Gemeinsames Sorgerecht beantragen - irgendwas Wichtiges zu beachten?

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Gemeinsames Sorgerecht liegt an. Kontext hier + Umgang klappt nicht so gut (wird gerade einseitig, sie ist so der Typ, der mit bißchen Macht nicht gut klarkommt). Soweit ich das verstanden habe, ist der Prozeß so:

1/ Mutter zum Jugendamt einladen, Gemeinsames Sorgerecht gemeinsam unterschreiben

2/ Wenn 1/ nicht möglich, zum Amtsgericht gehen und Gemeinsames Sorgerecht beantragen

 

Gibt es irgendetwas Wichtiges zu beachten dabei? Unbedingten Wert drauf legen, daß 1/ läuft? Wenn ja, wie am Sinnvollsten?

Falls 2/ notwendig wird - Läuft einfach durch? Kosten?

Gern PM!

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Geh zum Anwalt. Allein wirst Du das nicht hinkriegen.

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Gast

Frage 1 Bist du als Vater eingetragen ?
Vermutlich JA
Frage 2 Wird sie freiwillig unterschreiben ?
Wollen die unverheirateten Eltern eine Sorgeerklärung abgeben, wird ein entsprechendes Formular benötigt, das bei den meisten Jugendämtern erhältlich ist. Während die Abgabe der Sorgeerklärung beim Jugendamt kostenlos ist, fallen bei der Inanspruchnahme eines Notars Gebühren an. Weiterhin ist zu beachten, dass eine Sorgeerklärung auch bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden kann. In vielen Fällen kommt es jedoch nicht zu einer einvernehmlichen Abgabe einer Sorgeerklärung, beispielsweise wenn sich die Eltern getrennt haben und die Mutter sich gegen ein gemeinsames Sorgerecht verschließt. Allerdings hat der Gesetzgeber mit Wirkung vom 19.05.2013 das Sorgerecht für unverheiratete Väter durch die Einführung des § 1626 a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB gestärkt. Denn dieser sieht die Möglichkeit vor, dass auf Antrag ein Elternteil die elterliche Mitsorge vom Familiengericht übertragen bekommen kann. Die zuvor für die Mutter bestehende Möglichkeit, die Zustimmung zu einer gemeinsamen Sorgeerklärung mit dem Vater willkürlich zu verweigern, wurde damit ausgeschlossen. Grund hierfür war, dass der Vater ansonsten keine Möglichkeit hatte, das Sorgerecht zu beantragen, sodass nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenwürde (EGMR) eine Diskriminierung des Vaters vorlag (EGMR, Urteil vom 03.12.2009, Beschwerde-Nr. 22028/04).

Frage 3 Zahlst du Unterhalt ?
Vermutlich ja
Frage 4 Nutzt du dein Besuchsrecht regelmäßig?
Vermutlich ja
Frage 5 Bist du sicher das es dein Kind ist ?
Vermutlich ja
Frage 6 Hast du einen guten Anwalt, der sich mit der Problematik auskennt (Fachanwalt)
Vermutlich Bald ....

Lg und viel Erfolg
Miez

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Frage 1 Bist du als Vater eingetragen ? 
Yep

Frage 2 Wird sie freiwillig unterschreiben ?
Schwer zu sagen. Bin davon ausgegangen, daß sie eh keine Wahl hat, Amtsgericht nur bißchen länger dauert. Sie hat eine (vmtl. brauchbare) Fachanwältin, wo sie nachfragen könnte/würde. Lust hat sie keine drauf und bei Vaterschaftsanerkennung lief so ein mit damaliger Jugendamts-Dame abgekartetes Ding, daß gemeinsames Sorgerecht nur hinderlich sei (schön naiv, habe evtl. sogar was aktiv unterschrieben, daß ich verzichte?).

Frage 3 Zahlst du Unterhalt ?
Ja, gemindert mit Titel festgelegt

Frage 4 Nutzt du dein Besuchsrecht regelmäßig?
Yep, - 1d/w bei mir, Wochenenden nach Absprache (das läuft gerade aus dem Ruder, letzter Einzeltag Wochenende ist 6w her), Urlaube usw.

Frage 5 Bist du sicher das es dein Kind ist ?
Kein Test (geht ja offiziell nicht), aber ziemlich sicher. Inzwischen auch egal (bis auf Unterhalt) - ist einfach meine Tochter.

Frage 6 Hast du einen guten Anwalt, der sich mit der Problematik auskennt (Fachanwalt)
Nein, ist nicht trivial, siehe.

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Gast

Wenn du als Vater eingetragen bist , dann hast du auch ein generelles Recht drauf. Was du da damals unterschrieben hast kann dir niemand hier beantworten, das kannst nur du und das solltest du einem Anwalt zeigen, denn alles andere ist blödsinn wenn sie nicht mitmacht. Sollte es einvernehmlich stattfinden musst du nur einen Termin beim zuständigen Jugendamt machen , bring einen gültigen Ausweis mit ,die Geburtsurkunde eures kindes und die Vaterschaftsanerkennnung.

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Am 20.12.2018 um 18:01 , DeinTauchlehrer schrieb:

Soweit ich das verstanden habe, ist der Prozeß so:

1/ Mutter zum Jugendamt einladen, Gemeinsames Sorgerecht gemeinsam unterschreiben

2/ Wenn 1/ nicht möglich, zum Amtsgericht gehen und Gemeinsames Sorgerecht beantragen

Ja, so wäre die Reihenfolge der Schritte. Wobei der erste Schritt feht - nämlich mit der Mutter drüber reden und ihr die Sache schmackhaft machen.

 

Am 20.12.2018 um 21:31 , DeinTauchlehrer schrieb:

Dachte das ist jetzt so ein Amtsgericht-Durchwinken-Ding?

Ich kenne zwei -mit Betonung auf zwei- zwei junge Amtsrichterinnen, die für die Verweigerung der gemeinsamen Sorge ebenso hohe Hürden sehen, wie für den Entzug der Sorge. Bei den beiden bekommen Väter auf Antrag die gemeinsame Sorge, wenn sie nicht irgendwelchen Mist bauen.

Ich kenne auch ein knappes Dutzend alte Amtsrichter, die ohne große Hürden munter die gemeinsame Sorge entziehen, sobald eine Mutter das beantragt. Da wirste auch keine gemeinsame Sorge bekommen. Sondern müsstest zum OLG.

Kommt also drauf an, wo du landest.

 

Wenn die Mutter nicht will und genügend destruktive Energie hat, dann könnte sie die übliche Taktik fahren. Also sich so viele unschöne Gründe ausdenken, die gegen die gemeinsame Sorge sprechen, dass der daraus entstehende Streit auch dann gegen die gemeinsame Sorge spricht, wenn die Gründe sich nicht bestätigen sollten. Darum nicht provozieren lassen. "Grundsätzlich entspricht es dem Wohl des Kindes, in dem Bewusstsein aufzuwachsen, von beiden Eltern versorgt zu werden." Stand so, oder so ähnlich in dem Entwurf zur oben genannten Gesetzesnovelle. Hat es zwar leider nicht ins Gesetz geschafft, ist aber ein guter Leitsatz. Oder wie man das nennt.

 

 

PS:

Um mal die Marschrichtung bei nem Antrag auf gemeinsame Sorge anschaulich zu machen:

Am 20.12.2018 um 18:51 , Carolinkatze schrieb:

Nutzt du dein Besuchsrecht regelmäßig?

Besuchsrechte gibts im Strafvollzug. Im Kindschaftsrecht gibts kein Besuchsrecht, sondern ein Umgangsrecht. Ist ein wesentlicher Unterschied.

Darum besicht der Tauchlehrer seine Tochter nicht - und seine Tochter besucht auch ihn nicht. Sondern seine Tochter lebt während der Umgangszeiten bei ihm.

Auch nutzt der Tauchlehrer nicht nur sein Recht, seine Tochter zu sehen - sondern er kommt genauso seiner Verpflichtung nach, das Recht seiner Tochter auf Umgang mit ihm zu erfüllen. Umgang ist primär ein Recht des Kindes. Und aus dem gleichen Grund beantragt der Tauchlehrer auch das gemeinsame Sorgerecht. Weils dem Wohl seiner Tochter entspricht, dass sie von beiden Eltern versorgt wird.

bearbeitet von Aldous
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Na das sind doch mal Fakten, danke @Aldous !

Am 24.12.2018 um 04:00 , Aldous schrieb:

Wobei der erste Schritt feht - nämlich mit der Mutter drüber reden und ihr die Sache schmackhaft machen.

Mag das mal jemand skizzieren? Ich sehe hier nur Nachteile für die Mutter, da ist mein Ratio ein bißchen überfordert, Vorteile reinzuinterpretieren..

Das ist ja das ursächliche Problem: Sie suhlt sich in ihrem bißchen Macht.

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Am 28.12.2018 um 11:09 , DeinTauchlehrer schrieb:

Mag das mal jemand skizzieren? Ich sehe hier nur Nachteile für die Mutter, da ist mein Ratio ein bißchen überfordert, Vorteile reinzuinterpretieren..

Das ist ja das ursächliche Problem: Sie suhlt sich in ihrem bißchen Macht.

Das ursächliche Problem ist, dass betreuenden Elternteilen diese Macht gegeben wird. "Mutter blockiert, Vater verliert." Ist offiziell zwar seit der Kindschaftsrechtsreform überholt, steckt aber immernoch in den Köpfen der Familienrichter. Da gibts zu viele Leute, die das für richtig halten, was sie machen - bzw. nicht in der Lage sind umzudenken.

Klar wird durch solche Strukturen das Problem erzeugt, dass mit eben den Strukturen dann gelöst werden soll. Nur wenn du mit so denkenen Leuten darüber diskutierst, dann wirst du sie sehr wahrscheinlich verärgern. Und damit rückt das gemeinsame Sorgerecht in noch weitere Ferne. Ist ein riesen Problem, und sollte anders sein. Ist aber nicht anders. 

 

Alles was du machen kannst ist darum das, was im PU-Sprech mit Führung gemeint ist. Du lebst vor, was du für richtig hälst. Bist authentisch, konstruktiv, konsequent, vernünftig, zugewandt, usw.

Ich habs mal erlebt, wie ein Vater damit eine Verhandlung beim OLG komplett gedreht hat. Vom alleinigen Sorgerecht der Mutter und marginalem Umang für den Vater - zu gemeinsamer Sorge mit umfangreichem Umgang. Der Mann ist von Anfang bis Ende ehrlich und authentisch aufgetreten und hat sich nicht einschüchtern lassen. Obwohl der vorsitzende Richter ihn ein paar Stunden lang immer wieder angebrüllt hat. Während die Mutter immer mehr strahlte. Irgendwann fing die Mutter dann an zu erzählen, wie sie das alleinige Sorgerecht ausüben möchte. Kind vegan und homöopathisch aufziehen, keine Schumedizin, keine Impfungen, usw. - und welche Sorgen sie hat, dass das Kind am Vater zugrunde gehen wird. Da ist dem Vorsitzenden natürlich die Hutschnur geplatzt. Weil klar wurde, dass nicht der Vater der Störenfried war, als der er hingestellt wurde - sondern die schrägen Ansichten der Mutter das Problem waren.

Ähnliches ist auch bei Jugendämtern auch schon mal vorgekommen. Da wird erst die besorgte Mutter unterstützt, die sich seit Monaten über den fürchterlichen Vater beklagt - und dann stellt sich immer mehr heraus, dass der Vater konstruktiv, gelassten, deeskalativ und vernünftig ist, Beratungen annimmt - und auf der Grunlage Lösungsvorschläge macht. Während die Mutter postwendend mit neuen Problemen kommt, sobald das vorherige Problem gelöst wurde. Da kommts dann auch vor, dass Jugendamtsmitarbeiter sich an der Nase herumgeführt fühlen - und dann ins genaue Gegenteil umschlagen.

Eigentlich sollten Behörden und Gerichte ja neutral sein und sich von sowas nicht beeinflussen lassen. Tun sie aber immer wieder. Funktioniert aber natürlich nicht, wenns ne Strategie ist. Sondern es muss echt sein. Du gehst auf die Mutter zu, weil du dich mit ihr einigen möchtest. Und zwar auf Augenhöhe. Und darum willst du die gemeinsame Sorge. Sie darf sich ruhig in ihrem bischen Macht suhlen wollen. Ist ihre Sache und nicht dein Problem. Weil jeder hat Schwächen. Und niemand ist darum ein schlechter Mensch. Und auch wenn, dann gehts nicht darum - sondern um die gemeinsame Sorge. Also nicht die Mutter oder ihr Verhalten bewerten. Sondern Lösungsvorschläge machen.

Einen Vater hab ich mal erlebt, der in einer Familientherapie ganz offen geschildert hat, wie die Mutter falsche Vorwürfe erhebt und wo die Widersprüche liegen. Im Grunde hat er Symptome einer ziemlich fetten paranoiden Störung beschrieben.  Hat er so aber nicht ausgedrückt. Sondern Sachverhalte benannt. Und der Therapeut ist ihm ziemlich schnell dazuwischen gefahren. Das ginge so nicht. Er müsse anders kommunizieren. Er dürfe die Mutter nicht persönlich angreifen. Der Vater hat ganz ruhig nachgefragt, wo genau der persönliche Angriff liegen solle. Und der Therapeut hat gemerkt, dass er ihn nicht angreifen - sondern nur die Sachverhalte schildern wollte. Und insbesondere, dass er Vorschläge auf Lager hatte, wie es besser werden kann. Der Theapeut hat sich daraufhin entschuldigt. Coole Typen, die beiden.

Kurz gesagt, kannste nur das Beste draus machen. Wenn du an Richter gerätst, die nicht wollen, dann kannste nix machen. Aber trotzdem kannste authentisch auftreten. Und dafür fängste als ersten Schritt damit an, der Mutter die Erklärung der gemeinsamen Sorge beim Jugendamt vorzuschlagen. Also die Unterzeichnung der Urkunde. Will sie das nicht, oder sieht sie Klärungsbedarf, dann schlägste Elterngespräche bei ner Beratungstelle vor.

Bringt das nix, bitteste als zweiten Schritt das Jugendamt um Unterstützung.

Bringt das auch nix, dann suchste nen guten Anwalt, der die Mutter nochmal anschreibt und nach Verstreichen der Frist nen gerichtlichen Antrag stellt.

Sollte das auch nicht klappen, gehste zum OLG.

Wenn das auch nicht klappt, schauts düster aus. Es bleiben zwar ggf. BGH und die Verfassungsgerichte. Aber das dauert dann wahrscheinlich so lange, dass eure Tochter bis dahen eh für sich selbst sorgt.

Hindert dich aber alles nicht daran, das Beste draus zu machen - und insbesondere der coole Typ zu sein, der du bist.

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