Beim sex filmen

149 Beiträge in diesem Thema

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Am 2.1.2020 um 19:13 , Neelsvs11 schrieb:

Ich hatte mein iPhone nicht weit von mir entfernt liegen und als ich sie im doggystyle gevögelt habe, einfach angefangen zu filmen. Sie war am Anfang zwar nicht ganz begeistert aber nach einer kleinen Diskussion dann einverstanden. 

Am 2.1.2020 um 19:16 , Fpier schrieb:

Geiler Tipp! Werde das auch versuchen. Kanns du mir eine Nachricht schicken bitte 🙂 

Kleine Kollision mit §201 StGB. Aber leider geil.

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vor 2 Minuten, Aldous schrieb:

 Kleine Kollision mit §201 StGB. Aber leider geil.

Hm?"

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
  2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) 1Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
  2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

2Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. 3Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) 1Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. 2§ 74a ist anzuwenden.

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Du weißt aber schon, dass es erstens um ein Video geht. Und dass die entsprechende Dame zugestimmt hat? Deshalb wüsste ich zB gerade nicht wieso das ein Problem mit exakt diesem Paragrafen geben sollte.

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vor 3 Minuten, Aldous schrieb:

201a übrigens auch.

Hast du keine HB zum ficken? Oder wieso verbringst du sonst soviel Zeit mit dem Schwachsinn den du hier von dir gibst. 

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Gast
vor 1 Minute, Aldous schrieb:

*kopfkratz*

Du bist ein Kopfkratz. Ganz ehrlich. Bleib einfach fern von diesem Thread. 

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Checke es auch nicht, was das mir 201 zu tun haben soll.

Solange sie zugestimmt hat ist doch alles gut:)

Weil einige hier ja Panik schieben: Für den Fall es eskaliert, also die Frau sagt im nachhinein ne, war doch blöd zu filmen er soll doch kein video haben und rennt zu den Kollegen in blau und erzählt was von wegen das er ein Video hat was er nicht haben soll. Die kommen dann doch nicht mit ner Mannscaft direkt raus und durchsuchen die Wohnung nach beweisen oder?

Also wie läuft sowas ab? Nie damit beschäftigt:P

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vor 6 Minuten, Dieter12 schrieb:

Checke es auch nicht, was das mir 201 zu tun haben soll.

Solange sie zugestimmt hat ist doch alles gut:)

Weil einige hier ja Panik schieben: Für den Fall es eskaliert, also die Frau sagt im nachhinein ne, war doch blöd zu filmen er soll doch kein video haben und rennt zu den Kollegen in blau und erzählt was von wegen das er ein Video hat was er nicht haben soll. Die kommen dann doch nicht mit ner Mannscaft direkt raus und durchsuchen die Wohnung nach beweisen oder?

Also wie läuft sowas ab? Nie damit beschäftigt:P

Danke für deine Unterstützung 👍 Echt traurig zu sehen wie manche sich hier verhalten. Richtig armselig. 

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vor 12 Minuten, Dieter12 schrieb:

Checke es auch nicht, was das mir 201 zu tun haben soll.

Solange sie zugestimmt hat ist doch alles gut:)

Weil einige hier ja Panik schieben: Für den Fall es eskaliert, also die Frau sagt im nachhinein ne, war doch blöd zu filmen er soll doch kein video haben und rennt zu den Kollegen in blau und erzählt was von wegen das er ein Video hat was er nicht haben soll. Die kommen dann doch nicht mit ner Mannscaft direkt raus und durchsuchen die Wohnung nach beweisen oder?

Also wie läuft sowas ab? Nie damit beschäftigt:P

Also mir ist sowas mal passiert als ich noch n Teenager war. Hatte da n Video von ihr und mir zusammen wo wir im Bett liegen und kuscheln. Man hat meinen Schwanz gesehen und ihre Titten. Also nichts mit versteckt und so. Naja. Wir haben uns getrennt. Ich hatte das Video noch. Und nach nem Jahr oder so wurde ich plötzlich vorgeladen zur Polizei. Da bin ich aber nicht hin. Das mache ich auch Prinzip nicht weil es sinnlos ist und man sich nur um Kopf und Kragen reden kann. ist keine Pflicht! Ist nur eine Bitte.

So eigentlich dachte ich das würde fallengelassen werden wegen Geringfügigkeit. Aber nein. Ich musste dann irgendwann zum Gerichtstermin und die Sache wurde nicht-öffentlich verhandelt. Die Anklage war hauptsächlich wegen Nötigung. Ich habe ihr das Video damals zwar geschickt, aber sie hat es angeblich bereits gelöscht. Ich wurde dann gebeten, dass Video der Richterin vorzuführen. Habe ich auch gemacht. Kein Problem. Es war auch deutlich zu erkennen, dass sie wusste, dass gefilmt wurde und damit kein Problem hat. Das hat hat die Richterin dann so ins Protokoll aufnehmen lassen.

Ich wurde gefragt ob ich es rumgezeigt hätte oder vor hätte jemanden zu zeigen, was ich verneinte. Die Ex meinte aber ich hätte es meinem Kollegen gezeigt. Er hätte ihr das gesteckt. Und ich würde es erst löschen, wenn sie etwas für mich machen würde. Kollege hat dann bestätigt, dass wir darüber gesprochen hätten, dass ich das Video von ihr und mir noch habe. Aber mehr auch nicht.

Ich wurde dann offiziell aufgefordert das Video zu löschen und das wars dann auch schon weil die Richterin gemerkt hat, dass die nicht ganz richtig in der Birne ist.

Kein SEK hat meine Wohnung gestürmt und meine Handies und Laptops beschlagnahmt. Nichts dergleichen. 

bearbeitet von Bonvi
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vor 1 Minute, Bonvi schrieb:

Also mir ist sowas mal passiert als ich noch n Teenager war. Hatte da n Video von ihr und mir zusammen wo wir im Bett liegen und kuscheln. Man hat meinen Schwanz gesehen und ihre Titten. Also nichts mit versteckt und so. Naja. Wir haben uns getrennt. Ich hatte das Bild noch. Und nach nem Jahr oder so wurde ich plötzlich vorgeladen zur Polizei. Da bin ich aber nicht hin. Das mache ich auch Prinzip nicht weil es sinnlos ist und man sich nur um Kopf und Kragen reden kann. ist keine Pflicht! Ist nur eine Bitte.

So eigentlich dachte ich das würde fallengelassen werden wegen Geringfügigkeit. Aber nein. Ich musste dann irgendwann zum Gerichtstermin und die Sache wurde nicht-öffentlich verhandelt. Die Anklage war hauptsächlich wegen Nötigung. Ich habe ihr das Video damals zwar geschickt, aber sie hat es angeblich bereits gelöscht. Ich wurde dann gebeten, dass Video der Richterin vorzuführen. Habe ich auch gemacht. Kein Problem. Es war auch deutlich zu erkennen, dass sie wusste, dass gefilmt wurde und damit kein Problem hat. Das hat hat die Richterin dann so ins Protokoll aufnehmen lassen.

Ich wurde gefragt ob ich es rumgezeigt hätte oder vor hätte jemanden zu zeigen, was ich verneinte. Die Ex meinte aber ich hätte es meinem Kollegen gezeigt. Er hätte ihr das gesteckt. Und ich würde es auch noch anderen zeigen wollen, wenn sie mir nicht nochmal eins schickt. Kollege hat dann bestätigt, dass wir darüber gesprochen hätten, dass ich das Video von ihr und mir noch habe. Aber mehr auch nicht.

Ich wurde dann offiziell aufgefordert das Video zu löschen und das wars dann auch schon weil die Richterin gemerkt hat, dass die nicht ganz richtig in der Birne ist.

Kein SEK hat meine Wohnung gestürmt und meine Handies und Laptops beschlagnahmt. Nichts dergleichen. 

In so nem Fall ist das komplette "Verfahren" doch sinnlos. Du hättest doch von vornherein sagen können, dass du das video nicht mehr hast weil du es nach der trennung gelöscht hast.

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Hab ich damals auch überlegt einfach zu lügen. Aber mich hats interessiert worums ging.

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Jut, dann mal meine 5 Cent:

201 wird ausgesprochen hoch angesiedelt. Wenn ihr beispielsweise in nem Mordfall ermittelt, dann kann ne Befugnis vorliegen. Beim doggy das iPhone greifen. Das mögt dann vielleicht ihr für ne geile Idee halten. Wird euch aber kein Richter der Welt durchgehen lassen. Und wenn ihr nicht peilt, dass ein iPhone ein Tonträger ist. Und nicht ins Auge springt, dass ihre Zustimmung natürlich nicht vorliegt, wenns erstmal ne Diskussion brauch, bevor sie zustimmt. Macht sich meist strafverschärfend bemerkbar. 

201a ist noch recht jung. Unter anderem gings damals um nen Frauenarzt, der seine Untersuchungen knipste. Nicht individualisiert. Ging bis zum BGH, und es wurde als für den Tatbestand ausreichend bewertet, wenn die aufgenommene Person die Fotos sich selbst zuordnen konnte. Wenn sie selbst ihre Schamlippen aufm Foto wiedererkennt, dann isses ne Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches. Nur ihren Arsch filmen und dann argumentieren, ihr Gesicht ist nicht drauf, zieht darum nicht.

Mag kompliziert klingen. Nur - normalerweise sollte per se ne leichte Ahnung da sein, dass solche Klamotten nicht ganz so easy sind. Wenn ihr das nach paar Zaunpfählen immer noch nicht peilen wollt. Oh jeh.

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vor 3 Minuten, Aldous schrieb:

Jut, dann mal meine 5 Cent:

201 wird ausgesprochen hoch angesiedelt. Wenn ihr beispielsweise in nem Mordfall ermittelt, dann kann ne Befugnis vorliegen. Beim doggy das iPhone greifen. Das mögt dann vielleicht ihr für ne geile Idee halten. Wird euch aber kein Richter der Welt durchgehen lassen. Und wenn ihr nicht peilt, dass ein iPhone ein Tonträger ist. Und nicht ins Auge springt, dass ihre Zustimmung natürlich nicht vorliegt, wenns erstmal ne Diskussion brauch, bevor sie zustimmt. Macht sich meist strafverschärfend bemerkbar. 

201a ist noch recht jung. Unter anderem gings damals um nen Frauenarzt, der seine Untersuchungen knipste. Nicht individualisiert. Ging bis zum BGH, und es wurde als für den Tatbestand ausreichend bewertet, wenn die aufgenommene Person die Fotos sich selbst zuordnen konnte. Wenn sie selbst ihre Schamlippen aufm Foto wiedererkennt, dann isses ne Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches. Nur ihren Arsch filmen und dann argumentieren, ihr Gesicht ist nicht drauf, zieht darum nicht.

Mag kompliziert klingen. Nur - normalerweise sollte per se ne leichte Ahnung da sein, dass solche Klamotten nicht ganz so easy sind. Wenn ihr das nach paar Zaunpfählen immer noch nicht peilen wollt. Oh jeh.

Danke für deine Antwort auf meinen Thread. Aber ich bitte dich hier nicht mehr deine Kommentare abzugeben. C‘est une question d‘éducation... aber ich glaube du hast leider keine. Also lass uns bitte hier in Ruhe das diskutieren um was es geht. Danke für dein Verständnis. 

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vor 7 Minuten, Aldous schrieb:

Jut, dann mal meine 5 Cent:

201 wird ausgesprochen hoch angesiedelt. Wenn ihr beispielsweise in nem Mordfall ermittelt, dann kann ne Befugnis vorliegen. Beim doggy das iPhone greifen. Das mögt dann vielleicht ihr für ne geile Idee halten. Wird euch aber kein Richter der Welt durchgehen lassen. Und wenn ihr nicht peilt, dass ein iPhone ein Tonträger ist. Und nicht ins Auge springt, dass ihre Zustimmung natürlich nicht vorliegt, wenns erstmal ne Diskussion brauch, bevor sie zustimmt. Macht sich meist strafverschärfend bemerkbar. 

201a ist noch recht jung. Unter anderem gings damals um nen Frauenarzt, der seine Untersuchungen knipste. Nicht individualisiert. Ging bis zum BGH, und es wurde als für den Tatbestand ausreichend bewertet, wenn die aufgenommene Person die Fotos sich selbst zuordnen konnte. Wenn sie selbst ihre Schamlippen aufm Foto wiedererkennt, dann isses ne Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches. Nur ihren Arsch filmen und dann argumentieren, ihr Gesicht ist nicht drauf, zieht darum nicht.

Mag kompliziert klingen. Nur - normalerweise sollte per se ne leichte Ahnung da sein, dass solche Klamotten nicht ganz so easy sind. Wenn ihr das nach paar Zaunpfählen immer noch nicht peilen wollt. Oh jeh.

Wenn sie nicht zustimmt und du löschst das Video nich, ok. Aber sie hat zugestimmt. Also kein Problem. Und es ging auch nicht darum irgendwelche Gesetze zu umgehen wenn man beim Doggy filmt, es ging darum, dass sie sich wohl fühlt mit dem Gedanken gefilmt zu werden dabei. 

Aldous. Der Paragraf hat absolut nichts damit zu tun. Besonders weil es um TONTRÄGER geht. Aber BILD und VIDEO eine andere Geschichte sind. Die haben ihre eigenene Paragrafen.

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Nochmal:

Rechtsgüter sind die Vertraulichkeit des privat gesprochenen Wortes und das Recht am eigenen Bild. Eben dafür gibts 201 und 201a.

Dein iPhone ist ein Tonträger, sobald du ein Video mit Tonspur aufnimmst. Und strafbar wirds in dem Moment, in dem du mit der Aufnahme beginnst. Nicht erst dann, wenn sie widerspricht. Bei Tonaufnahmen immer und bei Bildaufnahmen dann, wenns ihr Privatleben tangiert.

In Ordnung ist, wenn sie vor der Aufnahme zustimmt. Kann sie auch konkludent machen. Beispielsweise, indem sie in die Kamera lächelt. Anfangen zu filmen, weils ne geile Idee ist, die man aus nem Forum hat, ist dagegen nicht ganz so schlau. Sondern eher so mittel.

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vor 1 Minute, Aldous schrieb:

Nochmal:

Rechtsgüter sind die Vertraulichkeit des privat gesprochenen Wortes und das Recht am eigenen Bild. Eben dafür gibts 201 und 201a.

 Dein iPhone ist ein Tonträger, sobald du ein Video mit Tonspur aufnimmst. Und strafbar wirds in dem Moment, in dem du mit der Aufnahme beginnst. Nicht erst dann, wenn sie widerspricht. Bei Tonaufnahmen immer und bei Bildaufnahmen dann, wenns ihr Privatleben tangiert.

In Ordnung ist, wenn sie vor der Aufnahme zustimmt. Kann sie auch konkludent machen. Beispielsweise, indem sie in die Kamera lächelt. Anfangen zu filmen, weils ne geile Idee ist, die man aus nem Forum hat, ist dagegen nicht ganz so schlau. Sondern eher so mittel.

Bleib doch mal On Topic. Oder wollen wir uns hier jetzt auch über das US Attentat im Irak unterhalten?

Er hat angefangen zu filmen, sie wollte es erst nicht dann haben sie das diskutiert und sie hat ihre Zustimmung gegeben. KEIN GESETZ GEBROCHEN. 

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vor 1 Minute, Aldous schrieb:

Nochmal:

Rechtsgüter sind die Vertraulichkeit des privat gesprochenen Wortes und das Recht am eigenen Bild. Eben dafür gibts 201 und 201a.

Dein iPhone ist ein Tonträger, sobald du ein Video mit Tonspur aufnimmst. Und strafbar wirds in dem Moment, in dem du mit der Aufnahme beginnst. Nicht erst dann, wenn sie widerspricht. Bei Tonaufnahmen immer und bei Bildaufnahmen dann, wenns ihr Privatleben tangiert.

In Ordnung ist, wenn sie vor der Aufnahme zustimmt. Kann sie auch konkludent machen. Beispielsweise, indem sie in die Kamera lächelt. Anfangen zu filmen, weils ne geile Idee ist, die man aus nem Forum hat, ist dagegen nicht ganz so schlau. Sondern eher so mittel.

Du nervst jeden hier im Thread. Ich bitte dich höflichst nicht mehr zu antworten. Deutsch verstehst du ja oder? Oder besser in Englisch? Französisch? 

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vor 12 Minuten, Neelsvs11 schrieb:

Du nervst jeden hier im Thread. Ich bitte dich höflichst nicht mehr zu antworten. Deutsch verstehst du ja oder? Oder besser in Englisch? Französisch? 

Aldous ist eine Lachnummer 😂

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vor 39 Minuten, Bonvi schrieb:

Bleib doch mal On Topic. Oder wollen wir uns hier jetzt auch über das US Attentat im Irak unterhalten?

Er hat angefangen zu filmen, sie wollte es erst nicht dann haben sie das diskutiert und sie hat ihre Zustimmung gegeben. KEIN GESETZ GEBROCHEN. 

Wenns Thema sein soll, wann Gesetze gebrochen werden, liegste falsch. Wirst wahrscheinlich meinen, dass es ohne Kläger keinen Richter gibt. Die Grundlage davon ist aber was, das sich Gesetzlichkeitsprinzip nennt. Bedeutet einerseits, dass du ohne ein hinreichendes Gesetz nicht bestraft werden darfst. Und andererseits, dass ein bestehendes Gesetz durch eine Zuwiderhandlung gebrochen wird. Auch ohne Kläger.

Der Punkt ist hier aber nen anderer. Überleg mal. Du selbst musstest wegen so ner Klamotte schon mal vor Gericht. Und wie es auschaut, hats dir den Arsch gerettet, dass auf dem Video ihre konkludente Zustimmung erkennbar war. Und trotzdem hälst du es für ne gute Idee, erstmal ohne Zustimmen mit Filmen anzufangen? Ist doch sicher nur nen Missverständnis, oder?

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vor 8 Minuten, Aldous schrieb:

Wenns Thema sein soll, wann Gesetze gebrochen werden, liegste falsch. Wirst wahrscheinlich meinen, dass es ohne Kläger keinen Richter gibt. Die Grundlage davon ist aber was, das sich Gesetzlichkeitsprinzip nennt. Bedeutet einerseits, dass du ohne ein hinreichendes Gesetz nicht bestraft werden darfst. Und andererseits, dass ein bestehendes Gesetz durch eine Zuwiderhandlung gebrochen wird. Auch ohne Kläger.

 Der Punkt ist hier aber nen anderer. Überleg mal. Du selbst musstest wegen so ner Klamotte schon mal vor Gericht. Und wie es auschaut, hats dir den Arsch gerettet, dass auf dem Video ihre konkludente Zustimmung erkennbar war. Und trotzdem hälst du es für ne gute Idee, erstmal ohne Zustimmen mit Filmen anzufangen? Ist doch sicher nur nen Missverständnis, oder?

Verpiss dich Aldous. Das wird mir zu bescheuert.

Von wegen "ohne Kläger kein Richter" DIE FRAU HAT GESAGT "JA IST OK WENN DU MICH FICKST UND DAS FILMST". Was kapierst du daran nicht? Bist du als Kind auf den Kopf gefallen oder hast du einfach nur zuviel Kleber geschnüffelt? Was davon? Oder hast du ne dritte Erklärung dafür? Ich jedenfalls nicht.

Und ja, ich war vor Gericht deswegen. Und ich hab keine Probleme gekriegt weil es offensichtlich erkenntlich war dass sie damit einverstanden war. ES GEHT IN DIESEM THREAD NICHT DARUM HEIMLICH/UNERLAUBT SEX ZU FILMEN SONDERN DIE FRAU DAZU ZU KRIEGEN DASS SIE JA SAGT. 

Das ganze Thema hier dreht sich darum das Einverständnis zu kriegen. Was kapierst du daran nicht?

Wie ich bereits gesagt habe wird die Frau es mitkriegen wenn du das Handy rausholst undf filmen willst, und dann wird sie dir schon erklären ob sie das geil findet oder nicht. 

Hör also auf zu trollen.

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Na, das hört sich doch schon viel besser an. Rausholen und wollen ist völlig OK. So langsam wirds.^^

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vor 3 Minuten, Aldous schrieb:

Na, das hört sich doch schon viel besser an. Rausholen und wollen ist völlig OK. So langsam wirds.^^

SOLANGSAM WIRDS???!! Alter was ist bei dir falsch. Du bist derjenige der das die ganze Zeit nicht rafft.

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Gast
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