4 Wochen Pizzafahrer

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Hallo Leute,

ich habe meine Prüfungen abgelegt und warte nun auf die Ergebnisse. Da dachte ich mir ich nutze die Zeit und verdiene ein wenig Geld. Da ich letztes Jahr schon als Pizzafahrer jobbte, habe ich mich wieder bei der gleiche Pizzeria beworben.

Nun habe ich aber folgendes Problem:

Ich musste dem Chef zwei Monate nachrennen, bis ich meine verdienten 200€ bekommen habe... Ich hatte in den vier Wochen letztes Jahr ca. 800€ verdient, die 600€ zahlte er mir ohne wenn und aber... Jedoch die 200 irgendiwe halt nicht...

Und als ich heute mit ihm gesprochen habe, hatte ich auch wieder ein schlechtes Gefühl... Er und der Schichtleiter haben sich mehrmals angeschaut und sich angelächelt, wenn ich weggeschaut habe oder nach irgendwelchen Unterlagen suchte... Das macht mir ein schlechtes Gefühl... Ich denke, er will mich irgendwie verarschen oder so...

Und ein weiteres Problem ist eben, dass ich mich in der Arbeitswelt eigentlich kaum auskenne...

Auf was sollte ich denn achten, damit er mir das Geld auch sicher zahlt, und ich nicht wieder ihm hinterherlaufen muss? Oder auf was muss ich allgemein achten? Kann ich mich irgendwie absichern und mir sicher sein, dass er nichts im Schilde führt?

Er hat sowieso bei mir das Bild eines Arschlochs hinterlassen... Das muss ich schon sagen... Er macht halt vieles hinterhältig und gemein... So wie Chefs eben sind :rolleyes:

Danke

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Îch habe sehr lange bei einem China Restaurant als Fahrer gearbeitet. Da zog ich meinen Lohn immer gleich vom eingenommenen Geld ab.

Inhaber war ein junges Ehepaar, sehr gutes Betriebsklima.

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Next.

Anderswo bewerben. Wenn du ihm nicht traust solltest du nicht für ihn arbeiten. "Absichern" geht nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand.

Ein Beispiel das ich mal erlebt habe: ich fing als Student in einem Laden mit Regale packen an, der Stundenlohn war sehr gering. Nach kurzer Zeit war ich nur noch in der Getränkeabteilung: den ganzen Tag schwere Kisten für nen Appel und ein Ei.. damals war ich sehr schmächtig, habe mir also was anderes gesucht.

Daraufhin hat der Chef wochenlang die Herausgabe der Lohnsteuerkarte mit irgendwelchen Ausreden verzögert...

Damals wusste ich noch nicht wie man mit solchen Leuten umspringt, meine Eltern leider auch nicht...

(Heute würde ich spätestens nach dem zweiten Anruf ein Fax mit Fristsetzung einer Woche schicken, danach käme gleich der Schrieb vom Anwalt...)

Bei deinem Lohn wird es dir praktisch unmöglich sein vor Gericht nachzuweisen dass du diese Stunden wirklich geleistet hast = > lass es.

Alleine die Tatsache dass du dich bei ihm wieder beworben hast nachdem du letztes Jahr dem Geld hinterherlaufen musstest zeigt ihm dass er dich dieses Mal um eine weitaus größere Summe prellen kann.

bearbeitet von afc_squared

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Sag ihnen, du würdest Jura studieren und hättest viele Anwälte in der Verwandtschaft, dann vergeht denen meist das Lachen.

Damals wusste ich noch nicht wie man mit solchen Leuten umspringt, meine Eltern leider auch nicht...

(Heute würde ich spätestens nach dem zweiten Anruf ein Fax mit Fristsetzung einer Woche schicken, danach käme gleich der Schrieb vom Anwalt...)

Jo so macht man es richtig. Mal anrufen und nachharken. Wenn die dann wie immer bockig sind, dann ein Fax oder Brief mit einer Mahnung und einer angemessenen Fristsetzung. Eine Frist von 7 - 10 Tagen sind in diesem Fall angemessen. Wenn er nach Fristablauf nicht leistet, dann befindet er sich gemäß § 286 Abs. 1 BGB im Verzug. Als Verzugsschaden und damit auch der Betrag, den du ersetzt bekommst, zählt auch die Kosten für die Rechtsverfolgung(Anwalt) dazu.

Weil nen Brief vom Anwalt fürchten die wie die Pest, denn wenn es wirklich mal bis zum Zivilprozess kommt und Ungereimtheiten bei den Zahlungsgewohnheiten und Steuerzahlungen vermutet werden, dann wird die Akte mal weitergereicht und dann haben die im nächsten Jahr direkt mal ne herrliche Steuerprüfung. Und irgendwas findet man da immer.

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Schön dass ihr euch mit der Juristerei auskennt. Solche Chefs wie sie hier beschrieben werden sind aber praktisch nie pfändbar, dann bekommt ihr kein Geld und müsst auch noch den Anwalt und gegebenenfalls das Gericht bezahlen.

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Daher mein Tipp für jemanden der auf diese Weise schonmal negativ aufgefallen ist nicht mehr zu arbeiten.

Das Gegenteil wird von solchen Leuten als "der will übers Ohr gehauen werden" interpretiert.

Wetten dass ich meine Lohnsteuerkarte bei Einschaltung eines Anwalts sehr schnell wieder gehabt hätte ? Da hätte ihm auch kein Konkurs was genützt ... :-) In meinem Fall hat der Chef gewechselt und der Nachfolger mir die Karte umgehend zugeschickt.

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Schön dass ihr euch mit der Juristerei auskennt. Solche Chefs wie sie hier beschrieben werden sind aber praktisch nie pfändbar, dann bekommt ihr kein Geld und müsst auch noch den Anwalt und gegebenenfalls das Gericht bezahlen.

Also so funktioniert das Spiel nicht.

Wenn du aus einem Gerichtsurteil oder aus einer Güteverhandlung ( die Anwälte einigen sich außergerichtlich, was bei kleinen Rechtsstreitigkeiten die Regel ist) einen Titel erwirkt hast, dann wird Vollstreckt. Das geht nicht nur gegen den Chef sondern aus dem Firmenvermögen. Bezahlen muss er. Auch Insolvenz rettet dich nicht. Dann ist man weiterer Gläubiger einer Forderung und wird vom zuständigen Insolvenzverwalter bedient. Man muss sich vor Augenführen, dass in Deutschland das Insolvenzrecht nicht dazu geschaffen wurde um den zahlungsunfähigen Schuldner zu schützen, sindern primär um die Gläubiger, die auf ihr Geld warten zu befriedigen.

Und wenn der Chef dir 200 Euro Gehalt vorenthält, dann ist das keinerlei Problem daranzukommen.

Bei dem Fall der Lohnsteuerkarte, die hätte der dann auf einmal direkt rausgerückt. Denn dann hätte der Chef gemerkt, dass einer vor ihm ist, mit dem man es eben mal nicht machen kann.

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Sieht in der Praxis nunmal alles ganz anders aus.

Was soll da bitte anders aussehen?

Solche Chefs wie sie hier beschrieben werden sind aber praktisch nie pfändbar, dann bekommt ihr kein Geld und müsst auch noch den Anwalt und gegebenenfalls das Gericht bezahlen.

Mahnkosten sind sowas von lächerlich gering das daraus kein großer Schaden entstehen würde.

Woran das Ganze aber scheitert. Im Arbeitsrecht trägt jede Partei in der ersten Instanz die Kosten selbst, sodaß hier quasi der Nutzen bei 200€ stark gemindert wird (Gerichtskosten 25€ + Anwaltskosten)

Zum Thema: Warum lässt du dich bitte von einem Pizzaunternehmen verarschen??? Gibt doch genug andere Unternehmen wo du massig Kohle verdienen kannst. Allein in einer Gießerei etc. kannst du weitaus mehr verdienen. Oder gechillter bei Rewe an der Kasse etc.

Lg

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Daraufhin hat der Chef wochenlang die Herausgabe der Lohnsteuerkarte mit irgendwelchen Ausreden verzögert...

Warum hat er das gemacht? Ich kapier nicht ganz, was ihm das nützt.

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Weil ich -wie im Vertrag vorgesehen- von einem auf den anderen Tag gekündigt hatte sobald ich etwas Besseres gefunden hatte. Und weil er grundsätzlich keinen Handschlag tat bei dem er nicht persönlich etwas verdiente. (Versuchte mich abzuwimmeln, ich solle meine Lohnsteuerkarte direkt in der Konzernzentrale zurückfordern....)

Jedenfalls ist für mich klar dass man für so jemanden ohne Not nicht arbeitet.

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Daraufhin hat der Chef wochenlang die Herausgabe der Lohnsteuerkarte mit irgendwelchen Ausreden verzögert...

Warum hat er das gemacht? Ich kapier nicht ganz, was ihm das nützt.

Ohne die kann der andere nicht mehr schaffen gehen.

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Ah.. sorry.. stimmt.. der nächste Chef hing mir wie verrückt in den Ohren dass ich mich drum kümmern soll bald die Lohnsteuerkarte beizubringen. Ohne Lohnsteuerkarte hätte der bei einer Steuerprüfung erst mal ziemlich alt ausgesehen...

Der Ex Chef konnte somit mit Minimalaufwand auf seiner Seite den maximalen Ärger auf meiner Seite erzeugen. Daher würde ich heute in so einem Fall sehr schnell nen Anwalt einschalten. Und versuchen ihm die Kosten dafür auch noch aufzudrücken.

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Ah.. sorry.. stimmt.. der nächste Chef hing mir wie verrückt in den Ohren dass ich mich drum kümmern soll bald die Lohnsteuerkarte beizubringen. Ohne Lohnsteuerkarte hätte der bei einer Steuerprüfung erst mal ziemlich alt ausgesehen...

Auch Quatsch. Ohne Karte wirst du nach Steuerklasse 6 abgerechnet und musst dir deine zuvielgezahlten Steuern über eine Steuererklärung zurückholen. Krasse Mythen die hier die Runde machen^^.

Btw. Urlaub und Krankengeld könnt ihr auch geltend machen, falls mal wieder jemand kommt der das anzweifelt^^

Daher würde ich heute in so einem Fall sehr schnell nen Anwalt einschalten. Und versuchen ihm die Kosten dafür auch noch aufzudrücken.

Und nochmal. Im Arbeitsrecht bleibt jede Partei im ersten Rechtszug auf ihren Kosten sitzen. Ob nun die Herausgabe der Lohnsteuerkarte noch den arbeitsgerichtlichen oder doch schon den zivilrechtlichen Weg eröffnet kann ich aber auf der Stelle nicht prüfen.

Lg

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Danke für die Info.

Ich weiß nur dass der nächste Chef wegen der Lohnsteuerkarte ziemlich nervös war.. wenn er mich nicht schon gekannt hätte hätte ich diesen Studi Job damals nicht bekommen... das Ganze ist übrigens 20 Jahre her, müsstest bei der Bewertung also die damalige Rechtslage verwenden....

Auch die Tatsache dass man in der ersten Runde bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen erst mal auf den Kosten sitzenbleibt ist interessant. Jedenfalls habe ich nach dieser Erfahrung dann eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen sobald ich ein regelmäßiges Einkommen hatte... zum Glück habe ich die noch nie gebraucht ...

Das Beispiel habe ich auch nur gebracht um meinen Punkt zu verdeutlichen dass die Antwort des Threaderstellers "wie schütze ich mich vor Tricksereien und Betrug durch einen Arbeitgeber" nach meiner Ansicht lautet "nicht für unehrliche Leute arbeiten". Bzw. dass es sehr unklug ist für bekanntermaßen unehrliche Arbeitgeber zu arbeiten wenn man eine andere Wahl hat.

Ein anderes Beispiel: ich suche eine Wohnung zum Kauf. Ein Bauunternehmer kam alleine dadurch nicht mehr in Frage dass er "zufällig" meinen (15 Euro) Kugelschreiber einstecken wollte. (Das war kein Versehen.. sondern eine relativ einfach zu durchschauende Taktik...) Wenn jemand schon bei derartigen Kleinigkeiten versucht einen auszutricksen heißt das dass er solche Dinge für einen sportlichen Wettkampf hält => für mich war das Thema erledigt, solche Leute meide ich. (Ich ließ mir den Kugelschreiber zurückgeben, erklärte ich müsse mir die Sache noch einmal durch den Kopf gehen lassen und war weg...).

bearbeitet von afc_squared

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Wenn Du wirklich den offiziellen Rechtsweg beschreitest, entstehen für Dich ersmals höhere Kosten. Dann kann Dir der Chef einfach die 200 EUR geben und erklären, dass alles ein Missverständnis war. Du sitzt dann dumm auf den Anwaltskosten.

Evtl. hast Du einen Freund der Jura studiert. Für ein paar Bier oÄ könnte er dir ein Schreiben in geschnökseltem Juristendeutsch aufsetzen, welches Du in Deinem Namen abschickst (es ja muss nicht 100% juristisch richtig sein). Evtl. reicht das damit Dein Chef einlenkt.

Ich persönlich würde aber nicht unter diesen Bedingungen weiterarbeiten.

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Nein, wer Anlass zur Klage auf eine fällige Leistung gibt, trägt auch die Gerichtskosten.

Ja, wenn er rechtskräftig verurteilt wird.

Was ist aber wenn er sich im letzten Moment rauswurschtelt?

bearbeitet von REcovery

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Alles sehr richtig, nur in dem Umfeld von dem ihr da redet sind normale Vollstreckungen mit einem Gerichtsvollzieher nicht möglich.

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@ Recovery: zahlt ein Schuldner nach Klageerhebung erklärt der Kläger den Rechtsstreit für erledigt und das Gericht drückt dem Beklagten die Kosten auf, wenn es der Billigkeit entspricht, insbesondere weil die Klage begründet war.

@ Gerrie: wieso sollte das nicht möglich sein? Vorrangig würde ich zwar die Konten dicht machen, warum die Sachpfändung aber von aussichtslos sein soll erschlosst sich mir nicht. Wenn der Schuldner nicht im Schuldnerregister steht, wird ihn angesichts der Forderungshöhe wohl spätestens die Aussicht der e. V. zur Zahlung bewegen.

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@ Recovery: zahlt ein Schuldner nach Klageerhebung erklärt der Kläger den Rechtsstreit für erledigt und das Gericht drückt dem Beklagten die Kosten auf, wenn es der Billigkeit entspricht, insbesondere weil die Klage begründet war.

@ Gerrie: wieso sollte das nicht möglich sein? Vorrangig würde ich zwar die Konten dicht machen, warum die Sachpfändung aber von aussichtslos sein soll erschlosst sich mir nicht. Wenn der Schuldner nicht im Schuldnerregister steht, wird ihn angesichts der Forderungshöhe wohl spätestens die Aussicht der e. V. zur Zahlung bewegen.

Und nochmals. Im ersten Arbeitsrechtszug zahlt ihr selber :lol::-D:-D

Lg

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Ja ;) Diese Frage ist ja bereits wiederholt von dir beantwortet. Ich wollte nur verdeutlichen, dass eine Zahlung nach Rechtshängigkeit kaum Auswirkungen auf die Kostenlast hat, da Recovery wohl von einer grundsätzlichen Kostentragung des Unterlegenen und damit einem allgemeinen Zivilprozess ausging. Auf das konkrete Rechtsverhältnis möchte ich hier ohnehin nicht eingehen.

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