Lärmbelästigung um 6 Uhr ?

20 Beiträge in diesem Thema

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Hi Freunde,

Mein Nachbar schmeißt regelmäßig um 6 Uhr morgends seine Schneefräse an und macht damit auf seiner Straßenseite den Schnee weg. Das Problem dabei:

Das Ding ist so laut, dass ich dabei wach werde obwohl ich noch eine 3/4 Stunde schlafen könnte.

Jetzt meine Frage:

Weiß jemand, ob es nach dem Lärmschutzgesetz erlaubt ist ? Ich habe selbst schon gegoogled und folgendes gefunden:

http://www.berlin.de/sen/umwelt/umweltratg...erm/recht.shtml

§ 7 Betrieb in Wohngebieten

(1) In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung nach den §§ 2, 3, 4, 4a, 10 und 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten dürfen im Freien 1. Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden, 2. Geräte und Maschinen nach dem Anhang Nr. 02, 24, 34 und 35 an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden, es sei denn, dass für die Geräte und Maschinen das gemeinschaftliche Umweltzeichen nach den Artikeln 7 und 9 der Verordnung Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (ABl. EG Nr. L 237 S. 1) vergeben worden ist und sie mit dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet sind. Satz 1 gilt nicht für Bundesfernstraßen und Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes, die durch Gebiete nach Satz 1 führen. Die Länder können für Landesstraßen und nichtbundeseigene Schienenwege, die durch Gebiete nach Satz 1 führen, die Geltung des Satzes 1 einschränken.

Fällt eine Schneefräse in den Anhang dieser Seite ?

Danke,

Erickson

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Und dann?

Was hast du dann vor?

Er muss schliesslich Schnee räumen. Die Frage ist auch bis wann er das gemacht haben muss. Willst du ihn dann drauf ansprechen? Was wenn er es nicht einsieht erst um 7 zu räumen? Was wenn er schon um 6 räumen muss weil er dann auf die Arbeit muss? Willst du ihn dann Verklagen?

Klar ist es nervig wenn man deswegen geweckt wird. Aber versetz dich doch mal in seine Lage. Zudem sind es nur wenige Wochen im Jahr wo das überhaupt so ist.

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behindert die schneefräse deine persönliche entwicklung ?

falls ja, sprich deinen nachbarn darauf an - vllt wird er es verstehen :lol:

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Fordwolf hat zwar recht aber ich finde nichts ist da wirksamer als ein freundlichen Gespräch!

Wenn du ihn höflich fragst ob es ein Problem für ihn wäre den Schnee erst um 7 zu räumen

wird er dir bestimmt nicht den Kopf abreißen ;)

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Gast its me

Geh zu ihm hin, und frag ganz freundlich ob er den Schnee auch etwas später räumen kann... Aber wenn er halt um halb 7 zur Arbeit fährt, ist das verständlicherweise nicht möglich.

Also, es ist ja nur im Winter, wenn Schnee fällt. Wenn du nicht gerade in den Alpen wohnst ist das ganze ja auf wenige Wochen befristet. Ich würde es in Kauf nehmen geweckt zu werden als mit dem Nachbar in Streit oder Stress zu kommen, indem ich die Polizei ruf, einen Brief schreib, oder ähnliches.

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Nicht die Polizei damit belästigen. Oft bringt es ein Gespräch, in dem du deine Seite aufzeigst...Danach kannst du immer noch weitere Schritte überlegen

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Gast Hadon

Kommunikation ist doch schon die halbe Miete...

Ich wüsste nicht wie ich da meinen Nachbarn gegenüber reagieren würde wenn ich da gerade mal wieder Lärm mache und dann auf einmal die Polizei dastehen würde....

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Man kann auch erstmal beim Ordnungsamt NACHFRAGEN wie es rechtlich aussieht. Und dabei kann man auch mal feststellen ob es ein reines Wohngebiet ist... oder Mischgebiet in dem man wohnt.

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Da wir uns im Haus drum zu kümmern haben, den Schnee wegzuräumen (in der Theorie :good:) weiß ichs: Man muss und darf das ab 7 Uhr morgens.

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Heute morgen hat er sogar schon um 5:45 seine Schneefräse angeschmissen und mich wachgemacht. Danach habe ich mit ihm gesprochen:

Er meint, es wäre sein Recht, um 6 Uhr den Schnee zu räumen weil er ein Gewerbe habe.

Weiß jemand, wie es rechtlich aussieht ? Wenn ich im Recht bin werde ich das nächste mal die Polizei rufen.

bearbeitet von Der_Erickson

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Bis sieben Uhr müssen Gehwege, an denen kein Warnschild steht, geräumt sein.

Der relevante Teil steht in Absatz 2:

(2) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von den Einschränkungen des Absatzes 1 zulassen. Der Zulassung bedarf es nicht, wenn der Betrieb der Geräte und Maschinen im Einzelfall zur Abwendung einer Gefahr bei Unwetter oder Schneefall oder zur Abwendung einer sonstigen Gefahr für Mensch, Umwelt oder Sachgüter erforderlich ist.

Bei Schneefall -> Gesundheitliche Gefahr für Passanten, die wegen Glätte Ausrutschen. Den Betrieb der Schneefräse musst du also hinnehmen, ich habe genau das gleiche Theater zur Zeit. Jeden morgen um 4.30 Uhr fängt der Hausmeister hier an... :-)

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Muss ja weg. Bei uns in der Stadt muss es Wochentags um 6 Uhr frei sein und am Wochenende erst um 9 Uhr. Demnach kannste da gar nichts machen. Es ist ja auch nicht so, dass er ewig so laufen wird. Die Zeit mit dem Schnee wird auch vorbei gehen. Dieses Jahr haben wir ja das Glück oder Pech je nachdem, dass wir sehr viel Schnee haben und sehr früh.

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Gast Shredder
Muss ja weg. Bei uns in der Stadt muss es Wochentags um 6 Uhr frei sein und am Wochenende erst um 9 Uhr. Demnach kannste da gar nichts machen. Es ist ja auch nicht so, dass er ewig so laufen wird. Die Zeit mit dem Schnee wird auch vorbei gehen. Dieses Jahr haben wir ja das Glück oder Pech je nachdem, dass wir sehr viel Schnee haben und sehr früh.

Aha? Das nennst du viel und früh? Wie alt bist du? 14?

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Muss ja weg. Bei uns in der Stadt muss es Wochentags um 6 Uhr frei sein und am Wochenende erst um 9 Uhr. Demnach kannste da gar nichts machen. Es ist ja auch nicht so, dass er ewig so laufen wird. Die Zeit mit dem Schnee wird auch vorbei gehen. Dieses Jahr haben wir ja das Glück oder Pech je nachdem, dass wir sehr viel Schnee haben und sehr früh.

Aha? Das nennst du viel und früh? Wie alt bist du? 14?

Lieber Shredder, bei uns in der Gegend lag im November schon Schnee und für unsere Verhältnisse viel. Und bei uns (in meiner Gegend) liegt sehr sehr selten schon im November Schnee vorallem in der Menge. Auch jetzt ist es für unsere Verhältnisse (in meiner Gegend) viel und häufig.

Vielen Dank für Deine Aufmerksamkeit.

bearbeitet von Silencia

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Bei Schneefall -> Gesundheitliche Gefahr für Passanten, die wegen Glätte Ausrutschen. Den Betrieb der Schneefräse musst du also hinnehmen, ich habe genau das gleiche Theater zur Zeit. Jeden morgen um 4.30 Uhr fängt der Hausmeister hier an... :wacko:

Andere Herangehensweise:

Dass er den Schnee wegräumen muss, heißt nicht, dass er es mit einer Schneefräse tun muss! Ich denke, es ist durchaus zumutbar, die Gefahr mit anderen Mitteln zu beseitigen, die nicht mit dem Lärmschutz kollidieren.

Dein Link verweist auf berlin.de! Sofern du in Berlin wohnst, ruf beim Bürgertelefon der Polizei (030 4664 4664) an. Das entlastet den Notruf und die Polizisten dort nehmen sich mehr Zeit für die Anliegen der Bürger.

In anderen Bundesländern am besten beim lokalen Ordnungsamt nachfragen.

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