Kaiserludi

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Alle erstellten Inhalte von Kaiserludi

  1. Vor allem weil ersteres maximal im Arbeitsvertrag untersagt wird und eine solche Klausel nicht mal Bestand haben dürfte. Im Endeffekt ist das Ausplaudern seines Gehaltes gegenüber einem Kollegen nur ein sich dem frommen Wunsch des Arbeitgebers es nicht zu machen zu widersetzen, ein Kavaliersdelikt. Ein Brechen der Schweigepflicht hingegen wird laut § 203 StGB mit Haftstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.
  2. Schweigepflicht gebrochen - Zahnarzthelferin NICHT hübsch
  3. Für unsere Incels: Und für alle, die mindestens eine echte Freundin haben und Lust auf was neues beim Sex:
  4. "es war oli kreuzers letzter streich den #hsv in die #bra trikots gesteckt zu haben" "Dieses Spiel könnten nur noch die Schweden drehen..." "Das Spiel ist übrigens 14:2 in D-Mark ausgegangen."
  5. Kaiserludi

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    Quelle: Kommentare zu http://www.pickupforum.de/statuses/user/128188-twisted/?status_id=103843
  6. So viel zum Thema die Niederlande wären Favourit gegen Argentinien, wie hier einige behaupten.
  7. http://mutti-der-libero.de/boese-vercoacht-deutschland-verpasst-spiel-um-platz-drei/
  8. Kaiserludi

    Perlen des Forums

    Wenn LoveLing eine super Frau wäre, dann würde sie nicht einfach sterben, denn sterben wäre ja schließlich nicht super.