cutie

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  1. "meine innere Göttin tanzt" oder so aehnlich. Ständig. Naja.
  2. Glaube Julian mcmahon ist oder war zumindest fuer die Verfilmung im Gespräch. In DEM Fall muesste ich meine Meinung nochmal ueberdenken <3 :)
  3. Da hast du ohne Zweifel Recht. Ich kann natürlich nur fuer mich sprechen, aber da ich weiß auf was ich stehe, macht es mir iwie keinen Spaß die ganze Zeit von moralischen vorwuerfen und rechtfertigungen zu lesen.
  4. Also der schlechte Ruf von Hamburg - bucerius natürlich nicht - ist nun wirklich unstreitig. Das mit dem Nord-sued-gefaelle sehen naturgemäß nur Leute so die im sueden studiert haben. aber ich vermute dass man mit einem vb aus dem Norden auch in muenchen nicht taxifahren muss.
  5. Das klingt irgendwie danach, als wenn (für einige) dann doch der Status/Erfolg was auch immer eine besondere Rolle spielt, neben dem Aussehen?
  6. wo du studierst ist ziemlich egal. Würde danach aussuchen welche Stadt dich anspricht (Größe, Preise, Lebensqualität etc..) und dann vielleicht noch einen Blick in Examensstatistiken werfen. Münster ist zB DIE Stadt für Jura, aber da ist auch ein extrem hoher Leistungsdruck. Ist da dann wahrscheinlich nicht unbedingt einfacher. Hamburg, München und Bremen haben einen schlechten Ruf für Jura. Am Ende zählt nur die Note (im staatlichen Teil) und dass du dich wohl fühlst während deines Studiums. Vor allem aber zählt die Note aus dem zweiten Examen.
  7. Jaa, das dürfen Frauen aber nicht, dann sind sie böse und kein "LTR-Material" mehr. Also kann das nicht sein.
  8. warum findest du denn dass es falsch ist mit jemandem Sex zu haben den man nicht liebt? Warum ist das "nicht das Richtige für einen selbst"? Diese Hypothesen muss man doch erstmal hinterfragen. Wo nimmst du das her? Wenn es für DICH nicht richtig ist, dann lässt dus halt. Aber wie kommst du darauf dass das auch für andere Menschen gilt? Dass sie sich was vor machen und sich nicht selbst treu sind? Wenn ich sage "Beziehung nein, Sex ja" stehe ich doch zu dem was ich fühle und bin zu allen Beteiligten ehrlich? Dieses "das ist wie in jemanden masturbieren" klingt ja erstmal ganz witzig, und klar gibts auch solche Art von Sex und das ist vielleicht nicht erstrebenswert, aber zum einen macht es natürlich immer einen Unterschied, ob man sich selbst befriedigt oder es ein anderer tut, sonst gäbe es ja keinen Grund außerhalb einer echten Liebesbeziehung Sex zu haben und zum anderen gibt es ja auch noch was zwischen völliger Gleichgültigkeit und Liebe.
  9. und die andere weiß das nicht? Würde ich sie ggf mal dezent drauf hinweisen. Nicht im Detail, aber sie sollte schon wissen dass ihr keine exklusive Sache habt. Einerseits weil sie dann auch emotional versteht dass du das so meinst wie du das sagst und zum anderen, weil sie dann auch eher offen für andere Männer bleibt.
  10. Also mal aus weiblicher Sicht gesprochen: Wenn ich den Mann irgendwie toll finde und nicht ebenfalls denke "hoffentlich hält er die Klappe und macht endlich Sex damit ich wieder nach Hause kann", dann ist das einfach viel zu oft. Ist doch klar dass sie denkt da ist mehr, in gewisser Weise richtet sie zeitlich ihr Leben nach dir, und dass ihre Hormone ihr das vorspielen. Maximal einmal die Woche treffen, besser nur alle zwei Wochen. Probier aus was für euch passt. Irgendein Mann hat mal zu mir gesagt bei Affären darf man sich höchstens alle 10 Tage sehen, wenn man nicht will dass sich jemand verliebt. Ist natürlich keine Garantie, aber ich denke die 10 Tage kommen ungefähr hin um das Oxytocin unter Kontrolle zu haben.
  11. @ EnterSandmann: Achte mal darauf, wie oft in Serien und Filmen subtil die Moralkeule geschwungen wird. Machen die gut, fällt nur auf wenn man drauf achtet. Zwei Beispiele aus Gilmore Girls fallen mir spontan ein (die ganze Serie dreht sich um den Konflikt einer Frau mit ihren Eltern, die ihr vorwerfen dass sie mit 16 schwanger geworden ist): 1) Mutter hat betrunken Sex und vergisst ein Kondom, hat daraufhin Angst schwanger zu sein spricht mit einem Arzt darüber und ruft ihre 21-jährig Tochter an um mit ihr über Verhütung zu sprechen. Dann stellt sich heraus das nichts passiert ist. Das alles passt aber gar nicht in die Story und zu der Serie und hat in der Handlung keine weitere Funktion. Sonst geht es da auch überhaupt nicht um Sex. 2) Mutter soll in einer High School einen Vortrag über ihre Selbständigkeit halten und wird aber von den Jugendlichen zu ihrer Tochter ausgefragt und wie das so war mit 16 schwanger zu sein. Sie sagt dass sie ihre Tochter liebt aber dass es nicht gut ist mit 16 schwanger zu werden und dass die Kids immer schön Kondome benutzen sollen - daraufhin wird sie von einer Horde wütender Mütter auf der Straße beschimpft was ihr einfällt den Teenagern zu sagen dass sie Sex haben dürfen.
  12. Wie wird in den USA mit dem Thema umgegangen? Warum ist das Buch dort so beliebt und hier nicht? Naja, prüder eben. Sex ist böse, das macht man nur in der Ehe. Verhütung nicht durch Kondom, sondern durch Enthaltsamkeit. Und bite nicht in der Öffentlichkeit thematisieren das. Naja, in der Tendenz. Wenn man sich amerikanische Filme/Serien so anschaut war das sicher auch früher schlimmer als heute. Daraus folgt dass solche Bücher dort viel skandalöser sind als hier.
  13. Na, das läuft ja beides auf das Gleiche hinaus. Das Buch ist ja eigentlich als Fanfiction zu Twilight entstanden. Ich habe von SoG die ersten 100 Seiten gelesen und es dann weggelegt, konnte dann den Schreibstil und die Art wie er als der Böse, sexuell Gestörte dargestellt wird, der geheilt werden muss, und sie, die das nicht aus Lust, sondern aus Liebe eigentlich gegen ihren Willen über sich ergehen lässt, nicht mehr ertragen. Twilight hat mich nie interessiert, habe aber am Wochende nun mal den ersten Film geschaut. Da geht es ja fast gar nicht um Sex, geschweige denn um "harten" Sex, und doch ist es sehr ähnlich. ich denke was Viele anspricht ist seine mystische, geheimnisvolle, verschlossene Art, dass er nichts von sich preisgibt und ihr doch das Gefühl gibt dass sie es schaffen kann, auch seine Dominanz, die Art wie er ihr das Gefühl vermittelt sie vor sich (ihm) selbst zu beschützen. Das ist bei Twilight ganz genauso, und ich gebe zu, das hat was. Und naja, dann geht es eben auch um Sex. Sonst würden wahrscheinlich weniger Frauen auf die Idee kommen, sich überhaupt so ein Buch zu kaufen, ich denke das ist auch ein Punkt: "Oh, ich lese erotische Geschichten!" Dass BDSM dort als psychische Störung dargestellt wird, als etwas das er nur macht, weil er seinen eigenen Missbrauch kompensieren will und als etwas, das sie ja eigentlich gar nicht will und nur mitmacht um ihn zu halten, rechtfertigt diese ganz ganz böse Art Sex zu haben und das als Leser auch noch gut zu finden. Und nicht zu letzt (das mag ich zwar gar nicht, aber viele Frauen ganz bestimmt): Diese Helferkomplex-Sache. Er wurde als Kind missbraucht und ICH kann ihm helfen und ihn heilen. Und ich bin die Einzige die das kann und am Ende heiratet er mich und wir haben drei Kinder und einen weißen Gartenzaun. Eidt: Das Witzigste ist, dass mir das ein Mann, den ich gerade kennen gelernt hatte, (unaufgefordert natürlich, ich wusste gar nicht was das ist) zum Geburtstag geschenkt hat, und dann selbst im Bett nur kuscheln wollte. ^^
  14. Ja, so bin ich iwie auch. Nur verstehe ich nicht was das mit schuld zu tun hat. Es kann sich doch jeder den charakter raussuchen der ihm gefaellt. Das ist in der tat auch so das was ich an norddeutschen mag. Diese - nennen wir es mal suedllichen Klischees - unpuenktlichkeit, laut sein, laissez-faire, kann ich gar nicht drauf, weder bei maennern noch bei frauen. Und davon abgesehen arbeiten immer noch ganz ueberwiegend frauen in teilzeit oder bleiben gar ganz zuhause bei den kindern, also was soll immer dieses gejammer darueber dass die boesen Frauen nicht mehr ihr dasein auf vollzeit-nanny beschraenken wollen!?
  15. Nein, ehrlich gesagt darf man das nicht. Es gibt eine Diskussion darüber, inwieweit ein missglückter Selbstmord eine Straftat darstellt, die die versuchte Tötung eines Menschen beinhaltet. Irrsinnig irgendwo, aber eine durchaus nicht ausgeschlossene Situation. ich weiß nicht inwieweit das in Österreich anders ist, in Deutschland ist das maximal eine urban legend. § 212 StGB spricht ausdrücklich von der Tötung eines ANDEREN Menschens, eben nicht irgendeinen Menschens. Deswegen ist auch Beihilfe zur Selbsttötung straflos, weil es für die Teilnahme an einer Haupttat fehlt. Nur Sterbehilfe in der Form, dass ich zB selbst bei einem anderen die Spritze setze, ist strafbar. In dem Fall ist der Wikipedia-Artikel sogar hilfreich: " Strafrecht Der Suizidversuch ist in Deutschland als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts straffrei, ebenso die Teilnahme (Beihilfe und Anstiftung). Die Verleitung eines Schuldunfähigen oder die „Anstiftung“ mittels einer Täuschung kann jedoch Tötung (des Suizidenten) in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) sein: Täter des Tötungsdeliktes ist dann der Einfluss nehmende Hintermann, da er das Geschehen durch sein Verhalten maßgeblich beherrscht. Ein Lehrbuchbeispiel für einen solchen Tatverlauf ist der Siriusfall. Wer aufgrund einer Garantenpflicht verpflichtet ist (z. B. Angehörige, Ärzte etc.), eine Selbsttötung zu verhindern, kann wegen Totschlags (oder ggf. Mordes) durch Unterlassen bestraft werden, wenn er die gebotene Rettungshandlung unterlässt. Der Gehilfe, aber auch jeder zufällige Zeuge des Geschehens kann ferner, wenn er keine Hilfe leistet, nachdem der Suizident die Tatherrschaft verloren hat (z. B. weil er bewusstlos ist), wegen unterlassener Hilfeleistung nach § 323c StGB bestraft werden. In der Vergangenheit wurde nämlich vom Bundesgerichtshof die Meinung vertreten, dass das Auffinden eines bewusstlosen, aber noch nicht verstorbenen Suizidenten einen Unglücksfall im Sinne des § 323c StGB darstelle. Dies ist in der Strafrechtswissenschaft umstritten und wird vor allem mit dem Argument abgelehnt, dass ein frei verantwortlicher Bilanzsuizid kein Unglücksfall, sondern Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen sei.[77] Dagegen wird vor allem eingewendet, dass hinzukommende Personen (Rettungsdienst, Notarzt, Angehörige) in dieser Situation meist nicht zuverlässig überprüfen können, ob es sich wirklich um einen frei verantwortlichen Suizid handelt. Im Übrigen kann auch die gesamte Situation eines Suizidalen so interpretiert werden, dass eine Hilfe grundsätzlich erforderlich ist, also bereits z. B. ein Alleinlassen einer möglicherweise suizidalen Person eine unterlassene Hilfeleistung ist. Allerdings kann die allgemeine Hilfeleistungspflicht in Konkurrenz zu einer bestehenden Patientenverfügung und zum Selbstbestimmungsrecht treten. Sterbehilfe als Tötungsdelikt, im Gegensatz zur Sterbebegleitung als auftragsgemäßes, palliativmedizinisches Handeln des Arztes, muss auch ethischen Begründungen standhalten. Eine (ärztliche) Versorgung des Suizidenten kann sich als Körperverletzung darstellen, wenn sie nicht durch einen Notstand oder die Geschäftsführung ohne Auftrag gerechtfertigt ist (siehe auch: Arzthaftung). In der Praxis werden im Falle eines akuten Suizides in aller Regel sämtliche noch erfolgversprechenden lebensrettenden Maßnahmen durchgeführt, da das Vorhandensein oder die Wirksamkeit einer Patientenverfügung in der gebotenen Eile kaum geprüft werden können. Reformbestrebungen Die Verfassung eröffnet Spielräume, dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen auch über die Beendigung seines Lebens größere Akzeptanz entgegen zu bringen.[ml 2] Dies ist in den letzten Jahrzehnten auf Gesetzesebene wiederholt, bisher aber ohne Erfolg versucht worden. Hervorzuheben sind zwei, von ausgewiesenen Juristen und Medizinern erarbeitete Reformvorschläge aus den Jahren 1986 und 2005.[78] Über eine gesetzliche Fixierung von heute bereits weitgehend tolerierten Verfahrensweisen der Einstellung medizinischer Behandlungen bei Kranken (sogenannte passive Sterbehilfe) hinaus soll diese auch für Suizidenten gelten. Im Falle der Beihilfe zu einer auf ernstlicher Entscheidung beruhenden Selbsttötung Volljähriger soll sich nicht mehr strafbar machen, wer die Rettung des darüber bewusstlos gewordenen Suizidenten unterlässt. Schließlich wird behutsam für Ärzte eine Möglichkeit zu aktiver Sterbehilfe eines tödlich Kranken eröffnet nach Ausschöpfung aller therapeutischen Möglichkeiten zur Abwendung eines unerträglichen und unheilbaren Leidens. Diese Vorschläge haben die volle Zustimmung des Deutschen Juristentages 2006 gefunden.[79]" http://de.wikipedia....tung#Strafrecht
  16. Dreibein, Emanzipation heisst nichts anderes als gleichberechtigung. Das ist so. Du kannst dir gerne fuer iwas anderes ein eigenes Wort ueberlegen. Die gleichen Rechte zu haben heißt gleich + Berechtigung. Das worüber du redest ist paarungs und flirtverhalten. Das hat nichts mit Rechten zu tun, sondern mit Geschlechtsteilen und Hormonen. Und die sind nunmal unterschiedlich. Zu 1-3: 1) maenner und Frauen wissen in Bezug auf das andere Geschlecht nicht was sie wollen. "ich will dass sie noch heute nach unserem date mit mir ins bett geht" -- "oh, wir hatten Sex. Das haette sie nicht machen sollen die schlampe" Zu 2) und 3): da fehlt ein auch. Viele koennen halt nur entweder oder.
  17. Aehm, euch ist schon klar, dass es ein Unterschied ist, weil bei Mord oder schwangerschaftsabbruch (mehr oder weniger) andere Leben beteiligt sind? Sich selbst toeten darf man durchaus, genauso kann man sich auch selbst ein Bein abhacken oder eben den Schwanz. Die Frage ist nur ob ein anderer, ein Arzt, das muss oder darf.
  18. Ich habe jetzt gerade mal das Kriegsbeil mit ihr begraben, da kommen die ersten mit Traumpaar und schreiben was von Hochzeit. Bevor ich eine Frau heiraten würde da muss erst noch einige Zeit vergehen bzw müssen noch. einige Frauen in meinem Bett gewesen sein und ich kaufe doch nicht die Katze im Sack und gehe jetzt hier irgendwelche Heiratsversprechungen ein so nach dem Motto "Lass Dich überraschen". Ich müsste ja erst einmal die jeweilige Frau richtig kennenlernen und sie dementsprechend oft treffen und dann könnte ich ja sehen ob cutie wie ihr Name impliziert wirklich cute ist. Außerdem ich sage es mal so, wenn ich Lust auf Milch habe, kaufe mir ja auch nicht gleich eine Kuh die ich mir ins Wohnzimmer stelle sondern gehe erst Mal in den Supermarkt und kaufe mir einen Liter Milch und genau so will ich das erst einmal mit den Frauen handhaben. Schade. Dachte schon ich kaeme endlich unter die Haube. ^^
  19. :D Für meine Verhältnisse habe ich sogar ziemlich unstrukturiert rumgelabert, weil ich gerade eigentlich arbeiten müsste. Aber da gebe ich dir Recht, das finden (wahrscheinlich oder sogar ziemlich sicher) viele Männer anstrengend an mir. Und dass ich gerne und viel über alles mögliche diskutiere. Das macht aber gar nichts, weil ich auf Männer stehe (und ja, die gibt es), die mir da an Genauigkeit und sinnvoller Argumentation noch einiges entgegensetzen könnten und ebenfalls Spaß am Diskutieren haben.
  20. Stimmt. Habe ich auch nicht behauptet. Es ging hier aber auch nicht darum ob irgendein Fehlverhalten entschuldigt ist, sondern darum, dass man, wenn man auf angemessenes Verhalten wert legt, sich auch eine Frau suchen muss, die sich angemessen verhält. Zur Beleidigung: Ja da könntest du recht haben. Man könnte annehmen, dass es da irgendwie zur sozialen Normalität gehört und daher objektiv schon keine Ehrverletzung. Dann braucht man keine Einwilligung mehr. Das was du mit dem Rest meinst ist die Frage des der subjektiven Tatbestands, "wollte er sie beleidigen". Ich habe also etwas unpräzise nicht zwischen subjektivem und objektivem Tatbestand differenziert. Zunächst mal muss der objektive Tatbestand erfüllt sein, es muss objektiv eine Beleidigung sein. Nur wenn das gegeben ist, schaut man sich an ob auch die subjektiven Voraussetzungen erfüllt sind. Und der subjektive Tatbestand setzt nicht voraus, dass der Täter im Ergebnis das Delikt vollenden will, sondern nur Wissen und Wollen hinsichtlich der Verwirklichung des objektiven Tatbestands. Das ist bei (fast?) allen Delikten so. Speziell bei der Beleidigung: Valerius in BeckOK StGB § 185 Rn. 36: " C. Subjektiver Tatbestand Randnummer 36Erforderlich ist zumindest bedingter Vorsatz. Er muss sich ua auf die Kundgabe der Äußerung (LG Kassel NZV 2008, 310, 311: kein Kundgabevorsatz bei ausgestrecktem Mittelfinger gegen eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage, wenn der Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet und daher nicht davon ausgeht, gefilmt zu werden) sowie die darin objektiv zum Ausdruck kommende Miss- bzw Nichtachtung beziehen (BGHSt 1, 288, 291; BayObLG NStZ-RR 2002, 210, 212; OLG Düsseldorf NJW 2001, 3562, 3563; Fischer StGB § 185 Rn 17; Schönke/Schröder/Lenckner/Eisele StGB § 185 Rn 14). Bei Tatsachenaussagen bzw auf Tatsachen basierenden Werturteilen muss sich der Vorsatz nach hM auf die Unwahrheit der behaupteten Tatsache erstrecken (OLG Koblenz MDR 1977, 864; OLG Köln NJW 1964, 2121, 2122; SK/Rudolphi/Rogall StGB § 185 Rn 19; Eppner/Hahn JA 2006, 860, 861). Zum Vorsatz bei mehrdeutigen Äußerungen Rn 32. Eine Beleidigungsabsicht (animus iniuriandi) ist nicht erforderlich (BayObLG NStZ-RR 2002, 210, 212; OLG Koblenz NJW 1978, 1816, 1817; MünchKommStGB/Regge StGB § 185 Rn 29)." Lenckner/Eisele in Schönke/Schröder § 185 Rn. 14: "Für den subjektiven Tatbestand genügt (bedingter) Vorsatz bezüglich der objektiven Merkmale; eine besondere Kränkungsabsicht ist nicht erforderlich (vgl. RG 70 250, BGH NStZ 92, 34, Bay 98 19, Koblenz NJW 78, 1816, Fischer 17, Zaczyk NK 15). Ausreichend ist deshalb das Bewusstsein, dass die Äußerung nach ihrem objektiven Erklärungswert einen beleidigenden Inhalt hat (vgl. zB BGH 1 291, 7 134, GA 63, 50, Bay 83 32, 02 30, Köln OLGSt S. 11, Zweibrücken NJW 86, 2960). Weiß der Täter, dass seine Äußerung objektiv als ehrenkränkend verstanden werden kann, so entfällt sein Vorsatz nicht deshalb, weil er dem benutzten Begriff einen anderen Sinn unterlegen wollte (vgl. RG 65 21, Köln OLGSt S. 27 u. im Zusammenhang mit den „Soldaten sind Mörder“-Äußerungen Haas GA 96, 473; vgl. auch RG 63 115: objektiv mehrdeutige Erklärung); ist umgekehrt die Äußerung objektiv nicht beleidigend, so wird sie nicht dadurch zu einer Beleidigung, dass der Täter in Kauf nimmt, dass sie als solche missverstanden werden könnte (Hilgendorf LK 36).". Die letzten beiden unterstrichenen Phasen könnten in der Tat bei einer psychischen Erkrankung relevant werden (wenn auch sicher nicht bei jeder). Das hat was mit § 16 I StGB zu tun, Tatumstandsirrtum oder vllt auch Erlaubnistatbestandsirrtum (ist so lange her...), ist glaube ich eine Frage der Vorsatzschuld (wird also trotz der "Vorsatz"elemente ebenfalls auf der Schuldebene behandelt), aber das führt wohl zu weit und bringt uns ja auch nichts für die Frage wann grundsätzlich der (objektive und subjektive) Tatbestand der Beleidigung erfüllt ist. " § 16 Irrtum über Tatumstände (1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt." Der Umstand ist erstmal die Äußerung. Weiß er Täter was er da gesagt hat? (oder redet im Schlaf, spricht die Sprache gar nicht richtig)? Vielleicht zählt man dazu auch, wenn er Täter es aus anderen Gründen (psychische Krankheit) nicht weiß. Dass jemand aber subjektiv der Meinung ist "Arschloch" sei ein Kompliment bzw er es eben als solches meint, fällt sicher nicht darunter und lässt den Vorsatz nicht entfallen.
  21. Dir ist aber schon klar, dass Geld und Erfolg auch ein Grund sind warum Frauen einen Mann toll finden und Aussehen beim Mann also dessen Schönheit spielt nur bedingt eine Rolle, die Statur ist wichtiger. Jap, ist mir klar. Deswegen kannst du meine Posts so lesen, dass ich, wenn ich von HG X spreche, damit nicht (nur) die Optik meine, sondern eben alle Faktoren, die dafür sorgen, dass Männer Erfolg bei Frauen haben, Ausstrahlung, positive Lebenseinstellung, und sowas. Ich würde mir auch nicht anmaßen zu behaupten, dass Geld allen Frauen der Welt egal ist. Aber wenn ich mich in meinem studentischen Bekanntenkreis umschaue, dann sind die Männer alle Studenten. Zu 99% ohne viel Geld von Mami und Papi. Und die haben auch Affären und Beziehungen. Jaa, das hast du schon oft geschrieben, nicht nur als Antwort auf meine Posts, sondern auch bei anderen. Frag dich doch mal ernsthaft warum du hier bist, wenn du sowieso nicht bereit bist dich und dein eigenes Weltbild zu hinterfragen. Schön! :) Dann kann es ja nur besser werden.
  22. Genau das meinte er übrigens. Bei dir kommt einfach gerade rüber, du bist was Besseres und wenn wer was anderes will, dann soller sich nicht beschweren. Wieso das denn? Wenn ihr geschickt wäret, würdet ihr da rein interpretieren, dass ich hässlich bin und total frustriert, weil die guten Männer immer nur die Hübschen nehmen. Ich meine einfach nur, dass man da konsequent sein muss. Wenn man unbedingt die perfekte Hülle will, kann es halt passieren dass das Innere nicht so perfekt ist. Ist doch logisch. Und dann muss man mit dem leben und zu dem Stehen was man sich aussucht. Wenn ich mir den mega Arschloch-Player angel, weil ich halt drauf stehe, kann ich mich hinterher doch auch nicht beschweren dass er mich nicht heiraten will (was natürlich nicht heißt dass ich es nicht trotzdem manchmal tue - auch ich habe Schwächen, wenn auch nicht viele :P). Den letzten Teil des Satzes verstehe ich übrigens nicht. Was anderes als was? Als mich? Wo habe ich denn gesagt "wenn er was anderes will als mich (=anstrengende Zicke?) dann soll er sich nicht beschweren"? Das Gegenteil ist doch der Fall: Er soll sich eine suchen die lieb und nett ist, dann hat keinen Grund sich zu beschweren. Weder gewollt, noch ungewollt. Da ich ja - wie du dir wohl schon gedacht hast - im echten Leben nicht cutie heiße, ist das nicht wichtig. Ne, muss es auf keinen Fall. Der Fall ist aber schwierig... in psychiatrischer Behandlung? Hätte mein Anwalt direkt mal Schuldfähigkeit komplett angezweifelt. "Reasons of temporary insanity" hat glaube ich in Deutschland so noch keiner gemacht :D Ja, ich sagte in meinem Post ja auch dass es eine Frage der Schuld ist. Aber eben nicht des Tatbestandes. Das trennt das Gesetz, dann schaffen wir das doch auch. Wir wollen doch hier gar nicht über diesen Einzelfall diskutieren, es ging lediglich um die Frage, ob ungewollter körperlich-sexueller Kontakt in jedem Fall schon eine Beleidigung ist, weil immer ehrverletzend, oder nur unter besonderen Umständen. ich mache auch gern noch eine Zeichnung davon, wenn es nötig sein sollte. Schwieriges Ding, ich weiss nicht, ob das auch so... naja repräsentativ ist. Typ in Nervenheilanstalt "dockt" bei Mitpatientin an. Ist das die Alltagsbelästigung, mit der wir umgehen müssen? Dass beide Beteiligte offenbar in irgendeiner Weise eine psychische Krankheit hatten, ist rechtlich völlig irrelevant für die Frage, ob der Tatbestand der Beleidigung erfüllt ist, wenn jemand einem anderen sein Geschlechtsteil an den Po drückt. Ich habe keine Ahnung wie das Gericht entschieden hätte, wenn das in einem Club passiert wäre. Kann sein dass man da eine mutmaßliche Einwilligung konstruiert oder so. Es gibt aber nunmal auch nicht so viele Entscheidungen zu solchen Fällen. Meiner bescheidenen Meinung nach wäre die Situation aber durchaus vergleichbar wenn das ein Typ auf der Straße bei ner Fremden macht. Die abstrakten Voraussetzungen einer Beleidigung wie das Gericht sie aufstellt, kann man ja aber durchaus auch auf andere Situationen übertragen, die vielleicht häufiger vorkommen.
  23. @ al: naja also da ist jetzt eine hb9, die hat gerade angebote von 10 Typen. Natürlich nimmt sie den der ihr am besten gefaellt. Soll sie den ug2 nehmen, damit der auch mal zum Stich kommt? Also woran liegt das? Wenn sich alle Männer , egal ob groß, klein, alt, jung, hübsch oder hässlich, auf die wenigen hb8-10 stuerzen, zwischen 18 und 28, dann kann das ja nicht klappen. Da muss man gar nicht die Evolution oder die Tierwelt bemühen: Frauen sind bzgl alter und aussehen des Mannes weniger fixiert, schon deswegen hat jede Frau Auswahl und wer Auswahl hat kann selektieren. Warst du es der geschrieben hat dass maenner ihre Ansprüche runterschrauben können? Dann mach das doch. Selbst wenn es normal waere dass Frauen aktiv maenner ansprechen, wuerde die hb8 dann dich ansprechen oder ihren persönlichen hg 8? Eben. Du nimmst doch umgekehrt auch keine ug4, warum sollte ne hb8 das machen? Da ist auch egal ob sie aktiv anspricht oder nicht, ob sie Angebote von hg10 hat oder nicht, jedenfalls geht sie nicht mit hg5 ins bett. Also, werde ein hg8 - und hg8 jammern nicht ueber die boese Welt - oder schraub deine Ansprüche soweit runter wie es eben noetig ist. Mit abnehmendem Druck und zunehmender Sicherheit kannst du dich wahrscheinlich sogar hochschlafen.