Brief von der Polizei wegen Schwarzfahrens - brauche Hilfe!

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Hallo Leute,

ich habe ein Problem – vielleicht ist jemanden hier ja schonmal ähnliches passiert und kann mir helfen.

 

Ende letzter Woche habe ich einen Brief von der Polizei in meinem Briefkasten gefunden.

Hier die Kurzform:

 

Beschuldigtenanhörung

 

Tatvorwurf: Betrug i.V.m. Beförderungserschleichung (§§ 263, 265a StGB)

 

Kurzsachverhalt: Am (Datum Winter 2014) wurde Linie 1 ohne jeden gültigen Fahrausweis genutzt. Die mitgeführte Fahrkarte war zu diesem Zeitpunkt nicht gültig.

Am (Datum Frühjahr 2016) wurde  die Linie 6 ohne jede gültige Fahrkarte genutzt. Der behauptete besitzt einer Monatskarte wurde bisher nicht nachgewiesen.

 

 

Ich war ehrlich gesagt sehr überrascht über diese Post. Ich bin zwar cirka dreimal innerhalb der letzten zwei Jahre versehentlich Schwarzgefahren und habe ungefähr ebenso oft meine Fahrkarte vergessen und musste nachzeigen, war mir aber ziemlich sicher ich hätte alle Strafen bezahlt.

Blöd nur, dass ich nicht mehr alle Quittungen besitze. Ich habe offensichtlich nicht alle aufbewahrt. Shit. Fahrkarten für diese Zeiträume sind mittlerweile leider auch im Altpapier gelandet.

Ich soll nun den Anhörungsbogen ausfüllen (Tat zugeben, nicht zugeben, aussagen, Aussage verweigern) und bis in zwei Wochen zurücksenden.

 

Ist es sinnvoll nochmal zum Öffi-Unternehmen zu gehen und nachzufragen ob ich wirklich nicht gezahlt habe?

Ist es sinnvoll die Tat einfach zu gestehen?

Was für eine Strafe wird auf mich zukommen?

 

Ich wäre sehr dankbar wenn jemand der sich in dieser Hinsicht auskennt mir Ratschläge geben könnte.

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Na, ich glaube Du schätzt das etwas falsch ein. 

Fährst Du Schwarz und wirst erwischt, zahlst Du das erhöhte Beförderungsentgelt. Die Öffis sehen i.d.R. von einer Anzeige ab. Kommt es wiederholt vor, bekommst Du eine Anzeige. 

In dem Fall war das wohl so. Dumm gelaufen. 

Ich würde Dir empfehlen, sich hier Rat von einer Anwaltshotline zu holen. Dann hast Du für ein paar Euro eine qualifizierte Antwort. 

Rechtsberatung in einer konkreten Sache ist nicht Aufgabe des Forums und wir können nicht prüfen, ob die Antworten von einer Person erfolgen, die dazu befugt ist (https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz). Ich mache daher mal zu. 

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