Für Lebenskünstler: Drei Wege zu leben, ohne jeden Tag zu einem ungeliebten Job gehen zu müssen.

236 Beiträge in diesem Thema

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Ich hatte oben zum Stichwort „Arbeitsmigration“ wohl etwas zu allgemein von „Fachkräften“ geschrieben.

Wenn ich heute in Deutschland oder Österreich zB im Bereich Gartenbau oder Lebensmittelverarbeitung einen Betrieb aufbauen will, werde ich die Mitarbeiter überwiegend im EU-Ausland suchen. Einfach, weil es im Land keine gibt, obwohl ich gut bezahle. Das sind dann natürlich keine „Fachkräfte“ ieS.

Das andere sind Akademiker, die zB nach dem Studium in Deutschland hängenbleiben, oder solche, die aktiv auswandern. Dieser Vorgang wird als „Brain Drain“ bezeichnet, eine negative Sache, weil es die Bildungsarmut in den Herkunftsländern verstärkt.

Man würde als „Fachkraft“ aber wohl eher einen Ingenieur o. Ä. bezeichnen, der mit einem bestimmten eng umrissenen Bereich gut vertraut ist. So jemand wandert aber zur Jobsuche kaum selbständig und gezielt aus, sondern gelangt höchstens zufällig mit einer Flüchtlingswelle zu uns. Müsste ich aber mal in die Statistik schauen.

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vor 13 Stunden, Pimplegionär schrieb:

1. Schwachsinnigen Remote job wie Scrum Master, Projektleiter etc. 
Dafür müsste man den Beruf ausschließlich als Mittel sehen, möglichst viel Geld unabhängig von der Tätigkeit zu verdienen. Für viele Menschen ist ihr Job jedoch deutlich mehr.

2. Zusätzlich Freelance Job den man Remote machen kann, in Arbeitszeit von dem ersten Job  machen. 
Das würde voraussetzen, dass…

- man im 1. Job genug Zeitfenster für den 2. Job hat, was in gut bezahlten Berufen nicht selbstverständlich ist

- man nicht als Festangestellter in DE gemeldet ist, sonst bekommt man schnell Probleme mit dem Arbeitszeitgesetz & Finanzamt

- falls man im Ausland unterwegs ist, man die steuerlichen und versicherungstechnischen Angelegenheiten der ausgewählten Länder stets im Blick behält.

 

Für Festangestellte gibt es in DE ein überschaubares Remote-Job-Angebot und das meistens, weil Arbeitgeber für die gleiche Arbeit lieber 40.000 EUR/Jahr an jemanden in einem Kaff irgendwo in Brandenburg als 70.000 an jemanden in einer westdeutschen Stadt zahlen.

 

 

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Am 16.11.2025 um 09:56 , anotherthing schrieb:

- man nicht als Festangestellter in DE gemeldet ist, sonst bekommt man schnell Probleme mit dem Arbeitszeitgesetz & Finanzamt

Wieso sollte man mit dem Finanzamt Probleme kriegen, wenn man alles ordentlich angibt? Und als Freelancer kannst Du nebenher arbeiten so viel Du willst, das interessiert allenfalls Deinen Arbeitgeber, weil er Anspruch auf Deine volle Arbeitskraft hat. Wenn Du mindestens 60% Teilzeit in einem versicherungspflichtigen Job arbeitest interessiert sich auch die Krankenkasse nicht dafür, was Du nebenher als Selbständiger verdienst.    

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vor einer Stunde, Fokko schrieb:

Wieso sollte man mit dem Finanzamt Probleme kriegen, wenn man alles ordentlich angibt? Und als Freelancer kannst Du nebenher arbeiten so viel Du willst, das interessiert allenfalls Deinen Arbeitgeber, weil er Anspruch auf Deine volle Arbeitskraft hat. Wenn Du mindestens 60% Teilzeit in einem versicherungspflichtigen Job arbeitest interessiert sich auch die Krankenkasse nicht dafür, was Du nebenher als Selbständiger verdienst.    

Wenn du als Freelancer oder in deinem Konstrukt in Unternehmensstrukturen des „anderen“ Unternehmens eingebunden bist (Firmen-Email, weisungsgebunden, Weihnachtsfeier..) dann geht‘s leider sehr schnell in die Scheinselbständigen-Falle.

Und das kann sehr teuer werden, wie einige Artikel der letzten 5 Jahre belegen.

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vor 2 Stunden, Xatrix schrieb:

Wenn du als Freelancer oder in deinem Konstrukt in Unternehmensstrukturen des „anderen“ Unternehmens eingebunden bist (Firmen-Email, weisungsgebunden, Weihnachtsfeier..) dann geht‘s leider sehr schnell in die Scheinselbständigen-Falle.

Das sollte natürlich nicht der Fall sein. Denn sonst ist das tatsächlich Scheinselbständigkeit, die mehr oder weniger alle Nachteile des Arbeitnehmers mit denen des Selbständigen verbindet.

vor 2 Stunden, Xatrix schrieb:

Und das kann sehr teuer werden, wie einige Artikel der letzten 5 Jahre belegen.

Vor allem aber für den "Arbeitgeber" oder "Kunden" wie Du es halt nennen willst. Die Sozialversicherung kann von ihm die Sozialversicherungsbeiträge für bis zu 30 Jahre rückwirkend fordern, er vom Scheinselbständigen lediglich für die letzten drei Entgeltzahlungen. Das wäre bei entsprechend langer Scheinselbständigkeit möglicherweise ein gutes Geschäft für ihn: Für maximal einen niedrigen vierstelligen Betrag hätte er dann im Extremfall Rentenpunkte für 30 Jahre abgesahnt. Allerdings müsste dazu dem Arbeitgeber Vorsatz nachgewiesen werden, was nicht einfach ist. In der Regel beschränkt sich daher der Nachzahlungszeitraum auf vier Jahre. Das ist allerdings auch nicht schlecht: Rentenanspruch aus vier Beitragsjahren für drei Monatsbeiträge.    

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Am 16.11.2025 um 09:56 , anotherthing schrieb:

Für viele Menschen ist ihr Job jedoch deutlich mehr.

... und genau das war ja einer der drei Wege, die ich vorgeschlagen habe: Ein Beruf, der soviel Spaß macht, dass man ihn gerne ausübt und daher nicht als lästig empfindet.

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vor 5 Stunden, Fokko schrieb:

Wieso sollte man mit dem Finanzamt Probleme kriegen, wenn man alles ordentlich angibt? Und als Freelancer (…)

Jetzt werden wieder alle möglichen Sachen durcheinandergebracht. 🙄

Ich habe extra auf das Angestelltenverhältnis hingewiesen. Wenn man als Festangestellter zwei Vollzeitjobs bzw. einen Vollzeitjob + einen Teilzeitjob oberhalb der Minijobgrenzegleichzeitig ausüben will, wird man mit dem 2. Job in Steuerklasse 6 landen - richtig viel Sinn macht es finanziell äußerst selten. Insbesondere wenn man bedenkt, wie viel Freizeit man dafür opfert. 

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vor 2 Stunden, anotherthing schrieb:

ird man mit dem 2. Job in Steuerklasse 6 landen - richtig viel Sinn macht es finanziell äußerst selten. Insbesondere wenn man bedenkt, wie viel Freizeit man dafür opfert. 

Die Steuerklasse wird überbewertet. Sie bewirkt am Ende des Tages (bzw. des Jahres) genau nichts. Die Steuerklasse regelt lediglich den Steuerabzug vom Lohn. Deine Einkommenssteuer richtet sich nach dem zu versteuernden Jahreseinkommen. Das ist der Bruttoverdienst bzw. der Gewinn aus Deinem Unternehmen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (genau genommen der Gewinn daraus, es gibt da ja auch Kosten, die Du abziehen kannst), Kapitalerträgen, Land- und Forstwirtschaft... Das wird um Deine Freibeträge  (Grundferibetrag, Kinderfreibeträge...) und um das was Du noch als Sonderausgaben, Werbungskosten usw. absetzen kannst gemindert. Damit geht's in die EkSt-Steuertabelle (oder sie lassen die Steuerformel drauf wirken, ich weiß es nicht sicher, spielt aber auch keine Rolle) und das gibt dann deine Steuerschuld. Davon wird abgezogen, was Du bereits gelöhnt hast (Stuervorauszahlungen, Steuerabzug vom Lohn...) und heraus kommt, was Du zurückbekommst oder nachzahlen musst. Deine jeweilige Steuerklasse zieht lediglich die Steuerminderungen teilweise vor, die Du sonst bei der EkSt-Erklärung geltend machen kannst. Hast Du eine ungünstige Steuerklasse gewählt, leihst Du lediglich dem Fiskus zinslos Geld bis zu dem Zeitpunkt, an dem Du Deine Rückzahlung bekommst.

Das einzige, was (abgesehen von legalen und illegalen Steuertricks) tatsächlich etwas an Deiner Steuerlast ändert, ist das Ehegattensplitting. Da zahlt dann sozusagen jeder die Steuer, die er bezahlen würde, wenn er die Hälfte des gemeinsammen Einkommens alleine verdienen würde: Das heißt also, man zahlt zweimal die Steuer, die auf das halbe Gesamteinkommen der beiden Partner fällig würde, anstatt dass jeder die Steuer auf sein Einkommen bezahlt. Das bringt etwas, wenn einer der Partner nichts oder sehr viel weniger verdient als der andere. Wegen der Steuerprogression und dem Grundfreibetrag ist die Steuer auf das doppelte Einkommen nicht doppelt so hoch, sondern höher. Um wieviel sie höher ist - oder anders herum, was man mit dem Splitting spart - hängt davon ab, was jeder der beiden verdient. Verdient sie nichts und er z.B. 60 k€ p.a. müsste er ohne Splitting die Steuer für 60k€ bezahlen und kann nur seinen eigenen Grundfreibetrag nutzen. Mit Splitting ist es dann so, als wenn jeder der beiden 30 k€ verdienen würde. Zweimal EkSt auf je 30 k€ ist wenigr als einmal auf 60k€. Außerdem kommt dann auch noch nicht nur sein, sondern auch ihr Grundfreibetrag zur Wirkung. 

Mit oder ohne Splitting - Die Steuer hängt jeweils allein von Deinem um die Freibeträge und absetzbaren Kosten geminderten Jahreseinkommen ab. Es ist also wurscht, ob Du ein bestimmtes steuerpflichtiges Jahreseinkommen mit einem oder zwei Arbeitnehmer-Jobs verdienst, mit einem oder zwei (oder noch mehr) Unternehmen, aus Kapitalanlagen,  Renditeimmobilien, oder aus einem beliebigen Mix aus solchen Dingen. Dass bei Du einem zweiten Job auf Steuerkarte mehr Steuern zahlst, liegt daran, dass Du im Prinzip auf jeden Euro der oben auf Dein Einkommen draufkommt, mehr Steuern bezahlst als für den vorigen. Für das Geld, das Du im zweiten steuerpflichtigen Job verdienst bezahlst Du am Ende des Tages auch nicht mehr Steuern als wenn Du es in Deinem ersten z.B. durch Mehrarbeit verdient hättest.             

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Das stimmt zwar theoretisch und mag für einige wenige persönlich passen. In der Praxis würde ich aber jedem empfehlen, die Steigerung des Stundenlohns und nicht die Steigerung der geleisteten Arbeitsstunden anzustreben. Warum sollte man denn auch beim gleichen finanziellen Outcome eine 60-h- oder 80-h-Woche bei 2 Arbeitgebern und keine 40-h-Woche bei einem Arbeitgeber leisten wollen? Gerade wenn die Stellen nicht komplett remote sind, sondern man auch noch eine längere Pendelzeit berücksichtigt. 🤢

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vor 11 Stunden, Fokko schrieb:

Für das Geld, das Du im zweiten steuerpflichtigen Job verdienst bezahlst Du am Ende des Tages auch nicht mehr Steuern als wenn Du es in Deinem ersten z.B. durch Mehrarbeit verdient hättest. 

Nachtrag: Die Frage heißt als onicht "Soll ich einen zweiten Job annehmen, um mehr Geld zu verdienen?" Sondern "Soll ich mehr arbeiten, um mehr Geld zu verdienen?"

Der Knackpunkt besteht darin, dass Du für jede Stunde, die Du mehr arbeitest (gleicher Stundensatz vorausgesetzt) netto weniger bekommst, weil durch die Steuerprogression auf jeden zusätzlichen Stundenverdienst mehr Steuer fällig wird als auf den vorigen.  

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vor 5 Stunden, anotherthing schrieb:

In der Praxis würde ich aber jedem empfehlen, die Steigerung des Stundenlohns und nicht die Steigerung der geleisteten Arbeitsstunden anzustreben.

Das sowieso. The more you learn the more you earn...

Aber beides bedeutet, dass der jeweilige Mehraufwand und -ertrag überproportional besteuert wird. Zumindest bis Du mit Deiner Einkommensspitze beim Spitzensteuersatz angekommen bist. 

Ohne Steuer legal was (zusätzlich) zu verdienen, dazu gibt es leider wenig legale Möglichkeiten. Mir fallen ad hoc bloß die ein:

  • Minijob
  • Übungsleiterpauschale
  • "Geringfügige" Einnahmen aus Liebhaberei

Minijob ist absolut begrenzt, weil es einen bestimmte monatlichen Höchtbetrag gibt. Übungsleiterpauschale noch begrenzter, weil der Höchstbetrag pro Jahr deutlich kleiner als 12x Höchstbetrag für den Minijob.

"Geringfügige" Einnahmen aus Liebhaberei sind sehr schwammig. Ich gehe mal davon aus, dass das Finanzamt das nur frisst, solange Du per saldo Verlust machst oder allenfalls einen Mini-Gewinn erzielst. Kann man wohl auch eher als Möglichkeit für einen Zuschuss zu einem teuren Hobby sehen. Wenn z.B. Du als Hobbyfotograf ab und zu mal Geld für ein Bild bekommst, ist das okay. Sowie Du richtig Kohle damit machts - so vermute ich - wird das Finanzamt sofort aufd er Matte stehen und Gewinnerzielungsabsicht und damit ein "richtiges" Geschäft sehen, für das Du zumindest eine EÜR machen und den so ermittelten Gewinn versteuern musst.

Bei der Jagd wird Liebhaberei unwiderleglich angenommen. Es fragt da keiner, was Du für Einnahmen mit Deinem Wildbretverkauf erzielst. Allerdings wirst Du meines Erachtens damit maximal Deine Jagerei in aller Regel zum Teil, vielleicht zum größeren Teil finanzieren. Ich kannte mal einen der neben seinem Obsthandel vielleicht, aber auch nur vielleicht Gute mit der Jagd gemacht hat: Der hatte eine billige Feldjagd, hat recht viel Schweine geschossen, selbst zerwirkt (gelernter Metzger) und das Wildbret nebenher an seinem Obststand auf dem Markt verkauft. Allerdings ist der Kilopreis für Wildschwein nicht so besonders. Dabei war damals der Wildschadenersatz in der Gegend, wo er gejagt hat, noch nicht gedeckelt und damit ein gewaltiges Risiko: Der Wildschaden an landwirtschaftlichen Flächen durch Schwarzwild kann Dich nämlich im Eiltempo in die Privatinsolvenz bringen. Es gibt keine Versicherung dagegen, ein Pachtvertrag bindet Dich für neun Jahre und Du müsstest entweder schwerr krank werden, um da rauszukommen oder einen kompletten Vollidioten finden, der Dir so eine Jagd mit immensen Wildschaden abnimmt. Früher mal konnte man mit den Bälgen von Fuchs und Marder noch allerhand Kohle machen und es gab bei uns noch keine Wildschweniplage und damit wenig Wildschadenrisiko. Die Zeiten, als Du für einen Fuchsbalg noch 100 De-Emmchen bekommen hast, sind aber lange, lange vorbei.

Das einzige wirklich lukrative "Liebhabereigeschäft", das ich kenne, ist eine "Hobby"-Imkerei: Bis zu 29 Bienenvölkern zählen als Liebhaberei und das ist schon ein ganz ansehnlicher Betrieb. Da wird genauso wenig nach den tatsächlichen Einnahmen gefragt wie bei der Jagd. Eine Tonne Honig im Jahr ist da nicht illusorisch und 10 Euro pro Kilo beim Verkauf zu erzielen auch nicht. Außerdem kannst Du Propollis und Ableger ("Starterkits" für neue Bienenvölker) verkaufen. Einer meiner Freunde macht so manchen Euro nebenher mit seinen Bienen und der reizt die erlaubte Anzahl von Völkern noch nicht mal aus. Mittlerweile dürfte er Rentner sein, vorher war er Meister bei einem mittelständischen Metallbetrieb. Als Junggeselle und ohne Kinder hat der sich blöd gezahlt an Steuern. Mehrarbeit im Geschäft hätte sich für ihn nicht gelohnt, wohl aber seine nette, kleine Imkerei. Zumal er da auch mit Spaß dabei ist und im Imkerverein engagiert. Ich muss ihn mal fragen, ob er für seinen ehrenamtlichen Unterricht in den Imkerkursen auch noch die Übungsleiterpauschale kassiert.       

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