Anzeige wegen Schlägerei von damals.

54 Beiträge in diesem Thema

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Sollte ich denn hingehen um die Kopie meines Attest abzugeben und dann ohne Aussage wieder gehen? Oder gar nicht erst hingehen?

Wie sieht das mit dem WhatsApp verlauf aus? Könnte der mir Vorteile beschaffen oder sollte ich meine LTR nicht nach dem Verlauf fragen weil er uninteressant ist ?

Garnicht!!

Da du extrem unsicher bist und scheinbar keine Erfahrungen gemacht hast, wäre es klug zur RECHTSBERATUNG der UNI zu gehen! Die ist kostenlos und danach HAST DU DIE MEINUNG eines kompetenten Menschen gehört und bist ruhiger und weißt welche Schritte evtl. sinnvoll sind und welche kontraproduktiv sind oder SEIN KÖNNEN!

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So, sicher ist sicher und ich habe den WhatsApp screenshot, meine Freundin und der Bruder meiner LTR würden bestätigen das dieser echt ist.

Darin steht.

Sag dem Freund von deiner Schwester das er große Probleme bekommt, ich bin mit dem Fahrrad zu euch, ob ihr Zuhause wart oder nicht, ich mache den Typ alle, sei froh das du Geburtstag hattest sonst hätte ich dich und den Spast verprügelt, dieser spast bekommt sein fett noch weg.

Du Nutte

Ich schäume vor Wut wie noch nie.

Also ganz ehrlich, was ein Psycho. Wenn das nicht aussagekräftig ist, dann weiß ich es auch nicht.

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Also ich hab mal gehört es gibt's Schmerzensgeld,

Glaube für eine nassenprellung waren das 51 irgendwas.

Rechtsvorlesung ist schon ein paar Jahre her,

Scheint so.

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Rechtsratschläge lieber vom Anwalt deines Vertrauens holen anstatt in einem Pu Forum, schließe mich trotzdem dem allgemeinen tenor an -> da passiert nix. Die Staatsanwaltschaft hat wichtigeres zu tun wie so eine Kinderkacke.

Andere Frage: Bist du mit dem Mädel eig noch zusammen?

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Deine Beziehung zur Justiz solltest du lieber im richtigen Forum aufarbeiten.

;)

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Weil du ein freundlicher Mensch bist, kannst du bei der Polizei anrufen und sagen das du den Termin nicht wahrnehmen wirst und auch sonst keine Aussage machst.

Total überflüssig.

Die kennen das zur Genüge. Kein Mensch mit Verstand geht da freiwillig hin.

Außer du kannst tatsächlich etwas zu deiner Entlastung beitragen, dann wäre es sinnvoll eine Aussage bei der Polizei zu machen.

Natürlich nicht!

NIEMALS ZUR POLIZEI!

-->In diesem Fall rufst du mit dem Aktenzeichen die Staatsanwaltschaft an und fragst dich durch wer der zuständige Macker für die Sache bei denen ist. Den schreibst du direkt mit einem superförmlichen Brief an in welchem du den Sachverhalt bis ins Detail präzise und glaubwürdig zu deinen Gunsten schilderst.

M O P A R

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Weil du ein freundlicher Mensch bist, kannst du bei der Polizei anrufen und sagen das du den Termin nicht wahrnehmen wirst und auch sonst keine Aussage machst.

Total überflüssig.

Die kennen das zur Genüge. Kein Mensch mit Verstand geht da freiwillig hin.

Außer du kannst tatsächlich etwas zu deiner Entlastung beitragen, dann wäre es sinnvoll eine Aussage bei der Polizei zu machen.

Natürlich nicht!

NIEMALS ZUR POLIZEI!

-->In diesem Fall rufst du mit dem Aktenzeichen die Staatsanwaltschaft an und fragst dich durch wer der zuständige Macker für die Sache bei denen ist. Den schreibst du direkt mit einem superförmlichen Brief an in welchem du den Sachverhalt bis ins Detail präzise und glaubwürdig zu deinen Gunsten schilderst.

M O P A R

Nein! Man schreibt der Staatsanwaltschaft nicht.

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Nein! Man schreibt der Staatsanwaltschaft nicht.

Weshalb nicht?

Wir sprechen hier ausschließlich von einem Fall bei dem Einlassungen des Beschuldigten eine Einstellung des Verfahrens begünstigen können.

M O P A R

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Naja die Aussage kann er der Polizei in die Hand drücken.

Sonst Anwalt wenn er denn schon ein Aktenzeichen hat.

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Naja die Aussage kann er der Polizei in die Hand drücken.

Niemals!

Die Polizei übermittelt der Staatsanwaltschaft additional dämliche Bemerkungen und Randnotizen zu deiner Person wie bspw. "der Beschuldigte wirkte nervös und widersprüchlich" oder "der Beschuldigte ist schon mehrfach dadurch aufgefallen das er in seiner Freizeit Kontakt zu stadtbekannten problematischen Jugendlichen pflegt".

Kein Witz-->Selbst sowas schon öfters in Akten gelesen.

Dazu kommt noch-->Wer hat schon Bock auf die Arroganz von diesen uniformierten Heinis?

Je weniger die involviert sind desto besser für dich als Beschuldigten.

Sonst Anwalt wenn er denn schon ein Aktenzeichen hat.

Was habt ihr immer nur mit euren Anwälten???

Was glaubt ihr denn das die groß können?

Anwalt nur für komplizierte Sachen-->Kostet Geld.

Ne kleine jugendtypische Strafsache mit Körperverletzung und Gerichtstermin verursacht mal eben 1k Anwaltskosten.

Und Prozesskostenhilfe wollen die irgendwann wieder haben-->Es sei denn du hast vor die nächsten sieben Jahre ein Leben als Hartzerroller zu führen.

M O P A R

  • TOP 1

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Hab mein Hausmeister verklagt auch wegen Körperverletzung, hatte ne Menge Zeugen und es mir ärztlich attestieren lassen ! Ist jetzt ein Jahr her ungefähr und ich denk nicht mehr das da was kommt ...

wird bei dir ähnlich verlaufen bestimmt, die sind doch eh überlastet und können sich nicht um jede Kleinigkeit kümmern.

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Nein! Man schreibt der Staatsanwaltschaft nicht.

Weshalb nicht?

Wir sprechen hier ausschließlich von einem Fall bei dem Einlassungen des Beschuldigten eine Einstellung des Verfahrens begünstigen können.

M O P A R

Jede Partei glaubt immer im Recht zu sein. Das meint die Gegenseite auch. Wenn es die Staatsanwaltschaft für nötig hält, die Aussage des TE einzuholen, wird sie dies im Rahmen des Verfahrens tun.

Setze aber ne Flasche Wodka-Waldmeister dagegen und erhöhe um ne Tüte Gummibären.

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Setze aber ne Flasche Wodka-Waldmeister dagegen und erhöhe um ne Tüte Gummibären.

Was ist das denn für eine komische Mischung? Eriksen, du bist ein sehr kranker Mann... Gefällt mir. ;)

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Das Wichtigste wurde schon gesagt: Nie, nie, NIE! mit Bullen reden. Und mit der StA schon gar nicht. Selbst auf eine staatsanwaltschaftliche Vorladung: Da muß man zwar hin, aber keine Aussage machen. Nichtmal den Beruf nennen (empfohlen wird maximal etwas allgemeines, Angestellter z.B., oder Schüler/Student, das sollte unschädlich sein. Grund: Die StA und das Gericht können aus dem Beruf u.a. die Tagessatzhöhe für eine Geldstrafe erfinden.)

Die Damen und Herren in grün erfinden irgendeine Scheiße, durch Aufnahme in die Akte werden das unumstößliche Tatsachen, die der Staatsanwalt gerne aufgreift.

Zum vermeintlichen Sich-Entlasten-Können: Wenn Du einen entlastenden Sachverhalt vortragen kannst, werden Polizei und StA gemeinsam versuchen, Dich in diesem Punkt unglaubwürdig zu machen, damit ihre schöne Anklage (wenn sie denn eine erheben wollen) nicht zusammenbricht. Der Erfolgsregelkreis ist für die nämlich: Meine Ermittlung, meine Anklage war erfolgreich und hat zu einer Verurteilung geführt. Das ist denen ihr Lay. Lies mal den Fall Harry Wörz. Oder Kachelmann. Oder dieser dicke Bankräuber mit Hut. Da haben sie irgendeinen dicken Mann verhaftet, ihm einen Hut aufgesetzt und deshalb verurteilt. Nach 8 Jahren wurde er entlassen. 2 Wochen später hat man den wirklichen Täter ermittelt.

Daher hebt man sich seine gesamte Aussage bis zu einer eventuellen Gerichtsverhandlung auf (wenn keine kommt, schweigt man für immer).

Ich hatte einmal in eigener Sache als Beschuldigter bei der Polizei angerufen (Rangelei in einem Supermarkt, aus meiner Sicht war der andere böse und ich Opfer, er hat bei einem Ben-Hur-mäßigen Kampf mit Einkaufswagen mit mir seine Frau angerempelt, die dadurch ihr Kind umgeworfen hat, das ich gar nicht sehen konnte, ist dann auf mich losgegangen und danach über meine Autonummer Anzeige gegen mich wegen KV), um dem Bullen zu erklären, daß ich nichts sage, aber der Marktleiter den Vorgang beobachtet hat und daher ein wichtiger Zeuge wäre. War dem Bullen scheißegal, er hat ständig mit (für juristisch ungebildete Menschen gar nicht mal so sehr) plumpen Mitteln versucht, mich reinzureiten oder zum Vorbeikommen zu bringen. Den Marktleiter hat er sicherlich nie angerufen. Die Sache wurde dann von der StA eingestellt. Wäre es zur Anklage gekommen, hätte dieser Marktleiter nach 5 Monaten oder noch länger eine Vorladung als Zeuge bekommen, hätte sich vor Gericht (beim besten Willen) an nichts erinnert und wäre wieder gegangen. Soviel zum Thema §160(2) StPO (die Pflicht von Polizei und StA, auch Entlastendes zu ermitteln). Der Anruf war also sinnlos, gleichzeitig hatte ich damit aber implizit meine bis dahin nur vermutete Täterschaft zugegeben. Mein Auto hätte ja sonstwer gefahren haben können.

bearbeitet von HerrRossi

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Grundsätzlich ist Signor Rossi vollkommen im Recht mit dem was er schreibt.

-->Lieber schweigen als reden.

-->Lieber eine Unterschrift zu wenig als eine zuviel.

Es gibt jedoch seltene EInzelfälle bei denen eine Stellungnahme gegenüber der ermittlungsleitenden Instanz eine verfahrensverhindernde oder strafmildernde Wirkung haben kann.

-->Insbesonders dann wenn der gegen die eigene Person gerichtete Vorwurf aufgrund der eindeutigen Beweisbarkeit nicht mehr vollständig auszuräumen ist, man Ersttäter ist und ferner ein erheblicher Spielraum von Bagatellisierung bis hin zu einer drastisch negativen Auslegung des eigenen Verhaltens vorhanden ist.

So kann man Kosten für Verfahren, Strafe und Anwalt reduzieren.

Wenn du bspw. einen Rechtsverdreher benutzt so wird der u.U. vor einer Hauptverhandlung schon mal vom Richter kontaktiert auf was ihr denn so hinaus wollt-->Diese Rechtsheinis kennen sich alle von unzähligen Prozessen und Fällen meist schon seit Jahren.

Weshalb sollte man als verständiger Privatmann nicht versuchen den gleichen kurzen Dienstweg zu beschreiten wenn die Sachlage prinzipiell eindeutig ist? Es gibt immer gewisse Ermessenspielräume und die Vögel da sind Beamten, die i.d.R. immer viel zu viel zu tun haben.

M O P A R

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Oft kennt man den Sachverhalt der einen angelastet wird ja nicht ohne Anwalt.

Irgendwer macht Anzeige und dann steht man da - was ist der eigentliche Vorwurf überhaupt.

Gerade wenn es um Offizialdelikte geht ist ein Anwalt das Mittel der Wahl.

Da bis zur Verhandlung mit einem Anwalt zu warten kann negative folgen haben.

U-Haft, Hausdurchsuchungen etc. pp. - also alles andere als Zucker schlecken.

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Oft kennt man den Sachverhalt der einen angelastet wird ja nicht ohne Anwalt.

Irgendwer macht Anzeige und dann steht man da - was ist der eigentliche Vorwurf überhaupt.

Der Straftatbestand steht doch auf dem Wisch den du erhältst deutlich lesbar drauf.

Das weiß jeder der schon einmal zu schnell unterwegs war.

Den Sachverhalt aus deiner Sicht wirst du schon noch kennen, nur die Version der Gegenseite halt nicht. Es sei denn du hast mit der Sache tatsächlich überhaupt nix zu tun.

Gerade wenn es um Offizialdelikte geht ist ein Anwalt das Mittel der Wahl.

Da bis zur Verhandlung mit einem Anwalt zu warten kann negative folgen haben.

U-Haft, Hausdurchsuchungen etc. pp. - also alles andere als Zucker schlecken.

Dein Anwalt kann eine Hausdurchsuchung nicht wirklich verhindern. Er kann sie höchstens stören.

Lediglich bei Festnahmen bei nicht unerheblichen Delikten und drohender Untersuchungshaft ist ein guter Strafverteidiger von Vorteil. Dafür sollte man immer die Nummer zum entsprechenden Notdienst im Handy haben.

Niemand schreibt das man generell auf einen Anwalt verzichten sollte. Mein Credo ist das es Situationen gibt in welchen er nur Geld kostet und nicht wirklich etwas bringt.

M O P A R

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Worüber diskutiert ihr hier? Hier geht es um eine Anzeige wegen einer 08/15 Rangelei, wie sie tausendfach täglich passieren.

Wollt ihr jetzt ernsthaft jeden fiktiven Fall durchgehen um irgendwie euer Unwissen und schlechte Ratschlaege zu rechtfertigen.

Jeder hier hat schon mal Kaese erzählt, aber nur um den Willen des Recht habens hier rumzudiskutieren bringt keinen weiter.

Wenn man ne Rechtschutz oder Geld hat, kann man das nem Anwalt geben. Der TE hat beides nicht und muss erstmal einfach nur die Nerven behalten. Der Rest am besten auch.

  • TOP 1

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Leider muss ich dieses Thema schon wieder ausgraben, da mir dieser Typ so langsam auf die Nüsse geht und ich beim letzten mal super Tips bekommen hatte.

Ich bin, wie mir empfohlen wurde, nicht zu der Polizei gegangen, dann kam lange Zeit nichts und heute habe ich vor 5 Minuten den Briefkasten geöffnet.

Jetzt habe ich Post von einer Stelle bekommen, die sich "Fachstelle für Täter Opfer Ausgleich" nennt, es steht dort ein Termin und das ich dort diesen Vorfall mit der anderen Person ( dieser Spinner ) und einer unparteiischen Person klären kann und ggf eine Wiedergutmachung aus mit der alle beteiligten Personen einverstanden sind.

Jetzt meine Frage, würdet ihr dort hingehen? Zudem ist der Termin während meines USA Aufenthaltes und ich werde dieser Person unter keinen Umständen Geld geben.

Wie bereits geschrieben, auch ich habe meine "Verletzungen" attestieren lassen und ich habe den WhatsApp Verlauf, da schrieb dieser Typ alles mögliche, würde meine Freundin auch bestätigen das das von ihm kommt.

Whatsapp ( Der typ schrieb zu dem Bruder meiner Freundin ) :

Du kannst diese Nachricht speichern wie du glücklich bist. Du bist dumm. Aber sag dem Spast von Anjas Freund das er schwere Probleme hat. Ich bin mit Fahrrad zu dir. Ob ihr Zuhause wart oder nicht

ich mache den Typen alle. Speicher ruhig die Nachricht. Sei froh das du Geburtstag hattest. Ich hätte dich und Anjas Freund verprügelt. Der zweite bekommt sein fett, feige das ihr nicht aufmacht.

Und wenn du unsere Freundschaft retten möchtest schickst du mir Pronto die Adresse von dem Pimmel.

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Da bist Du ja echt in eine Idioten-Clique geraten.

Hast Du denn Interesse als "Täter" zu so einem Ausgleich zu gehen und dort Deine Taten zu entschuldigen/einzugestehen? Und dort noch mit diesem seltsamen und unzurechnungsfähigen Typen an einem Tisch zu sitzen?

Denn um nichts anderes geht es ja da.

Und seine WA-Nachricht spricht ja schon Bände über seinen Geisteszustand.

bearbeitet von Black Cobra
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Der Täter-Opfer-Ausgleich ist imho nur dazu da die überlastete Justiz vor Überarbeitung mit solchen Bagatellen zu schützen.

Wer seinen gesunden Menschenverstand benutzt wird jedoch feststellen das die Aufforderung an so einem Kinderquatsch teilzunehmen eigentlich obsolet ist solange es noch nichtmal einen Strafprozess gab.

-->Denn allein der Name dieser Veranstaltung setzt ja voraus das es hier nicht wirklich um Wahrheitsfindung gehen kann da Täter und Opfer offensichtlich schon vorher feststehen-->Und dieses ohne das in einem Strafprozess bereits ein Urteil gefallen ist.

Ebensowenig handelt es sich dabei um eine Mediation, bei denen eine Schlichtung des Konfliktes im Vordergrund steht.

Stellt sich also die Frage was dieser Quatsch dir bringen soll.

Denn weshalb solltest du ohne für etwas verurteilt worden zu sein freiwillig eine Wiedergutmachung zahlen???

-->Doch nur dann wenn du genau weißt das du Scheiße gebaut hast die man dir ganz bestimmt nachweisen kann und für die du aller voraussicht nach eine Strafe bekommen wirst.

Zudem kannst du einem Strafprozess selbst mit einem Täter-Opfer-Ausgleich nicht unbedingt aus dem Weg gehen da der Staat und nicht der Geschädigte in diesem der Ankläger ist und nur der entscheidet ob es notwendig ist dich zusätzlich noch vor einen Richter zu stellen oder eben nicht.

M O P A R

  • TOP 2

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