Kündigung-> Freistellung

13 Beiträge in diesem Thema

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Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende Oktober und heute wurde mir angeboten eine Eigenkündigung (Aufhebungsvertrag) zu unterschreiben was ich dankend abgelehnt habe. Meine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. 

Darauf hin drohte mir mein Chef mich die restlichen 4 Wochen freizustellen. Darf er mich unbezahlt Freistellen oder muss er für die freigestellten Tage ganz normal Gehalt bezahlen? Sprich: Kann er mich ohne mein Einverständnis unbezahlt Freistellen solange nichts gravierendes Vorgefallen ist??

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Ihr habt einen Vertrag. Du bietest Arbeitskraft er bietet Gehalt. Und zwar bis der Vertrag endet. Will er Dich nicht mehr sehen bis der Vertrag endet kann er das gerne tun. Da DU allerdings Deinen Teil der Vertrags erfüllst und weiter Deine Arbeitskraft anbietest muss er seinen Teil leider auch erfüllen - und Dich bezahlen. 
 

 

bearbeitet von Calara
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vor 49 Minuten, Rybka schrieb:

muss er für die freigestellten Tage ganz normal Gehalt bezahlen

grundsätzlich muß er bezahlen.

Solltest du jedoch unentschuldigt deine Arbeit nicht erfüllen, dann müßte er nicht bezahlen. Insofern solltest du darauf achten, wenn du freigestellt wirst, dass eine entsprechende schriftl. Regelung getroffen wird, dass du unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt wirst. Ansonsten, sollte er keine Regelung mit dir vereinbaren ... hilft auch der Gang zum Arzt (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).

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vor einer Stunde, Rybka schrieb:

Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende Oktober und heute wurde mir angeboten eine Eigenkündigung (Aufhebungsvertrag) zu unterschreiben was ich dankend abgelehnt habe. Meine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. 

Darauf hin drohte mir mein Chef mich die restlichen 4 Wochen freizustellen. Darf er mich unbezahlt Freistellen oder muss er für die freigestellten Tage ganz normal Gehalt bezahlen? Sprich: Kann er mich ohne mein Einverständnis unbezahlt Freistellen solange nichts gravierendes Vorgefallen ist??

Dein AG ist verpflichtet dich zu beschäftigen. Wenn er keine Arbeit hat und freistellen muss, muss er dich trotzdem zu 100% bezahlen. Du hast 4 Wochen Urlaub man. Freu dich. Aber auf jeden Fall eine schriftliche Bestätigung holen.

bearbeitet von GoodDig

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Danke für eure Antworten

Da es bisher nur mündlich angekündigt wurde und mir auch nur lediglich mündlich mitgeteilt wurde ich müsse morgen nicht kommen werde ich mich morgen definitiv erstmal krankschreiben lassen zur Sicherheit bis ich was schriftliches in der Hand habe.

Nachher heißt es morgen noch ich würde unentschuldigt der Arbeit fernbleiben 

bearbeitet von Rybka

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Und ganz wichtig wenn du selber eine Aufhebung unterzeichnest hast du keinen Anspruch auf Leistungen wie ALG etc also sowas niemals machen es sei denn du hast direkt schon was neues in der Tasche

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vor 15 Minuten, Rybka schrieb:

Danke für eure Antworten

Da es bisher nur mündlich angekündigt wurde und mir auch nur lediglich mündlich mitgeteilt wurde ich müsse morgen nicht kommen werde ich mich morgen definitiv erstmal krankschreiben lassen zur Sicherheit bis ich was schriftliches in der Hand habe.

Nachher heißt es morgen noch ich würde unentschuldigt der Arbeit fernbleiben 

musst dich ja nicht krankschreiben lassen kannst auch einfach hin gehen wenn er dich dann wieder weg schickt lass es dir schriftlich geben

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vor 2 Stunden, RoyalDutch schrieb:

Und ganz wichtig wenn du selber eine Aufhebung unterzeichnest hast du keinen Anspruch auf Leistungen wie ALG etc also sowas niemals machen es sei denn du hast direkt schon was neues in der Tasche

Außer, es geht aus der Aufhebung hervor, dass diese anstatt einer betriebsbedingten/arbeitgeberseitigen Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist vereinbart wurde.

Der Vertrag endet ja eh Ende Oktober. Geht der TE nun zum Arzt, wird der AG versuchen zu kündigen, um evtl. paar Euro Lohnfortzahlung zu sparen. Obwohl die Frist auch schon knapp bemessen ist, wenn noch der Betriebsrat angehört werden muß ...

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@Rybka hast du denn noch Resturlaub oder Überstunden/Freizeitkonto? Wenn ja, dann kannst du vielleicht einen Deal machen ... man muß ja nicht unbedingt im Streit auseinandergehen. 

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Wie andere User schon gesagt haben: Auf keinen Fall den Wisch unterschreiben!

Da man einen befristeten Vertrag nicht ordentlich kündigen kann bist du auf der sicheren Seite.

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vor 4 Minuten, J.Peterson schrieb:

Da man einen befristeten Vertrag nicht ordentlich kündigen

doch, kannst du, wenn es im befr. Vertrag entsprechend geregelt wurde!

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vor 6 Stunden, francisxs schrieb:

doch, kannst du, wenn es im befr. Vertrag entsprechend geregelt wurde!

Da hast du recht- da der Vertrag aber eh in zwei Monaten endet, wird der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht mehr vor Ende Oktober auflösen können. 

@Rybka Seit wann arbeitest du dort?

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vor 57 Minuten, J.Peterson schrieb:

Da hast du recht- da der Vertrag aber eh in zwei Monaten endet, wird der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht mehr vor Ende Oktober auflösen können. 

@Rybka Seit wann arbeitest du dort?

Auflösen können es beide jederzeit, wenn man sich einig ist. Problematisch ist, wenn die sonst geltende Kündigungsfrist nicht eigehalten wird, da dann eine Sperre für Arbeitslosengeld drohen kann (könnte man aber auch umgehen). 

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