Fristlose Kündigung eines Arbeitslosen (wegen Freundin?) / Hilfe bitte!

28 Beiträge in diesem Thema

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Hallo liebes Forum,

ich weiß, man ist hier eigentlich aufs Frauen aufreißen spezialisiert, allerdings gibt es hier auch abseits dessen einige gute Bereiche und sehr viele intelligente Beiträge von tollen Menschen. Ich bin gerade etwas verzweifelt, weil ich heute eine ziemlich schockierende Nachricht bekommen habe, im Großen und Ganzen, wenn man so will aufgrund meiner neuen Freundin. Aber von vorne:

Ich (26, aktuell arbeitslos bzw teilweise auf Minijobbasis angestellt, fange im August eine neue Ausbildung an)und Sie (22, im 1. Ausbildungsjahr) sind seit 8 Monaten zusammen. Wir sind super glücklich und haben uns aufgrund der weiten Entfernung voneinander vor 3 Monaten dazu entschieden zusammen zu ziehen. Nach 5 Monaten zusammen ziehen, klar, kann man von halten was man will und war vielleicht etwas voreilig, aber es funktioniert zwischen uns und wir harmonieren auch jetzt nach 4 Monaten zusammenleben noch wunderbar und sind verliebt wie am ersten Tag.

Ich habe vorher alleine gewohnt, bekam ALG 2, also auch Kosten der Unterkunft/Miete bezahlt, welche direkt vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen wird. Sie ist also im März bei mir eingezogen. Wir haben alles natürlich direkt umgemeldet, waren auch beim Jobcenter, haben alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht. Da wir in einer Partnerschaft leben und das auch so angemeldet haben, bekomme ich weniger ALG 2, weil ihr Einkommen (Ausbildungsgehalt + Kindergeld) angerechnet wird. Kein Problem für mich. Beim Jobcenter alles soweit geklärt und weiter unser Leben gelebt. 

Heute bekam ich einen Anruf von meinem Vermieter. Er sagte mir, dass er noch diese Woche die fristlose Kündigung rausschicken wird, da er seit März keine Miete mehr bekommen hat. Ich war total schockiert und konnte mir das nicht erklären. Habe dem Vermieter gesagt, dass mir das nicht bewusst war und ich mich drum kümmern werde. Ich habe im März und April Mahnungen vom Vermieter bekommen, ja. Aber das war die Zeit wo der neue Antrag (also die Änderung das meine Freundin jetzt bei mir wohnt) bearbeitet wurde und die Ämter nehmen sich ihre Zeit. Das Geld wird dann im Normalfall einfach nachgezahlt, sobald die Anträge bearbeitet sind, daher hatte ich die Mahnung einfach ignoriert, da ich davon ausgegangen bin, dass das Jobcenter die Mieten dann weiterhin ganz normal an den Vermieter überweist, sobald die Anträge bearbeitet sind.

Naja, ich dachte mir also dass irgendwie ein Fehler beim Jobcenter sein müsste, das sie einfach im Verzug sind o.ä. - doch dann schaue ich mir meinen neuen Bescheid nochmal genauer an und dort steht klein in einem Nebensatz erwähnt, dass die Mieten ab dem Zeitpunkt des Zusammenzugs mit der Partnerin selbst bezahlt werden müssten. Kurz zur Erklärung: Wir zahlen 350€ Miete und ich habe in den letzten drei Monaten jeweils 215€ vom Jobcenter überwiesen bekommen. Meine Freundin hat 450€ Ausbildungsgehalt bekommen, Kindergeld gar keins, da der Antrag dort noch immer bearbeitet wird. 8-12 Wochen Berarbeitungszeit sind da scheinbar Standard. Wir haben also gemeinsam 665€ netto bekommen und sollten davon 350€ Miete bezahlen + 70€ Strom/Gas =430€, bleiben 235€, das sind 117,50€ pro Person, pro Monat wovon man Leben muss. Ich bekomme also weniger ALG 2 + die Kosten der Unterkunft/Miete nicht mehr übernommen, nur weil meine Freundin bei mir eingezogen ist und wir sollen nun beide von 117,50€ im Monat leben? Gibt es hier Leute, die sich auskennen und mir sagen können, ob das wirklich sein kann? 

Okay, selbst wenn, das kann man irgendwie Regeln, entweder indem ich mir einen Vollzeit Job bis August suche oder meine Freundin einfach wieder auszieht bzw ich sie bei mir wieder abmelde.

Nun aber zum viel dramatischen Punkt. Die fristlose Kündigung. Ich/Wir haben nun also 1050€ Mietschulden bei einem Nettoeinkommen von 117,50€ pro Person im Monat. Wenn ich wirklich aus der Wohnung fliege, wäre das mein Ende. Ich bin aktuell arbeitslos und der Wohnungsmarkt ist eine absolut Katastrophe, erst recht für einen Arbeitslosen. Niemals bekomme ich eine Wohnung. Ich bin einfach nur ratlos und habe keine Ahnung was ich machen soll, was ich für Optionen habe, ob ich überhaupt Optionen habe oder ob ich die Kündigung einfach so hinnehmen muss. Der Vermieter hat mir gesagt ich solle mich drum kümmern und die fristlose Kündigung als gelbe Karte sehen. Sollte ich zeitnah (in den nächsten 14 Tagen) die Schulden begleichen, würde er sich freuen, wenn ich weiterhin Mieter bleiben würde, also wir haben eigentlich ein recht vernünftiges Verhältnis zueinander. Ich wohne jetzt auch schon seit knapp 5 Jahren in der Wohnung und bisher gab es nie Probleme. Ich habe keine Ahnung wie ich das Geld auftreiben soll und wie ich weiter vorgehen soll. Familie, die mir was leihen könnte ist nicht vorhanden und auch bei ihr sieht es da eher schlecht aus. Kredit fällt wohl ebenfalls weg. Falls sich hier zufällig jemand auskennen sollte, ob das vom Jobcenter so alles rechtens ist und irgendeine Idee hat wie ich nun vorgehen könnte, um nicht aus der Wohnung zu fliegen, ich bin für jeglichen Input sehr sehr dankbar!

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Krasse scheiße. Kann dir nur Glück wünschen dass du das geregelt bekommst. Rechtlich habe ich davon keine Ahnung.

Trotzdem noch ein kleiner Arschtritt:

Wie kann man denn bitte so naiv sein und eine Mahnung vom Vermieter ignorieren a la “Ach das Amt kümmert sich schon”.

Dude, das war von DIR einfach nur dämlich. Da ruft man doch sofort beim Amt an und macht Druck. Täglich.

Trotzdem alles gute, dass du es geregelt bekommst!

bearbeitet von ToTheTop
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Danke dir für die aufmunternden Worte. Ich will mich da gar nicht rausreden, klar hätte ich aktiv werden müssen. Ich bin es nicht geworden, weil ich das gleiche Szenario so ähnlich schon mal hatte, als ich arbeitslos geworden bin. Da kamen Mahnungen vom Vermieter, ich bin damit dann zum Jobcenter und die meinten da nur sowas wie "Darüber müssen sie sich keine Gedanken machen, sobald der Antrag bearbeitet ist, werden wir das umgehend an den Vermieter überweisen." Und das hatte ich - leider - noch im Hinterkopf.

bearbeitet von verzweifelter999

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Hab ich mir schon gedacht, dass das in der Vergangenheit schonmal so lief. Scheiße, dass du jetzt direkt in so einer miesen Situation steckst. Falls noch nicht getan stehst du am besten morgen beim Amt auf der Matte und gehst die Geschichte mit deinem Sachbearbeiter durch.

Musst wohl auch Einspruch gegen den neuen Bescheid einlegen, wenn noch nicht getan. Aber wie gesagt, rechtlich sieht’s da bei mir düster aus. Also mehr Tipps habe ich nicht.

Das ist übrigens ein Amt. Die machen ständig Mist. Da ist nicht wie bei Mutter zu Hause, dass sich jemand um dich kümmert. Überlasse niemals anderen die Verantwortung über Dinge, die dein Leben betreffen. Da ist man schnell am Arsch, wenn man sich zu 100% drauf verlässt. Siehste ja.

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vor 32 Minuten, Manu1982 schrieb:

Also rechtlich hast du das Recht, die fristlose abzuwenden, indem du den Betrag in der Frist bezahlst. Geht aber nur alle 2 Jahre. Das mal vorweg. Du musst also danach 100% korrekt bezahlen, sonst biste raus.

Das Zweijahresfenster hängt glaube ich aber auch noch davon ab, dass der Vermieter die Miete gerichtlich geltend macht. Mietrecht ist allerdings nicht gerade mein Kerngebiet.

vor 33 Minuten, Manu1982 schrieb:

Amtsgericht und Beratungshilfeschein (e) besorgen für Vermieter und Jobcenter. Dann geeigneten Anwalt finden, der auf Sozialrecht spezialisiert ist und schnellstmöglich Termin vereinbaren.

Kann man machen, ist aber vermutlich nachrangig. Klagefrist gegen den Änderungsbescheid dürfte abgelaufen sein, demnach hilft nur neue Festsetzung bzw. rückwirkende Änderung der Festsetzung. Bei den Zahlenangaben über das gemeinsame Einkommen liegt ja nahe, dass die Festsetzung falsch ist.

Ab zum Amt (heute) und auf drohenden Wohnungsverlust hinweisen, weil das Kindergeld bislang noch nicht festgesetzt und gezahlt sei.

Danach gerne zum Anwalt oder irgendjemand anders, der den Bedarf nachprüfen kann.

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Hallo

ALG ist nicht HartzIV.

Nur bei HartzIV ünbernmmt das Amt die Miete. Der Vermieter muss eine Mietbeschinigung ausfüllen und das Amt prüfen ob die Wohnung bedarfsgerecht ist.

By the way - auch wenn das Amt die Miete zahlt. Wenn diese nicht beim Vermieter ankommt droht trotzdem Kündigung.

 

Jetzt hilft nur Geld auftreiben und die Mietschulden ausgleichen. Falls der Vermieter sich darauf einlässt.

Dann such dir einen Job. Du bist 26 und jede Zeitarbeitsfirma nimmt dich mit Kusshand.

Besser du wirst aktiv und suchst dir eine Ausbildung. Im Handwerk, Handel und öffentlichem Dienst ist aktuell großer Bedarf.

 

Viel Erfolg

LG Hulahoop

 

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Gast
vor 43 Minuten, Hulahoop schrieb:

ALG ist nicht HartzIV.

Nur bei HartzIV ünbernmmt das Amt die Miete.

er hat doch ALG2 geschrieben, das ist Hartz 4

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Also rein mietrechtlich ist dein Vermieter im Recht.

2 Monatsmieten im Rückstand, ordentlich gemahnt.

Geheilt kann es tatsächlich dadurch werden, dass du das Geld schnell und vollständig zurück bezahlst.

Dein Vermieter zeigt sich ja sogar kooperationsbereit. Da hast du durchaus Glück. Als Vermieter hat man nämlich auf die Probleme der Mieter in aller Regel keinen Bock, weil da immer ein anderer mit einer anderen Ausrede kommt. Und ich würde auch nicht darauf wetten, dass dein Vermieter wirklich so kulant ist. Die sind zum Teil trickreich und vielleicht wiegt er dich in Sicherheit, damit du bei der Nachzahlung auch nachlässig bist und er dich damit sicher rauskriegt. Ein alter Mietvertrag ist für ihn in der derzeitigen Situation verlorenes Geld..

Was du machen musst, wurde dir hier ja schon von mehreren gesagt:

Du musst verdammt schnell reagieren. Auch bei der Terminvergabe Druck machen, dass es ein besonderer Härtefall ist. Und irgendwo das Geld organisieren. Und wenn Du schwarz ne Woche aufm Bau schaffst. Völlig egal.

 

Und mal unter uns:

Du musst dich einfach mehr zusammen reißen. Eine Mahnung ist ein klarer Wink mit dem Zaunpfahl, den man Ernst nehmen muss. Eine zweite Mahnung ist Alarmstufe Rot. Gerade wenn es um Wohnraum geht.
Das einfach mit der "Wird schon" und "Das Amt macht schon"-Attitüde vom Tisch zu wischen ist die Aktion eines Idioten. Sorry, wenn ich so deutlich bin.

 

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Hey, danke für die vielen Antworten. Was haltet ihr denn von der Option, das meine Freundin und ich sich offiziell nach 2 Wochen getrennt haben, sich wieder bei mir abmeldet (vielleicht rückwirkend sogar falls das möglich ist schon vor ein paar Wochen?), ich das dem Jobcenter so durchgebe, um die mieten nachträglich gezahlt zu bekommen? Klar, nicht die feine englische Art, aber anders weiss ich mir gerade nicht mehr zu helfen. Müsste meine Freundin dann auch direkt einen neuen Wohnsitz angeben? Oder ist das irrelevant und sie kann erstmal ohne festen Wohnsitz bleiben? Für das Jobcenter dürfte ja eigentlich nur das Datum relevant sein, wann sie wieder ausgezogen ist. Bleibt dann nur die Frage offen, wieso ich es nicht früher angegeben habe..

bearbeitet von verzweifelter999

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vor 22 Minuten, verzweifelter999 schrieb:

Hey, danke für die vielen Antworten. Was haltet ihr denn von der Option, das meine Freundin und ich sich offiziell nach 2 Wochen getrennt haben, sich wieder bei mir abmeldet (vielleicht rückwirkend sogar falls das möglich ist schon vor ein paar Wochen?), ich das dem Jobcenter so durchgebe, um die mieten nachträglich gezahlt zu bekommen? Klar, nicht die feine englische Art, aber anders weiss ich mir gerade nicht mehr zu helfen. Müsste meine Freundin dann auch direkt einen neuen Wohnsitz angeben? Oder ist das irrelevant und sie kann erstmal ohne festen Wohnsitz bleiben? Für das Jobcenter dürfte ja eigentlich nur das Datum relevant sein, wann sie wieder ausgezogen ist. Bleibt dann nur die Frage offen, wieso ich es nicht früher angegeben habe..

Geh zu einem Anwalt für Sozialrecht. IdR kriegst du beim Amt hier auch einen Rat wo du hin kannst.

Deine Vorschläge sind grundsätzlich nachvollziehbar, aber völlig bescheuert sind die bein Amt auch nicht. Und dass es sich jeder so zurecht lügt, wie er es braucht, ist bekannt. Am Ende hat deine Freundin ein Meldevergehen, du bekommst nachträglich auch nichts gezahlt ("nachträglich" sind die beim Amt eh sehr zurückhaltend mit Zahlungen) und vll. bekommst du sogar mal einen Besuch vom Amt und die stellen fest, dass die Freundin doch noch da wohnt und dann ist die Kacke richtig am dampfen.

Diese "Sozialfälle" können sehr tricky sein. Daher verlass dich nicht auf das Geschwurbel von Fremden in einem FACHFREMDEN Forum. Das ist völlig irre!!!

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Am 9.5.2019 um 01:36 , verzweifelter999 schrieb:

Kredit fällt wohl ebenfalls weg.

1.000€ ist jetzt nicht so die Summe. Auch wenn du arbeitslos bist, sollte sich das mahen lassen.

Dein eigendliches Problem ist, dass du beim Amt massiv Scheiße gebaut hast. Wenn du das nächste Mal irgendwas mit der Arge zu tun hast, informier dich vorher bevor irgendwas machst, weil an deiner Situation bist du ganz alleine Schuld. Dummheit schützt dich  nicht vor den Konsequenzen.

Das erste, was du machen solltest ist das Geld für deine Mietschulden zusammen kratzen und diese bezahlen. Dann scheißt du deine Freundin raus. Ist zwar hart, aber was anderes bleibt dir nicht übrig- du warst dumm genug, dem Amt zu sagen, dass deine Freundin für dich aufkommen kann... und weil sie es nicht kann, muss sie halt raus der Wohnung. Zumindest offiziell. Das Amt wird erst wieder deine Miete übernehmen, wenn du wieder alleine wohnst und ihr eure Bedarfsgemeinschaft aufgelöst habt.

Freundin rausschmeißen ist zwar nicht schön, aber besser als Obdachlos. Aber sieh es einfach mal positiv: Du hast einfach mal so richtig was auf die Fresse gebraucht, um mal nachzudenken. Würde es jetzt nicht so scheiße laufen, würdest du nie etwas lernen. Im dem Sinne: Besser jetzt als später.

Und wenn das nächste Mal jemand bei dir einzieht: Du musst dem Amt nur eine Meldung machen, wenn jemand dauerhaft und offiziell bei dir wohnt. Solange deine Freundin nur manchmal bei dir übernachtet, hat sich das Amt dafür garnicht zu intressieren. Und gerade vor dem Hintergrund, dass ihr noch nicht solange zusammen seid, hättet ihr euch mit dem offiziellen Papierkram noch etwas Zeit lassen können. Zumindest solange, bis du Zeit hattest die Formulare durchzulesen, die du unterschreiben willst. Als Fausregel kannst du dir merken: Die Alte kann ungefähr ein halbes Jahr bei dir wohnen, bis du sie anmelden musst. Alles drunter ist zur Besuch und zusammenleben auf Probe.

Wenn deine Freundin dann bei dir einzieht, könnt ihr auch eine Wohngemeinschaft gründen. Selbst wenn ihr in Partnerschaft zusammen lebt, habt ihr das Recht, das erste Jahr nur eine Wohngemeinschaft, ohne Wille zur Gegenseitigen Sorge zu gründen. Erst ab dem zweiten Jahr kann die Arge euch zwangsvergemeinschaften und dir die Miete streichen bzw. das Einkommen deiner Freundin anrechnen. Informationen zu diesen Regelungen findest du in FAQs von JEDEM Arbeitslosen- oder Hartz4-Forum. Oder eben auch hier, wenn du nachgefragt hättest, bevor du anfängst Anträge zu stellen und zu unterschreiben, die du weder gelesen, noch verstanden hast.

Also Freundin raus und beim nächsten Mal besser machen.

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Ich weiß schon warum ich immer so zögerlich mitm Zusammenziehen bin.

In soner Situation ist man als Single-Hartzer irgendwie besser dran.

Übrigens, als Wohngemeinschaft wird bereits angesehen, wenn man länger als 2 Tage am Stück bei jemandem "wohnt".

Das ganze H4 Gedöns gehört iwo abgeschafft/geändert.
Ist einfach nur unmenschlich/Menschen unwürdig.

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Ganz so schlimm ist es gar nicht. Das Problem ist, dass sie unter 25 ist und man laut Arge als unter 25 Jährige/r bei den Eltern wohnen muss. Tut man das nicht, müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, damit die Kosten der Unterkunft übernommen werden. Das ist das eigentlich Problem, habe ich jetzt rausfinden können. Das Ding ist, das schwerwiegende Gründe vorliegen, aber nicht beweisbar sind. Die Gründe sind, sexuelle Belästigung durch den Lebensgefährten der Mutter und häusliche Gewalt. Die Familie ist dem Jugendamt zwar bekannt, allerdings nur mal wegen einer Sache wegen ihres Bruders. 

Sie ist btw auch nicht direkt von ihrer Mutter zu mir gezogen, sondern ist schon vorher bei ihrer Mutter rausgeekelt worden und musste danach ein halbes Jahr bei ihrer Oma wohnen. Da gab es diese Probleme allerdings nicht, weil ihre Oma genug verdient. 

Wir werden jetzt jedenfalls Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, da in unseren Augen schwerwiegende Gründe vorliegen (sonst hätte sie ja gar nicht zu ihrer Oma ziehen müssen) und beim Jugendamt um eine Bestätigung hierfür bitten. Die Frage ist, gehört die Oma auch zum "elterlichen Haushalt", dann müssten da ja auch schwerwiegende Gründe für den Auszug nachgewiesen werden...

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Gast
Am ‎11‎.‎05‎.‎2019 um 19:33 , Noodle schrieb:

Das ganze H4 Gedöns gehört iwo abgeschafft/geändert.
Ist einfach nur unmenschlich/Menschen unwürdig.

Erwerbslosen Menschen gar nix zahlen ist menschlicher?

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vor 1 Stunde, verzweifelter999 schrieb:

Ganz so schlimm ist es gar nicht. Das Problem ist, dass sie unter 25 ist und man laut Arge als unter 25 Jährige/r bei den Eltern wohnen muss. Tut man das nicht, müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, damit die Kosten der Unterkunft übernommen werden. Das ist das eigentlich Problem, habe ich jetzt rausfinden können. Das Ding ist, das schwerwiegende Gründe vorliegen, aber nicht beweisbar sind. Die Gründe sind, sexuelle Belästigung durch den Lebensgefährten der Mutter und häusliche Gewalt. Die Familie ist dem Jugendamt zwar bekannt, allerdings nur mal wegen einer Sache wegen ihres Bruders. 

Sie ist btw auch nicht direkt von ihrer Mutter zu mir gezogen, sondern ist schon vorher bei ihrer Mutter rausgeekelt worden und musste danach ein halbes Jahr bei ihrer Oma wohnen. Da gab es diese Probleme allerdings nicht, weil ihre Oma genug verdient. 

Wir werden jetzt jedenfalls Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, da in unseren Augen schwerwiegende Gründe vorliegen (sonst hätte sie ja gar nicht zu ihrer Oma ziehen müssen) und beim Jugendamt um eine Bestätigung hierfür bitten. Die Frage ist, gehört die Oma auch zum "elterlichen Haushalt", dann müssten da ja auch schwerwiegende Gründe für den Auszug nachgewiesen werden...

ist aber derzeit nicht deine hauptbaustelle. die ist deine mietschulden schnellstmoeglich zu heilen. ämter mühlen mahlen langsam und denke nciht dass es innerhlab von 2 wochen geklaert ist also besorg dir die 1000 von der bank deinen eltern freunden etc

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vor 1 Stunde, Nachtzug schrieb:

Erwerbslosen Menschen gar nix zahlen ist menschlicher?

das sagt er genau wo?

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Am 9.5.2019 um 01:36 , verzweifelter999 schrieb:

Nun aber zum viel dramatischen Punkt. Die fristlose Kündigung. Ich/Wir haben nun also 1050€ Mietschulden bei einem Nettoeinkommen von 117,50€ pro

Hast du Freunde, die dir was leihen können? Trau' dich zu fragen, da geht vielleicht was.

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vor 21 Stunden, verzweifelter999 schrieb:

Wir werden jetzt jedenfalls Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, da in unseren Augen schwerwiegende Gründe vorliegen[...]

Du bist echt nen Typischer Hartz 4-Empfänger... von nichts eine Ahnung, zu faul dich richtig zu informieren und dann auchnoch die wichtigen Probleme ignorieren.

Wenn du deine Mietschulden nicht bezahlst, und zwar ziemlich zackig, fliegst du aus deiner Wohnung. Du hast die frislose Kündigung praktisch schon im Birefkasten und kümmerst dich trotzdem erstmal um Nebenbaustellen... bei deinem Verhalten brauchst du dich nicht zu wundern, wenn du demnächst unter der Brücke schlafen kannst.

Und was deine Freundin betrifft: Deine Alte ist NICHT im Hartz 4-Bezug. Da kannst du Widersprüche einlegen, wie du lustig bist, es wird dir nichts bringen. Deine Freundin ist in der Ausbildung damit nicht arbeitslos, im besten Fall hätte sie Anspruch auf Wohngeld. Wohngeld wird sie aber nicht bekommen, weil sie kostenlos, ohne Probleme und damit auch ohne shwerwiegende Gründe bei ihrer Oma gewohnt hat und dies auch weiterhin könnte. Und selbst wenn deine Freundin wohngeld bekommen sollte... bis sie die Kohle hat, sitzt du schon  auf der Straße.

Überhaupt sind ihre Anträge für dich komplett egal: Dein Problem ist, dass dir die Ansprüche gekürzt wurden, weil du dumm genug warst, eine Bedarfsgemeinschaft anzumelden. Und solange eure Bedarfsgemeinschaft besteht, wird ihr gesamtes (!) Einkommen bei dir angerechnet. Gesamtes Einkommen heißt hier wirklich gesamtes Einkommen, also inklusive Wohn- und Kindergeld. Alles, was sie noch extra reinholen kann, wird bei dir angerechnet... hättest du dich informiert, wüsstest du das auch.

Dein Grundproblem ist, dass du aus Dummheit eine Bedarfsgemeinschaft gegründet hast. Die einzige Lösung für dich ist, die Bedarfsgemeinschaft wieder aufzulösen. Freundin raus und wieder die volle Sozialhilfe kassieren. Was anderes bleibt dir nicht übrig, weil deine Freundin auf absehbare Zeit nicht genig Geld verdienen wird, um dich zu versrogen und arbeiten gehen ist für dich ja auch keine Option.

bearbeitet von grandmasterkermit
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Du warst noch nicht beim Amt, oder? 

Viele Dinge die ich hier gelesen habe sind zwar richtig, aber ich glaube nicht vollständig. 
Eine Anrechnung findet in eurem Fall statt (dass das nicht clever war, haben dir schon anderen gesagt). 
Da ihr aber beide unter dem ALG2 Satz seid, sollte eine Aufstockung auf ALG2 Niveau stattfinden. Ich wüsste zumindest keinen Grund, warum das nicht so sein soll.

Zu dem Punkt mit dem Beweisen, dass Sie nicht mehr zu hause wohnen kann: 
Das ist nicht Ihre Baustelle. Wenn Sie angibt, dass sie sexueller Gewalt ausgesetzt wird, ist das ein ausreichender Grund. Ich unterstelle mal, dass sie es zur Anzeige gebracht hat und damit sollte die Kugel erstmal nicht mehr bei euch liegen. 


Kurz um: Ihr habt ein paar Optionen und ein Sachbearbeiter bei der Agentur hat da auch mit Sicherheit Möglichkeiten zu helfen. Nur nützt das nur was, wenn du aus dem Quark kommst und da heute Montag war, will ich hoffen, dass du bereits beim Amt warst.

Sobald ihr eine Bestätigung habt vom Amt, bringst du die, nach Möglichkeit persönlich zum Vermieter.

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Für unter 25jährige gelten andere Regeln. Die Freundin darf nicht einfach bei Oma ausziehen. Also darf sie schon, nur nicht auf Kosten von Vater Staat (Hartz4). Und weil es keinen schwerwiegenden Grund gibt bei Oma frei Kost und wohnen aufzugeben, wird sie so gerechnet als könnte sie sich selbst versorgen. Wegen Bedarfsgemeinschaft wird sie voll beim te angerechnet mit allem, was sie fiktiv haben müsste (Kindergeld, Ausbildungsbafög). Die Dame fällt nämlich als Azubi nicht unter Hartz4. Das kommt noch hinzu.

Aber wenn wir jetzt mal rechnen: Miete 350, Bedarf te 389 und Bedarf Freundin 339. Davon ziehen wir jetzt 450 Azubi-Gehalt, 194 euro Kindergeld und einen fiktiven Betrag vom Bafög/Kinderzuschlag/Wohngeld (was auch immer) kommen wir tatsächlich auf eine Restzahlung von 200 Euro vom Amt.

Ich verstehe auch nicht, warum man nichts von all dem beantragt hat. Aber das ist jetzt Lehrgeld. Beim nächsten Mal werden sie sich vorher über irgendwelche Rechtslagen informieren... Hoffentlich...

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Hi,

aber im ersten Jahr ist das doch noch eine temporäre Bedarfsgemeinschaft (https://www.hartz4.de/temporaere-bedarfsgemeinschaft/#Was-ist-eine-temporaere-Bedarfsgemeinschaft-und-wann-liegt-sie-vor), da hätte die Miete übernommen werden müssen? Und wenn du dir eine neue Wohnung suchen musst, solltest du einfach von Vornherein ehrlich sein und direkt sagen wies aussieht. Klar sind die Vermieter wahrscheinlich nicht wirklich erfreut, aber du wirst schon irgendwie eine Wohnung finden. Und kann man nicht auch etwas beantragen, wodurch es dann auch möglich ist sich auf Sozialwohnungen zu bewerben? Ich weiß leider nicht mehr wie es heißt aber vielleicht findest du es ja heraus.

Ich wünsche dir alles Gute un drücke dir die Daumen

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Gast

Bin nur hierhergekommen, weil Ich wissen wollte, wie man als Arbeitsloser gekündigt werden kann. Von was?

 

Jetzt weiß ichs, Wohnung. WTF. Wünsche dir viel Glück. Typisch deutsche Bürokratie.

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