Beleidigung - Wieviel kostet ein "Verpiss dich, du Nazi"?

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Hallo Freunde, ich benötige heute mal Euren juristischen Rat.

Ich hatte neulich einen Streit mit einem Pärchen und nun wohl eine Anzeige wegen Beleidigung erhalten.

Hintergrund:

Ich habe neulich in Eile vor dem Haus, in dem ich wohne, geparkt, um kurz ein paar Sachen ein- und auszuladen.

Vor dem Haus ist ein sehr breiter Bürgersteig, auf dem zwei Autos parken können und die Fußgänger immer noch vorbeikommen. Leider gibts da auch seit ein paar Monaten ein Halteverbotsschild. :-(

Auf jeden Fall parkte ich da also neulich. Kaum war ich mit meinen schweren Taschen ausgestiegen, kam mir eine Frau mit Kinderwagen entgegen, ging samt Kinderwagen an meinem Auto vorbei und beschwerte sich dann, dass das ein Bürgersteig sei usw. Ich meinte dann - schon leicht genervt - dass ich hier wohne. Sie wollte dann aber noch ausführlich disskutieren und ich meinte dann irgendwann: "ist mir scheißegal" und wollte endlich in meine Bude.

Just in dem Augenblick kam aber ein kräftiger Bursche mit Bomberjacke und vielen Tattoos um die Ecke und stellte mich gleich aggressiv zur Rede usw.

Ich habe nochmal genervt erklärt, dass ich hier wohne, aber er drohte gleich damit, die Polizei zu rufen. Ich Meinte sinngemäß, dass das doch Unsinn wäre,  aber der Kerl baute sich dicht vor mir auf und meinte so "was willst du, verpiss dich usw.". Ich fürchtete, dass gleich die Fäuste fliegen und meinte dann: "Na gut, dann ruf halt die Polizei an, ich muss jetzt meine Sachen ausladen". Der Typ beruhigte sich dann, tippte was an seinem Handy rum und meinte dann noch, dass er jetzt die Polizei rufe und ist dann weggegeangen.

Ich habe dann schnell meine Sachen umgeladen und bin weggefahren.

Gestern kam dann ein Brief von der Polizei, in dem ich als Fahrzeughalter mitteilen soll, wer an dem fraglichen Tag im Auto saß, damit dann gegen den Fahrer weiter ermittelt werden könne.

 

Ich bin dann gleich zur nächsten Polizeiwache gegangen und habe gefragt, was mir vorgeworfen würde.

Dort hieß es, mir würde vorgeworfen, ich hätte jemanden mit "verpiss dich, du Nazi" beleidigt.

Ich bin mir zu 99% sicher, dass ich das trotz großer Wut und Stresssituation nicht gesagt habe. Gedacht habe ich es vielleicht, aber ich habe es nicht gesagt. Der Typ war ein Bulle von einem Kerl, ich bin ja nicht lebensmüde.

Außerdem weiß ich noch, dass es mich geärgert hat, dass er zu mir "verpiss dich" sagte. Ich habe es mit Sicherheit nicht selbst gesagt. Und meine größte Sorge war, dass ich im Halteverbot stand. Nach meiner Erinnerung waren meine schlimmsten Worte eben nur "ist mir scheißegal". Und nach meiner anschließenden Recherche ist so ein kurzer Stopp im Halteverbot auch nur 25 Euro teuer.

Ich habe jetzt einen Brief an die Polizei verfasst, in der ich meine Sicht der Dinge dargestellt habe.

Der Polizist auf der Wache meinte auch, dass solche Fälle zu 99% ergebnislos eingestellt würden.

Aber wenn es zu einer Verurteilung käme, könnten z.B. 10 Tagessätze an Strafe drohen.

Was meint Ihr? Was kann da passieren?

P.S.: Ich habe mal gegoogelt, dass ein "Du Neger" in einem Verfahren 100 EUR Strafe gekostet hat. Ich hoffe, dass ein "Nazi" jetzt nicht gleich 1000 Euronen kostet?

 

bearbeitet von KommodoreB

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Gast

zeig ihn an wegen dem "verpiss dich" dann geht das ganze aus wie's hornberger schiessen...

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Wenn du eine Anzeige erhältst niemals direkt die Polizei anrufen!

Erst Meinungen einholen in qualifizierten Foren oder bei Juristen und dann bei schwerwiegenden Dingen einen Anwalt einschalten oder es aussitzen bis eine Vorladung der Staatsanwaltschaft kommt.

In diesem Fall wäre es letzteres gewesen. Egal, hast wohl nix verschlimmert.

 

zu deinem Fall: Calm down. Das ist ein Pferdefurz. Ab jetzt erstmal nix machen bis du einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommst. (Und ich gehe mal zu 99% davon aus, dass du nur noch hören wirst, dass das Verfahren eingestellt wurde.)

Und zu der Situation an sich:

nächstes Mal entschuldigen und nicht diskutieren. Es tut dir leid, es musste sein und du musst nun los. Solche nervigen Menschen werden einfach ignoriert.

sollen sie doch die Polizei rufen. Hier gehts doch echt um Peanuts.

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Gast
vor 9 Minuten, ToTheTop schrieb:

Und zu der Situation an sich:

nächstes Mal entschuldigen und nicht diskutieren. Es tut dir leid, es musste sein und du musst nun los. Solche nervigen Menschen werden einfach ignoriert.

sollen sie doch die Polizei rufen. Hier gehts doch echt um Peanuts

Gelassenheit und Deeskalation sind im Strassenverkehr generell immer die beste Vorgehensweise. Und nicht nur dort...

Fieldtestet (leider auch wieder viel zu spät)

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Hast Du dich   bei der Polizei schon dazu bekannt, der Fahrer an diesem Tag gewesen zu sein? Hast du Vorstrafen?

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Gast
vor 6 Stunden, KommodoreB schrieb:

P.S.: Ich habe mal gegoogelt, dass ein "Du Neger" in einem Verfahren 100 EUR Strafe gekostet hat. Ich hoffe, dass ein "Nazi" jetzt nicht gleich 1000 Euronen kostet?

Der Beleidigte kann auch noch zivilrechtlich Schmerzensgeld einklagen. Das kann teuer werden:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/noah-becker-gericht-verurteilt-jens-maier-zur-schmerzensgeld-a-1248132.html

 

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Ich kenne mich überhaupt nicht aus

Ich schätze, das Verfahren wird wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt werden und auf den Privatklagewege verwiesen werden .

Hier müsste der Kläger z.B. einen Prozesskostenvorschuss bezahlen, wenn er den Privatklagewege bestreitet.

Viele Anzeigende  fühlen sich an diesem Punkt nicht mehr beleidigt genug um Privatklage zu erheben.

bearbeitet von Deborah

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vor 48 Minuten, Nachtzug schrieb:

Der Beleidigte kann auch noch zivilrechtlich Schmerzensgeld einklagen. Das kann teuer werden:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/noah-becker-gericht-verurteilt-jens-maier-zur-schmerzensgeld-a-1248132.html

 

Was soll der Post?

Ist ja schön und richtig dass ein Politiker wegen so einem Ding richtig zur Kasse gebeten wird - aber was bringt das dem TE? Mindfuck.

In dem verlinkten Fall gehts um einen Fall mit öffentlichem Interesse. Völlig andere Hausnummer.

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vor 2 Stunden, Deborah schrieb:

Hast Du dich   bei der Polizei schon dazu bekannt, der Fahrer an diesem Tag gewesen zu sein? Hast du Vorstrafen?

A: Ja, ich habe zugegeben, der Fahrer zu sein. Allerdings nur in einem lockeren Gespräch mit dem diensthabenden Polizisten in der Wache (war schon gegen 22 Uhr). Es war also kein Verhör oder so. Ich habe ja nichts zu verbergen. Und wer sonst sollte mein Auto fahren? Der Polizist war sehr nett und meinte auch, dass in 99% der Fälle nichts passieren würde, sie, die Polizisten, würden auch oft beleidigt und nichts würde passieren.

B: Nein, keine Vorstrafen.

P.S.: Also Ihr meint, ich soll da nicht besser kurz meine Sicht der Dinge in einem Brief schildern, damit der Fall gleich zu den Akten gelegt wird, anstatt dass weitere Briefe vom Staatsanwalt oder dergleichen kommen?

Ich wurde ja in dem Brief der Polizei dazu aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitzuteilen, wer der Fahrer meines Autos war, damit gegen diesen "weitere Ermittlungen" durchgeführt werden könnten.

Oder "erleichtert" so ein Brief die Aufnahme eines Verfahrens und wäre deshalb kontraproduktiv oder wie?

 

bearbeitet von KommodoreB

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Gast
vor 15 Minuten, KommodoreB schrieb:

Ja, ich habe zugegeben, der Fahrer zu sein. Allerdings nur in einem lockeren Gespräch mit dem diensthabenden Polizisten in der Wache (war schon gegen 22 Uhr).

[...]

 

Da du ja schon gestanden hast, so können sie doch gegen dich weiter ermitteln?

Zitat

Ich wurde ja in dem Brief der Polizei dazu aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitzuteilen, wer der Fahrer meines Autos war, damit gegen diesen "weitere Ermittlungen" durchgeführt werden könnten.

Vielleicht war es der Weihnachtsmann? Da du den Punkt oben aber bereits zugegen hast, so wird es schwierig mit der Version.

bearbeitet von Gast

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vor 10 Minuten, KommodoreB schrieb:

A: Ja, ich habe zugegeben, der Fahrer zu sein. Allerdings nur in einem lockeren Gespräch mit dem diensthabenden Polizisten in der Wache (war schon gegen 22 Uhr). Es war also kein Verhör oder so. Ich habe ja nichts zu verbergen. Und wer sonst sollte mein Auto fahren?

 

Ach, bist du lieb. Doch hast du was zu verbergen.

Alle können das Auto gefahren haben. dein Kumpel, dein Bruder, deine Schwester, vieleicht hat ihre neue Tinder-Bekanntschaft gerade was ins Haus getragen.

Solche Sachen werden eingestellt, weil kein Mensch Bock hat bei so nem Käse einen unbekannten Beleidiger zu ermitteln.

Wenn du es ihnen allerdings auf dem Silbertablett...

Du musst bei der Polizei keine Stellungnahme abgeben und du musst dich nicht selbst belasten.

 

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Zu dem verkehrsrechtlichen Thema:

Wenn es ein Halteverbot gibt und jemand ein Foto von deinem Wagen gemacht hat, sieht’s halt schlecht aus. Klar kannste sagen zu dem Zeitpunkt, könnte jeder damit gefahren sein, aber dann gibts die Möglichkeit, dass dir das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt wird. Jetzt hast du es aber zugegeben, damit ist das Kind wohl in den Brunnen gefallen. Aber 25€(?) sind doch auch nicht die Welt.

Besser wäre es gewesen zu sagen, du kannst dich an den Vorfall mit dem Parken nicht erinnern und nachfragen ob es dazu ein Protokoll gibt, Fotos etc, damit du dich besser daran erinnern kannst.

Aber irgendwie werden jetzt die Themen falsch parken und die Beleidigung vermischt. Das sind ja völlig unterschiedliche Tatbestände( bzw. ne Ordnungswidrigkeit).

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Tja, ist die Frage, ob der nette Beamte jetzt etwas notiert hat, oder mir nur Ratschläge "unter uns" gegeben hat. Er hatte mir immerhin empfohlen, so zu tun, dass ein anderer gefahren wäre, ich müsse mich ja nicht selbst belasten. Deswegen gehe ich eher davon aus, dass er nichts notiert hat.

Mmh. Schwierig, ich wollte natürlich dringend wissen, was mir überhaupt vorgeworfen wird.

Jetzt ist die konkrete Frage:

Soll ich einfach in dem Formuar ankreuzen, dass ich von meinem "Zeugnis- bzw. Auskunftsverweigerungsrecht" Gebrauch mache?

Oder macht mich das nachher doch noch verdächtiger, so dass doch ein Brief mit Stellungnahme angesagt wäre?

 

 

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Gerade eben, KommodoreB schrieb:

Tja, ist die Frage, ob der nette Beamte jetzt etwas notiert hat, oder mir nur Ratschläge "unter uns" gegeben hat. Er hatte mir immerhin empfohlen, so zu tun, dass ein anderer gefahren wäre, ich müsse mich ja nicht selbst belasten. Deswegen gehe ich eher davon aus, dass er nichts notiert hat.

Mmh. Schwierig, ich wollte natürlich dringend wissen, was mir überhaupt vorgeworfen wird.

Jetzt ist die konkrete Frage:

Soll ich einfach in dem Formuar ankreuzen, dass ich von meinem "Zeugnis- bzw. Auskunftsverweigerungsrecht" Gebrauch mache?

Oder macht mich das nachher doch noch verdächtiger, so dass doch ein Brief mit Stellungnahme angesagt wäre?

 

 

Hä? Was ist das denn für ein Brief?

Eine Vorladung der Polizei wegen der Beleidigung oder eine Bitte um Stellungnahme wegen der Ordnungswidrigkeit „Parken im Halteverbot“?

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Nein, um die Ordnungwidrigkeit geht es gar nicht. Das hat mir auch der Polizist gesagt, dazu steht nichts im System.

Es geht um die angebliche Beleidigung.

In dem Brief werde ich als Fahrzeughalter meines Autos gebeten, als Zeuge mitzuteilen, wer zur "Tatzeit" das Auto gefahren hat. Ein Formular ist angehängt, wo u.a. auch angekreuzt werden kann, dass man von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen möchte.

P.S.: Die Ordnungswidrigkeit ist mir mitlerweile auch völlig Latte. Die 25 Euro zahle ich "gerne", um endlich Ruhe zu haben.

Mir geht es darum, dass der Fall nicht weiter eskaliert und Zeit kostet und ich nachher noch vorbestraft bin wegen Beleidigung o.ä.

Ich möchte den Fall möglichst schnell und risikoarm "erledigen".

bearbeitet von KommodoreB

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IGNORIEREN.

Nicht antworten. 

 

Solche Anhörungsbögen kannst du ignorieren. Du musst nicht mitwirken. Und genau das gleiche machst du wenn du eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhältst.

Reagiert wird erst, wenn der Brief von der Staatsanwaltschaft kommt.

bearbeitet von ToTheTop

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vor 1 Minute, ToTheTop schrieb:

IGNORIEREN.

Nicht antworten. 

Sorry, ToTheTop, ich will dich nicht nerven, aber noch einmal sicherheitshalber nachgefragt:

Da steht ja drin, ich könnte mich strafbar machen, wenn ich keine Auskünfte gebe usw. Was ist denn damit?

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O.K., da steht konkret, wenn "die Bestrafung eines Anderen vereiteln" würde, würde ich mich strafbar machen.

Aber es geht ja nicht um einen "Anderen".

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Das Recht auf Verweigerung der Aussage bezieht sich nur auf dich oder nahe Angehörige. Verweigerst du die Aussage, weil es dein bester Freund war oder deine Nachbarin, machst du dich strafbar. Da das aber ja nicht der Fall ist, machst du dich nicht strafbar.

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Kein Problem, verstehe dass du verunsichert bist.

Daher noch einmal in aller Deutlichkeit ;-) :

Du musst bei der polizeilichen Arbeit nicht mitwirken. „Anhörungsbögen“ musst du nicht ausfüllen. Lass dir keine Angst machen durch die gepostete Formulierung und Androhung in dem Brief.

Die Polizei ermittelt jetzt. Und je nachdem ob sie zu dem Ergebnis kommen, dass der Fall weiterverfolgt werden muss, geht das Ding an die Staatsanwaltschaft oder wird eingestellt. Wenn es an die Staatsanwaltschaft geht, entscheidet diese ob sie das überhaupt weiterverfolgen will. Falls ja, Dann bekommst du eine Vorladung, die von der Staatsanwaltschaft kommt. Darauf MUSST du reagieren. Entweder in dem du dich zu dem Sachverhalt äußerst oder du einen Anwalt einschaltest und der sich darum kümmert.

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Möglichkeit positiv auf den Vorgang Einfluss zu nehmen (außer das Pärchen dazu zu bewegen die Anzeige fallen zu lassen - tu das ja nicht!). 

Und wenn tatsächlich etwas von der Staatsanwaltschaft bei dir ankommt - Ruhe bewahren. Nicht panisch zum Hörer greifen. In aller Ruhe nachdenken, was du denen mitteilen willst.

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vor 21 Minuten, Manu1982 schrieb:

Das Recht auf Verweigerung der Aussage bezieht sich nur auf dich oder nahe Angehörige. Verweigerst du die Aussage, weil es dein bester Freund war oder deine Nachbarin, machst du dich strafbar. Da das aber ja nicht der Fall ist, machst du dich nicht strafbar.

Das trifft nicht zu auf eine „polizeiliche“ Anhörung. Unerheblich ob ein Beschuldigter mit dir verwandt ist. Mitwirken musst du erst, wenn die Staatsanwaltschaft sich bemüht bzw ein Gericht.

Hab jetzt grade gelesen, dass es auch den Fall gibt das eine Vorladung von der Polizei kommt mit dem Hinweis (im Auftrag der Staatsanwaltschaft), das wäre dann gleichzusetzen mit einem direkten Brief von der Staatsanwaltschaft. 

 

Mal auf die Schnelle:

https://www.jasperprigge.de/vorladung-als-zeuge-das-ist-zu-beachten/

bearbeitet von ToTheTop
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Gast

Was meinst du denn, was die wegen dieser kleinen Scheiss Bagatelle machen werden?

Die Guillotine ausmotten?!

Jetzt bleib mal bitte sachlich.

Das ist belangloser Schnullerkram.

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Ohne Zeugen verläuft das ganze doch ehh... Mach deine Aussage bei den Cops und dann sein lassen.

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Gast
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