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Alle erstellten Inhalte von Krevin
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Wenn er aus Gesundheitlichen Gründen den Job kündigen würde- was hier nicht der Fall ist- greifen ganz andere Mechanismen. Vorallem bezogen auf die Möglichkeit einer Umschulung: Kann er nachweisen, dass er seinen aktuellen Job aus gesundheitlichen Gründen nichtmehr ausüben kann, entsteht daraus ein Anspruch auf eine Umschulung. Zusätzlich müsste in dem Fall noch geprüft werden ob weitere Ansprüche bestehen zB aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, etc. Du hast mich nicht verstanden - meine Antwort bezog sich auf deine Aussage, er würde eine Sperre bekommen. Das hat mit der Umschulung an sich nichts zu tun.
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Der Kerl sieht aus wie Poporella.
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Zu 1) Nur bedingt richtig - kannst du gute Gründe für deine Kündigung vorweisen (z.B. deine Gesundheit) wird dir erstmal nichts passieren. Kündigst du aus Jux und Dollerei (z.B. weil du einfach keine Lust mehr auf den Job hast), bekommst du eine Sperrzeit, bzw. beim Jobcenter eine entsprechende Sanktion. Zudem wirst du kostenersatzpflichtig. Zu 2): Richtig. Man wird primär versuchen, dich wieder in deinem alten Beruf einzusetzen. Was dich "erfüllt", ist sekundär - es geht darum, dass du aus eigener Kraft deine Hilfebedürftigkeit beenden kannst. Zu 3): Hauptsächlich wirst DU, Kugelschreibär, dich um deine Jobsuche kümmern müssen. Sieht das Jobcenter, dass du dich gut verkaufen kannst, deine Bewerbungsschreiben nicht zu beanstanden sind etc. liegt es an dir, dich so intensiv wie möglich, um eine Stelle zu kümmern. Natürlich gibt es auch Stellenangebote, Ausschreibungen, Hinweise durch deinen Fallmanager usw. Die Coachings etc. von denen so oft die Rede ist, sind aber hauptsächlich für die Leute da, die keinen Abschluss haben und sich auch nicht durch besonders gutes Auftreten, Rechtschreibschwächen usw. auszeichnen.
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Einkommen 2. Lehrjahr: 540 EUR Kindergeld: 185 EUR BAB: 107 EUR Mietzuschuss JC: 115 EUR macht zusammen 947 EUR, die dir zur Verfügung stehen. Laufende Kosten sind: Warmmiete 340 EUR Strom 52 EUR Fahrkarte für die Arbeit 80 EUR macht zusammen 472 EUR an Kosten. Das sind immer noch 475 EUR pro Monat, die du zum Leben hast. Meine Empfehlungen an dich: - wenn du die Wohnung halten willst und keine günstigere findest, versuche mit dem Vermieter eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen, um die Kaution monatlich abzustottern - versuche, ca. 10% deines Restgeldes (~ 50 EUR) monatlich zurück zu legen, um Engpässe zu überstehen - wie hoch sind deine Schulden denn genau? Geh am besten zu einer Schuldnerberatung - halte deine sonstigen Kosten gering: hör auf, Geld für Tinnef oder Alkohol auszugeben, wenn du es dir leisten kannst, mal zu feiern, dann trink Wasser und hab so Spaß - informiere dich über ne kostengünstige Ernährung: Nudeln, Reis etc. sind zwar nicht das Gelbe vom Ei, aber sehr günstig und du kannst gut damit klar kommen Und was soll das heißen, du kannst nich kochen? Hast du keine Herdplatte? Ne Mikrowelle? Kannst du dir zumindest auf deiner Arbeit irgendwas warm machen?
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Wie viele Schulden hast du denn? Was verdienst du denn? Und was hast du für monatliche Ausgaben? Bitte genaue Zahlen!
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Zu 2: Wie gesagt, ich habe zu Doktoranden keine Praxis-Erfahrungen und kann dir da keine konkrete Auskunft geben. Lass dir einen Ablehnungsbescheid aushändigen und wenn du dort die Begründung samt Paragraphen hast, kannst du dich ja noch einmal melden! Zu 3: Nein, Erwerbseinkommen wird dann angerechnet, wann es zufließt. Es ist egal, ob du 1.000 EUR oder 2.000 EUR verdienst - das, was über deinen Anspruch hinausgeht, kannst du behalten. Maximal kann also nur das, was du ausgezahlt bekommen hast, zurückgefordert werden. Die Regelung der Verteilung über 6 Monate gilt bei einmaligem Einkommen wie z.B. Steuerrückerstattungen, Prämien der Krankenkasse, Schenkungen usw. Man hat dir schon eine richtige Auskunft beim Jobcenter gegegeben. Gern geschehen!
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Moin dudeism, 1. Nein,da das Studium generell förderfähig ist (Erst- oder Zweitstudium ist da sekundär) 2. Schau dir mal die Links von grandmasterkermit an. Doktoranden sind so selten in der Praxis, ich kenne niemanden, der schon mal einen derartigen Fall betreut hat. Die Argumentation dort klingt aber recht schlüssig. 3. Bei laufenden Einnahmen wird alles wird alles im Zuflussmonat angerechnet. Einmalige Einnahmen sind nur dann voll in dem einen Monat anzurechen, wenn der Leistungsanspruch durch sie nicht entfallen würde. Wäre das der Fall, ist die Einnahme gleichmäßig auf 6 Monate aufzuteilen. Die Freibeträge berechnen sich vom Brutto-Einkommen und werden vom Netto-Einkommen abgezogen. Beispiel: 750 EUR brutto, 500 EUR netto. Freibetrag wäre 100 EUR + 20% von 650 EUR = 230 EUR 500 EUR - 230 EUR = 270 EUR anzurechnendes Einkommen
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Ärks, das ist natürlich ägerlich. Ich hab mir nen Key bei MMOGA geholt, der ist erfahrungsgemäß immer in 2-3 Minuten da.
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https://www.youtube.com/watch?v=X2tDbEwTqnQ
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Auf den ersten Blick musste ich an Fisch-Innereien denken...
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"Hrrrgh!"
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Dying Light - Open World - Survival mit geiler Grafik und Parkour! Geht total ab!
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Nein, und deine Antwort bestätigt mal wieder meine Befürchtung. Wenn du nicht trollen willst, bist du der beratungsresistenteste User, der mir hier unter gekommen ist. Schau doch alleine mal, wie du die Sachen aus dem Zusammenhang reißt und so hindrehst, dass sie zu deiner Argumentation passen. Ich werde das Unterhalts-Thema ab jetzt ignorieren.
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Allgemeine Fragen zum sportlichen Training / Einstiegspost
Krevin antwortete auf King Koitus's Thema in Sport & Fitness
Oh nein-nein, anscheinend kam das falsch rüber. Ich mache das Ganze seit einem Monat und sehe schon Erfolge. Klein, aber fein. Ich möchte nur sicher gehen, dass ich nach nem halben Jahr nicht feststecke und dann völlig frustiert abbreche. PS: 2 Liter Milch am Tag, zusätzlich zum normalen Essen. Mehr schaffe ich im Moment nicht. Gerade auch der Tatsache geschuldet, dass ich bis 16/17 Uhr arbeiten müsse und im Büro nicht spachteln kann wie ein Weltmeister. -
Das bleibt mal besser unkommentiert. Meiner Meinung nach wurden deine Fragen mehr als hinreichend beantwortet. Back to topic!
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Allgemeine Fragen zum sportlichen Training / Einstiegspost
Krevin antwortete auf King Koitus's Thema in Sport & Fitness
Mein Ziel: Muskeln aufbauen. Wiege zur Zeit 75 Kilo, mein Oberkörper ist i.O. allerdings sehen meine Arme aus wie Pfeifenputzer - da muss dringend Masse dran (Bizeps, Trizeps, Schulter...oh und ein bisschen mehr Lat wäre auch nicht schlecht). Zur Zeit mache ich: 3 x pro Woche Fitnessstudio 2 x pro Woche joggen (nur für die Kondition, bin Asthmatiker) 2 x pro Woche Freeletics (im Anschluss an Studio oder Joggen) Was könnte ich besser machen? Was ist falsch? Sollte ich was weglassen? Und kennt ihr gute Tipps, um sich >3.000 Kalorien pro Tag reinzuzwingen, wenn man sehr schnell satt ist? -
Bevor ich jetzt weitere Zeit und Mühe in diese ellenlange Diskussion einbringe, beantworte mir doch bitte Folgendes: 1. Wieso stellst du es direkt so hin, als hätte "Cycle es nicht verstanden"? 2. Woher nimmst du die Gewissheit, dass deine Rechtsauffassung unumstößlich und richtig ist? 3. Habe ich das Gefühl, dass du gar nicht beraten werden willst. Egal, wie oft man es dir erklärt - du schießt dagegen. Wenn du sowieso von deiner Rechtsauffassung überzeugt bist, wozu machen Cycle und ich uns dann noch die Mühe?
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Dicken Dank an Cycle, der sich die Mühe gemacht hat, bzgl. der Unterhaltsverpflichtungen das Ganze mit Paragraphen zu belegen. Hat mir ne Menge Arbeit gespart. Ich komme leider arbeits- und sportbedingt erst um diese Uhrzeit dazu, euch zu antworten. Ich hoffe, Doedelmann hat es jetzt verstanden. Danke, soweit habe ich mir das auch gedacht. Ich war die letzten Jahre nur Student und habe auch keine Produkte für die Altersversorge. Ich besitze aber ein paar Aktien, die in den letzten Monaten gut gelaufen sind und ich habe Ende Dezember eine größere Bafög-Nachzahlung erhalten. Komme damit auf etwas über 5000 Euro. Verstehe ich das richtig, dass ich lediglich den Grundfreibetrag von 150 Euro je Lebensjahr, ich bin 28, also 4200 Euro bekomme und somit zunächst von meinen Ersparnissen leben müsste? Also lohnt es sich überhaupt zum Amt zu gehen, wenn ich mehr als die 4200 Euro besitze? Ich muss aber dazu sagen, dass mich meine Eltern während des Studiums finanziell unterstützt haben, ich schulde also meinen Eltern inoffiziell noch Geld was ich ihnen z.B. jetzt erstmal zurück überweisen könnte. Ich tendiere aber fast schon zum Minijob bevor ich mir den Stress gebe. Laut Internet, darf ich als kurzfristig geringfügig Beschäftigter ja auch mehr als 450 Euro verdienen. Ich war heute erstmal bei meiner KV, ich müsste etwa 160 Euro im Monat zahlen, sobald ich kein Student mehr bin. War erschreckend, dass ich fast schon mehr Ahnung hatte als die zugegeben attraktive, aber ahnungslose Mitarbeiterin bei meiner KV. 150,00 EUR pro Lebensjahr + ein "Zusatzfreibetrag" von 750,00 EUR stehen dir zu (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II). Aus Mitarbeitersicht sage ich: Pech gehabt, Vermögen angraben und die Zeit bis zum Job überbrücken. Aus Kumpelsicht sage ich: zahl deinen Eltern das Geld zurück und wenn du dann unter die Freibetragsgrenze kommst, hast du Glück gehabt.
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Ich bin mir nicht ganz sicher, welche Intention diese Frage hat. Aber "konform handeln" drückt es grob, aber treffend aus. Kommt der Hilfeempfänger seinen Mitwirkungspflichten nach und bestehen keine Zweifel an seiner Hilfebedürftigkeit, dann werden Leistungen gezahlt, ja. Sag das nicht uns, wir sind nur ausführendes Organ Da musst du dich an die Judikative wenden.
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Gerade Blackhat mit Chris Hemsworth in der Sneak Preview gesehen. Klassischer Hackerfilm mit Schönling in der Hauptrolle, Reise durch die Welt und ein paar Schießereien. Nichts Überraschendes, Plot stellt sich als total banal raus, Antagonist wird in ca. 15 Minuten Screentime abgehandelt (dabei war es gut, dass er erst so spät enthüllt wurde!) und ne Liebesgeschichte wurde - wie immer - auch reingepresst. Lediglich der Soundtrack, der oftmals sehr ruhig ist und Szenen ohne viel Dialog behandelt, ist gelungen. Hat sich überhaupt nicht gelohnt - gerade noch 4/10 Punkten, da ich mir Hemsworth gerne angucke.
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Moin Asuma, a) wenn du dir das leisten kannst, ist das die logischste Entscheidung. b oder c) solange du nicht versicherungspflichtig gearbeitet hast (wovon ich jetzt mal nicht ausgehe), musst du direkt zum Jobcenter. Wenn du keinerlei Einkommen hast, kannst du dort natürlich einen Anspruch geltend machen und bekommst auch die KV. Wenn du einen Minijob aufnimmst - was löblich wäre - muss geprüft werden, ob du noch einen Restanspruch hast. Ggf. kann dir aber auch lediglich die KV gezahlt werden, wenn dein Einkommen ausreichen sollte, den "normalen" Bedarf zu decken. Ach ja, hast du Vermögen? Sparbücher, Bausparverträge, Lebensversicherung, Riesterrente etc? d) Nee, das ist schon richtig. Da wird dir wohl als Übergangsjob eher was Geringfügiges in den Schoß fallen (Saisonarbeit etc). Nochmal zusammengefasst: - wichtig ist, dass du eine Exmatrikulation vorlegen kannst - wenn du keine laufenden Einnahmen (egal welcher Art) oder Vermögen hast, kannst du i.d.R. einen Anspruch geltend machen - KV wird mit übernommen Bei weiteren Fragen einfach melden Viele Grüße, Krevin Tut es aber leider. Womit wir wieder den rechtlichen Bereich verlassen und den moralischen betreten.
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Sexdate via WhatsApp ausgemacht [Chatverlauf]
Krevin antwortete auf DonJon_verfuehrt's Thema in Online Game
Dieses ganze Rumgeheule führt doch echt zu nichts. Ich finde den Chatlog des TE's auch nicht besonders aufschlussreich. Meiner Meinung nach springt da ab und zu selber ein Qualifier dem Mädel entgegen (nach dem Motto "Nimm mich, ich bin anders als die anderen!"), aber das soll jeder selber entscheiden. Ihm ans Bein zu pissen ist genau so kindisch wie einige hier inhaltlich rumnörgeln. Wie es früher war, kann ich nicht beurteilen, aber ich denke, man sollte entweder a) pushen und verbessern oder b) die Schnauze halten anstatt hier seitenlang Diskussionen angefangen, die mitterweile in jedem dritten Thread wuchern. Wenn hier alle so schön Alpha sind, wie sie behaupten, wozu dann die ellenlangen Wortgefechte?- 57 Antworten
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Mit folgenden Stichworten gekennzeichnet:
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Tja, wie immer gilt: solange die ArbeitsUNfähigkeit deines Kollegen nicht bewiesen ist, gilt er als arbeitsfähig. Ergo muss er seine Erwerbsobliegenheit nach vorne stellen. Ergo greift die Unterhaltspflicht der Eltern nicht mehr. Und da er nicht arbeiten geht, finanziert sich sein Lebensunterhalt über die Grundsicherungsleistungen. Gefällt mir auch nicht. Ich kenne Praxisfälle, in denen die Eltern ein astronomisches Jahreseinkommen haben und trotzdem bezieht das Kind Leistungen. Auf der anderen Seite besteht natürlich die Gefahr, dass das Kind sich auf dem Geld der Eltern ausruht, da es ja eh noch SGB II beantragen kann, wenn der Geldhahn zugedreht wird. Nach diesem Aspekt kann ich die Eltern schon ein bisschen verstehen, die per se nichts zahlen.
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Hallo Doedelmann, alles gut, warum sollte ich beleidigt sein? Ich hoffe deinen Fall heute mit meinem Kollegen, der für die Unterhaltsverfolgung zuständig ist, besprochen und ich habe mich tatsächlich missverständlich ausgedrückt: Die Unterhaltspflicht besteht weiterhin, allerdings wird sie nach Volljährigkeit (bzw. nach Abschluss von Ausbildung/Studium) von der sog. "Erwerbsobliegenheit" des Kindes überlagert. Sprich: es muss seine Arbeitskraft primär einsetzen, um seinen Lebensunterhalt selber sicher zu stellen. Das Ganze kommt also zum selben Ergebnis, heißt nur anders. Problematisch wird es dann nur in den Fällen, in denen das volljährige Kind bestreitet, dauerhaft arbeitsfähig zu sein. Dann stellt sich aber wiederum auch die Frage, ob es nicht in den SGB XII - Bereich (Grundsicherung bei Erwerbsminderung) rutscht... Schön wäre es...meine Kollegin ist mit einem Italiener zusammen und dort ist das Sozialsystem, soweit ich weiß, zeitlich befristet. Sprich: nach zwei Jahren ist wirklich der Geldhahn zu. Schön, dass der Threads so frequentiert wird!