Dr. Nick

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Alle erstellten Inhalte von Dr. Nick

  1. Wow, das sind mal viele Tipps auf einmal... Ich werde das gründlich in meine Überlegungen einbeziehen...
  2. Mich würde interessieren, ob hier jemand Erfahrung mit der Gründung einer WG gemacht hat. Vielleicht habe ich einen Knoten im Gehirn, aber irgendwie komme ich auf keine einleuchtende Reihenfolge. Angenommen, ich sehe eine mega-geniale Wohnung für 3 Leute. Ich unterschreibe einen Mietvertrag. Dann sitze ich erst mal alleine in meiner Wohnung und schalte ne Anzeige. Dann suche ich mir Mitbewohner aus. Problem: Am Anfang darf ich erst mal ne Menge Miete alleine zahlen. Außerdem braucht man zunächst eine Verdienstbescheinigung, die den Verhältnissen der großen Wohnung gerecht wird. Parallel suchen (also zwischen Vertragsunterzeichnung und Bezug) stelle ich mir schwierig vor. Da müsste der Makler dann ja jedes Mal die Wohnung aufschließen, wenn ein möglicher Mitbewohner zu einer Besichtigung kommt? Okay, man könnte natürlich auch ohne Mietvertrag in der Hand erst nach geeigneten Menschen statt nach einer geeigneten Wohnung suchen und sich dann gemeinsam Wohnungen anschauen. Problem: Eine solche Anzeige ist nicht sehr attraktiv. Man steht ja in Konkurrenz um die besten Suchenden mit anderen Anbietenden, die bereits über eine Wohnung verfügen. Möglicherweise denke ich zu theoretisch. Aber so wirklich einleuchtend gelöst bekomme ich diese Frage irgendwie nicht.
  3. Das ist traurig. Ich sehe das aber mehr in der Kategorie "Justizirrtum". Meines Erachtens gibt es das Gesetz her, in diesem Falle freizusprechen. Ich persönlich habe es auch so gelernt, dass Notwehr nicht verhältnismäßig sein muss, sondern bestenfalls geboten. An den einfachen Bürger sind geringere Erwartungen zu stellen als an Träger hoheitlicher Gewalt. Außerdem haben wir ja noch die Regelung, die es ermöglicht, wegen "Angst, Furcht oder Schrecken" zwar nicht die Rechtswidrigkeit, aber die Schuld zu verneinen. Was das Gericht da konkret gemacht hat, weiß ich nicht. Ich kann nur vermuten, dass noch ein zeitliches Element eine Rolle spielt. Möglicherweise war der Angriff bereits abgewendet. Ich kenne den Fall nicht. Aber natürlich muss man immer aufpassen, dass die Notwehrlage noch besteht. Da machen viele Leute den entscheidenden Fehler. Aber so lange sich eine Einzelperson mit Gewalt gegen eine rechtmäßige Festnahme wehrt, habe ich überhaupt keine Befürchtung, für meine Versuche, dies gewaltsam zu unterbinden, belangt zu werden. Wenn ich nachtrete, werde ich logischerweise bestraft, aber den gegenwärtigen Angriff darf ich gewaltsam abwehren. Dass selbst Gerichte manchmal Mist bauen, ist eine andere Schublade. Nein. "Gefährliche Körperverletzung" zielt auf die Art der Begehung ab. Der Tatbestand ist allein deswegen erfüllt, weil er eine Holzlatte, also ein Werkzeug, zu Hilfe genommen hat. Richtet man großen Schaden an, nennt sich das "schwere Körperverletzung". Vereinfacht gesagt. Siehe § 223, 224, 226 StGB.
  4. So etwa 10-15 im Durchschnitt würd ich jetzt mal sagen, vielleicht sind's aber auch ab und zu mal mehr...
  5. Wozu noch eigene Regeln? Ich finde, das Gesetz ist ganz schlau gedacht. Ab 14 sind Mädels biologisch keine Kinder mehr. Aber in vielen Fällen eben geistig. Also lässt das Gesetz prinzipiell Spielraum (Wo die Liebe hinfällt...), was ich sinnvoll finde, mahnt aber andererseits unter Strafandrohung dazu, darauf zu achten, die geistige Unreife nicht auszunutzen. Liegt eine solche vor - Finger weg! Finde ich vom Gesetzgeber gut gemacht, weil es differenziert. Und das Leben ist nun mal vielseitig. Habe bisher keine "hausgemachte Regel" gehört, die in irgendeiner Art und Weise sinnvoller ist. Eine solide Balace zwischen Jugendschutz und Freiheitsstreben. Also ich stehe hinter dem Gesetz. Echt amüsant...
  6. So habe ich es auch verstanden. Die Antwort laut PU-Ideologie wäre eigentlich: Ja, das bist du. Ob es wirklich so ist, keine Ahnung, PU ist ja nicht die Wahrheit schlechthin. Aber diese Überlegung ist in der Tat unschön, wie gesagt, finde die Gedanken nachvollziehbar.
  7. Das Thema wird mit angeschnitten, aber wenn ich es richtig verstanden habe, geht es doch nicht nur um diesen Aspekt. Wenn man wirklich von den PU-Techniken überzeugt ist, gibt es eben auch Rückschlüsse wie: "Mit dem richtigen Game kann sie jeder andere auch haben." Liebe erschaffen wird zu einer Programmierung à la 011010101110010110001... Der Gedanke hat halt kaum noch was von der Magie, die das Thema für manche in jüngeren Jahren gehabt haben mag...
  8. Ich kann zwar gerade nichts Besonderes zur Diskussion beitragen... aber ich kenne diesen Gedanken bzw. dieses Gefühl. Interessant, das mal aufgeschrieben zu sehen. Also ich finde mich in dem Beitrag durchaus wieder...
  9. Auf den ersten Blick stimme ich nicht zu. Aber ich werde darüber nachdenken. Meine ich ernst. Der Tipp hilft mir weiter, danke. Ein interessanter Ansatz...
  10. Sich grundsätzlich nicht zu wehren, weil ja theoretisch jeder ein Messer haben könnte, halte ich für einen fragwürdigen Ansatz. Das ist das Risiko des Lebens. Unrecht muss bekämpft werden, damit es sich nicht verbreitet. Dafür muss man manchmal aufstehen, auch wenn man sich in Gefahr begibt. Ich hab schon mehrere Bekloppte dem Justizsystem zugeführt... ganz einfach, weil ich sonst abends nicht schafen könnte. Wenn das Recht nicht siegt, was hat das Leben dann für einen Sinn?
  11. Wo hast du dich informiert? Wer erzählt so einen Mist? Red ich gegen ne Wand? Ich hab es jetzt bestimmt 5x erklärt. Informiert euch nicht bei anderen PUAs, schaut ins Gesetz!!! Er hat es doch schon ganz treffend formuliert: Aber egal... sich an ein imaginäres Gesetz zu halten, das es nicht gibt, ist ja zumindest nicht schädlich...
  12. Ganz und gar nicht. Als Privatperson muss man nicht "angemessen" handeln. Angemessenheit spielt eher im öffentlichen Recht eine Rolle, weniger im Zivilrecht. § 859 Abs. 1 und 2 BGB erlauben eindeutig Gewaltanwendung. § 127 Abs. 1 StPO greift auch. Was viele vergessen: Der Widerstand gegen eine zulässige Festnahme stellt eine neue Straftat dar, meist § 223 Abs. 1 StGB. Gegen diese richtet sich dann die Notwehr, nicht mehr gegen die Vortat!!! Notwehr muss auch nicht "verhältnismäßig", sondern nur "geboten" sein. Dabei muss man immer die letzte Tat beachten! Diebstahl des Handys -> Festnahmeversuch seitens des Handybesitzers -> Widerstand des Täters gegen zulässigen Festnahmeversuch -> zulässige Gewaltanwendung des Handybesitzers -> unzulässige Gegengewalt des Täters -> Rechtfertigung weiterer Gewalt des Handybesitzers... Es kann daher durchaus geboten sein, jemanden, der einem 1 Cent geklaut hat, schlussendlich in Notwehr zu töten. Aber eben nicht(!!!) mehr -wegen- dem Cent, sondern wegen der unzulässigen Gewaltanwendung, die sich gegen die Notwehr richtet, welche aus der unzulässigen Gegengewalt gegen die zulässige Festnahme resultiert! Verstanden?
  13. Halte ich für Quatsch. Wo steht das?! Es ist doch ganz einfach: Unter 14 = Kind = verboten! Ansonsten erlaubt. Ausnahme bei Jugendlichen zwischen 14 und 16, wenn man deren Unreife ausnutzt. -> § 182 Abs. 3 StGB Also prinzipiell lautet die Frage: ÜBER 14 oder UNTER 14? Irgendwas von 3 Jahren Altersunterschied steht nirgendwo geschrieben.
  14. Man kann sich im Leben nie alle Optionen offen halten. Manche muss man ganz bewusst abwählen. Ich kann nicht nach links und rechts gleichzeitig abbiegen. Klingt einfach, aber manche bleiben stehen und verzweifeln an dieser Entscheidung. Schreib alles auf, was du gerne machen würdest. Bring es in eine Reihenfolge. Prüfe alles zunächst auf No-Gos, also Nachteile, die in keinem Fall tragbar sind, z. B. "vieeel zu wenig Geld". Jede Perspektive, die nicht als "mangelhaft" rausgeflogen ist, sondern mindestens als "ausreichend" durchgeschlüpft ist, kannst du mit Vor- und Nachteilen bewerten. Wirf einige Optionen schrittweise raus: "Es ergeht folgender Beschluss: Diese Idee wird verworfen. Datum, Unterschrift" Dann finde deine Optimallösung! Danach in Entscheidungs- und Vollstreckungsphase trennen! Wenn du eine Entscheidung getroffen hast, bist du nur noch exekutiv tätig und führst aus. Geh niemals zurück in die Argumentationsphase, vertraue auf die Arbeit der Vorphase.
  15. Dr. Nick

    PUs immer jünger?!

    Ja, logisch. Hab nur das Gesetz überflogen und vergessen, mich kurz auf den Mathematikstoff der 1. Klasse zu besinnen. ^^ Aber auf den Absatz kommt es ja beim PU eh nicht an. Ich sag ja:
  16. Auf das Thema komme ich fast jedes Mal, wenn ich bei der Winggruppe eine Runde mit nen neuen Wing mache. Bestimmt schon 20x! Da sind die kuriosesten Ansichten im Umlauf. Was ich da schon alles gehört habe... Man sollte dazu mal nen Thread machen und anpinnen. (Für die anderen, nicht für mich... ich weiß, was ich darf. ^^)
  17. Bei einer neuen WG hat man einfach mehr Spielraum, was die Prägung der Struktur angeht. Da gibt es viele Kleinigkeiten in der Entwicklung, die man am Anfang - gerade als Hauptmieter - noch in eine bestimmte Richtung lenken kann. Ist vielleicht arrogant, aber ich bin der Meinung, einen differenzierteren Gerechtigkeitssinn als 98% der Bevölkerung zu haben und bin der ehrlichen Überzeugung, dass wenn ich an den "Regeln des Zusammenlebens" mitgewirkt habe, es nicht nur für mich, sondern für alle besser ist... klingt vll. komisch, aber ich hab da mehrere Beispiele im Kopf, die ich jetzt nicht alle aufzählen will...
  18. Die zur Abstimmung stehenden Antworten sind beide schlecht. Wenn man unbewaffnet ist: 20m Abstand einnehmen, Person im Auge behalten, im 3-Sekunden-Takt "Polizei!!!" rufen. Für die Rachsüchtigen: Bei der Polizei sagen, man sei angegriffen worden, als man das Handy zurückholen wollte. Dann hat man nen schönen räuberischen Diebstahl draus gemacht, was bekanntermaßen ein Verbrechen ist (Freiheitsstrafe >1 Jahr).
  19. da hab ich doch erst gestern was zu geschrieben... http://www.pickupforum.de/index.php?s=&amp...st&p=760981 ich sage: ab 14 isses erlaubt. manche berufen sich auf den § 172 StGB und sagen "ab 16". dem stimme ich jedoch nicht zu. mach dir dein eigenes bild und lies §§ 172, 174, 176 StGB. ist nicht immer ganz eindeutig. wenn du häufig an minderjährige gerätst, solltest du für den notfall auch wissen, was ein tatbestandsirrtum ist (und wie ihn glaubhaft macht) und in welchen fällen man besser nichts sagt...
  20. Dr. Nick

    PUs immer jünger?!

    Abs. 1 -> beim PU nicht der Fall Abs. 2 -> nur Ü18 - auf 18 und 15 nicht zutreffend Abs. 3 -> nur Ü21 - ebenfalls nicht zutreffend ich bleibe dabei: "by the way: 18 und 15 jährige ist strafbar" ist falsch unabhängig vom beispiel: 182 I und II sind bei PU nicht relevant... lediglich der III könnte es werden... da dürfte der subjektive tatbestand aber übelst probleme bereiten, was die fehlende fähigkeit zur sexuellen selbstbestimmung angeht, die ja laut gesetz eben nicht zwingend bei jedem jugendlichen als gegeben anzusehen ist... insofern: wenn man nicht gerade fiese tricks abwendet, ist davon auszugehen, dass alles ab 14 erlaubt ist...
  21. Für die einigermaßen zentralen Wohnungen in meiner Heimatstadt (Berlin) dürfte das nicht unbedingt gelten. Zumindest, wenn sie nicht gerade renovierungsbedürftig und mit Ofenheizung ausgestattet sind. Mit Bekannten würde ich allerdings ungern zusammenziehen. Aus Persönlichkeitsentwicklungssicht würde ich, wenn schon, eher was völlig Neues wagen wollen (und mich mal mit einem völlig fremden Social Circle konfrontieren lassen). Aber das ist in der Tat technisch schwierig umzusetzen...
  22. Dr. Nick

    PUs immer jünger?!

    da möchte ich widersprechen... in welchen §§ soll das stehen? sehe hier weder die voraussetzungen für § 174 noch für § 176 StGB...
  23. Auch wenn manche meine Einstellung nicht teilen werden: Andere mit Popcorn zu bewerfen ist eine Straftat, § 185 S. 2 StGB. Vorläufige Festnahme bis zum Eintreffen der Polizei erklären, § 127 Abs. 1 StPO und bei Widerstand ggf. Gewalt einsetzen. Einige werden das vll. bescheuert finden. Meine Meinung ist: "Kleinigkeiten" gibt es nicht. Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Tipp: Kleinen Waffenschein beantragen. Kostet 50 Euro. Prima Sache. Macht auch die vorläufige Festnahme von Scheibeneinwerfern, Autozerkratzern und anderen Vandalen, die man um 3 Uhr nachts so trifft, zum Kinderspiel. Sehr nützlich. Falls sich jemand fragt: "Wasn das für'n komischer Kauz?" -> Ich komm aus Berlin. Nachtrag: Waffe natürlich nur, wenn man sie 100%ig bedienen kann. Außerdem trotzdem Sport machen, Spargeltarzan mit Waffe sieht nämlich albern aus.
  24. 112 wählen... ...achso, und 110. Wegen der fahrlässigen Körperverletzung. Einfach mal nen Großaufgebot anfordern.
  25. Ausgangslage: Wir haben jetzt etwa 10 Mal bei studiVZ hin- und hergeschrieben (also 2x10 Mails), immer sehr lang (also meist 4-5 Themen). Ich hatte sie angeschrieben. Sie sagt, sie hätte noch nie in ihrem Leben im I-Net geantwortet oder übers I-Net mit Fremden kommuniziert. Ich hatte sie sehr originell angequatscht. Sie ist zur Zeit für ein halbes Jahr im Ausland, wohnt sonst bei mir in der Nähe. Hatte gelegentlich C&F drin und einen hohen Anteil an DHV-Stories. Auf jeden Fall wissen wir jetzt schon eine Menge voneinander. Jetzt kommt das: hey XXX, ich bin jetzt nach langem überlegen zu dem schluss gekommen, dass kommunizieren übers internet einfach nichts für mich ist. Ich habe angst mich da in irgendwas reinzusteigern und das will ich nicht.. aber ich fands wirklich total lustig mit dir zu schreiben. Ich hoffe du versteht das!? vielleicht sehen wir uns dann irgendwann mal in XXX.. lg XXX Soll ich darauf antworten?