Sie sucht bereits eine Wohnung ist die Beziehung noch zu retten?

65 Beiträge in diesem Thema

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vor einer Stunde, Jason84 schrieb:

Sie zahlt zu unserer aktuellen Wohnung 200/monat dazu. Die Wohnung ist mein Eigentum.

rein rechtlich darfst du sie gar nicht so einfach raus werfen. Wenn sie Miete zahlt, wohnt sie da. Selbst ohne Miete hätte sie nach einer gewissen Dauer (länger als ein typischer Gast) dort Wohnrecht erworben. Ich wäre da vorsichtig. setz ihr ne längere Frist und sprich eine mündliche Kündigung aus. schriftlich (WhatsApp?) wäre natürlich besser. 

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200€ als Beteiligung zur Miete bei selbst genutztem Eigentum? Und du willst kein Provider sein. Belüg dich doch nicht selbst. Du kannst sagen, du finanzierst ihr Leben, weil du sie liebst, kein Problem. Aber die Beziehung ist vorbei und wenn ihr künftig WG-Verhältnisse haben solltet, was ich STRIKT VERNEINEN möchte, dann heb wenigstens ihre Mietzahlung auf ein normales Niveau. Nirgends lebt man in einer geteilten Wohnung für 200€, abgesehen von Abstellkammern oder von mir aus auch Studentenverbindungen.

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vor 38 Minuten, DramaQueen007 schrieb:

Selbst ohne Miete hätte sie nach einer gewissen Dauer (länger als ein typischer Gast) dort Wohnrecht erworben.

Wo steht denn das?

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Gast
vor 7 Minuten, tobias99 schrieb:

Wo steht denn das?

das war bullshit von ihr, bitte nicht ernst nehmen

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vor 34 Minuten, tobias99 schrieb:

Wo steht denn das?

https://www.promietrecht.de/Mietvertrag/Vertragsabschluss/faktischer-Mietvertrag/Faktischer-Mietvertrag-Mietvertrag-entsteht-durch-Duldung-E1301.htm

vor 26 Minuten, DonFlo schrieb:

das war bullshit von ihr, bitte nicht ernst nehmen

das nennt sich Wohnrecht durch Duldung. Kannst ja nach googlen. Oder nach Leuten, die nach Monaten versucht haben, einen Gast aus der Wohnung zu werfen. 

https://www.google.com/amp/s/www.123recht.net/forum/mietrecht/Dauergast-rauswerfen-__f298718.html%3famphtml=1

Passt vielleicht nicht 1:1, da ein schriftlicher Vertrag vorhanden ist, aber weiter unten steht das, was ich oben schrieb.

Wenn sie dort wohnrechtlich gemeldet ist, sieht es ganz schlecht aus. Dann kann sie mit Hilfe der Polizei die Tür öffnen lassen, weil sie dort ganz offiziell wohnt. 

Edit:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wenn-aus-dem-dauergast-ploetzlich-ein-untermieter-wird_110159.html

Hier nochmal eine gute Zusammenfassung. Und wenn sie Miete zahlt und sich am Haushalt beteiligt, ergo die beiden da zusammen wohnen, dann hat sie da Wohnrecht. fertig. 

bearbeitet von DramaQueen007
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oh mann ey .. wenn ich ne frau vor die tür setze dann setze ich sie vor die tür.

wenn du nen kerl vor die tür setzt dann setzt du ihn vor die tür. ich habe noch nie erlebt das da irgendwo irgendwelche paragraphen vorgelesen werden. ob sie jetzt an ihn miete bezahlt oder einen dritten vermieter ist sowas von scheiß egal. Selbst wenn jemand 25 jahre verheiratet war habe ich das noch nicht gehört. Außer es ist wirklich für beide okay zusammen wohnen zu bleiben auf bestimmte zeit. Wenn einer das nicht will zieht einer von beiden aus sonst wirds doch eh nur terror geben.

bearbeitet von Problemkind

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Am 12.11.2018 um 13:00 , Jason84 schrieb:

Sie hat kein  Geld weil Sie gerade ein Auto fertig abbezahlt hat und shopping süchtig🤮 ist.

 

Am 12.11.2018 um 13:09 , RollOn schrieb:

Bis auf 2 Urlaube hat Sie alle selber bezahlt.

 

Am 12.11.2018 um 13:00 , Jason84 schrieb:

Wegen der Kaution haut Sie Ihre Mutter schon an

 

Am 12.11.2018 um 13:09 , RollOn schrieb:

Finanzeller  Provider🤑 bin ich für Sie sicher nicht!

 

Was für Unternehmen leitest du denn? Benutzt du da beim Planen strategischer Operationen die selbe Logik wie oben???

@DramaQueen007: Dein Nicname in Verbindung damit, dass du dich auf diesem Gebiet so gut auskennst, spricht nicht gerade für dich... Wer von den PU Membern gräbt da gerade? evtl. Vorsicht geboten... 🙂

 

bearbeitet von Newborn

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vor 15 Minuten, Newborn schrieb:

Dein Nicname in Verbindung damit, dass du dich auf diesem Gebiet so gut auskennst, spricht nicht gerade für dich...

Wow, ich hab mich vor Einzug in meine eigene Wohnung mit Gesetzen/Rechten & Pflichten befasst und kann google benutzen. Dass du das nicht kannst... das würde mir eher Sorgen machen. :nea:

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vor 8 Minuten, DramaQueen007 schrieb:

Wow, ich hab mich vor Einzug in meine eigene Wohnung mit Gesetzen/Rechten & Pflichten befasst und kann google benutzen. Dass du das nicht kannst... das würde mir eher Sorgen machen. :nea:

HAHA. Hey Baby, mach mal n Punkt. Ich hab extra noch n Lachsmiley drangeklatscht um es als Witz zu markieren. 

 

Aber die Tatsache, dass du hier so getriggert bist und gleich noch ne Beleidigung mit reinpacken musst, lässt mich gerade drüber nachdenken, ob da nicht evtl doch mehr  dran ist... 😀😁😂🤣😎

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vor 4 Minuten, Newborn schrieb:

Aber die Tatsache, dass du hier so getriggert bis

sorry, liege gerade nach ner weisheitszahn op zu Hause. Hab den Witz wohl nicht verstanden. Dann ist alles gut ;-) Ich kann dir versichern, dass ich völlig normal in einer Wohnung lebe. So richtig mit Vertrag und so :-D

Wollte den TE nur warnen. Als ich damals vor der Entscheidung "allein vs WG" stand, hab ich mich viel mit dem Thema beschäftigt. Untermietervertrag, beide Hauptmieter (gesamtschuldnerisch haftbar), wie wird man nervige Mitbewohner los, wie kann man selbst rausgemobbt werden etc. Und da kam eben öfter das Thema der Duldung auf (zum Beispiel, wann ist ein Gast noch ein Gast und wann ist er in der WG eingezogen). Ich lese mich hobbytechnisch dann gerne in die Gesetze ein (aber würde das nie beruflich machen wollen). 

So, genug gerechtfertigt xD Weniger tippen, mehr Wangen kühlen. 

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Gast

So wie die Frau, um die es hier geht, ihr Leben nicht im Griff hat, wird die wohl kaum zum Anwalt rennen. Das kriegt die nicht auf die Kette. Und selbst wenn, wovon soll sie den überhaupt bezahlen?

bearbeitet von Gast

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Am 9.11.2018 um 12:08 , Jason84 schrieb:

Bin Unternehmer und habe 3 gutlaufende FIrmen

Wie schaut es mit alternativen aus? Die Frauen müssen eigentlich tropfend vor deiner Tür stehen. Lies dich ein in den PU Basics und bald wirst du genug alternativen haben und die Oneitis wird auch bald vorbei sein.

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Gast Gotteskind
vor 19 Stunden, DramaQueen007 schrieb:

sorry, liege gerade nach ner weisheitszahn op zu Hause. Hab den Witz wohl nicht verstanden. Dann ist alles gut ;-) Ich kann dir versichern, dass ich völlig normal in einer Wohnung lebe. So richtig mit Vertrag und so :-D

Wollte den TE nur warnen. Als ich damals vor der Entscheidung "allein vs WG" stand, hab ich mich viel mit dem Thema beschäftigt. Untermietervertrag, beide Hauptmieter (gesamtschuldnerisch haftbar), wie wird man nervige Mitbewohner los, wie kann man selbst rausgemobbt werden etc. Und da kam eben öfter das Thema der Duldung auf (zum Beispiel, wann ist ein Gast noch ein Gast und wann ist er in der WG eingezogen). Ich lese mich hobbytechnisch dann gerne in die Gesetze ein (aber würde das nie beruflich machen wollen). 

So, genug gerechtfertigt xD Weniger tippen, mehr Wangen kühlen. 

Formelle Kündigung sollte es ja zur Not tun.
Viel wichtiger als das Mietrecht ist, dass sich der TE mal etwas Selbstreflexion zulegt und ein paar Eier wachsen lässt.

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Am 13.11.2018 um 14:27 , DramaQueen007 schrieb:

Untermietervertrag, beide Hauptmieter (gesamtschuldnerisch haftbar), wie wird man nervige Mitbewohner los, wie kann man selbst rausgemobbt werden etc. Und da kam eben öfter das Thema der Duldung auf

Um dem TE bei dem Rauswurf zu unterstützen.... Es stimmt leider nicht ganz was Du sagst, Deine Links oben beziehen sich nur darauf wenn der TE seine Wohnung an sein Mädel vermietet hätte dort aber selber nicht wohnen würde. Dann kommt durch Duldung auch ein Mietvertrag zu Stande. 

Da er dort aber selber wohnt ist es etwas anders und es kommt auch bei einer Zuzahlung nicht zu einem Vertrag, auch nicht durch Duldung. Hier zählt das recht des Eigentümers, im Falle eines Rauswurfes muss er sich daran halten Ihr inner halb von 48 std Zugang zu IHREN Sachen zu gewähren, er darf Sie aber auch vor die Tür stellen.

Bei einer Mietwohnung gilt das Recht der Person die im Mietvertrag steht ( daher wollen schlaue Frauen da immer mit drin stehen aber schlaue Männer lassen das nicht zu😉 ) .

Mit dem Hab und Gut verhält es sich gleich. 

 

bearbeitet von jhells
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vor 8 Stunden, jhells schrieb:

Es stimmt leider nicht ganz was Du sagst, Deine Links oben beziehen sich nur darauf wenn der TE seine Wohnung an sein Mädel vermietet hätte dort aber selber nicht wohnen würde

im letzten link ging es auch um den Zuzug des partners oder eines "Notfall-Gastes", der nach Wochen nicht ausziehen will. 

Fakt ist: Sie wohnt da. Und sie wird es nachweisen können (wo ist sie sonst gemeldet?). Sie zahlt sogar Miete. Eindeutig ein Untermietervertrag. Ob sie rechtlich was gegen den Rauswurf macht, ist natürlich eine ganz andere Frage. 

Da die Wohnung möbliert ist/war, ist die Frist natürlich kürzer als normal, aber so detailliert kenne ich mich nicht aus. 

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