Rechtliche Frage zu Ebay Fall

13 Beiträge in diesem Thema

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Ich habe vor 3 Wochen ein Handy bei Ebay verkauft. Durch den Weihnachtsstress und das verschicken vieler Päckchen kam es beim Versand des Handys leider zu einem Fehler, weshalb das Handy beim falschen Empfänger gelandet ist.

War kein großes Problem, da der irrtümliche Empfänger meine Tante war.

Nun beschwerte sich der Käufer, dass seine Ware nicht pünktlich zu Weihnachten ankommt und meinte, er will das Handy nicht mehr, ich solle ihm das Geld zurück erstatten ansonsten würde er mich anzeigen.

Ich sagte ihm daraufhin, dass ich ihm das Geld gerne zurück schicken könne, jedoch aus finanziellen Gründen nicht auf einen Schlag und bat ihm an, es ihm in zwei Raten zurück zu schicken.

Er war darüber nicht erfreut und es war auch nicht in seinem Sinne eine vernünftige Lösung zu finden und zeigte mich daraufhin an.

Nun wurde vor ein paar Tage meine Bankkarte "aus Sicherheitsgründen" eingezogen. Der Berater sagte mir, dass das aufgrund einer Anweisung der Staatsanwaltschaft passiert sei, da ein "Betrugsverdacht" vorliege.

Ich kontaktierte den Käufer erneut und sagte, dass ich aktuell nicht nachvollziehen kann, ob die erste Rate bereits überwiesen ist und das ich aktuell keine Überweisungen mehr tätigen kann, da mein Konto bis auf weiteres gesperrt wurde. Er sagte, es wäre kein Geld eingegangen. Ich bat ihm wiederum an, das Ganze außergerichtlich und vernünftig zu klären und bat ihn, die Anzeige zurück zu nehmen, damit mein Konto wieder freigeschaltet wird. In diesem Falle, hätte ich ihm nun die komplette Summe zurück überweisen können, da ich am 15. Gehalt bekomme. Wollte er nicht. Alle Unannehmlichkeiten die entstanden sind, wären meine Schuld und er möchte die Anzeige nicht zurück nehmen.

Meine Frage ist nun, da von ihm wirklich null entgegen kommen und Verständnis kommt, ob es rechtlich in Ordnung wäre, ihm nun einfach das Handy zu schicken und damit meinen Teil des Vertrages einzuhalten, da wir keinerlei Vereinbarung über den Zeitpunkt der Zustellung des Handys vereinbart hatten?

Und wer kommt für den Schaden auf, dass mein Konto nun gesperrt ist und ich somit meinen kompletten Zahlungsfluss einstellen muss und in Rückstände gerate?

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Zunächst mal - Dir muss klar sein, dass das Forum und auch ich hier keine Rechtsberatung leisten können und wollen. Alles, was hier kommt sind Privatmeinungen ohne genaues Checken der Rechtslage.

Zum Käufer:

Ich verstehe ihn inhaltlich schon. Auf Ebay hört man so einiges und er steht nun ggü. einem Fremden ohne Handy, ohne Geld und ohne Geschenk da. Klar, dass der sauer ist - ich würde ähnlich reagieren. Und dass du das Geld nur in Raten zurück zahlen kannst, ist für ihn auch kein Argument. Ich gebe dir EUR 200, ich will MEINE EUR 200 wieder zurück.

Zum Kaufvertrag:

Es ist zweifelsohne ein gültiger Kaufvertrag über das Handy zu Stande gekommen. Da du kein Händler oder Powerseller bist (?), gelten für dich auch nicht die Regelungen für Fernabsatz und musst eine Ware, sofern sie die angekündigten Eigenschaften enthält, auch nicht zurück nehmen. Und sofern Ebay hier keine Zustellfristen etc. verlangt oder du irgendwas bis Weihnachten im Ausschreiben versprochen hast. Das ist IMO nicht der Fall. Bin aber kein Experte für Ebay.

Rücktritt vom Vertrag:

Der ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu gehört Fernabsatz (haben wir hier nicht) oder Leistungsstörung (Die Sache ist nicht so beschaffen wie versprochen) - Auch diese scheint hier nicht vorzuliegen (Das Handy ist ja offensichtlich okay).

Vertragsauflösung:

Euer Kaufvertrag kann natürlich aufgelöst werden. Dies geschieht (wie beim Kaufvertrag) durch gegenseitige Erklärung. Da müsste man halt über euere Kommunikation mehr wissen. Der Käufer hat erklärt er würde gerne vom Vertrag zurück treten (das geht ja nicht). Diese Erklärung kann IMO schon als Angebot zur Auflösung herhalten. Stellt sich die Frage inwieweit du dem Ganzen zugestimmt hast. Ich weiß nicht, was du ihm hierzu (schriftlich) hast zukommen lassen. Durch dein Bemühen das Geld zurück zu zahlen, kann man hier eine Vertragsauflösung annehmen.
So eindeutig ist das aber auch nicht.

Also was haben wir:

Der Kaufvertrag ist klar durch Ebay dokumentiert und auch noch nicht so lange her. Aus diesem ergibt sich - Er muss zahlen; Du musst das Handy herausgeben.

Danach habt ihr irgendwas herum getextet, was man werten und als Auflösung interpretieren kann oder nicht.
Dazu steht im Raum, dass du ein Betrüger bist, weil du die Kohle kassiert und dein Handy nicht geleistet hast.

Meine Einschätzung ist also:

Schick dem am besten per Expressversand das Handy (Per Einschreiben bzw. bei Paketen musst du eh unterschreiben, dass du sie bekommen hast).

Denn, was kann passieren?

- Der kann das Paket nicht annehmen. Dann bleibst du auf den Versandkosten sitzen, kannst aber belegen (vor der Staatsanwaltschaft), dass du leisten wolltest.
  Das ist also schon mal nicht so schlimm und teuer.   Als Tipp würde ich den Absender nicht so prominent platzieren oder von ner anderen Adresse oder irgendwas Unauffälliges drauf schreiben. Kann gut sein, dass der es nicht annimmt, wenn er deinen Namen hört.

- Der nimmt das Paket an, beschwert sich bei dir er wolle das Handy nicht annehmen. Du schreibst scheinheilig dir tut es wegen der Verzögerung leid. Du hast dich einfach mit dem Versenden vertan und er hat hoffentlich viel Spaß mit dem Handy. Den Rest ignorierst du.

     - Erklärt er dann er habe die Auflösung des Vertrages mit dir ausgemacht, dann verweist du auf den Kaufvertrag und du hast nirgends versprochen wann das Handy kommt. Und er habe dir die Rückzahlung aus Kulanzgründen eh unmöglich gemacht mit der Anzeige. Dann sollte er Ruhe geben. Wenn er dann völlig ausflippt und mit dem Anwalt droht, musst du etwas vorsichtig sein, denn so ein Schreiben vom Anwalt kann empfindlich teuer sein.

      ABER: Er hat das Handy und du das Geld. Das heißt er hat auch Fäden in der Hand und dürfte dann schon mal ruhiger sein und er ist im Zugzwang das Ding zurück zu schicken. D.h. im Worst Case zahlst du auch wieder nur die Versandkosten.

 

 

 

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@The-Rock Danke dir für deine Einschätzung! 

Also schriftverkehr war folgender:

Kauf des Handys am 18.12.

Überweisung des Geldes am 19.12. eingegangen

Handy verschickt am 19.12.

21.12. bemerkt dass das Handy falsch verschickt wurde und Käufer darüber informiert 

21.12. Käufer möchte Handy nicht mehr, da es nicht rechtzeitig ankommt und bittet um unverzügliche Rücküberweisung des Geldes (es wurde KEINE Absprache getroffen, dass das Handy vor Weihnachten da sein muss)

22.12. Ich schreibe dem Käufer, dass ich ihm das Geld zurück überweise

26.12. Ich schreibe dem Käufer, dass ich aus finanzieller Gründen nur in 2 Raten zurück zahlen kann (200 sofort, 200 am 15.1.)

27.12. Käufer ist unzufrieden und erstattet Anzeige 

03.01. Käufer bittet erneut um Rückzahlung, ich biete ihm erneut Ratenzahlung an

07.01. Ich überweise die erste Rate, kurz darauf wird meine Bankkarte eingezogen. Der Berater der Bank sagt mir, dass sie aus Sicherheitsgründen gesperrt wurde, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft, da ein Betrugsverdacht vorliege. Ich kann keine Überweisungen tätigen und die erste Rate wurde NICHT überweisen 

08.01. Ich informiere den Käufer darüber und bitte ihn die Anzeige zurück zu nehmen, damit ich ihm den Betrag zurück überweisen kann. 

10.01. Ich informiere den Käufer darüber, dass ich die Vereinbarung der Rückzahlung unter diesen Umständen nicht ausführen kann. Ich gebe dem Verkäufer die Wahl sich zu entscheiden zwischen 

a) Die Anzeige zurück nehmen und bei Bestätigung und Freischaltung meines Kontos sofortiger Rückzahlung des vollen Betrages am 15.01. (Nächste Woche Dienstag)

Oder 

b) Ihm das Handy zuzuschicken 

11.01 (heute) Der Käufer teilt mit, dass er das Gerät nicht mehr möchte und das er sich bemühen wird, die Ermittlungen einzustellen, wenn der Betrag denn endlich zurück erstattet sei.

Daraufhin informiere ich den Käufer erneut, dass ich aktuell keine Überweisungen ausführen kann, da mein Konto aufgrund seiner Anzeige gesperrt ist. Ich sage ihm, dass die Anzeige DAVOR zurück genommen werden muss und das ich sobald meine Bank die Bestätigung der Rücknahme der Anzeige durch die Staatsanwaltschaft und die Karte wieder freigegeben hat das Geld zurück überweisen kann.

Danach bisher keine Antwort mehr.

Wie sollte ich nun weiter verfahren?

Und was ist mit dem Geld was auf meinem gesperrten Konto ist/kommt? Komme ich da irgendwie dran?

bearbeitet von DieErleuchtung

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Ich muss ehrlich sagen, ich als (durchaus auch schonmal betrogener) Käufer im Internet stolpere da mal ganz massiv über: 

- 22.12 du sagst, du überweist zurück 

- 7.1 du willst die 1. Rate überweisen

Da liegt mehr als eine Woche dazwischen! Selbst abzüglich der Feiertage noch... Und der Käufer sitzt da, hat 400€ ausgegeben, und NICHTS dafür bekommen - sorry, aber ab seiner Stelle würde ich auch Anzeige erstatten, und ich würde die auch stehen lassen. Denn was du getan hast, ist faktisch nunmal: Nicht liefern, und das Geld auch noch einbehalten.

Warum hast du nicht vor Weihnachten einfach auf der Stelle die Überweisung in Auftrag gegeben, damit zumindest die erste Rate möglichst schnell zurück ist? 

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vor 2 Minuten, Nahilaa schrieb:

Ich muss ehrlich sagen, ich als (durchaus auch schonmal betrogener) Käufer im Internet stolpere da mal ganz massiv über: 

- 22.12 du sagst, du überweist zurück 

- 7.1 du willst die 1. Rate überweisen

Da liegt mehr als eine Woche dazwischen! Selbst abzüglich der Feiertage noch... Und der Käufer sitzt da, hat 400€ ausgegeben, und NICHTS dafür bekommen - sorry, aber ab seiner Stelle würde ich auch Anzeige erstatten, und ich würde die auch stehen lassen. Denn was du getan hast, ist faktisch nunmal: Nicht liefern, und das Geld auch noch einbehalten.

Warum hast du nicht vor Weihnachten einfach auf der Stelle die Überweisung in Auftrag gegeben, damit zumindest die erste Rate möglichst schnell zurück ist? 

Ich habe ihm am 26. mitgeteilt, dass ich das Geld nur in Raten zurück überweisen kann. Das wollte er nicht und er hat bereits am 27.12. Anzeige erstattet und mir das auch mitgeteilt. Dann war erstmal Funkstille. Ich habe ihm also nichts überwiesen, weil er geschrieben hat, dass er eine Ratenzahlung nicht akzeptiert und das Ganze gerichtlich klären will. Dann hat er sich am 3.1. wieder gemeldet und der Ratenzahlung doch zugestimmt. Die Nachricht habe ich Freitags Abends (04.01.) erst gelesen und am nächsten Werktag (07.01) habe ich die erste Rate überweisen wollen.

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Dann hast du trotzdem am 22. zugesagt, dass du zurück zahlst, und die nächsten 2 Werktage nichts unternommen. Und dann erst 4 Kalendertage später verkündet, dass du doch erstmal nur die Hälfte zahlst.

Versetz dich mal in die Lage dieses Typen, dem du da 400€ schuldig bist. Das ist kein Pappenstiel, und was du da machst ist 1. Rumgeeier, und wirkt 2. Einfach wie eine Hinhaltetaktik.

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Gerade eben, Nahilaa schrieb:

Dann hast du trotzdem am 22. zugesagt, dass du zurück zahlst, und die nächsten 2 Werktage nichts unternommen. Und dann erst 4 Kalendertage später verkündet, dass du doch erstmal nur die Hälfte zahlst.

Versetz dich mal in die Lage dieses Typen, dem du da 400€ schuldig bist. Das ist kein Pappenstiel, und was du da machst ist 1. Rumgeeier, und wirkt 2. Einfach wie eine Hinhaltetaktik.

Klar, ich habe ja auch in keinem Satz behauptet, dass ich mich optimal Verhalten habe. Das habe ich definitiv nicht und ich kann seine Reaktion natürlich auch teilweise verstehen.

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Gast
vor 4 Stunden, DieErleuchtung schrieb:

Nun wurde vor ein paar Tage meine Bankkarte "aus Sicherheitsgründen" eingezogen. Der Berater sagte mir, dass das aufgrund einer Anweisung der Staatsanwaltschaft passiert sei, da ein "Betrugsverdacht" vorliege.

nimm dir einen Anwalt

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Hast du die Möglichkeit Eltern, Freunde wenn auch immer zu fragen, dass sie die 400 € überweisen?

Ich sage dir ganz ehrlich, es macht keinen guten Eindruck, dass du beim Verschicken Mist baust, aber sein Geld schon ausgegeben hast und erst spät und dann auch noch in Raten zahlen möchtest.

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Thema ist geklärt. Der Käufer schrieb mir, dass er die Anzeige gar nicht mehr zurück nehmen kann und das das Ganze an die Staatsanwaltschaft in meiner Stadt weitergegeben wird.

Weiterhin hat er mir eine Frist bis zum 23.01. gegeben, ihm das Geld zu überweisen.

Ich war danach bei meiner Bank und konnte mein Geld auszahlen, sodass ich ihm sein Geld von einem anderen Konto überweisen kann.

Denke, das Verfahren wird dann auch mit Eingang der Rückzahlung eingestellt?

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Gast

hast du denn gar keine Post von der Staatsanwaltschaft bekommen dich zu der Sache zu äußern bzw sogar eine Vorladung?

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