Schmerzensgeld !

26 Beiträge in diesem Thema

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Hi.

Ich habe eine Frage an die Hobbyjuristen unter euch.

Folgendes :

Mann wird der schweren Körperverletzung angezeigt, verurteilt (Bewährung) und vom Opfer später zivilrechtlich auf Schmerzensgeld verklagt.

Der Täter geht einem Beruf nach und ist im Besitzt eines Autos. Kann der Täter, wenn er zivilrechtlich auf Schmerzensgeld verklagt wird sich aussuchen

ob er das Geld in Raten abbezahlt, oder kann das Opfer auch eine Pfändung des Eigenkapitals (Auto) verlangen um schnell an sein Geld zu kommen ?

Danke für eure Mühe.

Adieu.

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Wenn das Opfer (Gläubiger) einen Titel, also beispielsweise ein Urteil, gegen den Täter (Schuldner) erwirkt hat, kann er nach Rechtskraft bzw. vorläufig die Zwangsvollstreckung betreiben. Sie geht in das Vermögen des Schuldners. "Aussuchen" kann sich der Schuldner nichts. Die Pfändung des Autos kann erfolgen. Es kann wegen einer Geldforderung von 50 Euro die Zwangsvollstreckung in ein Haus betrieben werden, dieses also zwangsversteigert werden. Soweit die Theorie.

Praktisch wird das nicht passieren, denn der Gläubiger muss die Kosten der Zwangsvollstreckung vorfinanzieren. In dem von Dir genannten Fall betriebe jeder vernünftige Gläubiger zunächst eine Gehaltspfändung und dann eine Taschenpfändung.

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Hi.

Ich habe eine Frage an die Hobbyjuristen unter euch.

Folgendes :

Mann wird der schweren Körperverletzung angezeigt, verurteilt (Bewährung) und vom Opfer später zivilrechtlich auf Schmerzensgeld verklagt.

Der Täter geht einem Beruf nach und ist im Besitzt eines Autos. Kann der Täter, wenn er zivilrechtlich auf Schmerzensgeld verklagt wird sich aussuchen

ob er das Geld in Raten abbezahlt, oder kann das Opfer auch eine Pfändung des Eigenkapitals (Auto) verlangen um schnell an sein Geld zu kommen ?

Danke für eure Mühe.

Adieu.

Kann gepfändet werden. Theoretisch kann es aber einen Pfändungsschutz für das Auto geben, wenn der Täter dieses unbedingt zum Erwerb benötigt. Weiterhin darf auch nicht gepfändet werden, wenn der zu pfändende Gegenstand im krassen Missverhältnis zur Pfändungssumme steht.

Lg

bearbeitet von JohnAntony

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Hi.

Dank erstmal.

- Auf eine monatliche Rate muss das Opfer sich aber nicht einlassen, oder ?

- Weiter würde ich gerne wissen ob es bei der Gehaltspfändung Grenzen gibt. Zum Beispiel wenn der Täter bei den Eltern wohnt und 500€ oder 1500€ Netto im Monat bekommt, kann der GESAMTE Lohn dann gepfändet werden oder gibt es irgendwelche bürokratischen Richtlinien und Grenzen bei der Pfändung ?

Gruß.

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Hi.

Dank erstmal.

- Auf eine monatliche Rate muss das Opfer sich aber nicht einlassen, oder ?

- Weiter würde ich gerne wissen ob es bei der Gehaltspfändung Grenzen gibt. Zum Beispiel wenn der Täter bei den Eltern wohnt und 500€ oder 1500€ Netto im Monat bekommt, kann der GESAMTE Lohn dann gepfändet werden oder gibt es irgendwelche bürokratischen Richtlinien und Grenzen bei der Pfändung ?

Gruß.

Ne gibt Grenzen. Hier mal ne Tabelle: http://www.akademie.de/dateien/tipps/27402...ungstabelle.pdf

Wie aber Fastlane schon gesagt hat. Eine Gehaltspfändung, wenn auch in Raten, kann wirtschaftlich besser sein als eine Substanzpfändung.

Lg

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Hi.

:-D Ich bin das Opfer. Will gerne wissen wie ich den Täter am besten ausnehmen kann.

Gruß.

Wenns dir nicht auf die Kohle ankommt lass doch Pfänden :search:

Wieviel sollste den bekommen und wieviel ist die Karre ca. wert?

Lg

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Hi.

:search: Ich bin das Opfer. Will gerne wissen wie ich den Täter am besten ausnehmen kann.

Gruß.

Ärgern kannst Du den Täter doch viel mehr, indem Du den Gerichtsvollzieher auf seiner Arbeitsstelle antanzen oder ein, zwei Taschenpfändungen durchführen lässt!

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Hi.

Am Dienstag ist der Prozess. Der Täter ist teilgeständig, wird aber alles gestehen müssen wenn Justitia fair ist. Ich trage absolut keine Schuld an dem Vorfall.

Mein Anwalt meinte dass ca. 3000-5000 Euro Schmerzensgeld möglich sind. Selbstverständlich nehme ich das Geld gerne mit, am besten bar auf die Hand und sofort :search:

Desweiteren möchte ich aber auch dass der Täter bei jedem Gang zur Sparkasse an mich denkt, genauso wie ich an ihn denke wenn ich in den Spiegel gucke.

Deshalb will ich ihn kurz und extrem schmerzhaft für seine Tat bluten lassen. Das geht leider nur über das liebe Geld.

Gruß.

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Naja, dafür, dass Dir der Blick in den Spiegel nicht gefällt, da musst Du Dich bei Deinen Eltern, den sechzig Kippen täglich und den jahrzehtelang unterbliebenen Zahnarztbesuchen beschweren. :search:

Für 3-5k Schmerzensgeld muss Du schon ziemlich im Arsch sein. Was hat der Typ mit Dir gemacht? Habt Ihr über ein Adhäsionsverfahren nachgedacht? In diesem Fall könnte der mit der Sache befasste Strafrichter dir sofort ein Schmerzensgeld zusprechen, ohne dass du ein weiteres Zivilverfahren betreiben musst. Hol Dir ein Urteil und damit einen Titel. Der ist 30 Jahr verwendbar. Dann schickst du dem Assi regelmäßig alle halbe Jahr den Gerichtsvollzieher vorbei.

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Dann schickst du dem Assi regelmäßig alle halbe Jahr den Gerichtsvollzieher vorbei.

Bin nicht ganz so bewand in Zwangsvollstreckung, aber wenn man nur einen Titel hat, kann man doch nur einmal Vollstrecken (solange der Schuldner zahlen kann) oder?

3000 hört sich aber wirklich schon nach arg viel an (für deutsche Verhältnisse).

Lg

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Hi.

Hab eine Flasche mit der Stirn gestoppt ! Schädelbruch, 2 Operationen (Titan rein, Titan raus), Narbe im Gesicht, 2 Wochen Krankenhaus, 1 Monat Erwerbsunfähig.

Der Täter hat eine Arbeit als Industriemechaniker, somit ist Geld vorhanden. Das möchte ich gerne haben.

Gruß.

bearbeitet von Eiweißpumpe

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wenn man nur einen Titel hat, kann man doch nur einmal Vollstrecken (solange der Schuldner zahlen kann)

Wenn er die Kohle bekommt ist unser lebendiger Glascontainer ja zufrieden. Wenn nicht, immer wieder versuchen.

Wenn der Täter einer festen Arbeit nachgeht, sollte das Geld ja beizutreiben sein.

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Hi.

Hab eine Flasche mit der Stirn gestoppt ! Schädelbruch, 2 Operationen, Narbe im Gesicht, 2 Wochen Krankenhaus, 1 Monat Erwerbsunfähig.

Der Täter hat eine Arbeit als Industriemechaniker, somit ist Geld vorhanden. Das möchte ich gerne haben.

Gruß.

Ok das ist krass. Nur mal Interessehalber: Was klagt den die Staatsanwaltschaft alles so an?

Allein durch die Erwerbsunfähigkeit und die Krankenhauskosten wird er schon schön abgestraft, obwohl du persönlich davon nichts mitbekommen wirst (leider) :search:

Wann bekommen den Fastlane und ich einen Teil des Geldes für die Beratung ab ;-)

Wenn er die Kohle bekommt ist unser lebendiger Glascontainer ja zufrieden.

Aso. Hatte das so verstanden, dass du quasi jedes halbe Jahr nur einen Teil Vollstrecken wolltest, damit er regelmäßig vom Gerichtsvollzieher angepisst wird :-D

Lg und viel Erfolg

bearbeitet von JohnAntony

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Dem Hurensohn gehört mit nem 50kg Hammer auf die Eier geschlagen .

Sahne schön dein Geld ab

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Hi.

Die Bundeswehr wird sich hoffentlich um die Behandlungskosten kümmern, weil sie dafür aufgekommen ist.

Am Dienstag gibt es dann das Urteil. Zivilrechtlich soll es auch schnell gehen. Zieht sich jetzt 1 Jahr die Scheiße.

Eine Frage habe ich noch :

Kann mein Anwalt dem Täter einfach einen Brief schreiben, indem er

5000€ Schmerzensgeld

500€ Anwaltskosten

etc.

verlangt um einem zivilrechtlichen Verfahren aus dem Weg zu gehen ?

Gruß.

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Hi.

Die Bundeswehr wird sich hoffentlich um die Behandlungskosten kümmern, weil sie dafür aufgekommen ist.

Am Dienstag gibt es dann das Urteil. Zivilrechtlich soll es auch schnell gehen. Zieht sich jetzt 1 Jahr die Scheiße.

Eine Frage habe ich noch :

Kann mein Anwalt dem Täter einfach einen Brief schreiben, indem er

5000€ Schmerzensgeld

500€ Anwaltskosten

etc.

verlangt um einem zivilrechtlichen Verfahren aus dem Weg zu gehen ?

Gruß.

Ne brauchst ja einen Titel. Ohne den kannste nichts fordern. Und den bekommst du erst im zivilrechtlichen Verfahren. Da wäre aber dein Anwalt der bessere Ansprechpartner.

Die Behandlungskosten wird sich der Bund wohl aber trotzdem von ihm zurückholen. So würde es jedenfalls bei jeder normalen Versicherung laufen.

Lg

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Achso, alles klar ! Dachte nur, so erspart man sich wieder ein Verfahren, besonders für den Täter, weil er schließlich weiß dass er verlieren wird.

Ich meine sein Anwalt weiß doch dass eine aussergerichtliche Einigung besser wäre als ein Zivilverfahren und ist sich über die höhe des Schmerzensgeldes

welches auf seinen Mandanten zukommt bewußt.

bearbeitet von Eiweißpumpe

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Einen Brief schreiben kann Dein Rechtsanwalt natürlich schon. Aber Rechte herleiten lassen sich aus einem einfachen Brief nicht. Dazu brauchst Du einen vollstreckbaren Titel. Es sei denn, er zahlt freiwillig. Deshalb meine Idee mit dem sogenannten Adhäsionsverfahren.

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Ja, Adhäsionsverfahren.... gibt auch den Begriff "Klageerweiterung". Ob der nun passt weiss ich nicht.

Aber wie gesagt, wirf das nun thematisch nicht mit dem Brief vom Anwalt durcheinander.

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...Ich meine sein Anwalt weiß doch dass eine aussergerichtliche Einigung besser wäre als ein Zivilverfahren und ist sich über die höhe des Schmerzensgeldes

welches auf seinen Mandanten zukommt bewußt.

Sein Anwalt verdient damit aber auch seine Brötchen :-D Nicht jeder Anwalt wird einem zahlungsunwilligen Mandanten zur Leistung raten bzw. von einem Rechtsstreit abraten. Zumal das mit dem Schmerzensgeld so eine Sache ist. Es gibt zwar Anhaltspunkte, insbesondere kann man sich an anderen Urteilen orientieren, das Gericht ist jedoch nicht gebunden. Ich habe es schon erlebt, dass man aufgrund ständiger BGH-Rechtsprechung siegessicher den Saal betritt und vom Richter "Und? Sehen sie hier fünf Richter in roten Roben?" zu hören bekommt. Vor Gericht ist man eben immer in Gottes Hand. :-)

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