Einkommensteuer im Ausland

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Hey Leute,

Ich habe eine kurze Frage zum Thema Steuern und vielleicht kennt sich hier der ein oder andere aus und könnte mir weiterhelfen.

Ich bin direkt nach meinem Studium 2020 im März nach Prag gezogen und arbeite hier als Angestellter seit April 2020 Vollzeit. Ich habe mich nicht aus Deutschland abgemeldet, wohne aber in Prag und habe hier auch meinen Lebensmittelpunkt. Ich verbringe in Tschechien also über 183 Tage im Jahr und fahre nur gelegentlich nach Deutschland um Familie und Freunde zu besuchen.

Ich zahle ganz normal Einkommensteuer in Tschechien und habe hier auch meine Krankenversicherung. Ich habe mich allerdings gefragt, ob ich auch eine Steuererklärung in Deutschland abgeben muss über meinen Verdienst in Tschechien und gegebenfalls auch in Dtl. Steuern zahlen muss? 

Zudem bespare ich einen ETF monatlich und frage mich ob hierbei die realisierten Kapitalgewinne bei Verkauf nach deutschem oder tschechischem versteuern muss? 

Vielen Dank :)

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vor 31 Minuten, Aufgeblasen schrieb:

. Ich habe mich nicht aus Deutschland abgemeldet, wohne aber in Prag und habe hier auch meinen Lebensmittelpunkt. Ich verbringe in Tschechien also über 183 Tage im Jahr und fahre nur gelegentlich nach Deutschland um Familie und Freunde zu besuchen.

Nimm dir einen Steuerberater oder frag bei deinem Finanzamt nach.

Grundsätzlich entscheidet im Normalfall der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt über die steuerliche Ansässigkeit. 

Wieso hast du dich in Deutschland nicht abgemeldet?  Wie es in der Konstellation jetzt aussieht habe ich zwar eine Ahnung, aber die werde ich für mich behalten.

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Hi Yolo, danke für deine Antwort. Ich wusste vorher nicht ob es mir in Prag gefallen würde dauerhaft zu leben und deshalb hatte ich mich vorerst entschieden nicht abzumelden. Vorab habe ich gelesen, dass es kein Problem ist und man sich auch nach Jahren aus Dtl. abmelden kann. Die Empfehlung mit Steuerberater kling einleuchtend, ich hatte auch einen kontaktiert, aber als der für diese einzige Frage einen Kostenvoranschlag von 387 Euro aufgesetzt hat, ist mir direkt die Lust vergangen. 

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Meld dich mal fix ab.

Verlässt du D unterjährig bist du bis zum Tag der Abmeldung unbeschränkt steuerpflichtig. Also theoretisch auch mit deinem Auslandseinkommen. Nicht der Umzug ist relevant sondern die Abmeldung.


Ist halb so wild, weil im worst case gibts das DBA und du musst nicht doppelt blechen.

Steuerberater nehmen oder bei deinem alten Finanzamt anrufen und Sachverhalt klären - denn eigentlich erwarten beide Länder, dass du die Einkommensteuer bei ihnen begleichst. Ich geh mal von keinem allzu hohen Verdienst in T aus, deswegen würde ich auf den Steuerberater ggf. sogar verzichten und den persönlichen Kontakt mit dem FA suchen.

 

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