Arbeitszeitregelung - AV vs. AG vs. gesetzl.Regelung

21 Beiträge in diesem Thema

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Hi Leute,

ich habe mal eine Frage bezüglich Arbeitszeiten.

Ich komme auch direkt zum Punkt: Ich arbeite in einer Agentur mit 38,5 Wochenstunden. Wir verbuchen das ganze in einer Software, wo Kundenjobs als Ticket abgearbeitet werden. Das ganze wird als KPI benutzt etc. Soweit so gut.

Mein Chef ist mir in der Vergangenheit regelmäßig auf den Sack gegangen, wenn ich gegen Ende der Woche hier und da etwas weniger Zeit gebucht habe, als die 38,5 Stunden. Bei den Werkstudenten hat er sogar mal den Lohn gekürzt, als diese 2-3 Stunden weniger hatten. Ich hab ihn mal drauf angesprochen und er meinte, dass nur die gebuchte Zeit als Arbeitszeit anzusehen ist. Jedenfalls stellt er sich das so vor.

Und hier kommt das Problem: In meinem AV steht nichts von einer derartigen Regel. Dort steht nur, dass ich eine 38,5 Stunden Woche habe. Keine Klausel, die besagt, dass ich nach Leistung bezahlt werde bzw. nach gebuchten Stunden etc.

Mein persönliches Fazit wäre demzufolge, korrigiert mich wenn ich falsch liege, dass die gesetzlichen Regelungen gelten: Arbeit beginnt, wenn ich auf der Arbeit erscheine und endet wenn ich die Arbeit verlasse (Pausenzeiten mal außen vorgelassen)!?

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Gast botte
vor 57 Minuten, LastActionHero schrieb:

Hi Leute,

ich habe mal eine Frage bezüglich Arbeitszeiten.

Ich komme auch direkt zum Punkt: Ich arbeite in einer Agentur mit 38,5 Wochenstunden. Wir verbuchen das ganze in einer Software, wo Kundenjobs als Ticket abgearbeitet werden. Das ganze wird als KPI benutzt etc. Soweit so gut.

Mein Chef ist mir in der Vergangenheit regelmäßig auf den Sack gegangen, wenn ich gegen Ende der Woche hier und da etwas weniger Zeit gebucht habe, als die 38,5 Stunden. Bei den Werkstudenten hat er sogar mal den Lohn gekürzt, als diese 2-3 Stunden weniger hatten. Ich hab ihn mal drauf angesprochen und er meinte, dass nur die gebuchte Zeit als Arbeitszeit anzusehen ist. Jedenfalls stellt er sich das so vor.

Und hier kommt das Problem: In meinem AV steht nichts von einer derartigen Regel. Dort steht nur, dass ich eine 38,5 Stunden Woche habe. Keine Klausel, die besagt, dass ich nach Leistung bezahlt werde bzw. nach gebuchten Stunden etc.

Mein persönliches Fazit wäre demzufolge, korrigiert mich wenn ich falsch liege, dass die gesetzlichen Regelungen gelten: Arbeit beginnt, wenn ich auf der Arbeit erscheine und endet wenn ich die Arbeit verlasse (Pausenzeiten mal außen vorgelassen)!?

Achtung: Du fragst hier nach einer Rechtsberatung, das kann und darf(!) hier im Forum keiner leisten. Bitte für (immer noch unverbindliche!) Antworten in Fachforen fragen oder ggf. anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

bearbeitet von botte

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RDG §2 Abs. 3 Satz 5 - Rechtsdienstleisungen sind keine solche, die an die Allgemeinheit gerichtet werden und sich nicht auf eine individuelle Fallbearbeitung beziehen.  Sollte hier noch jemand antworten, bitte auch daran halten. Allgemeine Infos sind erlaubt, ich versuch mich mit meiner BWL-Arbeitsrecht-Laien-Meinung daher auch nur oberflächlich zu halten und du nutzt die Infos, egal von wem, bitte nicht, um einen Streit mit dem Chef anzufangen. 

Grundsätzlich:

- Auf den Arbeitsvertrag wirkt neben diesem selbst und noch vielen anderen Dingen ( Tarif, BV, einseitige Erklärungen, konkludentes Handeln ) auch die "betriebliche Übung" - d.h. ist im AV nichts geregelt, können bestimmte Vertragsinhalte rein dadurch zu Stande kommen, dass es im Betrieb schon immer so gehandhabt wird - sofern die gesetzlichen Bestimmungen natürlich noch erfüllt werden. Und diese können durch beide Seiten auch zur Einhaltung verlangt werden. 

- Nach der gesetzlichen Bestimmung geht es nach Arbeitszeit, wobei das ArbZG selbst dazu fast nichts aussagt - mal abgesehen von den Verboten. Der Gesetzgeber überlässt also den Arbeitgebern die individuelle Gestaltung der Arbeitszeitmodelle. 

- Wenn im Arbeitsvertrag eine Stundenanzahl gegeben ist, ist das zunächst die geltende individualvertragliche Regelung --> Hier mal kurz individuell, da unverfänglich und nur auf den Startpost bezogen: Deswegen verstehe ich deine Fragestellung erst gar nicht so richtig, nach den gesetzlichen Bestimmungen müsstet ihr doch verpflichtet sein, die 38,5h zu erfüllen und das Verhalten des Arbeitgebers wäre demnach korrekt. 

-  Wird nach der betrieblichen Übung beispielsweise Leistungsmäßig bezahlt, also nach KPI ist das eine individualvertragliche Regelung, welche durchaus auch Vertragsinhalt werden kann, obwohl es nicht im AV steht. Überlagern sich zwei Regelungen ( AV - Arbeitszeit, Betriebliche Übung - KPI ), wird regelmäßig zu Gunsten des AN entschieden - näher darauf eingehen darf ich nicht. 

- Der Arbeitgeber muss alle Arbeitnehmer gleich behandeln, Grundgesetz und so. Darunter fallen neben dem normalen Arbeitnehmer LastActionHero auch Werksstudenten 😏

Sofern ich das richtig verstehe, möchtest du statt der Arbeitszeit nach KPI bezahlt werden oder? Jetzt mal ganz allgemein: Man sollte sein Arbeitszeitmodell im AV festlegen.

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Danke erstmal!

vor 25 Minuten, Virez schrieb:

- Wenn im Arbeitsvertrag eine Stundenanzahl gegeben ist, ist das zunächst die geltende individualvertragliche Regelung --> Hier mal kurz individuell, da unverfänglich und nur auf den Startpost bezogen: Deswegen verstehe ich deine Fragestellung erst gar nicht so richtig, nach den gesetzlichen Bestimmungen müsstet ihr doch verpflichtet sein, die 38,5h zu erfüllen und das Verhalten des Arbeitgebers wäre demnach korrekt. 

Sofern ich das richtig verstehe, möchtest du statt der Arbeitszeit nach KPI bezahlt werden oder? Jetzt mal ganz allgemein: Man sollte sein Arbeitszeitmodell im AV festlegen.

Um das kurz zu erklären...ich arbeite Tickets ab und buche die Zeit. Oft kommt es aber vor, dass ich keine Tickets mehr habe, die ich buchen kann.
So kam es vor, dass ich andere Dinge getan habe, diese aber nicht buchen konnte, da kein Ticket.

Keine Buchung = offiziell nicht gearbeitet.
Ich war aber dennoch meine 38,5 Stunden im Betrieb. Und wie wir alle wissen, ist Zeit Geld...und es ist meine Zeit, die ich nicht verschenke möchte.

Bei meinem vorigen AG im Vertriebsinnendienst war das anders....man hatte Arbeiten zu erledigen, oder eben nicht.
Man war aber auf der Arbeit und es galt als Arbeitszeit, 9 to five Job halt.

Das Ticketsystem ist eh für'n Arsch...man hat Faktor X vorgegeben. Arbeitet man schneller und hakt es ab, wird das auf Dauer zum Nachteil für einen, weil die Leistungsanforderung stetig ansteigt. Bald hat man nicht mehr eine Stunde Zeit für etwas, sondern nur noch eine halbe "weil du es ja in den letzten Wochen immer so zügig abgearbeitet hast". Also arbeitet man so schnell wie nötig und so langsam wie möglich...braucht man nur halb so lang für die Arbeit, bucht man dennoch die gesamte Zeit drauf.

Man verarscht sich doch selbst...

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vor 40 Minuten, LastActionHero schrieb:

Danke erstmal!

Um das kurz zu erklären...ich arbeite Tickets ab und buche die Zeit. Oft kommt es aber vor, dass ich keine Tickets mehr habe, die ich buchen kann.
So kam es vor, dass ich andere Dinge getan habe, diese aber nicht buchen konnte, da kein Ticket.

Keine Buchung = offiziell nicht gearbeitet.
Ich war aber dennoch meine 38,5 Stunden im Betrieb. Und wie wir alle wissen, ist Zeit Geld...und es ist meine Zeit, die ich nicht verschenke möchte.

Bei meinem vorigen AG im Vertriebsinnendienst war das anders....man hatte Arbeiten zu erledigen, oder eben nicht.
Man war aber auf der Arbeit und es galt als Arbeitszeit, 9 to five Job halt.

Das Ticketsystem ist eh für'n Arsch...man hat Faktor X vorgegeben. Arbeitet man schneller und hakt es ab, wird das auf Dauer zum Nachteil für einen, weil die Leistungsanforderung stetig ansteigt. Bald hat man nicht mehr eine Stunde Zeit für etwas, sondern nur noch eine halbe "weil du es ja in den letzten Wochen immer so zügig abgearbeitet hast". Also arbeitet man so schnell wie nötig und so langsam wie möglich...braucht man nur halb so lang für die Arbeit, bucht man dennoch die gesamte Zeit drauf.

Man verarscht sich doch selbst...

Ich kenne ein ähnliches System und man ist meist länger vor Ort als man bucht, obwohl man trotzdem jeden Tag ne gewisse Zeit auf "intern" buchen kann. Trotzdem sind die meisten Mitarbeiter geneigt weniger zu buchen als sie egtl. anwesend sind.

Deswegen träumen wir mittlerweile auch von einer ganz normalen Stempelkarte.
Ich denke, dass es arbeitsrechtlich in der Tat so ist, dass deine Gegenleistung zum Gehalt in zeitlicher Anwesenheit als erfüllt gilt. Erfolgsabhängige Boni sind natürlich was anderes. Aber grds. beginnt der Arbeitstag mit Betreten des Ladens und endet, wenn du gehst (solange du vor Ort dann keine Arbeitsverweigerung betreibst - eh klar).

Ich bin aber kein Anwalt für AR und bitte um Richtigstellung, falls jemand mehr weiß.

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vor 2 Stunden, LastActionHero schrieb:

Und hier kommt das Problem: In meinem AV steht nichts von einer derartigen Regel. Dort steht nur, dass ich eine 38,5 Stunden Woche habe. Keine Klausel, die besagt, dass ich nach Leistung bezahlt werde bzw. nach gebuchten Stunden etc.

Ich habe da ne ganz simple Sichtweise: 

Du bietest mir Zeit an, die ich nutzen kann und bekommst dafür Geld, das Du nutzen kannst. 
Wie Du diese Zeit nutzt, bestimme ich im Rahmen des Arbeitsvertrages. 

Wenn ich Dir also sage, dass Du mir Deine Arbeitszeiten auf einem Zettel rein reichst, dann erwarte ich einen Zettel mit Deinen Arbeitszeiten.

Wenn Du das nicht machst, generierst Du mir Arbeit. Wenn Du dann noch rum diskutierst, dass aus rechtlicher Sicht und ja... wahrscheinlich bist Du da rechtlich auf einer guten Position und würdest Deine paar Euro bekommen und man würde mir erklären, dass ich das Verhalten hätte abmahnen müssen. 

Das wäre so meine Einschätzung als AG. 

Die spannendere Frage abseits der rechtlichen Situation (und die rate ich einfach mal als rechtlicher Laie und würde sie mit einem Arbeitsrechtler abstimmen): Wie glaubst Du denn, wäre meine Reaktion, wenn ein AN mit so was anfängt im Unternehmen? 

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Jetzt wird's klar, dass ihr die Arbeitszeit verschenkt, weil sie nicht gebucht werden kann, habe ich vorher nicht verstanden. Das sollte definitiv mit dem Arbeitgeber geklärt werden. Dafür braucht es auch keine großartige Rechtsberatung, geleistete Arbeitszeit muss natürlich anerkannt werden. 

vor einer Stunde, LastActionHero schrieb:

 

Das Ticketsystem ist eh für'n Arsch...man hat Faktor X vorgegeben. Arbeitet man schneller und hakt es ab, wird das auf Dauer zum Nachteil für einen, weil die Leistungsanforderung stetig ansteigt. Bald hat man nicht mehr eine Stunde Zeit für etwas, sondern nur noch eine halbe "weil du es ja in den letzten Wochen immer so zügig abgearbeitet hast". Also arbeitet man so schnell wie nötig und so langsam wie möglich...braucht man nur halb so lang für die Arbeit, bucht man dennoch die gesamte Zeit drauf.

Das Thema ist aus BWL'er Sicht eh richtig lustig.

Führst du ein Erfolgsbezogenes System ein, also jeder bearbeitet eine individuelle Anzahl von Aufträgen nach Leistung, kommt es zu einem sog. dysfunktionalem Verhalten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, also das was du beschreibst. Der Arbeitnehmer wird nicht mehr machen, als tatsächlich notwendig - seine Zielgröße wird danach nur steigen und für ihn zu Mehrarbeit führen. Er passt sich also schlichtweg dem System an. Tut er das nicht, bringt das nur Nachteile für ihn.

Führst du ein Zeitbezogenes System ein, also rein 38,5 Stunden gibt's keinen Anreiz, schnell zu arbeiten. Gerade in Bezug auf deinen Arbeitgeber ist das ja der größte Schwachsinn, wenn ihr die Zeit danach nichtmal angerechnet bekommt - frage mich da nur, warum ihr euch dann nicht an das System angepasst und einfach langsamer gearbeitet habt um auf die benötigte Stunden zu kommen, wenn ihr sowieso da bleibt. 

Also mein Tipp wäre: Sprich mit deinem Arbeitgeber - aber achte auf seine Sichtweise. Argumentierst du nur mit "Uns wird Zeit geklaut", ist das für ihn negativ. Hört sich für ihn nur nach Mehrkosten an. Also Argumentiere so, wie ich es oben geschrieben habe - dass sein derzeitiges System nicht zur Motivation der Arbeitnehmer führt, im Sinne seines Unternehmens schneller zu arbeiten. Sondern eben langsamer. So argumentierst du nämlich von seiner Seite aus mit höheren Kosten, die derzeit bestehen - das regt ihn viel eher zum Nachdenken an. Vielleicht bietest du ihm direkt ein passenderes System, da kennst du dich als operativer Mitarbeiter natürlich besser aus, als dein Chef oder ich. Aber nur als Beispiel: Stechsystem, 38.5 Stunden fertig. Dazu Erfolgsboni für mehr Tickets. Problematisch natürlich, wenn die Auftragslage nicht gut genug dafür ist und es keine Tickets mehr gibt - da sollte ein gescheiter Unternehmer aber mal ins Grübeln kommen, wie er die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter besser auslasten kann.

bearbeitet von Virez

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vor 2 Minuten, Neice schrieb:

 

Wenn ich Dir also sage, dass Du mir Deine Arbeitszeiten auf einem Zettel rein reichst, dann erwarte ich einen Zettel mit Deinen Arbeitszeiten.

 

Wenn der Arbeitgeber eine Zeit vorgibt, diese aber nach Tickets bemisst, welche unter Umständen nicht mehr vorhanden sind, dann ist das klar ein Fehler von Arbeitgeberseite. Er kann seine Zeit ja überhaupt nicht "abgeben", weil das System des Arbeitgebers eben Schwachsinn ist. Das ist für den AG sowohl in rechtlicher Hinsicht kritisch, als auch in wirtschaftlicher. Und wenn der Arbeitgeber ein funktionierendes System haben möchte  ( = Effizienz und damit mehr Geld ), sollte er die Kritik eines Arbeitnehmers in Betracht ziehen und nicht direkt in die "Der Arbeitnehmer macht mir Probleme, also schieße ich ihn raus" Schiene verfallen. Der Arbeitgeber hat hier schlicht und einfach die Arbeitsorganisation verhauen. 

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Gast
vor 12 Minuten, Neice schrieb:

Wie glaubst Du denn, wäre meine Reaktion, wenn ein AN mit so was anfängt im Unternehmen? 

leben wir im Manchester-Kapitalismus, oder was?

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vor 1 Minute, Virez schrieb:

Wenn der Arbeitgeber eine Zeit vorgibt, diese aber nach Tickets bemisst, welche unter Umständen nicht mehr vorhanden sind, dann ist das klar ein Fehler von Arbeitgeberseite. Er kann seine Zeit ja überhaupt nicht "abgeben", weil das System des Arbeitgebers eben Schwachsinn ist. Das ist für den AG sowohl in rechtlicher Hinsicht kritisch, als auch in wirtschaftlicher. Und wenn der Arbeitgeber ein funktionierendes System haben möchte  ( = Effizienz und damit mehr Geld ), sollte er die Kritik eines Arbeitnehmers in Betracht ziehen und nicht direkt in die "Der Arbeitnehmer macht mir Probleme, also schieße ich ihn raus" Schiene verfallen. Der Arbeitgeber hat hier schlicht und einfach die Arbeitsorganisation verhauen. 

Ich würde dennoch nicht rechtlich anfangen zu argumentieren. 

Wenn es ein Saftladen ist, würde ich wechseln. Solange ich da bin, sind rechtliche Argumentationen aber ne heisse Kiste. Dann soll der Hero argumentieren, warum er die Tickets nicht ausfüllen kann und fragen, was er dann machen soll. Aber ein Chef, der einem dauerhaft mit ner administrativen Sache auf den Sack gehen muss, ist nicht wirklich ne gute Basis und den Konflikt würde ich versuchen, dauerhaft zu lösen. 

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vor 1 Minute, Neice schrieb:

Ich würde dennoch nicht rechtlich anfangen zu argumentieren. 

Wenn es ein Saftladen ist, würde ich wechseln. Solange ich da bin, sind rechtliche Argumentationen aber ne heisse Kiste. Dann soll der Hero argumentieren, warum er die Tickets nicht ausfüllen kann und fragen, was er dann machen soll. Aber ein Chef, der einem dauerhaft mit ner administrativen Sache auf den Sack gehen muss, ist nicht wirklich ne gute Basis und den Konflikt würde ich versuchen, dauerhaft zu lösen. 

Okay, habe da deinen Beitrag misinterpretiert. Das wollte ich mit meinem Beitrag aber auch nicht darstellen, nur um das gegenüber LAH nochmal zu kommunizieren - die Argumentation sollte definitiv erstmal auf wirtschaftlicher Ebene basieren, ist für den Arbeitgeber viel interessanter, zumindest wenn es ein ordentlicher Unternehmer ist. 

Aber für den Fall, dass der Arbeitgeber irgendwann stress schiebt oder mit solch lächerlichen Sachen wie Rückzahlung anfängt, ist es doch sehr gut zu wissen, wie die rechtliche Seite aussieht. Man sollte sich wirklich nicht alles gefallen lassen. Als Werksstudent hätte ich bei einer solchen Lohnkürzung nämlich auch gesagt, dass das nicht geht. 

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vor 2 Stunden, Virez schrieb:

Wenn der Arbeitgeber eine Zeit vorgibt, diese aber nach Tickets bemisst, welche unter Umständen nicht mehr vorhanden sind, dann ist das klar ein Fehler von Arbeitgeberseite. Er kann seine Zeit ja überhaupt nicht "abgeben", weil das System des Arbeitgebers eben Schwachsinn ist. 

Genau das!

Ich soll 38,5 Stunden laut Vertrag arbeiten, habe aber Tickets, die ich viel schneller abarbeite. Da bleibt oft ne Lücke von >5 Stunden.
Interne Zeit buchen geht, wird aber auf die Dauer schwierig und aus meiner Sicht auch Schwachsinnig. Interne Buchungen sind oft "Ich buche Zeit und weiß nicht wofür".  Und wenn ich dann hier nach 36,5 Stunden rausgehe, obwohl ich >38,5 Stunden im Betrieb anwesend war, kommt mein Chef mir blöd á la du hast deine Zeit noch nicht abgearbeitet.

Das wird früher oder später auf jeden Fall  passieren und dann will ich wissen, wie das rechtlich aussieht.

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vor 39 Minuten, LastActionHero schrieb:

Genau das!

Ich soll 38,5 Stunden laut Vertrag arbeiten, habe aber Tickets, die ich viel schneller abarbeite. Da bleibt oft ne Lücke von >5 Stunden.
Interne Zeit buchen geht, wird aber auf die Dauer schwierig und aus meiner Sicht auch Schwachsinnig. Interne Buchungen sind oft "Ich buche Zeit und weiß nicht wofür".  Und wenn ich dann hier nach 36,5 Stunden rausgehe, obwohl ich >38,5 Stunden im Betrieb anwesend war, kommt mein Chef mir blöd á la du hast deine Zeit noch nicht abgearbeitet.

Das wird früher oder später auf jeden Fall  passieren und dann will ich wissen, wie das rechtlich aussieht.

Dann nochmal ganz konkret -  Die Pflicht deines Arbeitsvertrages hast du erfüllt. Sollte der Chef Maßnahmen ergreifen:

- Abmahnung, schlechtes Arbeitszeugnis ( Hier die Macht des Arbeitgebers nicht überschätzen, Note schlechter 2 muss der AG inklusive Dokumentation vor dem Arbeitsgericht sehr gut begründen können ), sonstige Disziplinarmaßnahmen wie Lohnkürzungen. 

Kannst du dagegen mit Sicherheit gegen vorgehen. Wichtig ist hier allerdings eine Dokumentation, da ja bisher zeitlich nur eure Buchungen vorliegen. Und ob du dich bezüglich der Aussagen auf deine Kollegen verlassen kannst, musst du wissen. Also würde ich dir raten irgendwelche Aufzeichnungen der Arbeiten zu machen, welche du nach den Buchungen machst. 

Allerdings wie Neice schon gesagt hat - Die Gefahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses würde bei einem Streit vor dem Arbeitsgericht natürlich trotzdem bestehen. Nicht auf Basis dieser Begründung, aber im Gegensatz zu Großunternehmen kriegt man bei Kleinunternehmen die Mitarbeiter relativ leicht auf andere Wege weg. Also immer noch, erstmal mit dem Chef auf normaler Basis reden oder sich auf dem Arbeitsmarkt schonmal umschauen, wenn es soweit kommt.

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vor 21 Minuten, Virez schrieb:

Also immer noch, erstmal mit dem Chef auf normaler Basis reden oder sich auf dem Arbeitsmarkt schonmal umschauen, wenn es soweit kommt.

Danke erstmal für deine (und die der anderen!) Posts!

Ich suche bereits nach anderen Stellen :) bis es soweit ist, möchte ich aber nicht auf der Arbeit verkümmern. Jeder Tag, den ich hier länger bin, lässt mein Hirn verblöden!
Und das ich mich mit o.g. Sachen rumquälen muss, macht die Sache nur beschissener.

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Ruf doch einfach mal bei ner telefonischen Rechtsberatung an. Bei sowas Allgemeinem kommst du da mit 30-40 Euro raus und hast ne qualifizierte Meinung.

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vor 13 Stunden, botte schrieb:

Rechtsberatung, das kann und darf(!) hier im Forum keiner leisten

Och. Na ja. Ich würde eher sagen: Ist so ähnlich, wie bei den Ärzten hier zu fragen, ob die Flecken am Fuß schlimm sind. Okay, etwas präziser ist die Frage gestellt, aber ehrlich gesagt, man müsste zumindest mal den konkreten Arbeitsvertrag lesen.

Generell kauft der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ein Zeitbudget und muss sich darum kümmern, das auszulasten. Hat er nicht genug Arbeit, ist das sein Problem (und nicht selten kommt er dann auf die Idee, dass er vielleicht zu viele Arbeitnehmer hat...). Die Konstruktion "erledige die bestimmte Menge Arbeit" ist typischerweise kein Arbeitsvertrag, sondern ein Werkvertrag (so wie "baue mir ein Haus" oder "einmal Jägerschnitzel mit Pommes").

Pragmatisch gesehen frage ich mich, ob die Arbeit denn ständig so leicht von der Hand gehen muss. Man könnte ja auch ziemlich genau 38,5 Stunden brauchen.

bearbeitet von Geschmunzelt

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Gast
vor 1 Minute, Geschmunzelt schrieb:

Pragmatisch gesehen frage ich mich, ob die Arbeit denn ständig so leicht von der Hand gehen muss. Man könnte ja auch ziemlich genau 38,5 Stunden brauchen.

vor allem wenn man eh innerlich schon gekündigt hat

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Ich nutze inzwischen 99% des Zeitbudgets, dass ich zur Verfügung habe. Man könnte meinen, ich würde extrem langsam arbeiten. Ich rechne sogar teilweise noch die Pause da mit rein, weil ich bei manchen Aufgaben soviel Zeit raushaue. Inzwischen machen das alle Mitarbeiter hier (die übrigens genauso genervt davon sind, wie ich!)
Danach hab ich ne Aufgaben-Flaute und noch zig Stunden die abzuarbeiten sind um auf meine 38,5 Stunden zu kommen.

Und wenn ich dann an nem Freitag mit 36 Stunden (gebuchte Arbeitszeit anhand von Tickets) in den Feierabend gehe, darf ich mir was anhören...obwohl ich 38,5 Stunden im Betrieb war.

Ich muss evtl. nochmal im AV die Stelle "Vergütung" nachschauen, was dort genau festgehalten wurde. Ich kann mich aber nicht erinnern, dass da steht, dass ich 38,5 Stunden reine Arbeitszeit anhand von erledigten Aufgaben erfüllen muss. Wie gesagt, im Bereich Arbeitszeiten steht, dass ich eine 38,5 Stunden Woche habe, mehr nicht.

bearbeitet von LastActionHero

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So, ich habe das nochmal gecheckt. Es heißt im AV wortwörtlich:

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.

Der letzte Teil beschreibt denke ich das Gleitzeitsystem!?

Auch im Teil der Arbeitsvergütung steht nicht von wegen, dass die Vergütung nach verrichteter Arbeit ausfällt, sondern "der AN erhält eine monatliche Bruttovergütung von X €".

Somit dürfte ja eigentlich klar sein, dass selbst meine Anwesenheit im Büro als Arbeitszeit gilt? Selbst wenn keine Jobs vorhanden sind, die ich bearbeiten oder im System buchen kann?

 

Nachtrag: Ich habe laut Vertrag einen Urlaubsanspruch von 22 Tagen. Laut Gesetz sind aber mind. 24 Tage vorgesehen bei einer 5 Tage Woche.
Ich meine sogar, dass es keine Rolle spielt, ob 40 Stunden Woche oder 38,5. Weiß da jemand mehr von euch?

bearbeitet von LastActionHero

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vor 6 Minuten, LastActionHero schrieb:

So, ich habe das nochmal gecheckt. Es heißt im AV wortwörtlich:

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.

Der letzte Teil beschreibt denke ich das Gleitzeitsystem!?

Auch im Teil der Arbeitsvergütung steht nicht von wegen, dass die Vergütung nach verrichteter Arbeit ausfällt, sondern "der AN erhält eine monatliche Bruttovergütung von X €".

Somit dürfte ja eigentlich klar sein, dass selbst meine Anwesenheit im Büro als Arbeitszeit gilt? Selbst wenn keine Jobs vorhanden sind, die ich bearbeiten oder im System buchen kann?

Genau.

Das ist eine ganz normale Formulierung in einem Arbeitsvertrag. Du hast 38,5 Stunden anwesend zu sein und in dieser Zeit keine der dir übertragenen Aufgaben abzulehnen. Wie lange du dafür brauchst ist deine Sache. Selbst sehr langsame Arbeiter können arbeitsrechtlich außerhalb von Probezeit und Befristung nicht belangt werden.

Zitat

 Interne Buchungen sind oft "Ich buche Zeit und weiß nicht wofür".  Und wenn ich dann hier nach 36,5 Stunden rausgehe, obwohl ich >38,5 Stunden im Betrieb anwesend war, kommt mein Chef mir blöd á la du hast deine Zeit noch nicht abgearbeitet.

Hier rate ich dir etwaige Eitelkeiten abzulegen und rate dir auch ganz dringend die 38,5h in dem Formular für die Zeiterfassung voll zu machen.

Warum?

Du verpflichtest dich 38,5h die dir übertragenen Aufgaben zu erledigen und für ein derartiges Abrechnungssystem/Erfassungssystem ist das eine deiner Hauptaufgaben. Und machst du das nicht, hat das schon was von Arbeitsverweigerung. Arbeitest du generell langsam, dann hat dein AG keine Handhabe. Kriegst du aber eine sehr einfache Tätigkeit wie "Zahlen in eine Tabelle einhacken" nicht hin, dann ist das arbeitsrechtlich Verweigerung.

Daher mein Rat:

Buch die Stunden auf intern oder vll. habt ihr irgendwelche Fortbildungs- oder Besprechungsfelder. Wenn dein Chef dir blöd kommt, was will er denn machen? Du warst die Zeit da und hast alle deine Aufgaben erledigt und dass du mal Kacken gehst oder mit nem Kollegen was besprichst oder deinen Arbeitsplatz aufräumst, ist auch Arbeitszeit.

Sofern die anderen brav kuschen, machst du dir damit natürlich keine Freunde und solltest du auf ne Beförderung hinarbeiten, werden die "Streber" natürlich eher berücksichtigt. Wenn du aber nur deine Arbeit machen willst und sonst mit dem Laden nicht viel zu tun haben willst, dann geh heim. Es ist deine Zeit.

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vor 6 Stunden, The-Rock schrieb:

Genau.

Das ist eine ganz normale Formulierung in einem Arbeitsvertrag. Du hast 38,5 Stunden anwesend zu sein und in dieser Zeit keine der dir übertragenen Aufgaben abzulehnen. Wie lange du dafür brauchst ist deine Sache. Selbst sehr langsame Arbeiter können arbeitsrechtlich außerhalb von Probezeit und Befristung nicht belangt werden.

Hier rate ich dir etwaige Eitelkeiten abzulegen und rate dir auch ganz dringend die 38,5h in dem Formular für die Zeiterfassung voll zu machen.

Warum?

Du verpflichtest dich 38,5h die dir übertragenen Aufgaben zu erledigen und für ein derartiges Abrechnungssystem/Erfassungssystem ist das eine deiner Hauptaufgaben. Und machst du das nicht, hat das schon was von Arbeitsverweigerung. Arbeitest du generell langsam, dann hat dein AG keine Handhabe. Kriegst du aber eine sehr einfache Tätigkeit wie "Zahlen in eine Tabelle einhacken" nicht hin, dann ist das arbeitsrechtlich Verweigerung.

Daher mein Rat:

Buch die Stunden auf intern oder vll. habt ihr irgendwelche Fortbildungs- oder Besprechungsfelder. Wenn dein Chef dir blöd kommt, was will er denn machen? Du warst die Zeit da und hast alle deine Aufgaben erledigt und dass du mal Kacken gehst oder mit nem Kollegen was besprichst oder deinen Arbeitsplatz aufräumst, ist auch Arbeitszeit.

Sofern die anderen brav kuschen, machst du dir damit natürlich keine Freunde und solltest du auf ne Beförderung hinarbeiten, werden die "Streber" natürlich eher berücksichtigt. Wenn du aber nur deine Arbeit machen willst und sonst mit dem Laden nicht viel zu tun haben willst, dann geh heim. Es ist deine Zeit.

THX!

PS: Ich arbeite da nur noch für gewisse Zeit...bin auf Jobsuche ;)

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