Sternartikel: Strafbarkeit gegen die sexuelle Selbstbestimmung? Objektiv und subjektiv.

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Gast
vor 3 Stunden, Horke schrieb:

"Life is a gamble, at terrible odds. If it were a bet you wouldn’t take it."

Es kommt immer darauf an was man daraus macht 😘

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vor 18 Stunden, Horke schrieb:

Ja aber das hab ich mir ein bisschen anders vorgestellt mit dem Nicht-Mehr-Alleinsein. 

Eher sowas mit weiblichen Kurven, das mir am nächsten Morgen Frühstück zubereitet....

Du Schwerenöter. Halt Deinen Geist eben wohlwollend in die Welt! Oder buche Dich in einem netten Hotel ein. Da gibt es ja durchaus Frühstück ans Bett, wenn man will. Ohne Komplikationen (es sei denn, an Deiner Uhr auf dem Nachttisch).

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Am 20.11.2020 um 18:24 , Rudelfuchs schrieb:

Du konstruierst hier einen Widerspruch den es so nicht gibt. Nicht der Vater wird durch den Staat zum blechen gezwungen, sondern der Elternteil der das Kind nicht bei sich zu Hause wohnen hat. Sprich

Dass das zum überwiegenden Teil der Vater ist, hat eigene Gründe. Könnte ja auch Teilzeit machen. 

Ungerecht ist eher der Teil der Rechtssprechung der den Umgang mit Kindern regelt. Weil der beherbergende Elternteil (real meist die Mutter) mehr oder weniger nach belieben bestimmen kann wie und wann das Kind den nicht beherbergenden Elternteil sieht. Hier herrscht tatsächlich n Familienbild aus vergangenen Zeiten.

Ich schätze es so ein, dass es für den Mann äußerst riskant ist, auf Teilzeit zu wechseln und vor dem Familiengericht ein 50 zu 50 Betreuungsmodell anzustreben, wenn die Frau andere Vorstellungen hat und lieber das Kind überwiegend bei sich haben möchte.

Eröffnet wird die Auseinandersetzung vor dem Familiengericht mit dem Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil. Das ist oft die Mutter, weil es nunmal üblich ist, dass der Mann auszieht, wenn die Beziehung in die Brüche gegangen ist und das Kind logischerweise erstmal im gewohnten Umfeld bleibt. Das gegen den Willen der Mutter zu verändern, ist m.E. ein Ding der Unmöglichkeit. Die nachfolgenden Fragen zu Unterhalt und Umgang ergeben sich dann aus dem Status quo.

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