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Wie man das Familien intern aufteilt muss schon jede Familie für sich selber entscheiden. 

Die 6000€ sind auch keine Einnahme, sondern ein steuerlich geltend zu machender Aufwand. Genauso wie du in deiner Steuererklärung Fahrtkosten geltend machen kannst. senkt die Abschreibung das zu versteuernde Einkommen des Kindes. Allerdings müssen die Kinder die Mieteinnahmen wiederum versteuern, dafür können Möbel und jegliche Reparaturarbeiten auch steuerlich geltend gemacht werden. Am Ende ist es aus rein finanzieller Sicht meiner Meinung nach immer ein Vorteil.

 

Der steuerliche Vorteil kann eintreten, wenn die Eltern so viel vererben, dass sie Erbschaftsteuer zahlen müssten. Ein Haus fließt in diese Berechnung ebenfalls ein. Übertragen die Eltern das Haus rechtzeitig an ihre Kinder, kann man es so hinbekommen, dass der Wert des Hauses nicht mehr in die Erbschaftsteuer mit einfließt (geht natürlich nicht, eine Woche vorm Tod der Eltern). Gilt aber sowieso nur in Fällen wo das Vermögen so hoch ist, dass Erbschaftsteuer fällig wird. Bei Kindern wäre allerdings ein Erbe von bis zu 400.000€/Kind steuerfrei. Also nur interessant wenn das Vermögen darüber liegt. 

 

 

 

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vor 26 Minuten, Arthur_Spooner schrieb:

Wie man das Familien intern aufteilt muss schon jede Familie für sich selber entscheiden. 

Die 6000€ sind auch keine Einnahme, sondern ein steuerlich geltend zu machender Aufwand. Genauso wie du in deiner Steuererklärung Fahrtkosten geltend machen kannst. senkt die Abschreibung das zu versteuernde Einkommen des Kindes. Allerdings müssen die Kinder die Mieteinnahmen wiederum versteuern, dafür können Möbel und jegliche Reparaturarbeiten auch steuerlich geltend gemacht werden. Am Ende ist es aus rein finanzieller Sicht meiner Meinung nach immer ein Vorteil.

 

Der steuerliche Vorteil kann eintreten, wenn die Eltern so viel vererben, dass sie Erbschaftsteuer zahlen müssten. Ein Haus fließt in diese Berechnung ebenfalls ein. Übertragen die Eltern das Haus rechtzeitig an ihre Kinder, kann man es so hinbekommen, dass der Wert des Hauses nicht mehr in die Erbschaftsteuer mit einfließt (geht natürlich nicht, eine Woche vorm Tod der Eltern). Gilt aber sowieso nur in Fällen wo das Vermögen so hoch ist, dass Erbschaftsteuer fällig wird. Bei Kindern wäre allerdings ein Erbe von bis zu 400.000€/Kind steuerfrei. Also nur interessant wenn das Vermögen darüber liegt. 

 

 

 

Kannst du mal ein Beispiel geben? 

Das heißt als zukünftiger Vermieter an die Eltern kann ich in der Steuererklärung was alles als geltend zu machenden Aufwand abschreiben lassen?

Meine Benzinkosten? Das Mobiliar zur Instandhaltung der Wohnung, etc.?

bearbeitet von Hellmut

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Das ist ein riesen Thema, welches ich hier nicht in wenigen Zeilen niederschreiben kann. 
Grundsätzlich kannst du alle Reparaturen die am Haus anfallen steuerlich gelten machen. Zusätzlich bei bestimmten Kriterien auch Sanierungen. 

Aber wie gesagt viel zu groß um es hier zu beschreiben. Wenn du dich für das Thema interessierst kannst du auf Immoproneur.de einiges dazu finden. 

 

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Abschreiben kann man wohl eher nicht den fiktiven Wert einer Immobilie, sondern den Kaufpreis. Der muss dann also erst einmal fließen, ansonsten ist das Geschäft ggf. auch schenkungssteuerpflichtig. Muss man sich also überlegen.

 

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Worauf hier angespielt wird, ist Folgendes:

Kaufpreis der Eltern: EUR 400.000  - Davon Immobilie (und nicht Grund und Boden): 200.000

Übertragung auf Kind. Erbschaftsteuer: EUR 0, da unter Freibetrag.

Eltern zahlen dem Kind von nun an Miete. Kinder machen Hausreparaturen, zahlen den Heini für´s Schneeräumen etc. pp.

Elternseite:

Minus - Mietausgaben

Positiv - Ausgaben des alltäglichen Lebens  tragen die Kinder.

 

Kinderseite:

Plus - Mieteinnahmen

Minus - Irgendwelche o.g. Ausgaben

Minus - Abschreibung 2% von 200.000 -->  EUR 4.000

 

Steuerliche Seite Kind:

Gestaltet man die Mieteinnahmen so niedrig, bzw. die laufenden Ausgaben so hoch, dann macht das Kind steuerlich einen Verlust aus dieser Immobilie und kann diesen dann von den normalen Einnahmen (also idR dem Beruf) absetzen.

Übersteigen, wie bei ner normalen Vermietung, die Einnahmen die Ausgaben, dann versteuert man diese zusätzlichen Einnahmen. Das ist grundsätzlich natürlich doof, weil man vorher (Eltern gehört ihr Haus) keine Steuern zahlt.

 

Steuerliche/finanzielle Seite Eltern:

Bei den Eltern passiert steuerlich nichts. Allerdings haben sie laufende Mietausgaben, die sie vorher nicht hatten.

D.h. für die Eltern muss in irgendeiner Form eine Ausgleichszahlung stattfinden.

 

Also:

Man muss das gut gestalten und es muss grds. Einigkeit innerhalb der Familie bestehen, dass die für die Gesamtfamilie gemeinsam das beste Ergebnis wollen (bei 7 Geschwistern ist das praktisch nicht mehr darstellbar).

Dann gibt es noch weitere Fallstricke - Du kannst die Miete der Eltern nicht beliebig niedrig ansetzen und dann dauerhaft einen (hohen) Verlust erklären. Da gibt es Grenzen (60% der ortsüblichen Miete).

Genauso kannst du für deine fingierte Vermietung nicht vorne rum die geringe Miete einstreichen und hinten rum den Eltern das Geld wieder zu zustecken.
Daher war es mal möglich, dass die Eltern eine Art Rente steuerfrei für den Übertrag der Immobilie erhalten konnten. Das geht so jetzt nicht mehr. Aber da müsste ich erst nachlesen. Glaub da gab es 2009 rum mal ein BFH-Urteil.

Das muss also gut überlegt werden und selbst dann stellt sich die Frage, ob sich das insgesamt rentiert. Wenn Papa in der Rente daheim alles selber macht, dann ist es witzlos. Wenn die Eltern im Alter lieber Handwerker, Gärtner etc. kommen lassen, kann man wirklich deren private Kosten steuerlich wirksam werden lassen. Das ist natürlich nett.

Grds. sollte sich jeder, der mal mehr als eine Immobilie von seinen Eltern kriegt, sich erbschaftsteuerlich was überlegen.

 

 

bearbeitet von The-Rock
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Wenn man die Bude nicht kauft, woraus ergibt sich denn dann die Abschreibung? So nach meinen düsteren Erinnerungen ans Steuerrecht dürfte das doch schwer werden.

Dann bleiben also nur laufende Ausgaben gegen die Miete, und das wird wohl in der Regel nicht so spektakulär werden.

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Leute, die sich mit so einem Konstrukt einen kleinen Steuervorteil schaffen, sind wohl auch die Leute, die ohne Skrupel ihre Eltern auf die Straße setzen würden, wenn der Preis stimmt.

Find ich uncool.

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vor 10 Stunden, Geschmunzelt schrieb:

Wenn man die Bude nicht kauft, woraus ergibt sich denn dann die Abschreibung? So nach meinen düsteren Erinnerungen ans Steuerrecht dürfte das doch schwer werden.

Dann bleiben also nur laufende Ausgaben gegen die Miete, und das wird wohl in der Regel nicht so spektakulär werden.

Aus dem Kaufpreis der Eltern.

Der Erbe tritt rechtlich in den Status der Eltern ein. D.h. auch das Recht auf Abschreibung.
Eine Schenkung wird steuerlich wie eine Erbschaft (Stichwort: Vorweggenommene Erbfolge) behandelt.

Wenn du das hingegen so gestaltest, dass deine Eltern von dir eine Rente bekommen (damit sie die Miete zahlen können), dann errechnet man den Kaufpreis aus den Raten an die Eltern.

Hier liegt aber der Teufel im Detail, deswegen auch von mir der in Foren übliche Hinweis, dass ich hier keine Rechtsberatung betreibe. Wer da Näheres wissen will, soll bitte anderweitig auf mich zukommen.

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