Kein Ja ist ein Nein - im Wiederspruch mit Pickup?

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Ich frage mich, ob derartige Paragrafen -  "der Mann, der kein Ja hört" - Männer nicht generell unter einen Verdacht als potentiellen Vergewaltiger stellen. Wenn dies zu bejahen ist, würde das definitiv gegen das GG verstoßen. Insofern muten derartige Gesetze mehr als Akt der Verzweiflung an, weil man nicht an die tiefergehenden, persönlichen Probleme solcher Menschen herankommt, die meinen sich eines anderen Menschen bemächtigen und sich ihm aufzwingen zu können. 

Juristisch gesehen dürfte das Ganze nicht so einfach sein a la: "Was der hat kein Ja gehört? In die Zelle mit ihm! Wache!" Klar, die Frage ist natürlich dennoch offen: Wie schützt Mann sich dann vor den Psychos, die rotzevoll mit einem pennen und am nächsten Tag rumkreischen...die Varianten solcher Szenarios sind gefühlt zahllos. Irgendwas passt nicht "Rapist"! Da hilft es in der Praxis auch wenig, zu wissen, was für einen die Dame an der Waffel hat. Glücklicherweise gibt es da auch offene Augen und Ohren vom Gericht her, da sind meist Profis unterwegs. 

Den Psychos kann man auch so begegnen.

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Ich sehe schon, gesetzlich geregelt findet ihr das nicht gut.
Dabei stimme ich euch zu, das Gesetz soll ein Problem beheben, dass an ganz anderer Stelle entsteht.

Was müsste den eurer Ansicht nach passieren, damit wir uns über solche Gesetze gar keine Gedanken mehr machen müssten.

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Am 12.11.2020 um 16:57 , Jebac schrieb:
Zitat

Für die Urteilsfindung vor Gericht spielt also eine Rolle, ob auf Klägerseite eine Einwilligung – verbal oder anders – ausgemacht werden kann. Ist das nicht der Fall, liegt eine Vergewaltigung vor. Und zwar auch dann, wenn der Angeklagte den Eindruck hatte, der Sex sei einvernehmlich gewesen.

Wie gesagt Beweisumkehr. Hast du einen Nachweis der Zustimmung? Nein? Ok,  dann bist du ein Vergewaltiger.

Das ist mal hart behindert. Für beide Seiten. 
Selbst wenn es sich um eine schriftliche Bestätigung handelt, wer sagt denn, dass sich bei der zweiten, dritten Runde oder selbst direkt nach der schriftlichen Zustimmung die Situation nicht ändern kann? Also man ginge mal davon aus, dass man mit einem Mann schlafen will, unterschreibt den Wisch, der Typ schließt plötzlich seine Bude ab, Frau denke sich "Oh fuck" und kann nicht entkommen. Mal so als Extremsituation. Oder generell. Nur weil ich vorhin wollte, heißt es ja nicht, dass es nicht dennoch zu uneinvernehmlichen Sex oder Sexualpraktiken kommen kann. Muss man sich als Frau halt auch hart vertun, in der Menschenkenntnis, aber mal ganz stumpf angenommen. 

Und dann stehst du vor Gericht und es heißt "Ja, wir haben doch hier ihre Unterschrift."

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Am 12.11.2020 um 16:57 , Jebac schrieb:

Wie gesagt Beweisumkehr. Hast du einen Nachweis der Zustimmung? Nein? Ok,  dann bist du ein Vergewaltiger.

Das stimmt halt einfach nicht. Hab jetzt die Quellen nicht weiter überprüft und bin auch kein Jurist. Erscheint mir aber wahrscheinlicher, als das was Du sagst:

Der oberste Gerichtshof hat mittlerweile den Grundsatz entwickelt, dass es für eine Verurteilung zur fahrlässigen Erfüllung des Vergewaltigungstatbestands ausreichend ist, wenn einem Angeklagten nachgewiesen werden kann, dass er es auch in Betracht zog, dass das Opfer nicht einverstanden gewesen war. An den Beweisproblemen, die es bei jedem Strafverfahren zum Vorwurf der Vergewaltigung gibt, änderte allerdings auch die Einwilligungsregelung nichts. Nach wie vor hat die Anklage die Beweislast – nun eben dafür, dass es eine keine Einwilligung gegeben hat. Musste sie nach alter Gesetzeslage Gewalt oder Drohung nachweisen, muss jetzt nachgewiesen werden, dass der Wille der anderen Person missachtet wurde (https://taz.de/Sexualstrafrecht-in-Daenemark/!5712066/)

Zur Frage warum des Sinns, wird (für mich auch duraus nachvollziehbar): https://www.srf.ch/kultur/gesellschaft-religion/neue-sexualstrafgesetze-schweden-sollen-vor-dem-sex-ja-sagen

"Aber viele hoffen, dass im Gerichtsprozess der Fokus ein wenig mehr weg vom Opfer gelenkt wird. Dass nicht nur gefragt wird: Was hast Du getan, um zu zeigen, dass Du nicht willst. Sondern, dass der Fokus auch auf den Täter gelenkt wird: Wie hast Du dich vergewissert, dass dein Gegenüber auch wirklich wollte."

"Es gibt beispielsweise den Fall von Sophia, mit der ich gesprochen habe: eine Studentin, die mit Freunden gefeiert hat. Sie hat bei einem von ihnen übernachtet, denn Taxis sind in Schweden wirklich teuer. Sie fühlte sich sicher, sie kannte diesen MannMitten in der Nacht wachte sie auf, weil sie ihn in sich drin spürte. Er hat keine Gewalt angewendet, was ja vor Gericht häufig ein Kennzeichen von Vergewaltigung ist. Sie war so erschrocken in dem Moment, so gelähmt, hat sich nicht gewehrt, hat nicht Nein gesagt. Der Täter wurde deshalb freigesprochen."

"Wenn man aber eine neue schwedische Studie berücksichtigt, die mit Vergewaltigungsopfern gesprochen hat, zeigt sich, dass 7 von 10 Frauen während einer Vergewaltigung erstarren – eine Art Angststarre. Häufig ist diese Passivität, dieses Sich-Nicht-Wehren, nicht Nein-Sagen, den Frauen dann vor Gericht als passive Zustimmung ausgelegt worden, und der Täter wurde freigesprochen."

Im Prinzip hat Faslane recht:

Am 13.11.2020 um 00:48 , Fastlane schrieb:

Die Typen, die Frauen vergewaltigen, also mit Gewalt den Akt erzwingen, die wissen ganz genau was sie da machen. Eine Vergewaltigung ist nichts, was zufällig passiert oder deswegen, weil du anfängst, eine Frau mit der du flirtest zu berühren. Man kann es mit der Theorie auch übertreiben. Einfach mal den Menschenverstand einschalten.

 

Wobei besser: Typen die Frauen vergewaltigen, also gegen den Willen der Frau den Akt erzwingen, wissen ganz genau was sie machen....

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Gast
vor einer Stunde, AMR schrieb:

Das stimmt halt einfach nicht. Hab jetzt die Quellen nicht weiter überprüft und bin auch kein Jurist. Erscheint mir aber wahrscheinlicher, als das was Du sagst:

Der oberste Gerichtshof hat mittlerweile den Grundsatz entwickelt, dass es für eine Verurteilung zur fahrlässigen Erfüllung des Vergewaltigungstatbestands ausreichend ist, wenn einem Angeklagten nachgewiesen werden kann, dass er es auch in Betracht zog, dass das Opfer nicht einverstanden gewesen war. An den Beweisproblemen, die es bei jedem Strafverfahren zum Vorwurf der Vergewaltigung gibt, änderte allerdings auch die Einwilligungsregelung nichts. Nach wie vor hat die Anklage die Beweislast – nun eben dafür, dass es eine keine Einwilligung gegeben hat. Musste sie nach alter Gesetzeslage Gewalt oder Drohung nachweisen, muss jetzt nachgewiesen werden, dass der Wille der anderen Person missachtet wurde (https://taz.de/Sexualstrafrecht-in-Daenemark/!5712066/

Es ist nicht das was ich sage, sondern das was der von mir verlinkte Zeitungsartikel aussagt. Ob das zutrifft, kann ich nicht beurteilen, weil ich nicht in schwedische Gerichtsurteile schauen werde. Wenn jemand etwas konkretes (übersetzt) hätte, wäre natürlich super.

 

Aber andere Zeitungsartikel scheinen, dass was du sagst zu bestätigen.

 

z.B. hier

Zitat

Das neue Gesetz ändert nichts am grundlegenden Problem der schlechten Beweisbarkeit von Vergewaltigungen.
Nein. Deshalb hat man auch nicht damit gerechnet, dass es zu markant mehr Verurteilungen führen würde. Man verfolgte mit der Einführung primär präventive Ziele. Doch nun zeigt sich, dass gerade der Tatbestand der fahrlässigen Vergewaltigung einen klaren Effekt hat. Dass also in manchen Fällen die fehlende Einwilligung beweisbar ist. Das ist sehr interessant. Doch auf genauere Erkenntnisse warten wir noch: Es laufen derzeit zwei Untersuchungen zu den Anzeigen, Verfahren und Urteilen seit Einführung des Gesetzes.

Quelle: https://www.woz.ch/-a56d

oder hier:

Zitat

Damit wird aber nicht die Beweislast umgekehrt, die Unschuldsvermutung gilt natürlich weiterhin. Nur muss die Anklage nun nicht mehr nachweisen, dass es Gewalt gab oder das sie angedroht wurde, sondern, dass keine Zustimmung vorlag.

Quelle: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/schwedisches-sexualstrafrecht-nur-ein-ja-heisst-ja-15603764.html

 

Am 14.11.2020 um 12:54 , capitalcat schrieb:

Also man ginge mal davon aus, dass man mit einem Mann schlafen will, unterschreibt den Wisch, der Typ schließt plötzlich seine Bude ab, Frau denke sich "Oh fuck" und kann nicht entkommen. Mal so als Extremsituation. [...] Und dann stehst du vor Gericht und es heißt "Ja, wir haben doch hier ihre Unterschrift."

Richtig, das ist die andere Seite der Medaille.

 

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So hat man demnach auch bei diesem Gesetzesentwurf wieder ein beidseitiges Missbrauchspotential. Psychos, die hinterher sagen, "Ey, das wollt ich garnicht." und Spassten die so eine Vereinbarung als Freifahrschein zum Missbrauch sehen könnten. Leude, das is wieder so polarisierend.

Astrid von Friesen und Doris Lessing sprechen mir aus der Seele. 

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Gast botte
Am 13.11.2020 um 12:05 , Benutzernameundso schrieb:

Die Idee ist nichtmal so schlecht. Gibt auch Kameras die man nicht als Kamera identifizieren würde. Klar gäbs für sowas auch ne saftige Strafe - aber garantiert viel harmloser als ne Anzeige wegen Vergewaltigung

Nix harmlos, ist immer noch eine Straftat. Wieso man da nen Eintrag ins Vorstrafenregister riskieren würde, ist mir nicht klar.
Beides ein glasklares NoGo. 

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Gast
Am 11.11.2020 um 17:02 , TheCreat0r schrieb:

Wo wird das Ganze hinführen? Ich meine, es ist verständlich, dass gegen Vergewaltigungen vorgegangen werden soll, aber ob das der Optimalste Weg ist, sei mal dahin gestellt..

Das ist nur einer von vielen Beweisen für die dummbratzige Einfallslosigkeit der Politikerklasse, die mich jedes Mal fassungslos zurücklässt. Wenn es ein Problem gibt hat die Politik nur zwei Antworten: Verbieten oder mit Steuergeld zuschütten und hoffen dass keiner genau hinguckt. 

 

Zur eigentlichen Frage möchte ich hier einmal eine Weißheit des großen Peter Griffins zitieren:

"50 no's and one yes means yes". 

 

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Am 16.11.2020 um 16:46 , botte schrieb:

Nix harmlos, ist immer noch eine Straftat. Wieso man da nen Eintrag ins Vorstrafenregister riskieren würde, ist mir nicht klar.
Beides ein glasklares NoGo. 

Wenn n Mädel behauptet vergewaltigt geworden zu sein und das kommt durch, ist man erstmal paar Jahre hinter Gittern. Das mit der Kamera ist nix dagegen. 

Sowas kommt doch erst raus, wenn das Mädel behauptet vergewaltigt worden zu sein. Und wenn der Richter sich das Video dann angucken darf und sieht dass der Vorwurf nichtig ist - klar wird er ne Strafe vergeben müssen für beide Seiten. Aber jeder halbwegs normale Richter wird da ordentlich n Auge zudrücken. Und was Strafen angeht haben die in Deutschland ziemlich viel Handlungsfreiraum. Macht man eben paar Sozialstunden und ne kleine Geldstrafe. 

Noch besser wäre es wohl einfach die Finger von psychisch kaputten Mädels zu lassen ^^

Wobei man sowas teilweise ohne Erfahrung mit so Menschen das am Anfang echt nicht bemerkt. Und og ist voll mit Narzissmus und vorallem borderline mädels

bearbeitet von Benutzernameundso

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