreren o.g. Problemen, die zunächst eine Resozialisierung verhindern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich verstehe nicht, warum es hierzulande Menschen gibt, die auf der Strasse leben, wenn auch Miete über ALG II abgedeckt wird. Liegt das am Wohnungsmangel in Großstädten oder stellen diese Leute gar keinen Antrag?

Das sind oft keine deutschen Bürger. Sozialleistungen an EU Bürger werden nur unter Gewissen Voraussetzungen gewährt.

Soll ich dir was verraten? Wenn du als EU-Bürger keinen deutschen Pass hast, bekommst du trotzdem ALG II, wenn du eine Arbeitnehmereigenschaft vorweisen kannst. I.d.R. ab 100,00 EUR aufwärts. Muss nicht mal versicherungspflichtig sein. Hauptsache, sie ist glaubhaft.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Meine Güte! Müsst ihr die Diskussion Hartz IV ist scheiße vs. Sozialschmarotzer sind scheiße unbedingt hier führen? Hier geht es um konkrete Praxisfragen für Betroffene, nicht um sinnlose theoretische Grundsatzdiskussionen darüber, ob es gut ist wie die aktuelle Rechtlsage ist und wie viel schöner es doch wäre, wenn sie anders wäre als sie ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Du meinst, wenn der Antragsteller zu Unterhalt verpflichtet ist?

Nun, erstmal berührt das den Leistungsanspruch nicht. Kein Einkommen --> kein Unterhalt kann gezahlt werden. Für die Kinder muss erstmal Unterhaltsvorschuss in Anspruch genommen werden.

Sollte der Antragsteller doch Erwerbseinkommen haben und aufstockend Leistungen bekommen, wird die Unterhaltsverpflichtung in seine Freibeträge mit eingerechnet. Sprich: höherer Freibetrag --> weniger Einkommen wird angerechnet --> mehr ALG II - Leistungen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Krevin, Hut ab, dass du hier trotz vielem unproduktivem Schmu ziemlich freundlich bleibst und danke für deine Bemühungen. Bin von der AGA aufgrund Depressionen erwerbsunfähig geschrieben worden, beziehe SGB XII. Fühle aber, dass der "Psychischbehindertenstatus" mir völlig Unrecht tut und will jetzt

einen Nebenjob und/oder Praktikumsplatz beschaffen, um endlich Fuß zu fassen. Das Ding ist, kann ich das während ich immer noch erwerbsunfähig gelte?

Ein 400 Eurojob wird doch dem Staat irgendwo/irgendwie gemeldet oder'? Ein Praktikum unter Umständen auch? Wieder Erwerbsfähig geschrieben zu werden, würde leider Wochen dauern, von wegen Papierkrieg und lange auf Termin und Bewilligung warten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Nein, ich meine wenn der Antragsteller selbst Unterhaltsansprüche gegen reiche Eltern oder gut verdienenden Kindern hat.

Fließt Unterhalt, ist dieser ihm als Einkommen anzurechnen. Besteht lediglich ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen, der Verpflichtete weigert sich aber zu zahlen, muss eine Zahlung notfall gerichtlich erwirkt werden (Gerichtsbeschluss = Titel). I.d.R. haben die Jobcenter auch eigene Mitarbeiter, bzw. Unterabteilungen, die sich nur mit der Unterhaltsverfolgung beschäftigen.

Kinder unter 12 Jahren haben zudem Anspruch auf UVG (Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz), sofern der Kindsvater nicht zahlt und müssen dieses dann auch beantragen.

Krevin, Hut ab, dass du hier trotz vielem unproduktivem Schmu ziemlich freundlich bleibst und danke für deine Bemühungen. Bin von der AGA aufgrund Depressionen erwerbsunfähig geschrieben worden, beziehe SGB XII. Fühle aber, dass der "Psychischbehindertenstatus" mir völlig Unrecht tut und will jetzt

einen Nebenjob und/oder Praktikumsplatz beschaffen, um endlich Fuß zu fassen. Das Ding ist, kann ich das während ich immer noch erwerbsunfähig gelte?

Ein 400 Eurojob wird doch dem Staat irgendwo/irgendwie gemeldet oder'? Ein Praktikum unter Umständen auch? Wieder Erwerbsfähig geschrieben zu werden, würde leider Wochen dauern, von wegen Papierkrieg und lange auf Termin und Bewilligung warten.

Hey StoneCold,

ach kein Problem. Genau das mache ich ja auch unter der Woche im Büro - freundlich und sachlich bleiben ;-)

Ja, auch Nebenjobs und Beschäftigungen auf geringfügiger Basis werden der Versicherung (und damit über Umwege auch dem Leistungsträger) gemeldet.

Ob du mit dem Sozialamt Probleme kriegst, ist stark einzelfallabhängig. Sprich doch erst einmal mit deinem Sachbearbeiter und sag ihm, dass du gerne wieder arbeiten möchtest. Ganz salopp gesagt: dein Ansprechpartner ist ja auch froh, wenn er einen Fall weniger im Schrank hat. Da ich aber selber im SGB II - Bereich arbeite, kann ich dir da keine 100%ige Auskunft geben. Ich werde das morgen mal bei meinen Kollegen erfragen!

VG Krevin

  • TOP 2

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich dachte eine wesentliche Neuerung beim ALG2 ist, dass die Leistung nicht mehr so einfach abgelehnt werden kann, wenn ein Unterhaltsanspruch besteht.

Wird sie auch nicht. Leistungen werden gewährt und parallel dazu wird vom Hilfeempfänger und dem JC (und ggf. noch mit anwaltlicher Hilfe) eine Zahlung vom Unterhaltsverpflichteten erwirkt. Wenn Hilfebedürftigkeit besteht, muss das JC natürlich leisten!

Hi Krevin,

kennst Du Dich auch mit ALG 1 aus?

Hi!

Nur grob, worum geht es denn genau?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Offtopic

Respekt vor dir Krevin, ich könnte mit solchen Menschen nicht arbeiten. Ich würde ihnen vermutlich ins Gesicht boxen. Kenne ein paar dieser Fälle, die nach dem Motto leben, lieber 1100€ fürs Nichts-tun als 1500€ und arbeiten. Nur kann keiner was dafür, dass diese Kandidaten weder Ehrgeiz noch Stolz haben. Hätten Sie das könnten Sie locker 2000€+ verdienen. Und davon kann man leben. (Ich nicht, aber ich bin reich, Yeah).

Mir platzt ja schon der Kragen wenn ich dem Doedelmann (Nomen est Omen) seine Rotze lesen muss.

Just my2cents

Jack

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Nochmal, besteht denn Hilfsbedürftigkeit bei Leuten die wirtschaftlich gut gestellte Kinder bzw. Eltern haben?

Das kommt auf die genauen wirtschaftlichen Verhältnisse des Kindes/Elternteils etc. an und darauf, ob der Hilfeempfänger mit ihnen zusammen wohnt oder nicht.

Beispiel: ein Kind, dass bereits versicherungspflichtig arbeitet und mit seinen Eltern (die ALG II beziehen) zusammen lebt, muss sein Einkommen nur dann einsetzen, wenn es

a) nach der normalen Einkommensbereinigung

b) den doppelten Bedarf des Kindes übersteigt

Das Einkommen, was über a) und b) hinausgeht, wäre in dem Fall vom Kind für die Eltern einzusetzen. Ist aber sehr praxisfremd der Fall.

Offtopic

Respekt vor dir Krevin, ich könnte mit solchen Menschen nicht arbeiten. Ich würde ihnen vermutlich ins Gesicht boxen. Kenne ein paar dieser Fälle, die nach dem Motto leben, lieber 1100€ fürs Nichts-tun als 1500€ und arbeiten. Nur kann keiner was dafür, dass diese Kandidaten weder Ehrgeiz noch Stolz haben. Hätten Sie das könnten Sie locker 2000€+ verdienen. Und davon kann man leben. (Ich nicht, aber ich bin reich, Yeah).

Mir platzt ja schon der Kragen wenn ich dem Doedelmann (Nomen est Omen) seine Rotze lesen muss.

Just my2cents

Jack

Es gibt die von dir angesprochenen Chaoten, es gibt aber auch genügend andere Menschen, die aus anderen Gründen Leistungen beziehen müssen, z.B. weil

a) sie alleinerziehend sind und aufgrund ihrer Kinder nicht vollzeitig arbeiten gehen können

b) sie einfach zu alt sind und kaum ein Arbeitgeber sie noch nimmt

c) sie vielleicht schon arbeiten, allerdings dank teurer Wohnung und 3 Kinder trotzdem ein Restanspruch gegegeben ist

Aber du hast nicht Unrecht, Jack. Einmal am Tag platzt mir auch der Kragen. Gerade heute bin ich nach 2,5 Wochen Urlaub ins Büro gekommen und habe eine E-Mail gelesen von einem meiner Hilfeempfänger, bei dem ich am liebsten im Strahl gekotzt hätte.

Man muss es so sehen: man lernt viel über sich selbst, über Gelassenheit und Ruhe - und auch viel über das Leben! (ich als 24 Jahre junger Spund habe z.B. alles über Versicherungen, über Mietverträge, Kündigungsfristen, Versorgungsunternehmen usw. gelernt.

bearbeitet von Krevin
  • TOP 1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Nun ja, typisch ist der Fall eines 40 Jährigen mit 70 Jahre alten Eltern. Der 40 Jährige hat keinen vernünftigen Berufsabschluss, hat viel rumgehangen, verschiedene Jobs gehabt und kommt nicht weiter.

Die Eltern haben ein eigenes, schuldenfreies Haus, zusammen 3000 Netto im Monat Altersversorgung und geben ihr Geld für Kreuzfahrten und ihre Hunde aus.

Muss der Sohn dann von den Eltern Unterhalt fordern?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Nun ja, typisch ist der Fall eines 40 Jährigen mit 70 Jahre alten Eltern. Der 40 Jährige hat keinen vernünftigen Berufsabschluss, hat viel rumgehangen, verschiedene Jobs gehabt und kommt nicht weiter.

Die Eltern haben ein eigenes, schuldenfreies Haus, zusammen 3000 Netto im Monat Altersversorgung und geben ihr Geld für Kreuzfahrten und ihre Hunde aus.

Muss der Sohn dann von den Eltern Unterhalt fordern?

Nein, denn die Unterhaltsverpflichtung endet i.d.R. mit der Volljährigkeit, außer das Kind befindet sich noch in Ausbildung oder Studium.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast
Dieses Thema wurde für weitere Antworten geschlossen.

  • Wer ist Online   0 Mitglieder

    Aktuell keine registrierten Mitglieder auf dieser Seite.