Nichte und Schwarzarbeit?

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Hallo alle,

Hoffe es ist in Ordnung wenn ich euch frage da ich hier ja sowieso gerade unterwegs bin. Bin nicht so vertraut mit den Gesetzen und allgemeinen regelungen. Jedenfalls ist meine Nichte immer mal neben der Schule beim nachbarn babysitten. Sie verdient nebenbei ein paar Euros um sich mal etwas gönnen zu können. Hab gelesen, dass unregelmäßiges Geld oder auch sowas wie Nachbarschaftshilfe nicht dazu zählt. Quelle:  https://www.hartz4hilfthartz4.de/schwarzarbeit/

D.h. Babysitten und sich so pro Stunde 10€ zu verdienen zählt doch nicht als schwarzarbeit oder?

danke für eure Antworten 

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vor 24 Minuten, Sadic.D schrieb:

 

D.h. Babysitten und sich so pro Stunde 10€ zu verdienen zählt doch nicht als schwarzarbeit oder?

 

Allgemein und nicht darauf bezogen, ob es bei deiner Nichte vorliegt oder nicht - Arbeit / Gefälligkeit haben einen fließenden Übergang, das ist nicht genau abgegrenzt. Bei einem "Stundenlohn" bist du, zumindest theoretisch, schnell im Bereich Schwarzarbeit - bei einer Gefälligkeit darf nämlich keine Lohnzahlung erfolgen. Eine Gegenleistung ist nur erlaubt, wenn diese als "völlig unwesentlich" bezeichnet werden kann. Außerdem impliziert Regelmäßigkeit eine Gewinnabsicht, wodurch man auch wieder in der Arbeitnehmer-Schublade landet. Also "öfter mal" zu einem "bestimmten Stundenlohn" --> Sieht, ganz allgemein, nicht mehr nach Nachbarschaftshilfe aus. Derjenige möchte etwas verdienen = Schwarzarbeit.

Dass es da in der Praxis etwas anders aussieht, als in der trockenen Theorie, sollte klar sein. Da ist man durchaus etwas großzügiger, was auch an der schlechten Nachweisbarkeit liegt. Weil du aber einen Link bezüglich Hartz 4 genutzt hast: Ich habe keine Ahnung, ob es da irgendwelche Sonderregelungen gibt hinsichtlich Meldepflicht. Bin von der steuerlichen Definition eines Arbeitnehmers ausgegangen.

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Hmmm 

Also sie macht das ja nicht jede Woche sondern alle paar wochen mal.. deswegen dachte ich es würde nicht als schwarzarbeit zählen. Bin mir da nicht ganz sicher..

ich frag mal nach aber danke :)

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Gast

Stell die frage im Forum oder benutz dort die Suchfunktionhttps://www.elo-forum.org/

Ich meine es gibt einen Freibetrag von 100€ pro Monat auf Erwerbseinkommen und etwa 10€ pro Monat als Bagatellgrenze (Für alles was kein Erwerbseinkommen ist z.B. Geschenke etc.. Der Betrag wurde wohl in letzter Zeit geändert. Bin mir nicht sicher ob die 10€ noch aktuell sind). Darüber wird es zum Teil auf die Leistungen angerechnet. Melden muss sie die Einnahmen wohl sowieso.

bearbeitet von Gast

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Gast
Am 12.6.2018 um 13:56 , Sadic.D schrieb:

Hmmm 

Also sie macht das ja nicht jede Woche sondern alle paar wochen mal.. deswegen dachte ich es würde nicht als schwarzarbeit zählen. Bin mir da nicht ganz sicher..

ich frag mal nach aber danke :)

so wie du es jetzt geschildert hast, ist es schwarzarbeit

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