Sex in der Öffentlichkeit

19 Beiträge in diesem Thema

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Gast

Ich bin unwissend was juristische Fragestellungen anbelangt. Kennt sich jemand mit der deutschen Gesetzeslage bezüglich Sex in der Öffentlichkeit aus? Wie realistisch ist die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach einer Anzeige? 

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Was ist denn angezeigt worden? Gerichts- oder Verwaltungsdelikt? Strafnorm?

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Wenne inner Kriche zum Glauben gefunden hast.. hmm.. evtl.

Aber ansonsten eher nur Geldstrafen meines Wissens nach.

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vor 16 Stunden, Dope One schrieb:

Ich bin unwissend was juristische Fragestellungen anbelangt. Kennt sich jemand mit der deutschen Gesetzeslage bezüglich Sex in der Öffentlichkeit aus? Wie realistisch ist die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach einer Anzeige? 

Die Gesetzeslage bezüglich Sex in der Öffentlichkeit oder auch in vielen anderen Dingen sind seit geraumer Zeit außer Kraft gesetzt bzw. werden nur verfolgt wenn ein gültiger Pass und ein Wohnsitz vorhanden sind. Keine Angaben machen wenn ihr erwischt werdet und wenn darstellbar, nicht vor Minderjährigen.

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vor 12 Minuten, tobias99 schrieb:

Die Gesetzeslage bezüglich Sex in der Öffentlichkeit oder auch in vielen anderen Dingen sind seit geraumer Zeit außer Kraft gesetzt bzw. werden nur verfolgt wenn ein gültiger Pass und ein Wohnsitz vorhanden sind. Keine Angaben machen wenn ihr erwischt werdet und wenn darstellbar, nicht vor Minderjährigen.

Ich kenn das anders. Identität nicht angeben, ist für sich ne Ordnungswidrigkeit. Wegen der dann Sachen notwendig werden, die auch nicht so dolle sind. Von der Polente durchsucht, in Gewahrsam genommen, erkennungsdienstlich behandelt werden, unmittelbaren Zwang angewendet bekommen, usw. Wehrste dich dagegen, machste dich schnell strafbar. Was dann ne richterliche Anordnung für Untersuchungshaft nach sich ziehen kann. Oder wars Beugehaft? Kenne Ahnung. Gab doch grad die Geschichte mit der Eule aus dem Hambacher Forst.

Biste die ganze Zeit brav, machst nix und sagt nix, kommste zwar irgendwann wieder raus. Aber ob sich das lohnt? Oder hat sich daran irgendwas geändert?

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Ich denke, es kommt auch darauf an, welcher Art die Öffentlichkeit ist. Ob es sich um ein abgelegenes Waldstück handelt, wo maximal der Förster über einen stolpert, oder ein Parkhaus, wo jemand sein Hausrecht durchsetzt oder um einem gut besuchten Kinderspielplatz macht sicherlich einen Unterschied. 

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Gast
vor 22 Stunden, Dope One schrieb:

Ich bin unwissend was juristische Fragestellungen anbelangt. Kennt sich jemand mit der deutschen Gesetzeslage bezüglich Sex in der Öffentlichkeit aus? Wie realistisch ist die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach einer Anzeige? 

Unrealistisch und unwahrscheinlich. Es sei denn, Du hast dir auf auf dem Kinderspielplatz bei voller Bespielung einen Blasen lassen und bist im tiefsten dunkelblauen Bayern ansässig, wo Sexualmoral noch über dem Gesetz steht.

Das deutsche Recht ist kein strafendes, sondern rehabilitierendes. Bist Du kein Wiederholungstäter, gibt es eine Geldstrafe und eine Bewährung unterhalb eines Eintrags in das Führungszeugnis.

 

Aber wie gesagt, das ist primär ne Frage, wo und wann. Ich hab auf dem CSD Lesben gesehen, die ihre Pussy in die Menge gestreckt haben - vom Teilnehmer-Wagen aus. Oder Schwule, die sich einen Schnattern lassen haben um 14 Uhr vor allen Teilnehmer und die Cops standen daneben und haben weggeschaut.

 

 

bearbeitet von Gast

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Erregung öffentlichen Ärgers. EINE Anzeige, und du bist dran.

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Lasst euch einfach nicht erwischen! Wo kein Kläger da kein Richter

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Am 6.4.2020 um 14:12 , ToniB23 schrieb:

Lasst euch einfach nicht erwischen! Wo kein Kläger da kein Richter

So isses dem stimme ich voll und ganz zu...auch beim pimpern bissel das hirn mitarbeiten lassen...

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Also wer so was schon frägt...bitte lass es sein. Mit dem Schisser-Mindset wirst du wenn’s drauf ankommt eh keinen hochkriegen. Vielleicht ein Tipp so zum Nachdenken: Frauen kommen von sich aus weniger auf den Gedanken es in der Öffentlichkeit zu treiben. Es ist der Mann, der die Chance sieht und realisiert, dass die Frau Bock auf ihn und darauf hat. Das sind aber immer Draufgänger-Typen, die machen. So einer bist du nicht - allein schon die Frage wtf. 

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vor 5 Stunden, cooperx schrieb:

Frauen kommen von sich aus weniger auf den Gedanken es in der Öffentlichkeit zu treiben.

Sie machen es aber mit wenn die attraction hoch genug ist und sie es sich mit dem Kerl nicht versauen wollen. Sprich "ich kann ihm den Blowjob in der Bahn jetzt verweigern aber dann verliert er Interesse an mir".

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vor 4 Stunden, Danisol schrieb:

Sie machen es aber mit wenn die attraction hoch genug ist und sie es sich mit dem Kerl nicht versauen wollen. Sprich "ich kann ihm den Blowjob in der Bahn jetzt verweigern aber dann verliert er Interesse an mir".

Das ist so theoretisches Geschwurbel, indem man Frauen pauschal Eigenschaften zuspricht, die sie vielleicht gar nicht haben. Und jeder Kerl, der so was nicht erlebt hat - obwohl es von Beginn an eh falsch war - denkt dann, er ist zu hässlich oder sein Game zu beschissen, weil Frauen mit ihm nicht versaut sind. Ganz gefährlich: Weil es a) eh schon eine Falschaussage war und b) es Unzufriedenheit bzw. Neid erzeugt.

Frauen und Männer haben täglich viele Gedanken. Die einen mehr, die andern weniger. Auch die sexuellste Person kann im Alltag mal gar keine Lust auf Sex haben, weil sie an was anderes denken oder machen muss. Und wenn jetzt ne Frau auf nem Date mit dem Kerl ist, mag sein sie hat den Gedanken mit ihm zu schlafen, aber sicher nicht den Gedanken „wenn ich den blowjob in der Bahn verweigere verliert er das Interesse“. Also etwas selbständiger sind Frauen durchaus.

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<modmode>Lasst mal eure Off-Topic Diskussionen. Hier wurde vom TE eine ganz konkrete Frage gestellt. </>

 

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Am 9.8.2020 um 20:38 , cooperx schrieb:

Also wer so was schon frägt...bitte lass es sein. Mit dem Schisser-Mindset wirst du wenn’s drauf ankommt eh keinen hochkriegen. Vielleicht ein Tipp so zum Nachdenken: Frauen kommen von sich aus weniger auf den Gedanken es in der Öffentlichkeit zu treiben. Es ist der Mann, der die Chance sieht und realisiert, dass die Frau Bock auf ihn und darauf hat. Das sind aber immer Draufgänger-Typen, die machen. So einer bist du nicht - allein schon die Frage wtf. 

Das stimmt nicht. Ich bin auch nicht der Typ, der in der Öffentlichkeit fickt, im Gegenteil....ich mag es eigentlich nicht. Ich bin alles, aber kein Draufgänger.

Hab es aber dennoch schon zig mal in/auf nem Auto getrieben, im Park unter der Decke einen hobeln lassen, im Kino, im Schwimmbad, auf ner Mauer im Rheinpark, auf nem Flachdach mitten in der Türkei mit schönem Ausblick, im Meer, auf nem Balkon etc.

Selten, aber es passiert...und es passiert dann, wenn es nunmal passiert ^^

Planen würde ich das nicht, ich find Sex mit evtl. Zuschauern gruselig. Am liebsten bummse ich daheim, in den eigenen 4 Wänden.

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vor 2 Stunden, LastActionHero schrieb:

Das stimmt nicht. Ich bin auch nicht der Typ, der in der Öffentlichkeit fickt, im Gegenteil....ich mag es eigentlich nicht. Ich bin alles, aber kein Draufgänger.

Hab es aber dennoch schon zig mal in/auf nem Auto getrieben, im Park unter der Decke einen hobeln lassen, im Kino, im Schwimmbad, auf ner Mauer im Rheinpark, auf nem Flachdach mitten in der Türkei mit schönem Ausblick, im Meer, auf nem Balkon etc.

Selten, aber es passiert...und es passiert dann, wenn es nunmal passiert ^^

Planen würde ich das nicht, ich find Sex mit evtl. Zuschauern gruselig. Am liebsten bummse ich daheim, in den eigenen 4 Wänden.

Was stimmt nicht? 

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Am 21.6.2019 um 20:23 , Dope One schrieb:

Ich bin unwissend was juristische Fragestellungen anbelangt. Kennt sich jemand mit der deutschen Gesetzeslage bezüglich Sex in der Öffentlichkeit aus? Wie realistisch ist die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach einer Anzeige? 

Deutscher geht's echt nicht. Konsultier lieber vorher den Anwalt.

 

Und BTW das ist ja der Sinn der Sache etwas zu tun was einen den kick gibt weil es verboten und zugleich erregend ist.

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Am 6.4.2020 um 14:52 , lostinthoughts schrieb:

Passiert nur bei kleinem Penis.

Das ist "Erregung öffentlichen Gelächters" laut StPO

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