Was passiert bei Arbeitslosigkeit, wenn man ein Kleingewerbe laufen hat?

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Hi Leute,

ich habe ein kurze Frage zu folgendem Fall:

Ich arbeite in einem unbefristeten Arbeitsvertrag und habe zusätzlich ein Kleingewerbe laufen, um eine Website ordentlich betreiben zu können (derzeit jedoch keine Einnahmen).
Mir ist zu Ohren gekommen, dass man im Falle einer Kündigung dann seine Versicherungen wie z.B. Krankenversicherung selbst zahlen muss, auf Grund des Kleingewerbes?

Stimmt das? Und falls ja, wie sieht das konkret aus? Das kann man sich dann doch fast gar nicht leisten, mit all den laufenden Kosten wie Miete etc., wenn das Kleingewerbe bis dato kein Geld bringt.

Weitergedacht: Sollte man im Falle einer Kündigung dann schnellstmöglich das Kleingewerbe beim Gewerbe- und Finanzamt abmelden, um die vollen Leistungen zu erhalten?

 

Besten Dank für jegliche Infos!

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vor 3 Stunden, 14:59 schrieb:

Wo war das Problem Google um Hilfe zu bitten, da steht alles ausführlich drin, dir steht ein Freibetrag zu:

https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/informieren/gruendungsstrategie/nebengewerbe/selbstaendigkeit-alg-1/

bitteschön

Häh, versteh ich nicht....wie ich bereits geschrieben habe, verdiene ich durch meinen Nebenjob nichts. Und anscheinend ermittelt sich der Freibetrag aus dem Einkommen des Nebenjobs...

Entweder bin ich zu blöd, oder du hast nicht genau meine Anfangsfrage gelesen?

Außerdem geht es mir nicht um Freibeträge, sondern wie es sich im Falle einer Arbeitslosigkeit mit Versicherungen verhält etc.

bearbeitet von LastActionHero

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Das ergibt sich doch aus dem Konsens. Wenn du nichts verdienst, wird dir auch nichts angerechnet. Du bekommst also volles ALG1 - vorausgesetzt du bist anspruchsfähig. Und die ARGE übernimmt dann deine Sozialversicherungsbeiträge. Sobald du ALG1 bekommst, bist du auch automatisch pflichversichert, also wie weiterhin.

Reine Gewerbetreibende bekommen meineserachtens gar kein ALG1, sind also auch nicht bezahlt sozialversichert. Trifft ja auf dich nicht zu.

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/0/680/wer_zahlt_die_sozialversicherungsbeitraege_in_der_arbeitslosigkeit

 

bearbeitet von 14:59
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