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Ob du sie anklagst oder nicht ist egal. Mehr als eine Abmahnung wird sie nicht bekommen. (Wenn überhaupt)

Ärzte = meistens loyal zu Ihren Angestellten. (What? Sie hat erzählt das du gekifft hast? Stand wohl unter Schock und war aufgeregt.)

Klage = Abgewiesen. Wir sind hier in Deutschland. Sie fährt bisschen Psychoschiene, dass sie sowas gar nicht gewohnt ist, dass Patienten mit dem KH abgeholt werden (VOM ZAHNARZT) und sagt noch das deine Mutter panisch auf Sie eingeredet hat und sie ist ganz einfach aus dem Schneider.

Was ihr euch alle einbildet, ernsthaft.

bearbeitet von yeluoj

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Ob du sie anklagst oder nicht ist egal. Mehr als eine Abmahnung wird sie nicht bekommen. (Wenn überhaupt)

Ärzte = meistens loyal zu Ihren Angestellten. (What? Sie hat erzählt das du gekifft hast? Stand wohl unter Schock und war aufgeregt.)

Klage = Abgewiesen. Wir sind hier in Deutschland. Sie fährt bisschen Psychoschiene, dass sie sowas gar nicht gewohnt ist, dass Patienten mit dem KH abgeholt werden (VOM ZAHNARZT) und sagt noch das deine Mutter panisch auf Sie eingeredet hat und sie ist ganz einfach aus dem Schneider.

Was ihr euch alle einbildet, ernsthaft.

Hi, gibt es dafür ein Fundament oder laberst du nur ein bisschen rum?

Soweit ich weiß ist §203 kein Spaß und das Fräulein wird ihm in ihrer Ausbildung auch schon begegnet sein, es ist sicherlich vertraglich nochmal gefestigt und kann dementsprechend eine Kündigung nach sich ziehen.

Darüberhinaus kann der TE auch klagen und Schadensersatz einfordern weil ihm die Mutter nun die Nudeln nicht mehr zahlt oder so.

Persönlich ist mir ein Fall bekannt der "für weniger" entlassen wurde und (Psychotherapie) ein Verbot der Beraufsausübung erhielt.

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War jetzt 2x dort und wollte die Zahnarzthelferin daraufhinweisen, dass es meine 1. und letzte Warnung diesbezüglich sei, ansonsten würde ich mit allen Mitteln dafür sorgen, dass sie den Job verliert.

Leider war beim 1. Versuch der Laden schon geschlossen gewesen und beim 2. waren sie in Betriebsferien. Naja, mittlerweile hab ich mich auch wieder abgeregt und habe es einfach bleiben lassen. Es sei denn sie läuft mir mal zufällig übern Weg, dann sag ich es ihr natürlich.

Gruß

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Im Grunde geht es dir gar nicht darum das jemand die Schweigepflicht gebrochen hat. Du wurdest erwischt und jemand hat es Mami gepetzt.

Anstatt einfach ehrlich mit deinem Cannabiskonsum umzugehen machst du das heimlich, wie 16 Jährige die in Wald laufen um zu Rauchen.

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Meine Fresse, alle machen Fehler.

So was gibt's nicht in der Branche! Entweder machst du deinen Job richtig oder gar nicht! Überhaupt in der Medizin oder wenn es um Schweigepflichten geht.

Wenn du eine Bombe entschärfst darfst du auch keinen Fehler machen. Da müssen Köpfe rollen.

Eine Kündigung ist total gerechtfertigt, ich würde Sie sogar Nie wieder in der Branche arbeiten lassen.

Das hat verheerende Auswirkungen mMn, wenn die Mutter weiß dass ich Cannabis rauche.

Was wäre passiert wenn er Koks oder Meph intus gehabt hätte, dann hätte Sie auch geplaudert. Was glaubst was dann los ist!

In meiner Firma gibt's interne Projekte über die niemand bescheid wissen darf. Da geht's um gewaltige Millionensummen, es werden Schwanzlängen verglichen bei den Top-Unternehmen in unserer Wirtschaft. Ich habe Zugriff und Einsicht zum gesamten Source-Code einer neuen Softwareanwendung die noch weit entfernt von der Vermarktung ist. Ich habe eine Schweigepflicht unterschrieben, sollte ich diese brechen kann ich ein paar Jahre lang komisches Grünzeug fressen und ich muss aufpassen dass mir beim duschen die Seife nicht aus der Hand rutscht.

Ich weiß nicht ob das Firmen-Board dann sagt, "ach egal, jeder kann mal Fehler machen".

Viele werden sagen dass es ein krasser Vergleich ist, aber Job ist Job, und man sollte wissen was eine Schweigepflicht bedeutet, immerhin muss man diese unterschreiben. Wie soll jemals ein System funktionieren wenn man sich nicht an solche Regeln haltet.

Gruß

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Mal eine Frage aus Neugier, da ich wirklich keine Ahnung habe.

Wenn ich meinem Arzt sage, ich habe gestern jemanden umgebracht, darf er das auch aufgrund von Schweigepflicht nicht weitererzählen?

Ich verstehe immer nicht, wo Schweigepflicht anfängt und wo sie aufhört.

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Ob du sie anklagst oder nicht ist egal. Mehr als eine Abmahnung wird sie nicht bekommen. (Wenn überhaupt)

Ärzte = meistens loyal zu Ihren Angestellten. (What? Sie hat erzählt das du gekifft hast? Stand wohl unter Schock und war aufgeregt.)

Klage = Abgewiesen. Wir sind hier in Deutschland. Sie fährt bisschen Psychoschiene, dass sie sowas gar nicht gewohnt ist, dass Patienten mit dem KH abgeholt werden (VOM ZAHNARZT) und sagt noch das deine Mutter panisch auf Sie eingeredet hat und sie ist ganz einfach aus dem Schneider.

Was ihr euch alle einbildet, ernsthaft.

http://dejure.org/gesetze/StGB/203.html

Das bilden wir uns ein. Das ist nochts harmloses. Dem Richter wird das völlig egal sein, weil in dem Bereich eigentlich immer hart durchgegriffen wird.

Persönlich ist mir ein Fall bekannt der "für weniger" entlassen wurde und (Psychotherapie) ein Verbot der Beraufsausübung erhielt

Schweigepflichten sind kein Spass und es gibt kaum Fälle, in denen sie gebrochen wurde, die wirklich gut ausgehen. Wer das lustig oder harmlos findet, hat aus meiner Sicht nen Schatten.

Im Grunde geht es dir gar nicht darum das jemand die Schweigepflicht gebrochen hat. Du wurdest erwischt und jemand hat es Mami gepetzt.

Anstatt einfach ehrlich mit deinem Cannabiskonsum umzugehen machst du das heimlich, wie 16 Jährige die in Wald laufen um zu Rauchen.

Moralapostel helfen hier auch nicht weiter. Anstatt dem Threadersteller zu sagen, wie er sein Leben gestalten soll, könnte man das auch einfach lassen.

Viele werden sagen dass es ein krasser Vergleich ist, aber Job ist Job, und man sollte wissen was eine Schweigepflicht bedeutet, immerhin muss man diese unterschreiben. Wie soll jemals ein System funktionieren wenn man sich nicht an solche Regeln haltet.

Richtig. Schweigepflichten werden von einer Sache aufgehoben: Durch eigene Entbindung oder Offenbarungsbefugnis. Als Zeuge hat ein Arzt beispielsweise trotzdem immer ein Zeugnisverweigerungsrecht. .

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Mal eine Frage aus Neugier, da ich wirklich keine Ahnung habe.

Wenn ich meinem Arzt sage, ich habe gestern jemanden umgebracht, darf er das auch aufgrund von Schweigepflicht nicht weitererzählen?

Ich verstehe immer nicht, wo Schweigepflicht anfängt und wo sie aufhört.

Er darf im rahmen des von shao erklärten zeugnisverweigerungsrecht eine Güter Abwägung machen. Besteht wiederholungsgefahr bzw abwendbare (!) Gefahr für Leib und leben muss er sie sogar brechen.

In deinem dargestellten Fall muss er aber nicht weil du keinen weiteren mord planst. er musste erst vom gericht schriftlich von der schweigepflicht entbunden werden und selbst dann kann er noch besondere grunde anfuhren warum er sie dennoch nicht brechen mochte. Würde ich in so ne Situation geraten würde ich vorher allerdings einen Anwalt fragen.

Ausser wie gesagt es besteht nachweislich Gefahr für leib und leben, wenn du z.b.sagst du hast dir gerade ne Ladung koks rein geballert und fährst jetzt heim. Wenn du das weiterhin so sagst obwohl dein Arzt gesagt hat du darfst das nicht, dann kann er die Polizei anrufen. Wenn du allerdings einfach lügst und selbst wenn er Zweifel hat das du die Wahrheit sagst kann er wenn er dich nicht gerade in dein auto einsteigen und losfahren sieht nix sagen.

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In meiner Firma gibt's interne Projekte über die niemand bescheid wissen darf. Da geht's um gewaltige Millionensummen, es werden Schwanzlängen verglichen bei den Top-Unternehmen in unserer Wirtschaft. Ich habe Zugriff und Einsicht zum gesamten Source-Code einer neuen Softwareanwendung die noch weit entfernt von der Vermarktung ist. Ich habe eine Schweigepflicht unterschrieben, sollte ich diese brechen kann ich ein paar Jahre lang komisches Grünzeug fressen und ich muss aufpassen dass mir beim duschen die Seife nicht aus der Hand rutscht.

Ich weiß nicht ob das Firmen-Board dann sagt, "ach egal, jeder kann mal Fehler machen".

Viele werden sagen dass es ein krasser Vergleich ist, aber Job ist Job, und man sollte wissen was eine Schweigepflicht bedeutet, immerhin muss man diese unterschreiben. Wie soll jemals ein System funktionieren wenn man sich nicht an solche Regeln haltet.

Übertreibst du da nicht ein wenig? Dein Geheimhaltungsvertrag dürfte vermutlich eine rein zivilrechtliche Sache sein, es sei denn du arbeitest für staatliche Stellen und bist daher staatlicher Geheimnisträger. Wenn du die Geheimnisse deines Arbeitgebers ausplauderst, mag das zwar eine heftige Vertragsstrafe nach sich ziehen, aber dass du dafür in den Knast kommst, halte ich für unwahrscheinlich.

Im Gegensatz dazu, ist die ärztliche Schweigepflicht nicht nur eine private Vereinbarung zwischen Arzt und Patient sondern rechtlich extra geschützt und der Verstoß dagegen nicht nur ein zivilrechtlicher Vertragsbruch sondern eine Straftat.

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Dieser Fall zeigt in gewisser Weise auch ein Relikt aus alter Zeit, eine Form ärztlicher Praxis, die in unseren Weiten zum Glück bereits verlassen wurde, aber trotzdem in anderen Ländern immer noch aus kulturellen Gründen besteht: Nämlich, dass der Arzt mit der Familie redet und nicht mit dem Patienten. Der Patient müsse geschützt werden, geschont, usw, versteht nicht alles.... Die Angehörigen erhalten das ausführliche Gespräch über die Erkrankung, und der Arzt verschwindet... Es sollte so sein, dass der Patient die primäre Ansprechperson ist - von Arzt- und Angehörigenseite.

So sehr ich die Aufregung verstehen kann, man sollte sich auch überlegen, wie das eigene Verhalten im dem Falle währe.

Angenommen ihr bekommt einen Anruf von den Nachbarn eure alleinlebenden Mutter, Krankenwagen war gerade da, Sanitäter meinte Sie fahren mit der Mutter in Krankenhaus xy, Die Nachbarn weiß nicht warum...

Ihr ruft an, gibt natürlich keine Auskunft, Datenschutz, Schweigepflicht,... Also wird hingefahren.

Vor Ort: Ja Frau... ist hier(eig. ja auch schon etwas, was keinen was angeht), ihr geht es den Umständen entsprechend. Aber genaueres besprechen Sie bitte mit ihr persönlich, nächste Woche ist Sie wir hoffentlich wieder ansprechbar.

Damit gebt Ihr euch zufrieden ? Schweigepflicht so auf jedenfalls eingehalten. Aber wo ist die Grenze ? Diagnose mitzuteilen war ja im Falle des Ursprungsposts schon zu viel.

Ist natürlich eine ganz anderes Level als die besorgte Mutter, die beim Zahnarzt reinkommt.

Was ich damit sagen möchte, bei direkten Angehörigen finde ich sollte/muss erstmal ein mutmaßliches Einverständnis des Patienten vorausgesetzt werden.

Die Helferin hat die Mutter ja nicht im Supermarkt getroffen:"Ihr Sohn war bei uns, der kifft ja unfassbar viel! Schönen Tag noch"

Gruß

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Was ich damit sagen möchte, bei direkten Angehörigen finde ich sollte/muss erstmal ein mutmaßliches Einverständnis des Patienten vorausgesetzt werden.

Nö, die Rechtslage ist da wirklich mehr als eindeutig. Schweigepflicht mal eben zu „vergessen“ darf in dem Bereich einfach nicht passieren, genauso wenig wie ein Pilot nicht halt mal vergessen darf, bei der Landung das Fahrwerk auszufahren. Vor allem noch in ihrer Position. Wenn da wirklich die aufgebrachte Mutter gewesen wäre, die sich einfach nicht beruhigen lässt und sie mit der Situation überfordert gewesen wäre, dann hätte sie eben den Arzt holen und dem die Sache übergeben müssen.

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Wenn da wirklich die aufgebrachte Mutter gewesen wäre, die sich einfach nicht beruhigen lässt und sie mit der Situation überfordert gewesen wäre, dann hätte sie eben den Arzt holen und dem die Sache übergeben müssen.

Was hätte der anders machen sollen? Unterliegt doch der selben Schweigepflicht.

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Ihr das erklären und sie wegschicken?!

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Ihr das erklären und sie wegschicken?!

Ja.

Oder anzubieten, den Sohn zu fragen, ob derjenige eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber der Mutter unterschreibt.

Einfaches Beispiel:

http://www.g-wiener.de/Schweigepflichtentbindung.pdf

Dort Mutter eintragen, fertig.

Rechtlich sauber und wenn der Sohn das nicht will, soll er das seiner Mama selber erklären. Er kann ebenso eine ausreichende Auskunft geben wie "Ihrem Sohn geht es gut, da kann ich sie beruhigen. Aufgrund der Schweigepflicht müssen sie jedoch was Details angeht, bitte mit ihm selber sprechen."

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Dieser Fall zeigt in gewisser Weise auch ein Relikt aus alter Zeit, eine Form ärztlicher Praxis, die in unseren Weiten zum Glück bereits verlassen wurde, aber trotzdem in anderen Ländern immer noch aus kulturellen Gründen besteht: Nämlich, dass der Arzt mit der Familie redet und nicht mit dem Patienten. Der Patient müsse geschützt werden, geschont, usw, versteht nicht alles.... Die Angehörigen erhalten das ausführliche Gespräch über die Erkrankung, und der Arzt verschwindet... Es sollte so sein, dass der Patient die primäre Ansprechperson ist - von Arzt- und Angehörigenseite.

So sehr ich die Aufregung verstehen kann, man sollte sich auch überlegen, wie das eigene Verhalten im dem Falle währe.

Angenommen ihr bekommt einen Anruf von den Nachbarn eure alleinlebenden Mutter, Krankenwagen war gerade da, Sanitäter meinte Sie fahren mit der Mutter in Krankenhaus xy, Die Nachbarn weiß nicht warum...

Ihr ruft an, gibt natürlich keine Auskunft, Datenschutz, Schweigepflicht,... Also wird hingefahren.

Vor Ort: Ja Frau... ist hier(eig. ja auch schon etwas, was keinen was angeht), ihr geht es den Umständen entsprechend. Aber genaueres besprechen Sie bitte mit ihr persönlich, nächste Woche ist Sie wir hoffentlich wieder ansprechbar.

Damit gebt Ihr euch zufrieden ? Schweigepflicht so auf jedenfalls eingehalten. Aber wo ist die Grenze ? Diagnose mitzuteilen war ja im Falle des Ursprungsposts schon zu viel.

Ist natürlich eine ganz anderes Level als die besorgte Mutter, die beim Zahnarzt reinkommt.

Was ich damit sagen möchte, bei direkten Angehörigen finde ich sollte/muss erstmal ein mutmaßliches Einverständnis des Patienten vorausgesetzt werden.

Die Helferin hat die Mutter ja nicht im Supermarkt getroffen:"Ihr Sohn war bei uns, der kifft ja unfassbar viel! Schönen Tag noch"

Gruß

Die Grenze ist im ermessen des Arzt weil das brechen der Schweigepflicht ein Antragsdelikt ist. Rechtlich ist er aber dran wenn der Patient das dann doch nicht so geil findet.

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Tipp: NICHT einen dübeln, bevor es zum Zahnarzt geht, auch nicht am Tag davor. Keine Ahnung, ob Wechselwirkungen zwischen Cannabis und einer zahnärztlichen Lokalanästhesie dokumentiert sind, aber ich hatte (mit Konsum am Vortag) durchaus schon mal das Gefühl, daß die Wirkung der Spritze a) langsamer und b) auch nicht so stark eintritt. Ob's nun wirklich daran lag, kann ich natürlich auch nicht sagen - ich lasse jedenfalls die Finger davon, wenn ich weiß, daß was Größeres beim Zahndoc ansteht.

Wobei es bei Dir sicher gut gewirkt haben muß, sonst hättest Du noch andere Probleme gehabt als "nur" den Kollaps. So einen hatte ich auch schon mal beim Blut abnehmen. Hab gesessen, und die haben drei in meinen Augen riesige Ampullen voll gemacht. Ich habe dann den Fehler begangen, hinzugucken. Plötzlich wurde mir schwarz vor Augen und ich kippte um. Das war wohl Panikinstinkt ;-)

bearbeitet von Applefan

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