Merkwürdige Anfragen bei eBay Kleinanzeigen

17 Beiträge in diesem Thema

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Hi Leute,

aus gegebenem Anlass wollte ich mal eure Meinung hören:

Ich habe gestern zwei Artikel bei eBay Kleinanzeigen reingestellt und bei beiden habe ich eine Anfrage (untersch. User) erhalten, ob der Versand ins Ausland möglich wäre.
Die wollen mir beide das Geld per Banküberweisung im Voraus überweisen...was ich schon komisch finde, da absolut kein Käuferschutz.

Der eine fragt mich jetzt nach Bank, Name, IBAN/BIC, Mail und Telefonnummer. Eigentlich keine Daten, mit denen man ohne entsprechende Passwörter oder TANs Mist bauen könnte...oder?

Dennoch bin ich irgendwie misstrauisch...er will mir auch 430 € statt den 380 € überweisen. Ich glaube nicht, dass die Lieferkosten 50 € betragen....oder kommt da noch Zoll drauf?

 

Nachtrag: Alle Nutzeranfragen sind von Usern, die laut Profil erst aktiv sind, solange wie es auch das Angebot gibt....ich glaub, da bin ich raus :)

bearbeitet von LastActionHero

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Gast

Bei Ebay Kleinanzeigen versende ich grundsätzlich nicht ins Ausland. Des weiteren zahlen sie entweder per PayPal oder über die Ebay App.

vor 8 Minuten, LastActionHero schrieb:

Nachtrag: Alle Nutzeranfragen sind von Usern, die laut Profil erst aktiv sind, solange wie es auch das Angebot gibt....ich glaub, da bin ich raus 🙂

Dann ist ja alles gesagt...wobei, was verkaufstn?

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Du glaubst nicht, dass die Lieferkosten 50 € betragen heißt, dass du noch gar nicht geschaut hast, wieviel die Lieferung dich kosten würde?

Generell kann ich die Bedenken verstehen. Hatte aber selber bis vor ein paar Wochen kein Paypal, weil mir da mal was blödes passiert ist, und habe auch alles per Überweisung gelöst. Hätte ich auch bei dem Betrag bei eBay so gemacht. Käuferschutz habe ich eh keinen wenn ich gebraucht kaufe. Das Risiko geht man halt ein.

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vor 11 Minuten, tomatosoup schrieb:

Google mal nach ebay dreiecksbetrug

Der "Käufer" inseriert das Teil nochmal, gibt deine Kontodaten an einen Dritten (weiteren Interessenten) weiter, der das Geld an dich überweist, anschließend versendest du an den dir bekannten "Käufer" und der dritte geht leer aus, fordert das Geld aber von dir zurück.

Alter....krass O_O

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Gast

Ja, ist ein Dreiecksbetrug. 

Würde übrigens immer die Finger davon lassen, wenn es sich anfängt "komisch" anzufühlen. 
Ist oft was dran. 

So ein Dreiecksbetrug geht übrigens auch in Deutschland, fliegt nur schneller auf und ist daher seltener. 

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Gast

Bei Ebay Kleinanzeigen triffste fast genauso viele Bekloppte wie im Onlinedating ❤️

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vor 2 Stunden, tomatosoup schrieb:

Google mal nach ebay dreiecksbetrug

Der "Käufer" inseriert das Teil nochmal, gibt deine Kontodaten an einen Dritten (weiteren Interessenten) weiter, der das Geld an dich überweist, anschließend versendest du an den dir bekannten "Käufer" und der dritte geht leer aus, fordert das Geld aber von dir zurück.

Wie kann er das Geld von ihm fordern, wenn ein neues Profil dem Verkauf tätigt? Eine Bank bzw. Kontoinhaber per se ist nicht verpflichtet jedem der Geld fordert irgendwas auszuzahlen sondern der, der den Vertrag abschließt. Und das ist Käufer/Verkäufer, nicht Kontoinhaber.

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vor einer Stunde, Mobilni schrieb:

Wie kann er das Geld von ihm fordern, wenn ein neues Profil dem Verkauf tätigt? Eine Bank bzw. Kontoinhaber per se ist nicht verpflichtet jedem der Geld fordert irgendwas auszuzahlen sondern der, der den Vertrag abschließt. Und das ist Käufer/Verkäufer, nicht Kontoinhaber.

Stimmt, so ohne weiteres ist das nicht möglich. Bei Strafanzeige und Ermittlungsverfahren müsste m.E. die Bank die Daten herausgeben. Ferner wird ja auch der Name des Kontoinhabers an den Überweiser gegeben.

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Wäre das nicht ein ähnliches Szenario wie eine Fehlüberweisung?

Klar kann ich persönlich(!) den Kontoinhaber nicht zwingen das Geld zurück zu überweisen, aber rechtlich wird er wenig Chancen haben es behalten zu dürfen.

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Gast
vor 4 Stunden, tomatosoup schrieb:

Google mal nach ebay dreiecksbetrug

Der "Käufer" inseriert das Teil nochmal, gibt deine Kontodaten an einen Dritten (weiteren Interessenten) weiter, der das Geld an dich überweist, anschließend versendest du an den dir bekannten "Käufer" und der dritte geht leer aus, fordert das Geld aber von dir zurück.

kann man sagen was man will aber dumm sind sie nicht ❤️

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vor 29 Minuten, ToTheTop schrieb:

Wäre das nicht ein ähnliches Szenario wie eine Fehlüberweisung?

Klar kann ich persönlich(!) den Kontoinhaber nicht zwingen das Geld zurück zu überweisen, aber rechtlich wird er wenig Chancen haben es behalten zu dürfen.

Ich bin kein Jurist, aber m.E. zieht hier § 812 BGB, da der Verkäufer (A) keinen Vertrag mit dem "Überweiser" (C) hat.

Verkäufer (A) hat einen Vertrag mit dem Betrüger (B) und Überweiser (C) einen Vertrag mit Betrüger (B).

Bei einer Fehlüberweisung müsste auch ein Anspruch gegen die Bank bestehen, wenn klar ist, dass Kontonummer und Kontoinhaber bspw. nicht übereinstimmen.

Und in beiden Fällen dürfte der Empfänger des Geldes das Geld nicht behalten.

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vor 4 Minuten, perfect10 schrieb:

Einfach überweisen lassen und nichts senden. Scammer scammen. 

Das Risiko, dass der Überweiser zur Polizei geht, wäre mir zu groß:

https://community.ebay.de/t5/Archiv-Technische/Dreiecksbetrug-muss-ich-den-Kaufpreis-erstatten/td-p/2366611

"Nun, knapp ein Jahr später, habe ich eine Vorladung als Beschuldigter wegen Warenbetrugs erhalten. Es geht um eben diese Playstation: Jemand aus Süddeutschland habe eine Playstation erworben und das Geld auf mein Konto überwiesen - das Gerät jedoch nie erhalten. Allerdings liegt das Verkaufsdatum vier Tage nach meinem Verkauf damals."

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Gast
vor 35 Minuten, tomatosoup schrieb:

Das Risiko, dass der Überweiser zur Polizei geht, wäre mir zu groß:

https://community.ebay.de/t5/Archiv-Technische/Dreiecksbetrug-muss-ich-den-Kaufpreis-erstatten/td-p/2366611

"Nun, knapp ein Jahr später, habe ich eine Vorladung als Beschuldigter wegen Warenbetrugs erhalten. Es geht um eben diese Playstation: Jemand aus Süddeutschland habe eine Playstation erworben und das Geld auf mein Konto überwiesen - das Gerät jedoch nie erhalten. Allerdings liegt das Verkaufsdatum vier Tage nach meinem Verkauf damals."

Dem Überweiser würde ich das Geld natürlich zurücküberweisen. Ggf. erst nach Kommunikation. Aber die Kriminellen machen sich die ganze Mühe umsonst. 

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