Schwester von LTR

16 Beiträge in diesem Thema

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Hallo Community,

Bin jetzt seit dem neuen Schuljahr in der 11. Klasse WG und habe dort meine GF kennengelernt mit der ich seit 3 wochen zusammen bin.

Wir sind beide 16. Sie war schon mehrmals bei mir und ich bei ihr. Lagen die meiste Zeit im Bett und haben rumgemacht und noch weiteres.

Ich kenne zwar das Sprichwort: "Never fuck in your own Company" aber sowas konnt ich mir nicht entgehen lassen.

Sie machte mir nach knapp 2 Tagen ein Liebesgeständniss und fing an zu heulen ... ;-)

Ich hab keine Lust mehr auf sie und steh jetzt komplett auf ihr 1 jahr jüngere Schwester

Doch ich weis absolut nicht wie ich das hinkriegen soll.

--> Wie schaf ich es ihrer Schwester klar zu machen ohne das ich meine jetzige GF in tiefe Depressionen versetze und

Hausverbot bekomme (-> Sie teilen sich ein Zimmer) ;-)

DANKE

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VERDAAAAAMT

Die idee ist Klasse.. aber das anzustellen, richtig fies.. mehr als das.. Ich glaube nicht das es Möglich ist wenn sie dir ihre Liebe gestanden hat!

Du wirst sie auf jeden fall sehr damit verletzen also lass es lieber sein, es geht schließlich dadrum die Frau in einem "gutem" Zustand zu verlassen... und was du da vor hast wird dir dies nicht ermöglichen!!!!

Allein die Beziehung zu ihrer Schwester dürfte sich dadurch auflösen und das vertrauen zueinander wird brechen.

lass es lieber dann mach Schluß und game eine andere es gibt genügend.

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omg... ich weiß du erwartest jetzt bestimmt eine aufbauende Antwort... aber das ist so ziemlich der worst case den ich mir vorstellen kann.

Schlimmer wäre es wohl nur noch, wenn die zwei Siamesische Zwillinge wären.

Ich sehe ehrlichgesagt nicht viele möglichkeiten hier ein happy end rauszuziehen... lasse mich aber gerne des besseren belehren.

viel glück

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Erst mal Danke für so schnelle Antworten ;-)

Habe mir schon gedacht das die Sache Auswegslos ist...

Doch leider komm ich somit auf das zweite Problem

ich kann mit ihr wohl jetzt schlecht schluss machen da

ich sie nun fast jeden Tag sehe ... ;-)

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das hängt ganz davon ab wieviel Schweinehund und wie wenig Gewissen du in dir hast.

Die Sache durchzuziehen ohne einen "Keil" (im wahrsten Sinne) zwischen die Beiden zu schieben ist ....naja Jackpot im Lotto ist bei 15 Mio übrigens :).

Hatte auch so ne Schwesternsache aber war dem druck damals einfach nicht gewachsen!

Ich kann dir nichts konkretes empfehlen, wirf ne münze und fick die seite die kommt!

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Sei mir nicht böse, ich will Dir nicht zu nahe treten. Du hast keine LTR. Du poppst seit drei Wochen mit einem Mädchen. Du poppst doch hoffentlich, oder? Jedenfalls spricht nichts dagegen, auch die Schwester zu poppen. Es gibt kein Gesetz und keine Anstandsregel, die dagegen sprechen.

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yo, Fastlane aufjedn alta !

Das zu realisieren is ein ding der unmachbarkeit.

Du hast teils ansichten, daraus schließe ich das du mal ein sehr sehr sehr gekränkter Mensch warst/bist.

Mein tip, lass das. Du würdest die kleine ruinieren.

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"Hinterlasse sie besser, als du sie angetroffen hast!"

Dieser Satz hat hier mMn enormes Gewicht! Du wirst es bei einem 16 jährigen Mädel nicht hinbekommen, dass sie dass versteht ! Aber du darfst es gerne probieren, würde mir aber nicht zuviel Erfolg von versprechen ! Die zweite Frage ist, ob da die Schwester überhaupt mitspielen wird!(mit 15 haste da noch ganz andere Vorstellungen)

@Fastlane: Du hast in nem anderen Thread mal erwähnt, dass du davon ausgehst, dass hier nur volljährige Dosen gestopft werden, genau das is hier das Problem, einer 25 Jährigen selbstbewussten Frau wirste sowas noch verklickern können, aber keinem 16 jährigen Mädchen !

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Du hast hier mit keinem Wort erwähnt, ob die Schwester dir überhaupt Avancen macht... Oder ich habe deinen Text nicht verstanden respektive er ist beschissen. Also wie kommst du nun auf die Idee, ein Mädel, welches dir anscheinend mal gefiel, derart ins Unglück zu stürzen? Wie findest du es, vorrausgesetzt du hättest/hast einen Bruder, dass deine Freundin dir erzählt:''Sorry Süßer, ich bumse jetzt mit deinem Bruder!''

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Kacke, die ist 16 ... daß wird eh nix mit Hochzeit Happy End, das weis die kleine auch (außerdem brauchen die alle Gefühle im Leben um zu lernen)!

In dem Alter hatte ich 3 gleichzeitig und die auch noch in der gleichen Tanzschule ... wenn eine in dem Alter "treue" will, dann hat die in meinen Augen ein Problem.

Also, mein Tip:

Die große Schwester: einfach weiter machen - bei nicht gefallen beenden!

Die kleine Schwester: Gamen und mal testen ob es hinhaut die beiden gleichzeitig zu haben ...

Was kannst Du verlieren?

NIX

Was kannst Du gewinnen?

2x nettes Mädels

1x Playboy-Ruf

beides ist TOP!

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Versuch mal mit der Schwester zu flirten, so das es möglichst unauffällig ist.

Schau wie sie reagiert und wenn positiv kannste ja weitermachen.

Achja ein Gesetz gib es ja wirklich nicht was das verbieten soll. Du bist ja auch noch nicht Volljährig.

Soweit ich weiss darf der Altersunterschied unter Minderjährigen max. 3 Jahre sein. (bin mir aber nicht sicher)

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14 Jahre ist die magische Grenze: Altersunterschied gibts nicht im Gesetz, wird aber meist nicht verfolgt.

Also eine 14 jährige mit einem 15 jährigen darf laut Gesetz nicht sein, aber jeder Staatsanwalt bekommt bei einer solchen Situation einen Lachkrampf ... es wird also Geduldet. Sollten jedoch die Eltern Anzeige erstatten, dann muss er ermitteln.

Wenn die über 14 ist und Du keine 18, dann ist das ok. Bist über 18 geht der müll wieder los ... 16jährige mit 18jährigem ... wir geduldet, aber bei einer Anzeige ist das "Unzucht mit Minderjährigen" ... ich Liebe einen Staat, der Liebe mit Gesetzten regulieren will.

Soviel zum Thema "Freie Partnerwahl", einem Grundrecht in unserem Staat :-p

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Ich gebe Fastlane recht, nach 3 Wochen von LTR zu sprechen ist sehr weit her geholt.

Was allenfalls entscheident wäre, ist was Du ihr gesagt hast, als sie Dir gesagt hat, dass sie Dich liebt.

Warst Du immer ehrlich zu ihr?

Ansonsten existieren aber durchaus gewisse gesellschaftliche Konditionierungen, die es schwer machen dürften übergangslos von der einen zur anderen Schwester zu wechseln bzw. beide gleichzeitig als FB zu haben.

Zumindest wenn es Dir daran liegen sollte mit der jüngeren Schwester eine LTR zu führen spielt es in dem Alter halt schon eine Rolle, was die Eltern dazu sagen.

Es wird z.B. erwartet, dass man die Reihenfolge einhält, also erst mit der einen Schluss macht, am besten eine Zeit verstreichen läst und dann ist es auch o.k. mit der Schwester etwas anzufangen.

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[...]

Wenn die über 14 ist und Du keine 18, dann ist das ok. Bist über 18 geht der müll wieder los ... 16jährige mit 18jährigem ... wir geduldet, aber bei einer Anzeige ist das "Unzucht mit Minderjährigen" ...

Zitat aus Wikipedia:

"Im Rahmen der Liberalisierung wurde der Begriff Unzucht als Rechtsbegriff in Deutschland aufgegeben. Der Bundesgerichtshof entschied letztmals 1962, dass der Beischlaf unter Verlobten Unzucht und deren Förderung durch das Zurverfügungstellen einer Wohnung als Kuppelei strafbar sei. In der gegenwärtigen Rechtsprechung in Deutschland wird der Begriff Unzucht nicht mehr verwandt. Im Strafgesetzbuch findet sich der Begriff „Unzucht mit Minderjährigen“ nicht mehr. § 176 bezieht sich auf „Sexuellen Missbrauch von Kindern“."

Der Gesetzestext im deutschen Strafgesetzbuch (§ 176 StGB) lautet:

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,

2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,

3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder

4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

Details hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Mis...n_(Deutschland)

Thomas

PS: Die Regelung, die du ansprichst, über 18 mit unter 18 gibt Probleme usw. ist ein gesetzentwurf, der derzeit in den Fachgremien zur Beratung ist. Eine Verabschiedung ist noch nicht erfolgt.

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So hab mir jetzt gedanken darüber gemacht ,

aber vor erst mal danke an alle ich finde diese Community echt super :wub:

Werde ihre schwester nicht gamen, es wäre einfach zu viel für sie... schätz ich mal

Und da man ja eine Frau in einem besseren Zustand verlassen soll als man sie angetroffen hat

werde ich das auch tun.

Es hat noch viele andere Frauen die nur darauf warten verführt zu werden ;)

MfG Sunrise

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