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Wie reagiert ihr, wenn jemand eure LTR verführt?
OF3 antwortete auf EnterSandman's Thema in Beziehungen
Da ist was wahres dran: Frauen denken nicht, sie fühlen! Ergo verhalten sie sich in letzter Konsequenz häufig zwar nicht willenlos, aber irrational. Das ist für mich ein Problem. Ich persönlich kann zwar durch verschiedene Manipulationstechniken das Denken anderer Menschen bedarfsweise auch kurzfristig bestimmen. Gefühle einer beliebigen Person auf die Schnelle, in einer beliebigen Situation, zu manipulieren, um sie exakt in eine gewünschte Richtung zu lenken, ist für mich hingegen extrem schwierig. Dies ist im Sinne einer "counter-insurgency" Aktion zu verstehen. Ich arbeite daran und versuche es mit teils selbst entworfenen, teils geliehenen NLP Pattern. Aber das ist meines Erachtens sehr hohe Schule. Andere Tipps? -
Mischung aus ASD und Shittest. Außerdem Özil-mäßige Steilvorlage für klassischen Boyfriend Destroyer. Korrekte Übersetzung aus dem Wörterbuch Frau <-> Mann. Ok, wenn Du grade wirklich keinen Bock auf die Kleine hast. Falls doch, und Du irgendwo Deine Eier wiederfindest, SMS an Sie: "Du hast Recht. Wir sollten besser nur Freunde bleiben. Freundschaftliches Treffen [am/Uhrzeit/in]!" --> Dort ASD klassisch aushebeln -> FC. Do it! Major
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Wieder mal die Wahrheit in Essenz.
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BITTE NICHT. Du hast Dich entschuldigt. Einmal reicht. Du fällst mit der angedachten Aktion voll aus dem Frame und betaisierst Dich mit Deinen eigenen Schuldgefühlen. Merke: Wer solche Geschütze auffährt, muss auch die Eier haben, den Rückstoß zu vertragen. Was passiert ist, ist passiert. Vergiss die Sache. Sie ist bedeutungslos. Allenfalls(!) in ein paar Wochen(!) wieder Comfort aufbauen, als wäre nie was gewesen. Zwischenzeitlich auf jeden Fall andere gamen.
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Yup. Aber schon zu diesem Zeitpunkt - bevor sie ihr Game wieder aufziehen konnte. Too little too late. I second that! Persönlich behalte ich die Sachen gerne dadurch unter Kontrolle, dass ich das anscheinend Unvermeidliche forciere und selber entscheide, statt über mich entscheiden zu lassen. Klartext: Anrufen, sagen dass kleine beleidigte Mädchen nichts für mich sind und die Sache von mir aus beenden. Aber Achtung: Da Frauen nicht gerne verlieren wird sie sich danach wieder versuchen zu qualifizieren und Dich ködern. Allerdings nur, um dann Dich nexten zu können.
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So lange sie Moos auf der Schiene hat... Hit it!
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Die Wahrheit und nichts als die verdammte Wahrheit! Kenn ich nur zu gut... Das zu durchschauen ist aber schon die halbe Miete. Mache leider immer mal wieder den Fehler, dass ich nach den ersten paar bestandenen Shittests und aufgebautem Comfort zum Close ansetze und dann doch noch aus dem Frame falle weil ich auf den unerwartet nachgeschobenen Shittest eingehe... Deshalb danke für einen SEHR guten FR!
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Geile Antwort! Weiteres Vorgehen: 1. Jetzt nicht (nochmal) aus dem Frame fallen! 2. Cold-Reading/Spiegeln: "Ich weiß, dass es besonders verletzend sein muss, wenn Menschen, denen Du Dich wirklich sehr nahe fühlst, gemein zu Dir sind. Du schenkst mir Dein Herz und ich steche mit meinem saublöden Kommentar mitten hinein. Aber Kleines, Du bist ein starke, intelligente und selbstbewusste Frau und DAFÜR liebe ich Dich... bla bla bla" Also nicht auf Sex / Physis eingehen, sondern ihre charakterlichen Vorzüge betonen. 3. Anschließend aggressiv durcheskalieren.
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Moosrose Creme-/Sahnetörtchen Blitzbirne
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Wahrscheinlich, ja. Ich persönlich habe mich für das dunkle Modell entschieden, weil sie mE gediegener aussehen und farblich besser zu kombinieren sind (Stichwort Gürtel). Zum Thema dicke Sohle: Die habe ich in weniger als einem Jahr meist mehr oder weniger komplett (je nach Fußstellung) runter gelaufen. Richtig gut sehen die Schuhe ohnehin erst aus, wenn sie Patina haben.
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Die Hellen werden wahrscheinlich noch nachdunkeln; spätestens, wenn Du sie mit Lederfett behandelst. Entscheidungskriterium ist allein, welche Farbe zu Deinem jeweiligen Gürtel passt. Schuhe und Gürtel, im Optimalfall noch Leder(uhr)armband, ggfs. Handschuhe, müssen immer aufeinander abgestimmt sein. Ich kaufe nie Schuhe ohne den passenden Gürtel dazu, sofern ich ihn nicht schon habe. Zu Sperry Topsiders: Die weiße Sohle finde ich sehr schwierig zu kombinieren. Daher trage ich sie fast auschließlich im Sommer zu weißen Hosen (evtl. Shorts) oder weißem Shirt. Wie macht Ihr das?
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Nein. Das ist zwar möglich, wirkt aber schlecht. Zieh was ordentliches an, rasier' Dich, Fingernägel etc.. und lass Dir erstmal eröffnen, welcher Sachverhalt Dir zur Last gelegt und vor allem durch welche Beweise gestützt wird. Kannst Du Dich immer noch an nichts erinnern, sag es. Klingelt's bei Dir, kannst Du immer noch die Aussage verweigern. Du kannst auch jetzt einfach sagen, dass Du Dich an nichts erinnerst. Lass Dich aber nicht zur Sache ein, es sei denn, Du warst es wirklich nicht. Beides darf nicht gegen Dich verwendet werden. Es spricht weder für noch gegen Deine Strafbarkeit. Eine Aussage kannst Du immer noch nachholen. Die Strafverfolgungsbehörde muss dem Gericht Deine Straftat beweisen; nicht Du Deine Unschuld. Gehe dann zu einem Anwalt und bespreche Dich mit ihm. Er kann die Ermittlungsakten einsehen und einschätzen, wie die Lage ist. Erzähl' mal, wie's gelaufen ist. Viel Erfolg! Major
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Da hab' ich ein date... Weil ich berufstätig bin, tendiere ich auch eher Richtung WE.
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Oida (zuviel SNF... ) bin mit in Graz am Start! Wann/wo treffen wir uns? Liebe Grüße OF3
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Differenziere Strafantrag und Strafanzeige: Eine Strafanzeige ist die bloße formlose Zurkenntnisbringung eines beliebigen Lebenssachverhaltes gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Wenn das Vorbringen nicht schlechthin ausschließt, dass ein strafrechtlich relevantens Verhalten vorliegt, entsteht ein sog. Anfangsverdacht. Der Anfangsverdacht muss einen Minimalgehalt an begründenden Umständen haben. Es müssen "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass durch eine Person ein Straftatbestand verwirklicht wurde. Die Schwelle ist insofern äußerst niedrig. Die einfache Aussage einer nicht offensichtlich unglaubwürdigen Person ist in der Regel ausreichend. Die Strafverfolgungsbehörden sind dann VERPFLICHTET ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, um aufzuklären, ob tatsächlich ein verfolgbares Verhalten vorliegt, sog. Legalitätsprinzip. Herrin des Ermittlungsverfahrens ist die StA, die Polizei fungiert gleichsam als ihr verlängerter Arm. Früher sprach man insofern von "Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft". Die Strafanzeige ist zur Strafverfolgung rechtlich nicht erforderlich, denn es genügt, dass den Strafverfolgungsbehörden ein strafrechtliche relevanter Sachverhalt von Amts wegen bekannt wird. Faktisch hat sie hingegen eine erhebliche Bedeutung, denn viele Straftaten werden erst durch eine Anzeige bekannt. Eine Strafanzeige kann man folgerichtig auch nicht zurücknehmen, denn sie hat keine rechtliche, sondern nur faktische Wirkung. Und wenn Polizei und Staatsanwaltschaft erst einmal von einer Straftat wissen, kann man ihnen dieses Wissen auch nicht mehr nehmen. Gleichzeitig wird in der Regel vorsorglich ein Strafantrag gestellt. Verfahrensrechtlich ist dieser aber erstens von der Strafanzeige zu trennen. Es handelt sich um den konkrete Antrag auf Strafverfolgung. Neben den sog. Offizialdelikten, in denen die Strafverfolgung von Amts wegen erfolgt, gibt es sog. Antragsdelikte, die von der Staatsanwaltschaft nicht von selbst (= von Amts wegen), sondern nur auf Antrag verfolgt werden. Die Antragsdelikte kann man, unter anderem, in eingeschränkte und uneingeschränkte Antragsdelikte, aufteilen. Bei uneingeschränkten Antragsdelikten kann die Straftat ausnahmslos nur auf Antrag verfolgt werden; wird durch den Berechtigten kein Antrag gestellt, MUSS das Verfahren in jedem Stadium - auch wenn die Tat nachweislich begangen wurde - wegen Vorliegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt werden. Im Gegensatz dazu kann bei eingeschränkten Antragsdelikten die Staatsanwaltschaft dann, wenn sie zu der Ansicht gelangt, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, die Tat auch ohne Strafantrag verfolgen. Das Strafantragserfordernis findet sich entweder im selben Paragraphen wie die Strafnorm in einem anderen Absatz, oder in einem Folgeparagraphen, oder am Ende des Abschnitts bzw. nach sachlich zusammengehörenden Paragraphen. Dabei enthalten uneingeschränkte Antragsdelikte in der Regel eine Formel wie "Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.", eingeschränkte Antragsdelikte darüber hinaus eine Formulierung wie "es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält". Der Unterschied läßt sich somit unmittelbar aus der Formulierung des Gesetzes entnehmen. Antragsberechtigt ist in erster Linie der Geschädigter, aber ggfs. auch dessen gesetzliche Vertreter oder Erben bzw. Dienstvorgesetzte. In § 77 ffStGB ist geregelt, dass der Strafantrag zurückgenommen werden kann, was aber für den Antragsteller zu Kostenfolgen führen kann. Die Rücknahme kann noch bis zum Abschluss des Strafverfahrens erklärt werden. Ein zurückgenommener Antrag kann nicht nochmals gestellt werden. Dieser Rechtsrat erfolgt unentgeltlich, aber nicht kostenlos Yours Major