[jura] Pickup gesetzlich Verboten

107 Beiträge in diesem Thema

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ach mir reichts. ich gehe morgen meinen strafrecht professor fragen.

und zu fastlane, er hat ja sehr akkurat angemerkt, dass das "fragen" möglicherweise nicht im tatbestand steht, sondern nur das anbieten.

könnte aber konkludent sein:

Anbieten ist in erster Hinsicht die ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung der Bereitschaft zu sexuellen Handlungen (BayObLGSt. 1981, 79 = JZ 1981, 637; teilw. abw. Rebmann/Roth/Herrmann Rdn. 6; Bohnert Rdn. 5, die Anbieten als Nachweis einer Gelegenheit zu sexuellen Handlungen definieren).

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Das ist mir klar.

Mit "billig denkendem Bürger" könnte der AFC gemeint sein. Würde der sagen ein unkalibrierter cold direct approach ist rücksichtslos?

nee, ein AFC würde sagen, das ist geil. sonst würd wohl keiner how i met your mother gucken. Aber darum geht es gar nicht. dieser ausdruck ist nur da, um zu unterstreichen, dass es nicht auf die empfindung des betroffenen ankommt, sondern auf die objektive sicht. (eigentlich verschwörerisch gesagt genau das, was die richter davon halten)

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Dass der cold approach ein Anbieten ist lässt sich nicht abstreiten. Meinst du jemand würde dir glauben wenn du sagst.: "Wenn die Frau auf meinen approach eingeht werde ich keinesfalls Sex mit ihr haben."?

Der Richter schreibt von "grober Rücksichtslosigkeit". Wenn du auf der Strasse eine Frau ansprichst könnte es sich um eine Nonne handeln. Die dürfen doch auch in zivil ausgehen oder nicht?

Jedenfalls könnte sie sich sehr erschrecken und tagelang nicht mehr einschlafen, daher ist der unkalibrierte Approach eine grobe Rücksichtslosigkeit in den Augen eines AFCs.

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Der "billig denkende Bürger" ist ein Versuch es zu objektivieren.

In AFC steckt der Begriff "average" also Durchschnittsmensch.

TV sehe ich nicht. Mag sein, dass ein AFC direct approaches geil findet, trotzdem hat er Hemmungen sie auszuführen.

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Dass der cold approach ein Anbieten ist lässt sich nicht abstreiten. Meinst du jemand würde dir glauben wenn du sagst.: "Wenn die Frau auf meinen approach eingeht werde ich keinesfalls Sex mit ihr haben."?

Der Richter schreibt von "grober Rücksichtslosigkeit". Wenn du auf der Strasse eine Frau ansprichst könnte es sich um eine Nonne handeln. Die dürfen doch auch in zivil ausgehen oder nicht?

Jedenfalls könnte sie sich sehr erschrecken und tagelang nicht mehr einschlafen, daher ist der unkalibrierte Approach eine grobe Rücksichtslosigkeit in den Augen eines AFCs.

wo hast du denn son scheiß her.

reden wir über das gleiche. nämlich nach sex fragen?

bearbeitet von Fruchtgummi

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Ja.

Nur weil du überfordert bist musst du nicht gleich rumpöbeln.

bearbeitet von gerrie

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Du könntest mal diese Gedanken die der Richter in seinem Urteil formuliert hat kommentieren.

OLG Karlsruhe 2

Senat für Bussgeldsachen

04.05.2000

2Ss 166/99

Beschluss

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Ist ja wohl ein Witz, dass man in der Rechtssprechung zwischen einem PUA und einem "billigen AFC" unterscheiden müsste bzw. es da überhaupt einen Unterschied gibt. Packt Euch mal an die Nase.

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Früher hiess das "gesundes Volksempfinden".

Auch noch in den 60er Jahren.

Wiki:

Joachim Rückert führte den Rechtsgedanken eines gesunden Volksempfindens auf Savigny zurück. In der Gegenwart plädierte Ingo von Münch für eine Rehabilitierung des Begriffes.

Was willst du uns sagen itzi?

bearbeitet von gerrie

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leute, es ist ok. ich frag morgen meinen prof, der ist experte in diesem gebiet und hat genau über dieses thema. also 118 Owig habilitiert. wird spannend. aber ich tippe auf 95%, dass das nach sex fragen bei §118 scheitert.

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Sollte man mich wegen des ansprechens von hb´s zivilrechtlich anklagen, lache ich die justiz aus.

Ich weiß Deutschland = Bürokratenstaat aber das ist doch ein witz. nicht mehr nicht weniger. wäre heute der 1. april hättest du mich gehabt.

Nach euren Aussagen dürfte ich nicht einmal oben ohne an einem heißen tag durch die straßen gehen, weil es dort nicht erwartet wird. ich darf frauen nicht nach sex fragen?! was zur hölle, dann müssen die ladys auch den minirock und die bauchfreien oberteile im schrank lassen. ist doch ein witz.

das ganze ernst zu nehmen ist ein witz.

Wieso nicht direkt das ganze Forum vom Netz nehmen?! Denn immerhin wird man hier indirekt aufgefordert Frauen nach Sex zu "fragen".

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Es kommt halt drauf an ob Richter es ernst nehmen.

Wenn eine Frau mit einem guten Anwalt und einem guten ärztlichen Gutachter auf einen Richter trifft der voll der Nice Guy ist könnte es brenzlig werden. Zivilrechtlich. In Richtung PTSD.

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LOL ey, was für ein Thread...

Wenn es nach dem TE ginge, dann müsste man ja gleich das ganze Forum hier schließen, auf Grundlage von §26 und 27 StGB.

:-)

bearbeitet von Breakage

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Nicht ganz. "Aufforderung zu einer Ordnungswidrigkeit" ist soweit ich informiert bin nicht strafbar...

Sollte sich allerdings herausstellen dass Pickup eine Straftat ist, müsste man das Forum vom Netz nehmen ... :-D andere "Rechtsstaaten" wie z.B. der Iran sind da schon ein Stück weiter :-)

Bin mal gespannt was Fruchtgummis Prof dazu meint...

bearbeitet von afc_squared

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Wo kein kläger da kein richter

das ist strafrecht, nicht zivilrecht.

Akkusationsprinzip - § 151 StPO

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@Fruchtgummi: Nein.. andersherum: die junge Frau gab ihm ihre Nummer (fühlte sich also offensichtlich nicht belästigt).. die alte Schachtel wollte ihn anzeigen....

In dem Falle würde ich nicht mehr als einen kurzen Lachflash des Beamten der die Anzeige aufnehmen soll erwarten ... ^_^

@Zav: ich verstehe die Frage von Fruchtgummi als akademische Diskussion inwiefern das was wir "unkalibrierten direkten cold approach" nennen evtl. mit den deutschen Gesetzen kollidiert.

genau so war es,die junge Frau fühlte sich nicht belästigt(wieso sollte sie mir sonst ihre tel geben?)und die alte hässliche war wohl etwas neidisch das bei ihr "der Zug abgefahren ist"!Aber ist trotzdem nichts draus geworden...verständlich,da kommt ne dicke alte und führt sich auf wie ne Irre und die Frau die mir ihre tel gegeben hatte war dazu noch Ausländerin und hat wahrscheinlich nicht 100% verstanden was da passiert ist!die anderen Leute die es auch mitbekommen haben,haben bloss gelacht und der Alten nen Vogel gezeigt.

konnte gestern leider nicht antworten "floodmodus ist aktiviert sie müssen mit ihrer Antwort 3600sek warten" oder so...was bedeutet das?nervt ein wenig,sowas kommt öfters hier!

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Nicht ganz. "Aufforderung zu einer Ordnungswidrigkeit" ist soweit ich informiert bin nicht strafbar...

Sollte sich allerdings herausstellen dass Pickup eine Straftat ist, müsste man das Forum vom Netz nehmen ... ;-) andere "Rechtsstaaten" wie z.B. der Iran sind da schon ein Stück weiter ^_^

Bin mal gespannt was Fruchtgummis Prof dazu meint...

Eyh wie geil... mir schießen die Lachtränen gerade wie Leuchtkugeln aus den Augen.....

Einfach nur Hammer, dieser Post. So lustig und triffst doch so genau.

konnte gestern leider nicht antworten "floodmodus ist aktiviert sie müssen mit ihrer Antwort 3600sek warten" oder so...was bedeutet das?nervt ein wenig,sowas kommt öfters hier!

Ja das kommt öfter hier. So die ersten 20 Post lang, glaube ich ;-)

bearbeitet von Scelletor

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"Wer sich unbekleidet auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen, in denen die Begegnung mit nackten Menschen nicht zu erwarten ist, in einer Weise aufhält, daß er anderen Benutzern den Anblick seines nackten Körpers aufdrängt, handelt ordnungswidrig iSv OWiG § 118."

Selbst das ist nicht strafbar, wenn du es richtig machst:

Solange das Nacktsein als künstlerische Ausdrucksform verwendest, kann dir keiner was.

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Gast Commandante
§ 119

Grob anstößige und belästigende Handlungen

(1) Ordnungswidrig handelt, wer

1. öffentlich in einer Weise, die geeignet ist, andere zu belästigen,

2. [..]

Gelegenheit zu sexuellen Handlungen anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt.

(4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

sowie

§ 118

Belästigung der Allgemeinheit

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Zum Sachverhalt:

Das Schlüsselwort ist "öffentlich". PickUp hat nichts mit der öffentlichen Ordnung oder mit dem öffentlichen Handeln zu tun. Alles was ein PUA sagt / macht passiert entweder unter 4 Augen oder in engem Kreis. Demonic confidence bildet da auch keine Ausnahme .

Zu Dir:

Was Du hier treibst ist nicht weiteres als juristische Wichtigtuerei. Damit macht man sich keine Freunde, weder online, noch IRL. Am besten gewöhnst Du es Dir ab...

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§ 119

Grob anstößige und belästigende Handlungen

(1) Ordnungswidrig handelt, wer

1. öffentlich in einer Weise, die geeignet ist, andere zu belästigen,

2. [..]

Gelegenheit zu sexuellen Handlungen anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt.

(4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

sowie

§ 118

Belästigung der Allgemeinheit

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Zum Sachverhalt:

Das Schlüsselwort ist "öffentlich". PickUp hat nichts mit der öffentlichen Ordnung oder mit dem öffentlichen Handeln zu tun. Alles was ein PUA sagt / macht passiert entweder unter 4 Augen oder in engem Kreis. Demonic confidence bildet da auch keine Ausnahme .

Zu Dir:

Was Du hier treibst ist nicht weiteres als juristische Wichtigtuerei. Damit macht man sich keine Freunde, weder online, noch IRL. Am besten gewöhnst Du es Dir ab...

lies mal die definition der rechtsprechng über das wort öffentlich, bevor du dich äusserst.

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Eine Perle dieser Thread. Ich amüsiere mich gerade königlich. Bitte weiter so ;-)

Ich überlege gerade wieviele Zufälle eintreffen müssen, damit de facto wirklich was passiert^^

Und selbst De jure bin ich mir noch nichtmal sicher. Klar Meinungsfreiheit findet ihre Schranken in den allgemeinen Gesetzen. Allerdings ist das vor Gericht dann auch wieder Abwägungssache, wie weit der Eingriff in die Meinungsfreiheit gehen darf, um die öffentliche Ordnung zu schützen.

...wobei "Ich will Sex mit Dir" ja schon fast eine Tatsachenbehauptung darstellt ;-)

Zufälle, die zur Verurteilung führen könnten:

1. und unwahrscheinlichste: Entweder die Frau zeigt Dich an, oder ein dritter (wobei die Frau dann erst noch beweisen müsste, was Du für ein Sittenstrolch bist, was alleine schwierig werden könnte)

2. Du schaffst es nicht Dich der Sache schnell genug zu entziehen, bevor die Polizei kommt.

2.1. Du schaffst es rechtzeitig abzuhauen, hast aber aus irgendeinem Grund schon deinen vollständigen Namen preisgegeben.

3. Das Verfahren wird nicht eingestellt

4. Die Frau hat einen extrem guten Anwalt, kann irgendwie beweisen, wie böse Du warst und der Richter hat einen schlechten Tag

Game on ;-)

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Pst.. es geht ja nur darum ob ich Scelletor über meine bösartige Nachbarin und eine Anzeige eine Zeit "aus dem Set " schießen kann damit er mir nicht immer die hübschen Mädels wegfängt.

Ups... Mist.. ausversehen mit dem Erstaccount gepostet ;-)

Ernsthaft: bin mal gespannt was Fruchtgummis Prof dazu meint...

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Gast
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