Brauche Tipp fürs Verführen NOTFALL!

40 Beiträge in diesem Thema

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vor 4 Minuten, Göttinger Banger schrieb:

Leute.

Interesse an nem Mädel zu bekunden ist das normalste der Welt.

Jo, geb ich dir Recht. Evtl. aber seinen Job für ein kurzes Rein- und Rausspiel auf`s Spiel zu setzen, ist daneben. Klingt danach, als ob einem das Hirn wegfliegt, wenn man ne Braut sieht, von der man besser die Finger lässt. 

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Warum sollte es den Chef interessieren was die Mitarbeiter in der privaten Zeit machen und welcher Chef verbietet den Mitarbeitern miteinander zu ficken? Habe noch nie sowas gehört. Das ist alles skurril auch. Und AG ist rechtlich gesehen auch nicht in der Lage dazu. Was wäre Kündigungsgrund? Mitarbeiter gekündigt, weil sie eine Affäre gestartet haben? Das alles sind Gruselgeschichten. 

bearbeitet von TimComeOn

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Am 19.7.2018 um 11:52 , ElEl schrieb:

Wenn du mit der unentspannten Haltung ins Date reingehst, wie du deinen Anfangspost verfasst hast, wird es in die Hose gehen.

Sei entspannt. Signalisiere subtil, dass du ein begehrenswerter Mann bist, sei entspannt, lächle. Sag ihr nichts von wegen "du gefällst mir". Ob sie dir gefällt darf sie gerne selbst beim Treffen selber rausfinden. Lass sie im Unklaren.

Frag sie nach einem Treffen, dort eskalierst du.

Ich weiß aber ich bekomme es nicht in den Griff. 

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vor 17 Stunden, TimComeOn schrieb:

Warum sollte es den Chef interessieren was die Mitarbeiter in der privaten Zeit machen und welcher Chef verbietet den Mitarbeitern miteinander zu ficken? Habe noch nie sowas gehört. Das ist alles skurril auch. Und AG ist rechtlich gesehen auch nicht in der Lage dazu. Was wäre Kündigungsgrund? Mitarbeiter gekündigt, weil sie eine Affäre gestartet haben? Das alles sind Gruselgeschichten. 

Nein, das sind keine Gruselgeschichten. Es geht auch darum, dass sie sich belästigt fühlen kann und du es nicht checkst. Und Frag sich über dich beim Chef beschwert! Spätestens dann bist du den Job los.

Du hast doch gesehen, was mangelndes Gefühl für soziale Zusammenhänge bei deinem letzten Job angerichtet hat!

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vor 21 Stunden, Göttinger Banger schrieb:

Erkenne, dass du ein Beta bist.

Nun ändere es.

 

 

Du meinst wohl akzeptieren, dass man kein Casanova ist und man sich nicht verstellen sollte. Kenne ich von Theorie her. Ist aber in der Praxis nicht immer leicht es umzusetzen.

 

vor 5 Stunden, jon29 schrieb:

Nein, das sind keine Gruselgeschichten. Es geht auch darum, dass sie sich belästigt fühlen kann und du es nicht checkst. Und Frag sich über dich beim Chef beschwert! Spätestens dann bist du den Job los.

Du hast doch gesehen, was mangelndes Gefühl für soziale Zusammenhänge bei deinem letzten Job angerichtet hat!

Sie könnte sich belästigt fühlen wenn ein Mann auf der Arbeit sie zum Tee trinken einladen würde? Also für eine sexuelle Belästigung gehört viel mehr dazu. Angrabschen und sexistische Äußerungen sind sexuelle Belästigung. Einladung zu Kaffee trinken? Darüber würde jeder Richter lachen und jeder anderer Mensch, der einen gesunden Menschenverstand hat.

Ja gut, ich war in der Probezeit, der Chef konnte nach Lust und Laune kündigen, er musste sich an keine Gesetzte und Arbeitnehmerrechte halten. Wäre bei mir Probezeit um, hätte er nichts machen können.

Wie gesagt, Arbeitnehmer sind sehr gut geschützt. Mehr bevorteilter als Arbeitgeber. Für eine Außerordentliche Kündigung müssten sehr ernsthafte Gründe vorliegen:

 a) Wenn man alkoholisiert bei der Arbeit rumläuft (obwohl sogar auch hier eine Abmahnung erst erforderlich ist)

b) Wenn man vorsätzlich einen Schaden anrichtet (auch hier muss AG den Vorsatz erst beweisen können, was für ihn fast unmöglich wäre)

c) Sexuelle Belästigung. Nehmen wir an, es gäbe tatsächliche eine sexuelle Belästigung. Man fast an Titten der Kollegin und sagt sie soll einen blasen. Aber auch hier ist erst ein Beweis notwendig. Aussage gegen Aussage verläuft im Sande. Sie müsste also Zeugen haben. Wenn man aber eine Kollegin zum Tee trinken einladen würde und die Kollegin es als sexuelle Belästigung wahrnehmen würde, würde das ganze spätestens bei dem Richter mit Augenrollen für Blödsinn erklärt. Wenn Richter sagt der Arbeitnehmer darf nicht entlassen werden, muss AG es auch akzeptieren und die Kollegin erst recht.

d) wenn man etwas klaut. Aber auch da muss der AG beweisen, dass man bewusst geklaut hat und z.B nicht aus Versehen etwas mitgenommen hat. 

e) und das einzige wo AG einen AN ohne großen Aufwand außerordentlich kündigen könnte wäre, wenn der AN die Arbeit verweigern würde. Aber auch da gehört erst eine Abmahnung😁

f) und als letztes wenn man den AG beleidigt. Der AG hat Recht darauf sich nicht beleidigen zu lassen. Hier liegt tatsächlich ein guter Grund für eine außerordentliche Kündigung. Aber Chef muss Zeugen haben. Sonst wird es für ihn nichts. Er muss dann die Beleidigungen ertragen 😄

Leute lest eure Verträge und erkundigt euch über eure allgemeine AN-Rechte. Wir leben ja nicht im Mittelalter wo der Chef jemanden einfach so kündigen kann, wenn ihm an dem AN etwas nicht gefallen könnte.

Wie gesagt dieses "never fuck in company" ist nur Grusselgeschichte. :) Also Leute, fickt soviel rum auf der Arbeit wie ihr wollt. Ihr habt nichts zu befürchten. 😁

bearbeitet von TimComeOn

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vor 21 Minuten, TimComeOn schrieb:

Du meinst wohl akzeptieren, dass man kein Casanova ist und man sich nicht verstellen sollte. Kenne ich von Theorie her. Ist aber in der Praxis nicht immer leicht es umzusetzen.

 

Sie könnte sich belästigt fühlen wenn ein Mann auf der Arbeit sie zum Tee trinken einladen würde? Also für eine sexuelle Belästigung gehört viel mehr dazu. Angrabschen und sexistische Äußerungen sind sexuelle Belästigung. Einladung zu Kaffee trinken? Darüber würde jeder Richter lachen und jeder anderer Mensch, der einen gesunden Menschenverstand hat.

Ja gut, ich war in der Probezeit, der Chef konnte nach Lust und Laune kündigen, er musste sich an keine Gesetzte und Arbeitnehmerrechte halten. Wäre bei mir Probezeit um, hätte er nichts machen können.

Wie gesagt, Arbeitnehmer sind sehr gut geschützt. Mehr bevorteilter als Arbeitgeber. Für eine Außerordentliche Kündigung müssten sehr ernsthafte Gründe vorliegen:

 a) Wenn man alkoholisiert bei der Arbeit rumläuft (obwohl sogar auch hier eine Abmahnung erst erforderlich ist)

b) Wenn man vorsätzlich einen Schaden anrichtet (auch hier muss AG den Vorsatz erst beweisen können, was für ihn fast unmöglich wäre)

c) Sexuelle Belästigung. Nehmen wir an, es gäbe tatsächliche eine sexuelle Belästigung. Man fast an Titten der Kollegin und sagt sie soll einen blasen. Aber auch hier ist erst ein Beweis notwendig. Aussage gegen Aussage verläuft im Sande. Sie müsste also Zeugen haben. Wenn man aber eine Kollegin zum Tee trinken einladen würde und die Kollegin es als sexuelle Belästigung wahrnehmen würde, würde das ganze spätestens bei dem Richter mit Augenrollen für Blödsinn erklärt. Wenn Richter sagt der Arbeitnehmer darf nicht entlassen werden, muss AG es auch akzeptieren und die Kollegin erst recht.

d) wenn man etwas klaut. Aber auch da muss der AG beweisen, dass man bewusst geklaut hat und z.B nicht aus Versehen etwas mitgenommen hat. 

e) und das einzige wo AG einen AN ohne großen Aufwand außerordentlich kündigen könnte wäre, wenn der AN die Arbeit verweigern würde. Aber auch da gehört erst eine Abmahnung😁

Wie gesagt dieses "never fuck in company" ist nur Grusselgeschichte. 🙂 Also Leute, fickt soviel rum auf der Arbeit wie ihr wollt. Ihr habt nichts zu befürchten. 😁

Alter was willst du hören, die Jungs geben dir nur Tipps. Keine Frau ist so der Shit (die du verdammt Nochmal nicht gefickt hast), das es sich überhaupt lohnt etwas an seinem Job zu riskieren. Glückwunsch wenn du ihn reinsteckst, wirklich. Nur mal überlegt das ihre pussy nicht deine Rechnungen zahlt? Such dir andere, ist das kein Stress wegen deiner Arbeit und du kannst entspannt einlochen...

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Am 18.7.2018 um 22:37 , Niemann-N schrieb:

Und never fuck the company hat seine Richtigkeit. In meiner Lehrfirma hat der Geschäftsführer den Verwaltungs-Prokuristen mit der Buchhaltungsmaus beim Hödeldihöd erwischt. Fazit: Er nur noch HBV im Verkauf, sie entsorgt. Und die waren nicht erst ne Woche im Betrieb. 

 

Naja wenn man vor den Augen der anderen einen Gang Bang auf dem Arbeitstisch veranstaltet, sollte man sich da auch nicht wundern. So gut sind ANs wieder auch nicht geschützt.😂

Hier würde übrigens die Arbeitsverweigerung oder die Verletzung der betrieblichen Ordnung in Kraft treten.

bearbeitet von TimComeOn

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So schlau waren die Herr ppa. und Frau Buchhaltungsbine schon auch. Waren "Überstunden", nur doof wenn Chef auch welche macht. 2 = Gangbang?

Sei es drum, Du wirst wissen wie weit Du gehen willst. 

Allerdings können Beziehungen das betriebliche Miteinander erschweren. Bei Siemens München oder Dt. Bank wohl eher weniger ein Problem. Bei deinem Betrieb könnte das wohl eher sein. 

Bin auf die Fortsetzung gespannt.....

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Am 18.7.2018 um 19:46 , TimComeOn schrieb:

Ich habe seit 1 Woche eine neue Stelle.

Und dann kommst Du mit so was an

vor 17 Stunden, TimComeOn schrieb:

Ja gut, ich war in der Probezeit, der Chef konnte nach Lust und Laune kündigen

Kann er ja jetzt wieder, oder?

vor 17 Stunden, TimComeOn schrieb:

Für eine Außerordentliche Kündigung müssten sehr ernsthafte Gründe vorliegen

Was bei sexueller Belästigung gegeben wäre, sogar fristlos. Egal wie lange Du den Job hast.

BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 – 2 AZR 323/10

Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz können eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, solches Verhalten zu unterbinden. Unmaßgeblich ist, wie der Täter selbst sein Verhalten verstanden wissen will.

Es sind keine Beweise nötig, denn alleine das was die Kollegin versteht, ist maßgeblich.
Willst Du also Probleme vermeiden, bleib cool.
Klar ist eine Einladung zum Tee sicher nicht verwerflich, dein Ziel war aber ein ganz anderes, wenn man deinen Eingangspost berücksichtigt.
Du wolltest Hilfe um eine Frau zum FICKEN einzuladen.

Schön, wieder mal zu lesen, wie beratungsresistent manche Leute durchs Leben rennen 

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Da kommt bestimmt noch mehr oder neuer Thread mit ähnlichem Thema. Bleiben wie ge/entspannt....

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vor 5 Stunden, Niemann-N schrieb:

So schlau waren die Herr ppa. und Frau Buchhaltungsbine schon auch. Waren "Überstunden", nur doof wenn Chef auch welche macht.

Wo haben sie gebumst und wie hat der Chef sie dabei erwischt?

 

vor 5 Stunden, darklife schrieb:

Und dann kommst Du mit so was an

Kann er ja jetzt wieder, oder?

Was bei sexueller Belästigung gegeben wäre, sogar fristlos. Egal wie lange Du den Job hast.

BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 – 2 AZR 323/10

Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz können eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, solches Verhalten zu unterbinden. Unmaßgeblich ist, wie der Täter selbst sein Verhalten verstanden wissen will.

Es sind keine Beweise nötig, denn alleine das was die Kollegin versteht, ist maßgeblich.
Willst Du also Probleme vermeiden, bleib cool.
Klar ist eine Einladung zum Tee sicher nicht verwerflich, dein Ziel war aber ein ganz anderes, wenn man deinen Eingangspost berücksichtigt.
Du wolltest Hilfe um eine Frau zum FICKEN einzuladen.

Schön, wieder mal zu lesen, wie beratungsresistent manche Leute durchs Leben rennen 

Ich habe das Urteil komplett durchgelesen. Der Typ hat die sexuelle Belästigung nicht abgestritten. Er fasste die Kollegin am Arsch an und machte sexuelle Bemerkungen, wiederholt. Er hat versucht es als "necken" abzustempeln. Er bekam bei dem ersten mal eine Abmahnung und erst beim zweiten mal wurde er fristlos gekündigt. Die Abmahnung hat bei der Beurteilung der Klage auch eine Rolle gespielt. Die Abmahnung war für das Gericht ein Indiz dafür, dass dem Kläger bewusst war, was er tat und es sich um kein Missverständnis handeln musste.
Das was du rot in deinem Betrag unterstrichen hast, bezieht sich auf die Aussage des Typen der sagte, dass das am Arsch Anfassen und sexuelle Bemerkungen aus seiner Sicht aus nur ein "necken" war. Das heißt er hat die sexuelle Belästigung zugegeben. Sagte aber, dass er es nicht als sexuelle Belästigung angesehen hat.

Natürlich braucht man Beweise dafür. Zeugen eben. Ohne Beweise läuft nichts.


Am Arsch anfassen ist eine sexuelle Belästigung und ein Grund für außerordentliche Kündigung. Genau so wie sein Schwanz rausnehmen und einer Kollegin in den Mund stecken. Aber ich denke mal das ist nicht das Thema, worum es bei unserer Diskussion hier geht oder? oder muss ich etwa "never fuck in company" wörtlich verstehen? Wenn ja, würden wir uns einig sein.😁
 

Jetzt werde bitte nicht sentimental. Ich wollte sie ja nicht direkt zum ficken einladen. Das Problem ist, dass es für mich eine komplett neue Situation ist. Sie ist keine wildfremde aus der Strasse. Den Stil den ich anstrebe ist direkt und natürlich. Wie bei Don Jon.

Bei einer Kollegin die ich schon kenne, würde es aber komisch aussehen, wenn ich zu ihr gehen und sagen würde, dass sie mir gefällt und ich sie gern näher kennen lernen möchte. Oder wäre es doch OK?
Hier denke ich muss man indirekt vorgehen und da habe ich meine Probleme. Oder geht doch direkt? Wäre es creepy?

 

PS: ich habe übrigens mal eine Kollegin auf der Arbeit direkt zu mir nach Hause eingeladen. 😁 Sie sagte darauf: "ich kann nicht, ich muss nach Hause. Und ich habe einen Freund" Sie hat sich bei niemanden beschwert. Halt nur erzählt das ich zu direkt sei.

Und davor 2 Frauen auf der Abendschule. Die erste sagte mir: "passt schon, ich habe einen Freund" und die andere "ich fahre jetzt nach Hause" Wenn ich es mir jetzt so überlege, war es schon ziemlich creepy😁

 

bearbeitet von TimComeOn

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@TimComeOn

Ganz ehrlich, keine Ahnung. War mir wurscht...

Du legst es wohl irgendwie drauf an. Wir sind auf den Fortgang gespannt bzw. deine Situation. Völlig wertfrei, der eine oder andere hier hat so'ne Ahnung......

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PS: habe ja vergessen zu erwähnen. Die Frau von der aktuellen Arbeit, um die es in dem Beitrag geht ist wieder da. 😄

Heute hat sie wieder mich ins Gespräch verwickelt. Dieses Mal direkter. 

In dem ganz kurzen Gespräch(mein Fehler) hat sie laut über mein Witz gelacht, der eigentlich gar nicht witzig war. Von den ganzen Kollegen hat nur sie gelacht.

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Am 25.7.2018 um 22:53 , TimComeOn schrieb:

PS: habe ja vergessen zu erwähnen. Die Frau von der aktuellen Arbeit, um die es in dem Beitrag geht ist wieder da. 😄

Heute hat sie wieder mich ins Gespräch verwickelt. Dieses Mal direkter. 

In dem ganz kurzen Gespräch(mein Fehler) hat sie laut über mein Witz gelacht, der eigentlich gar nicht witzig war. Von den ganzen Kollegen hat nur sie gelacht.

Jepp, klarer Fall von Microanalyse durch PU. 

Ernsthaft? Analysierst du jede einzelne Aktion/Reaktion von Personen? Da kann ich mir dich richtig gut entspannt in so Gesprächen vorstellen. 

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