Kündigung aufgrund Studium, Anspruch auf ALG 1 behalten

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Hallo zusammen,

arbeitet hier jemand beim Arbeitsamt oder kennt sich jemand mit den gesetzlichen Regelungen für das ALG 1 aus?

Ich möchte zum 31.07. kündigen und am 01.10. ein Studium beginnen. Bin seit 5 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bei einer Selbstkündigung habe ich ja ein Sperre von 3 Monaten. Ich würde gerne meinen verbleibenden 9-monatigen ALG 1 Anspruch behalten, falls es mit dem Studium nicht klappen sollte oder ich nachdem Studium nicht direkt einen Job finde. So wie ich das jetzt nach ausgiebigen Google-Reserchen sehe, muss ich vor Beginn des Studiums mindestens einen Tag ALG 1 bezogen haben um den Anspruch zu behalten. Dies ist aber nicht möglich aufgrund der 3-monatigen Sperre.

Heißt das jetzt dass ich schon früher kündigen muss, weniger Steuern zahle nur damit ich den Anspruch aufrechterhalten kann? Werde bei Gelegenheit mal nen Termin beim Arbeitsamt vereinbaren, aber vielleicht sind hier ja auch fachkundige Personen unterwegs.

Danke!

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Bist du irgendwie dumm? Bei arbeitsvertragswidrigem Verhalten, das zur Sperre, führt, erhält man ebenfalls eine Sperre.

Wenn das Studium 3 Jahre dauert, verfällt dein Anspruch meines Wissen nach. Die Rahmenfrist beträgt nur 2 Jahre.

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Wichtig ist, dass im ALG-1 Formular für den Arbeitgeber an das "Amt" kein Häkchen bei "Eigenkündigung" gesetzt wird.Das ist der Zettel, Unterpunkt 5:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0ahUKEwi7-ZzogO7KAhUGVhoKHUkYBT0QFggcMAA&url=https%3A%2F%2Fwww.arbeitsagentur.de%2Fweb%2Fwcm%2Fidc%2Fgroups%2Fpublic%2Fdocuments%2Fwebdatei%2Fmdaw%2Fmtay%2F~edisp%2Fl6019022dstbai414047.pdf%3F_ba.sid%3Dl6019022dstbai414050&usg=AFQjCNFOmr8CMV-6iZc63GieHGDeIFDVxg&cad=rja

D.h. sprich mit deinem Chef (je nach Verhältnis) und bitte ihn, den Haken nicht bei Eigenkündigung zu setzen. Wenn du in einem großen Konzern arbeitest, besteht die Chance, dass die Personalabteilung diesen Punkt verpeilt und ihn nicht ausfüllt (je nach Kommunikationsqualität der Vorgesetzten zur HR).

Weniger clever, aber eine Option, ist es, das Formular vorauszufüllen und nur noch den Chef unterschreiben zu lassen.

Du kannst aber auch über ein ärztliches Attest nachweisen lassen, dass der Job dich fertig gemacht hat und unzumutbar ist. Dann gibt es ebenfalls keine 3 Monate Sperre bei Eigenkündigung.

Ebenfalls gibt es keine Sperre,wenn ein befristeter Vertrag ausläuft, d.h. Vertrag aufheben und einen neuen, befristeten Vertrag unterschreiben.

bearbeitet von LasseMaskrachen
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Vergiss nicht das der ALG 1 Anspruch ab der letzten Arbeit nach 4 Jahren verfällt. Kann sich also auch lohnen einfach mal ein Semester später zu studieren.

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Vielen Dank für eure Antworten.

Wichtig ist, dass im ALG-1 Formular für den Arbeitgeber an das "Amt" kein Häkchen bei "Eigenkündigung" gesetzt wird.Das ist der Zettel, Unterpunkt 5:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0ahUKEwi7-ZzogO7KAhUGVhoKHUkYBT0QFggcMAA&url=https%3A%2F%2Fwww.arbeitsagentur.de%2Fweb%2Fwcm%2Fidc%2Fgroups%2Fpublic%2Fdocuments%2Fwebdatei%2Fmdaw%2Fmtay%2F~edisp%2Fl6019022dstbai414047.pdf%3F_ba.sid%3Dl6019022dstbai414050&usg=AFQjCNFOmr8CMV-6iZc63GieHGDeIFDVxg&cad=rja

D.h. sprich mit deinem Chef (je nach Verhältnis) und bitte ihn, den Haken nicht bei Eigenkündigung zu setzen. Wenn du in einem großen Konzern arbeitest, besteht die Chance, dass die Personalabteilung diesen Punkt verpeilt und ihn nicht ausfüllt (je nach Kommunikationsqualität der Vorgesetzten zur HR).

Weniger clever, aber eine Option, ist es, das Formular vorauszufüllen und nur noch den Chef unterschreiben zu lassen.

Du kannst aber auch über ein ärztliches Attest nachweisen lassen, dass der Job dich fertig gemacht hat und unzumutbar ist. Dann gibt es ebenfalls keine 3 Monate Sperre bei Eigenkündigung.

Ebenfalls gibt es keine Sperre,wenn ein befristeter Vertrag ausläuft, d.h. Vertrag aufheben und einen neuen, befristeten Vertrag unterschreiben.

Bei meiner Arbeitsstelle ist es generell nicht unüblich dass Mitarbeiter aufgrund des Arbeitspensums und daraus resultierender Depressionen/Burnout kündigen. Wenn ich zum Arzt geh und mir so eine Bescheinigung hole, wird dann mein Arbeitgeber noch angehört? Die wissen mittlerweile dass ich aufgrund des Studiums kündigen werde. Das kommt dann schon etwas komisch.

Vergiss nicht das der ALG 1 Anspruch ab der letzten Arbeit nach 4 Jahren verfällt. Kann sich also auch lohnen einfach mal ein Semester später zu studieren.

Meinst du ein Semester später zu studieren damit die 3 Monats Sperrfrist abgelaufen ist und ich mein Anspruch auf ALG 1 für 4 Jahre behalte oder wie ist das gemeint?

Vielleicht kündige ich auch schon Ende Juni. Generell reicht es ja einen Tag lang ALG 1 bezogen zu haben um den Anspruch zu erhalten. Wenn Vorlesungsbeginn der 17.10 wäre und ich kündige Ende Juni. Dann könnte ich vom 01.10. bis 17.10. ALG 1 beziehen und meinen Anspruch aufrechterhalten. Oder ab wann zählt man als Student, welcher nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht?

Grüße

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Ab Einschreibung! Vorlesungsbeginn ist dafür völlig irrelevant.

So pauschalisierend ist das nicht richtig. Die Details kenn ich nicht, aber ich war ein ganzes Semester eingeschrieben (Vollzeitstudium) und hab Arbeitslosengeld bekommen. Und ja, ich hab das angegeben. Es kommt drauf an, wieviel Stunden man für sein Studium tatsächlich aufwendet. Und bis zum Vorlesungsbeginn sind sollte das ja eigentlich unter den 15 Stunden/Woche bleiben.

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Bei meiner Arbeitsstelle ist es generell nicht unüblich dass Mitarbeiter aufgrund des Arbeitspensums und daraus resultierender Depressionen/Burnout kündigen. Wenn ich zum Arzt geh und mir so eine Bescheinigung hole, wird dann mein Arbeitgeber noch angehört? Die wissen mittlerweile dass ich aufgrund des Studiums kündigen werde. Das kommt dann schon etwas komisch.

Ne, dein Arbeitgeber hat da nix zu melden und wird nicht angehört! Der Arzt checkt, ob es dir gut geht, und interessiert sich nicht für deinen AG. Du musst den Arzt überzeugen, denn sein Attest steht über allem, was dein AG sagt/macht! Ist wie eine Krankschreibung, da hat der AG auch nix zu melden. Was ein Arzt attestiert,ist quasi in Stein gemeißelt.

bearbeitet von LasseMaskrachen

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