

Ahura
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@qoosinoo8 In der Jura(bibliothek)-2 in Regensburg kann man sich alle Hemmer und Alpmann-Skripte ausleihen. Das sage ich nur, weil Dir das Kaufen von Skripten nichts bringt. Du musst sie studieren. Allgemein empfehle ich für die Kernfächer Lehrbücher (BGB AT, Schuldrecht, Sachenrecht, Strafrecht AT+BT, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht AT) für die Spezialgebiete (Verwaltungsrecht BT, Familienrecht, Erbrecht, StPO etc.) teilweise eher Skripte. Für Verwaltungsrecht BT kannst Du mal schauen, ob Du nen Referendar kennst, der Dir die Skripte von der Regierung besorgen kann. Die sind wesentlich besser als Hemmer oder AS. Klausure finden sich Hunderte in den ganzen Ausbildungszeitschriften (stehen in Regensburg in Jura 1). Der Examensstoff ist zwar umfangreich, aber überschaubar. Ob ein (kommerzieller) Repetitor etwas bringt, kann ich nicht beurteilen. Den meisten dient er eher zur Gewissenberuhigung. Eigenständiges Lernen ersetzt er jedenfalls nicht und für überdurchschnittliche Examina ist ein Rep auch nicht notwendig. Davon abgesehen werden an der Uni Regensburg wie an vielen anderen Unis passable Uni-Repetitorien angeboten.
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Kommunismus - Kapitalismus - Diskussionsthread
Ahura antwortete auf PippiLangstrumpf's Thema in Kreativraum
Natürlich wird in Unternehmen geplant, das bestreiten auch keine "Hardcore-Kapitalisten". Der Unterschied ist, dass diese Planung eben immer nur Teilbereiche der Gesellschaft erfasst, die erfassten Personen freiwillig in dieser Organisation mitwirken (und diese auch wieder verlassen können) und der Erfolg dieser Planung an der Außenwelt gemessen werden kann. Innerhalb von Unternehmen wird ja auch versucht eine interne Preisbildung zu vollziehen (was freilich nur eingeschränkt tatsächliche Kosten widerspiegelt. Der Umfang der Planung ist dabei sehr wohl entscheidend. Je weiträumiger die zentrale Planung, desto länger dauert es bis Fehler korrigiert werden.- 133 Antworten
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- Kommunismus
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Mit folgenden Stichworten gekennzeichnet:
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"Du bist dumm wie ein Affe!" "Stimmt nicht, lesen Affen etwa Nietzsche?!" "Ja, sie verstehen ihn nur nicht." ["Ein Fisch namens Wanda"]
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Kontoauszüge und Kopie des Schufa-Eintrags vorzeigen.
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Einfach mal in der Uni nachfragen. In Göttingen kann man ja offensichtlich Jura als BA-Fach studieren, aber die Untiefen des Strafrechts, die dort auch zum Plan gehören, dürften für Dich wenig relevant sein. In Regensburg gabs etwa die Möglichkeit Jura als (damals) Magisternebenfach mit entsprechendem Schwerpunkt öffentliches Recht zu studieren, da war dann auch BImSchG und Wasserecht mit dabei. Das würde auch für Dich mehr Sinn machen.
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Passt zwar nicht ganz zum Thema, aber ich will dafür auch keinen anderen Faden aufmachen: Kann mir jemand ne "Gebrauchsanleitung" für linkedIn und co. empfehlen? Ich meine weniger einen Networkingratgeber a la "Never eat alone", sondern eher eine Kurzanleitung zur Etikette (bezogen in erster Linie auf Europa) mit Dos und Don'ts. Wann fügt man Kontakte von Mandanten oder Kollegen aus anderen Ländern hinzu ohne zum Ambulance-Chaser zu werden. Irgendwelche Tipps?
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Nicht immer, aber wohl meistens .
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Ich schätze mal das kannst Du dort vor Gericht klären, wenn Du einen solchen Anspruch mit maltesischem Gerichtsstand gegen den ausländischen Gesellschafter geltend machst.
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Gerichtstand war erstmal gar nicht das Thema, sondern das anwendbare Recht, über das sich nicht in der ZPO findet. Die von Dir zitierten Paragraphen setzen auch voraus, dass überhaupt deutsche Gerichte zuständig sind. Bei Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Markenrecht geht es auch nicht um vertragliche Ansprüche, da sind Lieferort und Gerichtsstandsvereinbarung herzlich egal. Letzteres Argument ist ungefähr so sinnvoll, wie wenn der Auftragsmörder dem Gericht die Zuständigkeit abspricht, weil er mit dem Auftraggeber vereinbart hat, dass alle Streitigkeiten nach somalischem Recht ausgetragen werden sollen.
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Schon. Ob man in Malta einen Titel bekommt, dürfte aber von der maltesischen abhängen -> Vollstreckung nach deutschem Recht, aber keine inhaltliche Zweitprüfung. Deshalb müsste man halt - wenn man der Frage ernsthaft nachgehen wollte - prüfen, ob die maltesische Limited (oder was auch immer) einen Durchgriff auf die Gesellschafter verhindert. Da hab ich aber keine Ahnung von. Nein. Die Vollstreckung des Titels eines anderen EU-Staates wird wohl kaum das Problem darstellen. Wenn ich einen Titel gegen die Ltd. habe kannst ich aber auch im Falle einer möglichen Durchgriffshaftung nicht gegen die Gesellschafter vollstrecken, dafür braucht man immer einen eigenen Titel gegen den Gesellschafter als solchen. Die Anwendbarkeit der nationalen Regeln der Durchgriffshaftung ("piercing the corporate veil" - den Schleier durchstoßen) auf EU-Gesellschaften ist keineswegs trivial, wenn man aber nach §826 BGB vorgeht wohl zu bejahen (da keine Norm des nationalen Geselschaftsrechts, sondern des Deliktsrechts). Das muss man aber nicht, da, wie ich schon geschrieben habe, nicht nur die Ltd. "Unternehmer" im Sinne des UWG ist. Da kann man sich das Ganze schlicht sparen. Außerdem wäre erstinstanzlich ohnehin nicht das Gericht auf Malta zuständig und es wäre auch nicht maltesisches Recht anzuwenden (wenngleich das im Ergebnis nicht mal den großen Unterschied machen würde, weil das Wettbewerbsrecht, das Verbraucherschutzrecht und vor Allem das Markenrecht EU-weit sehr stark vereinheitlicht sind).
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Ja was soll man zu solchen Kommentaren noch sagen? Wir sind halt auf dem Pickupforum.
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Na immerhin hat sie Eure Aufmerksamkeit.
- 31 Antworten
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- Leonie Viola Thöne
- Film
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Mit folgenden Stichworten gekennzeichnet:
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Schon mal was von §890 ZPO gehört? Und der Anwendungsbereich des UWG als Sonderdeliktsrecht richtet sich auch nicht nach dem Sitz des Unternehmens oder dem Standort des Servers, sondern nach dem relevanten Markt. Deinen Namen kriegt man wahrscheinlich schon über das maltesische Handelsgerister raus. Wenn Du einen deutschen Vertragshändler zwischen geschaltet hast, kann man auch gegen den vorgehen. Klar, der Aufwend wird irgendwann etwas groß um jmd. abzumahnen der ein paar 100€ im Monat umsetzt, aber meinst Du wirklich, da gäb es keine Profis, die sich mit dem Thema nicht auf einem anderen Niveau auseinandersetzen würden als wir beide hier auf diesem Möchtegern-Alphamännchen-Forum? Und gerade Unternehmen wie Apple dürften einiges für den gewerblichen Rechtsschutz ausgeben. Alle kriegen sie nicht dran, aber wenn wirds teuer.
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Eben, die Abmahnung geht Dir als Handelndem in Deutschland direkt zu, ganz gleich ob der Rechtsträger eine maltesische Ltd oder ein deutscher Einzelkaufmann ist. Und Deinen Namen raus zubekommen dürfte nun wirklich nicht schwierig sein. Klar, wenn man die erste Unterlassungsunterwerfung von der Ltd. unterschreiben lässt, dürfte bei Verstoß und der Fälligkeit der Vertragsstrafe auch der Umweg über § 826 BGB nicht klappen, aber so blöd sollte man halt nicht sein. Im Zweifelsfall schickt man die Abmahnung daher an Rechtsträger und die Handelnden.
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Angesichts von §2 Nr. 6 UWG hab ich so meine Zweifel, dass es einem was bringt, sich hinter einer maltesischen Ltd. zu verstecken. Da muss man ja gar keinen "Vorhang durchstoßen".
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Wirken eng anliegende Shirts schwul/prollig?
Ahura antwortete auf nightloverman's Thema in Style & Fashion
Ein fantastischer Fred. Style and Fashion at its best. -
Natürlich gibt es Unterschiede zwischen den dreien in der Schwerpunktsetzung bzw. im Wettkampfreglement, aber letztlich haben sie die gleiche Wurzel. Im Judo spezialisierten sich das Kosen-Judo, aus dem dann das BJJ hervorging, im Bodenkampf. Um zu verhindern, dass durch diese Entwicklung der Standkampf und damit die "Schlachtfeldtauglichkeit" bzw. SV-Tauglichkeit verloren geht, wurde dann in den 30er Jahren das Wettkampfreglement entsprechend angepasst. Das führte dann zur Verarmung des IJF-Judo am Boden. Teilweise mag es im BJJ neue Techniken geben, die Basics gabs aber schon lange vor Helio Gracie. Das Sambo wurde gezielt für militärische Zwecke aus dem Judo entwickelt und sollte daher einfacher gehalten sein. In der sportlichen Variante unterscheidet es sich vom Judo vor Allem durch das Verbot von Würgern, erlaubte Beinhebel und (seit sie im IJF-Judo verboten sind) erlaubte Beingreifer.
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Ashihara und Seidokaikan sind doch Kyukushin-Ableger, wie auch Sambo und BJJ Judo-Ableger sind (so hab ich beide ja auch bezeichnet). Wobei Fedor und Nogueira beide auch im IJF-Judo angetreten sind. Aber mir solls auch recht sein.
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Bei PRIDE gab doch Semmy Schilt ein kurzes Intermezzo. Hatte nach seinen K1-Siegen ne ähnlich große Klappe wie wizi44 und ist dann den beiden Judo-Derivaten Fedor und Minotauro begegnet. Der Spott der beiden war dann entsprechend groß.
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Wenn es ein Textfeld gibt, dann Briefkopf weglassen, ansonsten ganz normales An- bzw. Motivationsschrieben. Betreff ist eigentlich auch überflüssig. Für die Adresse gibt es ja dann wohl eigene Eingabefelder. "Sehr geehrter Herr xy Das bin ich, das will ich und aus diesem Grund interessiere ich mich für gerade diese Stelle. Mit besten Grüßen Funfun" Kein Besinnungsaufsatz und keine Wiederholung des Lebenslaufs.
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Ich weiß ja nicht, wo Du hin willst, aber ich dachte Du wärst schon bei ner GK in FFM. Und da wird Dich derzeit wohl kaum jmd. rausschmeißen, nur weil er im 2. Examen nur 8,2 Punkte hat. Bei uns werden derzeit jedenfalls auch Leute mit solchen Noten eingestellt, ohne dass man sie aus dem Ref. oder von Praktika kennen würde.
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Dann muss der arme Bewerber halt doch zu einer der zahlreichen internationalen Großkanzleien, die auch Juristen mit 2x8 Punkten ein 50% höheres Gehalt zahlen als Luther.
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Zu 1.: Standortabhängig, aber derzeit recht gut (wenngleich vielleicht nicht wie noch 2005/2006). Die Präferenzen der Absolventen haben sich in den letzten Jahren merklich verschoben. Wer in Frankfurt in einer Großkanzlei arbeiten will, sollte zumindest notentechnisch mit 2x8,xx Punkten derzeit keine Probleme haben irgendwo unterzukommen. In Berlin oder Freiburg sieht es natürlich anders aus, aber auch dort sollte man mit derartig überdurchschnittlichen Noten eine passable Anstellung finden. Zu 2.: Wenn Du alle Scheine hast, kannst Du Dir theoretisch ohne Staatsexamen ein Diplomzeugnis ausstellen lassen, aber ob das auf dem Arbeitsmarkt was bringt bezweifle ich. Die ganzen neuen Wirtschaftsjuristen kommen wohl alle irgendwo unter, aber die große Karriere ist damit eher nicht drin. Bei Big4 dürfte entscheidend sein, ob man noch den Steuerberater machen kann. Zu 3.: Weiß ich nicht, halte ich für überflüssig. zu 4.: Da wir Juristen prinzipiell schwachsinnig sind, vergleichen wir uns mit BWLern nur anhand der Arschbehaarung. Dort liegen wir aber klar in Führung.
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Soviel zu den Urban Legends. Während des Jurastudiums kommt jeder mal an den Punkt, an dem er überlegt alles hinzuschmeißen. Wenn man da nicht beißen kann, dann ist Jura definitv nichts für denjenigen. Wenn Dir Öffentliches Recht Spaß macht, dann würde ich mal schauen, wo man mit einem BWL-Studium in der Richtung was machen kann. Steuerrecht fällt mir da etwa ein oder die öffentliche Verwaltung.
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Wo halten sich 25-35 jährige auf am Wochenende ?
Ahura antwortete auf SummerInTheCity's Thema in Ü-30
@esperame Ja, das mit dem langfristig planen, scheint wohl wirklich so zu sein. Als Student hat man meist erst um 10 entschieden, was man denn am Abend macht, heute muss man ne Woche im Voraus planen, weil die Leute Termine haben. Gewöhnungsbedürftig.