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Hallo 

Ich frage für einen Kumpel. Sie leben also seit 3 Jahren zusammen, und jetzt haben sie sich getrennt. Das Gut ist, dass sie sich trennen, aber nicht die Schulden. Seine Ex weigert sich, die Schulden zu bezahlen.... , aber der ganze Kauf war hauptsächlich für das Haus. Ich habe gelesen:

Zitat

Doch wie verhält es sich bei der Scheidung mit gemeinsamen Schulden? Teilen sich die Exgatten diese oder muss einer alleine haften? Schulden oder andere finanzielle Verbindlichkeiten, die beide Eheleute eingegangen sind (z. B. gemeinsamer Mietvertrag), können aufgeteilt werden.

Aus der Rechtsprechung ergibt sich jedoch, dass der Gläubiger – unabhängig von der Scheidung – die Schulden in voller Summe von nur einem der beiden einfordern kann. Von wem er das Geld einfordert, obliegt dem Gläubiger (Landgericht Coburg, Az.: 23 O 426/08).

quelle: https://www.schuldnerberatung.com/scheidung-schulden/

aber das ist für ein Ehepaar. Gilt das auch für eine Trennung? Kann er etwas dafür tun? 

 

 

LG

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Kannst du genauer ausführen um welche Art Schulden es sich handelt?

In der Regel ist aber das was in zitierten Text steht auch für nicht Eheleute gültig. Wer gemeinsam Verträge unterzeichnet haftet im Zweifel einzeln im vollen Umfang ggü dem Schuldner.

Also zum Beispiel meine ltr und ich haben gemeinsam ein Konto und ausserdem einen Wohnungskredit für den wir auch gemeinsam unterschrieben haben.

Überzieht mein Partner das Konto und die Kreditrate kann nicht mehr gedeckt werden hafte ich in vollem Umfang des Kredits.  Dem Gläubiger ist es im Prinzip egal woher er sein Geld bekommt.

Ob und in welchem Umfang man dann den Mitunterzeichner zur Bezahlung der anderen Hälfte Verpflichten kann lässt man sich am besten von einem Anwalt beraten. Ich und meine ltr haben das in einem Partnerschaftsvertrag vorab erledigt.

Hat nur einer den Kreditvertrag unterzeichnet dann ist nur der Unterzeichner zur Zahlung verpflichtet.

 

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Gast
Zitat

§ 426 Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

(1) Die Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Kann von einem Gesamtschuldner der auf ihn entfallende Beitrag nicht erlangt werden, so ist der Ausfall von den übrigen zur Ausgleichung verpflichteten Schuldnern zu tragen.
(2) Soweit ein Gesamtschuldner den Gläubiger befriedigt und von den übrigen Schuldnern Ausgleichung verlangen kann, geht die Forderung des Gläubigers gegen die übrigen Schuldner auf ihn über. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Gläubigers geltend gemacht werden.

Bei gemeinsamen Schulden seid ihr Gesamtschuldner und der Gläubiger kann wählen, wenn er für die gesamten Schulden in Anspruch nimmt. Der Gläubiger wird idR den solventesten Schulder in voller Höhe in Anspruch nehmen.

Absatz 2 formuliert einen gesetzlichen Forderungsübergang, d.h., wenn einer der Schuldner gezahlt hat, geht der Anspruch des Gläubigers in entsprechendem Anteil der Gesamtschuldner auf denjenigen Schuldner über, der gezahlt hat und der kann sich dann - Solvenz unterstellt - den ausstehenden Anteil des Geldes bei anderen Schuldnern zurückholen.

Ehe ist dafür nicht relevant.

bearbeitet von Gast
PS.: Antworte für einen anderen ;)

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Am 17.11.2020 um 15:38 , catty33 schrieb:

aber das ist für ein Ehepaar. Gilt das auch für eine Trennung? Kann er etwas dafür tun?

Als erstes sollte er den Kreditvertrag lesen. Eigentlich steht im Kreditvertrag alles drin. Wenn beide gesamtschuldnerisch die Verpflichtungen aus dem Vertrag eingegangen sind, wird eine Bank sich bei Störung der vertraglichen Vereinbarungen (Abbuchung der Raten) an beide wenden zur Klärung der Situation. Eine Ungleichbehandlung nach Solvenz der Vertragspartner ist erstmal nicht im Interesse der Bank, zumal diese Schreiben erstmal maschinell verschickt werden, was nicht heißt, dass man sie nicht ernst nehmen sollte.

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