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vor 2 Minuten, SecretEscape schrieb:

 Meine einzige grundsätzlich falsche Prognose, dass wir zum Jahresende 40.000 tägliche positive PCR-Tests haben, habe ich rechtzeitig korrigiert. Und das zu Zeiten, wo mit Steuergeldern bezahlte „Experten“ bis zu 400.000 positive PCR-Tests je Tag zum Jahresende genannt hatten.

 Alles andere von mir prognostizierte ist (leider mit wenigen Tagen/ Prozent Abweichung) eingetreten.

 Für die weiter Prognosen habe ich frühestens zum Wochenende genug Daten.

Ich beschäftige mich aus eigenem wirtschaftlichen Interesse mit dem Verlauf der durch die Corona-Maßnahmen ausgelösten Wirtschaftskrise.

Okay, und was ist deine Spezialisierung im Studium gewesen? Kannst du mir auch gerne per PN schreiben. 

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Gast
vor 2 Stunden, Janoos schrieb:

Was sagen die Juristen unter uns hierzu?

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-11/bundestag-beschliesst-aenderungen-am-infektionsschutzgesetz

Klar, man muss sich irgendwie auf einen Wert einigen, aber diese per Gesetz festlegen? Wirkt irgendwie komisch auf mich. Was bedeutet das jetzt konkret? Dass wann immer ein Landkreis die entsprechende Inzidenz überschreitet, automatisch Maßnahmen greifen, die auch nicht mehr von den Gerichten gekippt werden können? 

Wenn der Wert überschritten wird, gibt es eine Rechtsgrundlage für dann verfügte Einschränkungen.

Zum Wert 50 positive PCR-Tests je 100.000 Einwohner und 7 Tage habe ich meine eigene Meinung.

Ganz abgesehen davon, dass diese PCR-Tests überhaupt nicht zur klinischen Diagnose zugelassen sind (!), und basierend auf dessen Ergebnissen im Grundgesetz verankerte Rechte gekippt werden:

Der pauschale Wert von 50 ist alleine stehend nicht zur Bewertung einer Pandemie-Situation geeignet. Es wird z.B. ein Wert von 50 im März mit einem Wert von 50 im November gleichgesetzt

-trotz 4x so vielen Tests

-trotz unterschiedlicher Positivrate

-trotz unterschiedlicher Anzahl schwerer Erkrankungen

Wenn wir also jetzt im November genausoviel getestet hätten wie im März, hätten wir jetzt eine Inzidenz von 35 statt 140 bundesweit (4x so viele Tests, ähnliche Positivrate) bei niedrigerer Sterbe-Anzahl wie im März.

Eine Stadt/ ein Landkreis mit einer Inzidenz von jetzt 100 hätte mit gleicher Anzahl von Testungen wie im März eine Inzidenz von ca. 25. Es könnten in Städten wie Hamburg oder Potsdam alle Einschränkungen aufgehoben werden, wenn rein die Infektionsgefahr betrachtet wird.

Dass unsere gewählten Abgeordneten solche einfachen Rechnungen nicht selber können, erschreckt mich.

bearbeitet von Gast

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vor einer Stunde, capitalcat schrieb:

Impfpflicht für bestimmte Fachkräftegruppen wäre eigentlich mal ein interessantes Thema zum Ausdiskutieren, stattdessen wird das Potenzial vergeudet und man setzt lieber aufs Altbekannte ad hominem. 

Ja, aber doch nur im nächsten Absatz erklären zu wollen was die Chinesen alles besser machen 😉

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vor 2 Stunden, Janoos schrieb:

Was sagen die Juristen unter uns hierzu?

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-11/bundestag-beschliesst-aenderungen-am-infektionsschutzgesetz

Klar, man muss sich irgendwie auf einen Wert einigen, aber diese per Gesetz festlegen? Wirkt irgendwie komisch auf mich. Was bedeutet das jetzt konkret? Dass wann immer ein Landkreis die entsprechende Inzidenz überschreitet, automatisch Maßnahmen greifen, die auch nicht mehr von den Gerichten gekippt werden können? 

Im Gesetz steht dass nachdem Wortlaut insbesondere der 7-Tage-Wert herangezogen wird, aber nicht nur und nicht ausschließlich.

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vor 19 Minuten, SecretEscape schrieb:

Wenn der Wert überschritten wird, gibt es eine Rechtsgrundlage für dann verfügte Einschränkungen.

Zum Wert 50 positive PCR-Tests je 100.000 Einwohner und 7 Tage habe ich meine eigene Meinung.

Ja, danke, dass du sie noch mal ausführst. Könnte ja sein, dass sie jemand bei den letzten 5 Malen noch nicht mitbekommen hat.

Zitat

Ganz abgesehen davon, dass diese PCR-Tests überhaupt nicht zur klinischen Diagnose zugelassen sind (!),

Worauf stützt sich diese Behauptung? Inzwischen dürften die meisten Labore mit vorgefertigten Testkits arbeiten, die allesamt einer CE-IVD-Kennzeichnung bedürfen, um überhaupt auf den Markt gebracht zu werden. Dafür ist es u. a. Voraussetzung, die Zweckeignung des Diagnostikums angemessen nachzuweisen. Der einzige tendenziell kritische Aspekt in dem Zusammenhang ist, dass die Hersteller aktuell Testkits selbst validieren dürfen (ändert sich aber 2022, wenn eine neue EU-Verordnung in Kraft tritt). Siehe auch: https://www.johner-institut.de/blog/systems-engineering/validierung-von-ivd/  Da jedoch auch unabhängige Kontrollstudien hier fast durchweg sehr gute Spezifitäts- und Sensitivitäts-Werte ergeben haben, ist auch dieser Kritikpunkt zu vernachlässigen.

Wenn du auf die ärztliche Diagnostik zum Vorliegen einer Covid-19-Erkrankung anspielst: Ein Laborbefund dürfte so gut wie immer nur Teil einer Diagnose sein, von daher würde auch an dieser Stelle deine Aussage keinen Sinn ergeben. Zumal ja auch gar nicht jede Infektion auch in einer Covid-19-Erkrankung resultiert.

Nicht zuletzt hast du diesen Aspekt in eine "Argumentation" gegen epidemiologische Maßnahmen eingebunden, was sowieso völlig unsinnig ist, da es im epidemiologischen Maßstab nicht um mögliche falsch positive oder falsch negative Einzelfallergebnisse gehen kann.

vor einer Stunde, SecretEscape schrieb:

Dass unsere gewählten Abgeordneten solche einfachen Rechnungen nicht selber können, erschreckt mich.

Dass du aus Faulheit oder bewusster Ignoranz nicht zur Kenntnis nehmen willst, dass diese festgeschriebenen Inzidenzwerte sich in erster Linie aus der Nachverfolgbarkeit des Infektionsgeschehens durch die Gesundheitsämter ergibt, erschreckt mich. Hatte es zwar schon mal erwähnt, aber hier auch noch mal für dich: Wenn die Nachverfolgbarkeit nur bis Inzidenz XY gewährleistet werden kann, dann ist es unerheblich, ob wir jetzt mehr testen als im März (zumal diese Inzidenz-Zahlen im Mai (!) festgesetzt wurden). Wenn du die grundsätzliche Teststrategie ("wir versuchen, alle Infektionsketten nachzuvollziehen"*) kritisieren möchtest, dann tu das gern. Aber tu nicht so als seist du der einzige, der das kleine Einmaleins beherrscht. Dessen simple Anwendung in diesem konkreten Fall übrigens derart viele simplifizierende Prämissen voraussetzt, dass man tatsächlich meint, es mit einem Grundschüler zu tun zu haben.

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vor 2 Stunden, SecretEscape schrieb:

Dass unsere gewählten Abgeordneten solche einfachen Rechnungen nicht selber können, erschreckt mich.

Die wissen das sehr genau, so wie sie eben auch wissen, daß die Mehrheit der Bevölkerung rein gar nichts weiß. Was die Mehrheit meint zu wissen ist nur das was man ihnen vorgibt, berteutes Denken eben. Die Leute sind aber nicht generell dumm, vielmehr werden sie durch Brot & Spiele, Panem et circenses davon abgehalten selbständig zu denken.

Ich behaupte ja nicht, daß ich mit allem recht habe, egal ob nun beim Thema Corona, Politik allgemein oder auch in Sachen PU aber mir gehen Menschen gewaltig auf den Sack die meinen allwissend zu sein, ohne sich jemals im Leben selbstständig ein Kopf über solche oder ähnliche Themen gemacht zu haben.

Meist sind das genau jene die das Maul am weitesten aufreißen und andere schlecht machen, ihnen Aluhütte aufhocken wollen, vom Thema ablenken indem sie von oben herab andere als „Leugner“ von irgendwas darstellen, also so ein unsachlichen Schreißdreck wie die Bezeichnungen Corona oder Klimaleugner.

Jene die man so betitelt, leugnen ja die Problematiken nicht, da geht’s ja an sich um was etwas anderes und die Leugner-Betitlung dient nur dazu um vom Thema abzulenken.

Wenn man keine Ahnung hat, ist es immer ein gutes Mittel vom Thema abzulenken und andere zu diffamieren. Die „etablierten Politiker“ und die sogenannten seriösen Medien sind noch eine Stufe schlimmer, da sie bewusst Lügen, Fake News, Pseudowissenschaften als Wahrheiten verkaufen, also reine Propaganda betreiben.

Mehr hierzu schreibe ich lieber nicht, sollte mich hier auch besser von solchen Themen fernhalten.

Gehe ich direkter auf solche ohne ähnliche Themen ein, fliege ich zu 100% aus dem Forum 😉

Könnte es sogar nachvollziehen, da es den Forenfrieden stört und auch strafrechtliche Folge für mich und andere hätte.

Von daher belasse ich es hier besser bei den PU-relevanten Themen.

bearbeitet von Nelson Muntz
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vor 31 Minuten, Nelson Muntz schrieb:

Könnte es sogar nachvollziehen, da es den Forenfrieden stört und auch strafrechtliche Folge für mich und andere hätte.

Da ich ungerne strafrechtlich verfolgt werden möchte, würde ich dich bitten, diesem Thread zur Gewährleistung meiner eigenen Sicherheit fortan den Rücken zu kehren.

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vor 4 Stunden, Janoos schrieb:

Was sagen die Juristen unter uns hierzu?

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-11/bundestag-beschliesst-aenderungen-am-infektionsschutzgesetz

Klar, man muss sich irgendwie auf einen Wert einigen, aber diese per Gesetz festlegen? Wirkt irgendwie komisch auf mich. Was bedeutet das jetzt konkret? Dass wann immer ein Landkreis die entsprechende Inzidenz überschreitet, automatisch Maßnahmen greifen, die auch nicht mehr von den Gerichten gekippt werden können? 

Wurde ja von @SecretEscape schon gesagt, dass die Grenze ziemlich ungenau ist, wenn man die damit einhergehenden nötigen Faktoren berücksichtigt. Insbesondere dass es ja erstmal eine Testaktivität braucht, die solche Ergebnisse erzielen kann (hierzu Beispielhaft die Annahme, dass mangels Testungen evtl. die Werte im März gar nicht erreicht worden würden und so die Schwelle für Maßnahmen nicht erreicht... klingt etwas schwach, besonders wenn so ne Pandemie gerade erst anfängt. Wie soll man das anhand vorliegendem Gesetz frühzeitig eindämmen).  Ein Infektionsgeschehen kann sowieso ja nie korrekt wiedergegeben werden - Dunkelziffer und so.

Es lässt sich insofern n Erst-Recht-Schluss ziehen, dass aufgrund der Dunkelziffer bei 50/100000 erst Recht Maßnahmen notwendig sind. 

Insgesamt ist es aber einfach schwammig. Die ganzen Begriffe, die nicht richtig einzuordnen sind. Die Inzidenzwerte gelten nur als Richtwert, keiner müsste da aktiv werden. Ausschlaggebend ist ne epidemische Lage von nationaler Tragweite. Was ist das überhaupt? Wann kann man davon sprechen. Es geht um ne nach oben offene Liste von Grundrechtseingriffen. Da hätte man gerne ne Anleitung "wann", um dem Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen. Es fällt mir schwer zu glauben, dass das von der Formulierung nicht sauberer gegangen wäre.

Vereinzelt fehlt eine Abstufung. Es werden in Abs. 2 die Kategorien anhand der Inzidenzwerte eingeführt, ohne das konkret an den Maßnahmen einzuordnen. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfug findet (ungeachtet des Hinweises auf Abs. 1) immer statt. Aber wenn man Regelbeispiele nennt, sollte man die vielleicht verorten. Kann ich bei 35/100000 schon Gaststätten schließen und härtere Ausgangssperren durchsetzen oder muss ich bis 50/100000 warten? "Stark" "Mittelschwach" oder "Schwerwiegend" können hier nicht wirklich Aufschluss geben, wenn das nicht Maßnahmen zugeordnet wird. Ein Eingriff ist erstmal ein Eingriff.

Insbesondere ist das mit den Inzidenzwerten ne "Soll-Vorschrift", deswegen kann´s sein dass das BVerfG das toleriert. Aber wer was wann darf würde ich als schwammig einordnen. Es erweckt den Eindruck als wurde tatsächlich nur mit Blick auf das geschrieben, was man jetzt legalisiert haben will und nicht, was sinnvoll wäre i.e. sinnvolle Kennzahlen mit entsprechend zugeordneten Maßnahmen. Es nimmt die aktuelle Situation als Ausgangspunkt, quasi den "common sense" gemessen an unserer aktuellen Lage, welche aber doch losgelöst etwas flexibler ist als da bedacht. Wie sinnvolle Kennzahlen lauten sollten? Kann ich nicht beantworten, aber wie gesagt, es fällt mir schwer zu glauben, dass das nicht sauberer gegangen wäre. Eigentlich sollte es mancher Leute Job in den Ministerien sein, das Ding verfassungsfest zu gestalten. Das wurde meiner Ansicht nach verfehlt -> finale Entscheidung vom BVerfG natürlich vorbehalten. Denn geklagt wird ja wahrscheinlich sowieso

bearbeitet von ásványvíz
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vor 3 Stunden, Janoos schrieb:

Was sagen die Juristen unter uns hierzu?

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-11/bundestag-beschliesst-aenderungen-am-infektionsschutzgesetz

Klar, man muss sich irgendwie auf einen Wert einigen, aber diese per Gesetz festlegen? Wirkt irgendwie komisch auf mich. Was bedeutet das jetzt konkret? Dass wann immer ein Landkreis die entsprechende Inzidenz überschreitet, automatisch Maßnahmen greifen, die auch nicht mehr von den Gerichten gekippt werden können? 

a) Dass das keine juristische, sondern eine politische Frage ist,
b) dass man Gesetze nicht anhand von Zeitungsartikeln diskutiert, sondern anhand von Gesetzestexten und -vorlagen,
c) dass es mit Blick auf die Bestimmtheitsdiskussion, die vor Monaten von Theoretikern losgetreten wurde, folgerichtig ist, einen konkreten Zahlenwert ins Gesetz zu schreiben.

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Gast
vor einer Stunde, tonystark schrieb:

Dass du aus Faulheit oder bewusster Ignoranz nicht zur Kenntnis nehmen willst, dass diese festgeschriebenen Inzidenzwerte sich in erster Linie aus der Nachverfolgbarkeit des Infektionsgeschehens durch die Gesundheitsämter ergibt, erschreckt mich. Hatte es zwar schon mal erwähnt, aber hier auch noch mal für dich: Wenn die Nachverfolgbarkeit nur bis Inzidenz XY gewährleistet werden kann, dann ist es unerheblich, ob wir jetzt mehr testen als im März (zumal diese Inzidenz-Zahlen im Mai (!) festgesetzt wurden).

Die Begründung der Zahl 50 mit der Nachvollziehbarkeit kenne ich. Aber das Nachvollziehen von Infektionen ist schlicht und ergreifend sinnbefreit, wenn nicht annähernd die überwiegende Anzahl an Infektionen überhaupt erfasst wurde.

Beispiel: Reale Inzidenz 500. Im April haben wir davon z.B. 1/10 erfasst (50). Aktuell erfassen wir mit 4x höherer Testzahl z.B. 200.

Es war vollständig sinnbefreit, im April irgendwas nachvollziehen zu wollen, wenn man nur jeden 10. Fall überhaupt erfasst. Das trifft abgeschwächt auch auf die aktuelle Situation zu.

Eine Nachverfolgung macht nur Sinn, wenn das mit der überwiegenden Anzahl der gesamten Fälle gemacht wird.

Falls Du jetzt argumentierst, dass die Nachverfolgung der Fälle im April sinnvoll war, dann lasse uns doch die Testanzahl wieder auf die Werte im April runterfahren. Da wäre die Inzidenz bundesweit bei ca. 35, in vielen Gegenden deutlich darunter, so dass viele Einschränkungen sofort aufzuheben wären.

bearbeitet von Gast

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vor 31 Minuten, Janoos schrieb:

Da ich ungerne strafrechtlich verfolgt werden möchte, würde ich dich bitten, diesem Thread zur Gewährleistung meiner eigenen Sicherheit fortan den Rücken zu kehren.

Es geht ja nicht um dich, sondern es wäre für das Forum, die Betreiber ein Problem wenn sie gewisse Sachen einfach so stehen lassen würden. Wie die Aussage von mir gemeint war, weißt du ja genauso wie daß sich die strafrechtlichen Probleme sich nicht aufs Thema Corona beziehen.

Letzteres ist zumindest noch derzeit so und ich hoffe auch daß es noch länger so bleibt.

 

Interessant ist das Thema Corona durchaus, nur hängt es mir schon zum Halse raus, so daß ich mich kaum noch dazu bewegen kann, zum x-ten Mal die gleichen Dinge zu sagen bzw. zu schreiben.

Was ich jedoch erfreulich finde, wie auch schon die letzten 5 Jahre zuvor, daß sich immer mehr Menschen nach und nach den vorgegebenen Meinungen abwenden und sich selbst informieren. Allerdings sind beiden Seiten, weder die sogenannten seriösen noch die alternativen Medien ein Garant für die Wahrheit, aber dennoch sollte man dazu bereit sein, sich beide Seiten anzuhören.

Wer dazu nicht bereit ist, ist entweder ein Feigling, zu faul, ein Idiot oder ein Heuchler.

Letztere verachte ich am meisten und genau dieser Menschenschlag hat die größte Klappe und Medienpräsenz.

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vor 13 Minuten, Geschmunzelt schrieb:

a) Dass das keine juristische, sondern eine politische Frage ist,
b) dass man Gesetze nicht anhand von Zeitungsartikeln diskutiert, sondern anhand von Gesetzestexten und -vorlagen,
c) dass es mit Blick auf die Bestimmtheitsdiskussion, die vor Monaten von Theoretikern losgetreten wurde, folgerichtig ist, einen konkreten Zahlenwert ins Gesetz zu schreiben.

lediglich zu Punkt a), da ich mit dem Rest übereinstimme:

Wär mir neu, dass das BVerfG bei ner Verfassungsbeschwerde oder Normenkontrolle politische Fragen stellt anstatt ne Grundrechtsprüfung durchzuziehen. Dass es keine juristische Frage ist kann man somit nicht stehen lassen. Gesetze müssen schon verfassungsfest sein, sonst ist ihre Halbwertszeit gering.

bearbeitet von ásványvíz

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vor 3 Minuten, ásványvíz schrieb:

lediglich zu Punkt a), da ich mit dem Rest übereinstimme:

Wär mir neu, dass das BVerfG bei ner Verfassungsbeschwerde oder Normenkontrolle politische Fragen stellt anstatt ne Grundrechtsprüfung durchzuziehen. Dass es keine juristische Frage ist kann man somit nicht stehen lassen. Gesetze müssen schon verfassungsfest sein, sonst ist ihre Halbwertszeit gering.

Einen konkreten Zahlenwert findet man allerdings im Grundgesetz nicht. Genau deshalb prüft das Gericht nicht, ob der Zahlenwert richtig ist, sondern ob er vertretbar ist. Die genaue Zahl ist eine politische Entscheidung, die deshalb vom Gesetzgeber getroffen wird.

Abgesehen davon ist natürlich die Grundfrage, wo die Grenze zwischen Juristerei und Politik verläuft. Das würde hier aber zu weit führen.

 

 

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vor einer Stunde, ásványvíz schrieb:

Wurde ja von @SecretEscape schon gesagt, dass die Grenze ziemlich ungenau ist, wenn man die damit einhergehenden nötigen Faktoren berücksichtigt. Insbesondere dass es ja erstmal eine Testaktivität braucht, die solche Ergebnisse erzielen kann (hierzu Beispielhaft die Annahme, dass mangels Testungen evtl. die Werte im März gar nicht erreicht worden würden und so die Schwelle für Maßnahmen nicht erreicht... klingt etwas schwach, besonders wenn so ne Pandemie gerade erst anfängt. Wie soll man das anhand vorliegendem Gesetz frühzeitig eindämmen).  Ein Infektionsgeschehen kann sowieso ja nie korrekt wiedergegeben werden - Dunkelziffer und so.

Hat man dieses Problem denn bei anderen Gesetzen bspw. zum Umweltschutz nicht auch? Also dass man Grenzwerte aufstellt z.B. zur Feinstaubbelastung obwohl es Unklarheiten bzgl. der Grenzwerte gibt (Messverfahren, Sinnhaftigkeit des Grenzwerts etc.).

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Tjo, heute wieder ein leichter Anstieg des Infektionsgeschehens lt. ZEIT und dts. R-Wert ist auch seit Tagen knapp um 1 herum. Alles sehr ärgerlich. Da war ich vor 1 - 2 Wochen auf jeden Fall optimistischer, weil Länder wie Belgien, Tschechien oder die Niederlande (aktuell auch Frankreich) eine extrem schnelle Umkehr erreicht haben, teilweise mit einer Reduktion des Infektionsgeschehens um mehr als 50% pro Tag im Vergleich zur Vorwoche. Unsere Maßnahmen scheinen für so etwas aber deutlich zu lasch zu sein. 

Sieht leider echt danach aus, dass wir den Lockdown Leicht verlängern müssen. 

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Gast
vor 26 Minuten, Janoos schrieb:

Tjo, heute wieder ein leichter Anstieg des Infektionsgeschehens lt. ZEIT und dts. R-Wert ist auch seit Tagen knapp um 1 herum. Alles sehr ärgerlich. Da war ich vor 1 - 2 Wochen auf jeden Fall optimistischer, weil Länder wie Belgien, Tschechien oder die Niederlande (aktuell auch Frankreich) eine extrem schnelle Umkehr erreicht haben, teilweise mit einer Reduktion des Infektionsgeschehens um mehr als 50% pro Tag im Vergleich zur Vorwoche. Unsere Maßnahmen scheinen für so etwas aber deutlich zu lasch zu sein. 

Möglicherweise machen sich aus dem angrenzenden und meist stärker infizierten Ausland eingetragene Infektionen jetzt bei uns bei den Zahlen bemerkbar. Diesen Einfluss hatte ich anfänglich stärker vermutet, als er real eingetreten ist.

Aber ab ungefähr jetzt sollten wegen Lockdown ab 02.11. unsere Zahlen trotzdem runter gehen. Und wie schon geschrieben kann ich ab ungefähr nächstes Wochenende wieder gewohnt präzise 😉 Prognosen abgeben. Falls nicht, schicke ich meine Glaskugel zurück zu Amazon.

bearbeitet von Gast

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Gast
vor 5 Minuten, HeiligeGeist schrieb:

Sagt jetzt mal bitte Jemand etwas über das neue Infektionsschutzgesetz und warum ihr oder du meinetwegen so sorglos seid?

Ich habe Angst.

Bist Du mein Tinder-Date, welches wegen vermuteter bevorstehender Zwangsimpfung geweint hatte 😉?

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vor 8 Minuten, SecretEscape schrieb:

Möglicherweise machen sich aus dem angrenzenden und meist stärker infizierten Ausland eingetragene Infektionen jetzt bei uns bei den Zahlen bemerkbar. Dessen Einfluss hatte ich anfänglich stärker vermutet, als er real eingetreten ist.

Aber ab ungefähr jetzt sollten wegen Lockdown ab 02.11. unsere Zahlen trotzdem runter gehen. Und wie schon geschrieben kann ich ab ungefähr nächstes Wochenende wieder gewohnt präzise 😉 Prognosen abgeben. Falls nicht, schicke ich meine Glaskugel zurück zu Amazon.

Runtergehen werden sie sicherlich irgendwie, die Frage ist, mit welcher Geschwindigkeit. Wir sind jetzt in 5 Tagen von einer 7-Tage-Inzidenz von 158,3 (Peak) auf eine 7-Tage-Inzidenz von 154,6 hinuntergeklettert (lt. ZEIT). Das ist Schneckentempo. Und die Intensivstationen füllen sich nach wie vor. Eine Aufhebung der Maßnahmen Ende November ist Stand jetzt absolut illusorisch. 

 

 

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vor 15 Minuten, Janoos schrieb:

Runtergehen werden sie sicherlich irgendwie, die Frage ist, mit welcher Geschwindigkeit. Wir sind jetzt in 5 Tagen von einer 7-Tage-Inzidenz von 158,3 (Peak) auf eine 7-Tage-Inzidenz von 154,6 hinuntergeklettert (lt. ZEIT). Das ist Schneckentempo. Und die Intensivstationen füllen sich nach wie vor. Eine Aufhebung der Maßnahmen Ende November ist Stand jetzt absolut illusorisch. 

 

 

Glaube auch kaum, dass die Maßnahmen jetzt zurückgenommen werden. Muss aber auch sagen, dass sich aktuell die Maßnahmen, auch durch die Impfstofferfolgsmeldungen leichter ertragen lassen, einfach weil da ein Licht am Ende des Tunnels ist. 

Sähe bei mir ganz anders aus wenn verkündet worden wäre, die Impfstoffe wären wirkungslos, keine Chance auf Besserung bis 2023 oder sowas. Aktuell hab ich sogar Hoffnung die Uni vor meinem Abschluss in anderthalb Jahren von innen zu sehen 😄

bearbeitet von Jamess

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vor 6 Minuten, Jamess schrieb:

Sähe bei mir ganz anders aus wenn verkündet worden wäre, die Impfstoffe wären wirkungslos, keine Chance auf Besserung bis 2023 oder sowas. Aktuell hab ich sogar Hoffnung die Uni vor meinem Abschluss in anderthalb Jahren von innen zu sehen 😄

Ja, das habe ich auch immer im Hinterkopf. Macht definitiv Mut. 

Eine Uni werde ich vor meinem Abschluss allerdings nicht mehr von innen sehen. 😢 

 

 

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vor 3 Stunden, tomatosoup schrieb:

Hat man dieses Problem denn bei anderen Gesetzen bspw. zum Umweltschutz nicht auch? Also dass man Grenzwerte aufstellt z.B. zur Feinstaubbelastung obwohl es Unklarheiten bzgl. der Grenzwerte gibt (Messverfahren, Sinnhaftigkeit des Grenzwerts etc.).

Das lässt sich tatsächlich heranziehen. Wie Geschmunzelt schon erwähnt hat, hier gibt es ne Einschätzungsprärogative auf Gesetzgeberseite. Losgelöst vom Grenzwert (wie gesagt, ab einer gewissen Inzidenz spricht schon ein Erst-Recht-Schluss für Maßnahmen) sind aber die daran gekoppelten Maßnahmen problematisch (vgl. mein Post oben), wenn man sich die Liste in Abs. 1 und die Richtwerte in Abs. 2 ansieht. Ein Eingriff ist ein Eingriff. Wann ein Eingriff schwerwiegend ist, ist normativ nicht festgelegt und wird vom vorliegenden Art. 28a nicht erklärt, ist i.e. nicht hinreichend bestimmt. Mir fällt schwer zu verstehen, warum man diesen letzten Schritt zur Bestimmtheit nicht genommen hat, dass man die Eingriffe kategorisiert. Es scheint echt als hätte da kein Jurist je drübergeschaut.

 

Macht den Test anhand der Norm: Du bist Verordnungsgeber in deinem Kreis und hast einen Inzidenzwert von 35/100000. Es gilt eine Allgemeinverfügung/Verordnung auf Grundlage Art. 28a InfSG zu entwerfen mit Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Art. 28a Infektionsschutzgesetz sagt ab 35/100000 sind "stark einschränkende" Maßnahmen erlaubt, aber noch keine "schwerwiegenden" Maßnahmen  (Abs. 2). Was aus dem Maßnahmenspektrum (Abs. 1) wird genommen? Sperren wir exemplarisch die Gaststätten zu. Waren das "stark einschränkende" Eingriffe oder "schwerwiegende"? Das Gesetz schweigt. - ups, das muss dann im Zweifel wohl ein Gericht entscheiden, wenn der Gaststättenbetreiber klagt. Und da liegt meiner Meinung nach das Problem bei dieser Rechtsgrundlage..

bearbeitet von ásványvíz
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vor 9 Stunden, Janoos schrieb:

Tjo, heute wieder ein leichter Anstieg des Infektionsgeschehens

Mittwochs stehen im RKI Situationsbericht ja immer die Testzahlen der vergangenen Woche.

Es wurden 200k(!) weniger Tests durchgeführt und trotzdem genau soviele positiv getestet wie in der Vorwoche. Also nix mit Rückgang.

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Gast
vor 9 Stunden, Janoos schrieb:

Runtergehen werden sie sicherlich irgendwie, die Frage ist, mit welcher Geschwindigkeit. Wir sind jetzt in 5 Tagen von einer 7-Tage-Inzidenz von 158,3 (Peak) auf eine 7-Tage-Inzidenz von 154,6 hinuntergeklettert (lt. ZEIT). Das ist Schneckentempo. Und die Intensivstationen füllen sich nach wie vor. Eine Aufhebung der Maßnahmen Ende November ist Stand jetzt absolut illusorisch.

Die Intensivstationen füllen sich in DE im dunkelgrünen Bereich. Bundesweit liegen 3600 Patienten wegen/ mit Corona auf ITS, und in den nächsten 14 Tagen steigt diese Zahl um insgesamt vielleicht 1000-1500 an.

So tragisch das für den Einzelnen ist: Bei 80 Mio EW ist das nichts.

Rein unter dem Aspekt der Auslastung von ITS betrachtet (freie Betten; 10.000 Reservebetten zusätzlich kurzfristig verfügbar) können die Infektionszahlen 4x so hoch wie jetzt sein.

Lockerungen ab Dezember sehe ich ebenfalls nicht. Jedoch werden sich die Regierenden etwas wegen der Feiern zum Jahreswechsel einfallen lassen müssen. Alles zu verbieten wird zu illegalen Feiern und/ oder einer Demonstrations-Welle führen.

Stichwort Corona-Demos:

Ich habe sehr wohl wahrgenommen, dass zur Teilnahme an der Demo gestern auch linke radikale Gruppen aufgerufen hatten. Für zukünftige Demos sind Straßenschlachten wahrscheinlich. Das muss die Regierung verhindern.

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