Weihnachtsgeld zurückzahlen

15 Beiträge in diesem Thema

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Gast

Hi zusammen,

Da ich ja meinen Job kündige, muss ich mein Weihnachtsgeld zurückzahlen. Dies sind ca. 1000 Brutto.

Jetzt sind meine Fragen>

Bis wann muss ich dies tun?

Und wird das Brutto, oder Netto abgerechnet? Weil wenn ich das Brutto zurückzahle, hab ich ja theoretisch zu viel zurück bezahlt.

Ich will noch nicht in der Lohnbuchhaltung nachfragen, weil ich erst meinen Vertrag unterschreiben sollte. Der kommt diese Woche. 

Grüße 

 

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Müsstest du nicht noch Anfang nächsten Monats das Gehalt für diesen Monat bezahlt bekommen? Damit können sie das doch verrechnen und dir einfach entsprechend weniger überweisen.

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Ist Weihnachtageld nicht immer rückwirkend für das letzte Jahr? Das hast du ja gearbeitet, und müsstest demnach nix zurück zahlen.... 

Ich hab es bisher immer anders erlebt, und noch im Nachhinein anteilig Weihnachtsgeld vom letzten Arbeitgeber bekommen, wenn ich im Frühjahr gewechselt hatte. 

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Gast
vor 21 Minuten, Kaiserludi schrieb:

Müsstest du nicht noch Anfang nächsten Monats das Gehalt für diesen Monat bezahlt bekommen? Damit können sie das doch verrechnen und dir einfach entsprechend weniger überweisen.

Ja arbeite dort noch bis 1. Februar. Muss aber noch warten wie gesagt mit der Kündigung bis mein Vertrag diese Woche per post kommt

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Gast
vor 7 Minuten, Nahilaa schrieb:

Ist Weihnachtageld nicht immer rückwirkend für das letzte Jahr? Das hast du ja gearbeitet, und müsstest demnach nix zurück zahlen.... 

Ich hab es bisher immer anders erlebt, und noch im Nachhinein anteilig Weihnachtsgeld vom letzten Arbeitgeber bekommen, wenn ich im Frühjahr gewechselt hatte. 

Also im Aushang steht, dass wenn man kündigt bis 31.3.2020, dass weihnachtsgeld zurückbezahlt werden muss.

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Wie kommst du darauf, dass du dein Weihnachtsgeld zurückzahlen musst?

Weihnachtsgeld wird für das rückwirkende Jahr bezahlt. Normalerweise prozentual anteilig, für die Monate, die du gearbeitet hast im Jahr 2019. Jedoch kommt es auch auf deinen Arbeitsvertrag an und was darin vereinbart wurde. Darin müsstest du alles nachlesen können. 

 

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Gast
vor 2 Minuten, Firster schrieb:

Wie kommst du darauf, dass du dein Weihnachtsgeld zurückzahlen musst?

Weihnachtsgeld wird für das rückwirkende Jahr bezahlt. Normalerweise prozentual anteilig, für die Monate, die du gearbeitet hast im Jahr 2019. Jedoch kommt es auch auf deinen Arbeitsvertrag an und was darin vereinbart wurde. Darin müsstest du alles nachlesen können. 

 

hab oben Ja geschrieben, dass im Aushang steht das wenn vor 31.3 gekündigt wird, dass weihnachtsgeld zurückbezahlt werden muss. Mir ging es eher darum, wie dass dann abgerechnet wird

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Ich vermute, du meinst "Anhang"? Ansonsten frag ich mich, was für eine Firma es ist, die sowas schon gleich an die Wand hängt... Und auf welchen Vertrag musst du erst warten? Entweder stehe ich total auf dem Schlauch, oder das ist eine echt merkwürdige Situation...

Übrigens hab ich inzwischen schon mehrfach zum Jahreswechsel/bis März den Job gewechselt, und noch nie irgendwas zurück zahlen müssen. Wäre ja auch noch schöner. 

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Weihnachtsgeld oder Jahresleistung und dessen Erhalt beziehen sich immer auf das ungekündigte Arbeitsverhältnis.

Wird im selben Jahr gekündigt oder das Unternehmen mit entsprechender Kündigungsfrist vor dem 31.3.2020 verlassen, ist die zurückzahlen.

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Gast

Also bin nicht so versiert mit deutschen Arbeitsverträgen, aber es stimmt, dass der Arbeitsgeber ab 100,- Weihnachtsgeld (normal ein Monatsgehalt, freiwillige Sonderzahlung!) bei Kündigung vor 31.03. zurückverlangen kann.

In der Praxis nicht besonders Usus, da meistens rückwirkend und aliquot abgerechnet wird.

Normalerweise geht sich das jedoch mit offenen Urlaubstagen und der Komplettabrechnung (Abfertigung, aliquotes Urlaubsgeld...) schneidig aus.

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vor 5 Minuten, Nahilaa schrieb:

Ich vermute, du meinst "Anhang"? Ansonsten frag ich mich, was für eine Firma es ist, die sowas schon gleich an die Wand hängt... Und auf welchen Vertrag musst du erst warten? Entweder stehe ich total auf dem Schlauch, oder das ist eine echt merkwürdige Situation...

Übrigens hab ich inzwischen schon mehrfach zum Jahreswechsel/bis März den Job gewechselt, und noch nie irgendwas zurück zahlen müssen. Wäre ja auch noch schöner. 

Dann warst du nicht in Unternehmen mit Manteltarifverträgen beschäftigt. 
Wenn ja wurde es dir wohl erlassen. Die Möglichkeit besteht.

Nur weil du es nie zurückerstatten musstest, ist es deswegen nicht automatisch juristisch haltbar. Freu dich.

Einlesen hilft.

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vor 3 Stunden, Nahilaa schrieb:

Und auf welchen Vertrag musst du erst warten? Entweder stehe ich total auf dem Schlauch, oder das ist eine echt merkwürdige Situation...

Neuer Arbeitsvertrag. Ist nicht ganz so schlau, den aktuellen Job zu kündigen, wenn man den Arbeitsvertrag beim neuen Arbeitgeber noch nicht unterschrieben hat. Nächste Woche kommt neue Vertrag, und sobald der unterschrieben ist, geht die Kündigung raus. Machen die meisten Leute so... oder zumindest die Leute, die nicht plötzlich arbeitslos sein wollen, wenn mit dem neuen Job in letzter Minute nochwas dazwischen kommt.

vor 6 Stunden, Neu1988 schrieb:

Da ich ja meinen Job kündige, muss ich mein Weihnachtsgeld zurückzahlen. Dies sind ca. 1000 Brutto.

 

Du musst selber aktiv garnichts machen. Die Ziehen dir die ca. 1000€ brutto vom ersten Lohn, nach Eigang deiner Kündigung, ab. Wenn du also noch dieses Jahr kündigst und noch bis Februar dort weiter arbeitest, wird dir das Weinachtsgeld entweder im Januar oder Februar vom Lohn abgezogen. Du kriegst im entsprechenden Monat dann einfach 10000€ brutto weniger. Selber aktiv werden musst du da nicht.

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vor 7 Stunden, Neu1988 schrieb:

Da ich ja meinen Job kündige, muss ich mein Weihnachtsgeld zurückzahlen. Dies sind ca. 1000 Brutto.

 

vor 16 Minuten, grandmasterkermit schrieb:

Wenn du also noch dieses Jahr kündigst und noch bis Februar dort weiter arbeitest, wird dir das Weinachtsgeld entweder im Januar oder Februar vom Lohn abgezogen. Du kriegst im entsprechenden Monat dann einfach 10000€ brutto weniger.

Nettes Geschäftsmodell: Mitarbeiter einstellen, ihnen 1.000 Euro Weihnachtsgeld zahlen, dann die Mitarbeiter dazu bringen zu kündigen und 10.000 Euro Weihnachtsgeld von ihnen zurück verlangen. Jetzt muss man nur noch genug Dumme finden, die das nicht anfechten ;-)

  • HAHA 2

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vor 10 Stunden, Dmrdarwin schrieb:

Dann warst du nicht in Unternehmen mit Manteltarifverträgen beschäftigt. 
Wenn ja wurde es dir wohl erlassen. Die Möglichkeit besteht.

Nur weil du es nie zurückerstatten musstest, ist es deswegen nicht automatisch juristisch haltbar. Freu dich.

Einlesen hilft.

Wie schon gesagt, mir ist bisher sogar jeweils vom letzten Arbeitgeber anteilig Weihnachtsgeld überwiesen worden, obwohl ich schon seit 10 Monaten nicht mehr dort gearbeitet hab. Danach gefragt hab ich nicht, besonders gern haben die das aber sicher auch nicht bezahlt... 

Kann also sein, dass es je nach Branche oder Tarif anders geregelt ist. Dafür gibt's dann halt beim neuen Arbeitgeber auch kein volles Weihnachtsgeld, wenn man kein volles Jahr gearbeitet hat.

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vor 10 Stunden, Nahilaa schrieb:

Kann also sein, dass es je nach Branche oder Tarif anders geregelt ist. Dafür gibt's dann halt beim neuen Arbeitgeber auch kein volles Weihnachtsgeld, wenn man kein volles Jahr gearbeitet hat.

Jawollja, immer nur prozentual anteilig nach den Monaten, in denen auch der Arbeitsvertrag lief. Davon abgesehen, wird alles Brutto berechnet und ist voll steuerpflichtig. Die werden dem TE schon schriftlich geben, was er zurückzahlen muss. Da bin ich mir zu 100% sicher.

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