Unternehmergesellschaft gründen

86 Beiträge in diesem Thema

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Weil sie zwar beim Notar gegründet wurde aber noch nicht im Handelsregister eingetragen ist. Solange sie nicht eingetragen ist muss man die Gerichtsgebühren und die Handelskammergebühren nicht bezahlen.

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Wie Du schon richtig schreibst: "Noch" nicht. Da liegt der Hase im Pfeffer. Die ist nicht für Dauer gedacht. Und deshalb wird ein guter Notar wahrscheinlich bei der Nummer nicht mitmachen (wieso sollte er auch für 100 Euro Ärger bei der nächsten Notarprüfung riskieren?). Ein nicht so guter wahrscheinlich auch nicht.

Wenn Du Deiner eigenen Gesellschaft eh einen Kredit geben willst, kann sie sich ja auch ne richtige Gründung leisten. Wenn´s an so wenig scheitert, solltest Du es sowieso besser lassen. Oder einfach auf die Gesellschaftsgründung verzichten und nicht mehr Geld ausgeben, als Du der Gesellschaft per Kredit geben wolltest. Dann ist das wirtschaftliche Risiko auch nicht größer als bei der UG.

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Wenn wir davon ausgehen es braucht 4 Jahre um herauszufinden ob das Unternehmenskonzept tragfähig ist, dann spare ich 1000 Euro wenn ich die UG nicht gleich beim Handelsregister anmelde.

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Wenn Du schon wegen 1000 Euro skeptisch bist, kann ich Dir heute schon sagen, dass Dein Konzept nichts taugt. Zumindest nicht in der Form einer UG -> wie ich schon sagte, auf die Gründung einer juristischen Person verzichten und seriös wirtschaften.

bearbeitet von Geschmunzelt

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Keiner hat geschäftlich was zu verschenken. Aber wenn Dein Konzept gut ist, verschenkst Du die 1000 Euro ja nicht; dann sind sie gut investiert. Wenn Du Dir aber heute so große Sorgen machst, dass die Investition schiefgehen könnte, überzeugt Dich Dein Konzept selbst nicht, und weil Du klug bist, kann es dann ja nicht gut sein, nicht wahr?

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Kostenminimierung wäre, die UG gar nicht zu gründen. Dann würdest Du jeden Aufwand sparen.

  • TOP 1

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Dann könnte ich Firmenkonto und Firmenwagen nicht so einfach von meinem Privatvermögen trennen.

Und das Finanzamt versucht Katzenzucht als Hobby einzuordnen, also werden Verluste nicht anerkannt.

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Vermögenstrennung ist nicht erforderlich, wenn Dein Konzept gut ist. Firmenwagen trennen ist ganz einfach, wenn Du damit nur beruflich fährst, ziehst Du die Kosten ab (wenn Du den Wagen einer UG privat nutzt, musst Du´s auch versteuern, also unter dem Strich kein Vorteil).

Verluste machst Du ja nicht, weil Dein Konzept gut ist.

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Vermögenstrennung ist immer gut.

Katzenzucht ist ähnlich wie Pferdezucht eine schöne Beschäftigung aber nur bedingt profitabel. Deshalb meine Vorsicht. Es ist auch kein Vollzeitjob.

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Du kannst die Gesellschaft aber nicht ohne HR Eintragung führen. Das ist Pflicht. Geht nicht anders.

Wenn du auf jeden Euro achtest, sollte dir auch klar sein, dass du 25% der Gewinne eines jeden Jahres in die Stammeinlage abführen musst, bis die 25 k fuer die potenzielle Umwandlung in die GmbH erreicht sind.

Das sind alles Sachen, die man auch selber in zwei Minuten recherchieren könnte. Dann muss man mit sowas auch keinen Notar belästigen

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Du kannst die Gesellschaft aber nicht ohne HR Eintragung führen. Das ist Pflicht. Geht nicht anders.

Wo kann ich das nachlesen?

Wo ist das gesetzlich vorgeschrieben?

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Vermögenstrennung ist ganz einfach: Zwei Portemonnees. Oder zwei Konten. Wenn Du dann ordentlich wirtschaftest, gibst Du einfach nur das Geld aus dem einen Portemonnee aus.

Wenn die Zucht nur bedingt wirtschaftlich ist, hat das Finanzamt ja recht. Du möchtest ja sicher nicht, dass wir uns hier mit Dir ein Modell zur Steuerhinterziehung ausdenken.

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§ 7 Anmeldung der Gesellschaft
(1) Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

Par 7 Absatz 1 GmbH Gesetzt bestimmt bei welchem Gericht die UG angemeldet werden soll. Es steht dort nichts darüber wann sie angemeldet werden muss.

Als Unternehmer habe ich das Recht die Unternehmensform so zu wählen wie ich es will.

Das hat nichts mit Steuerhinterziehung zu tun.

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Da steht, die Gesellschaft ist anzumelden. Du musst genauer lesen.

Natürlich. Aber wenn Du einen Firmenwagen in einer nur scheinbar gewinnträchtigen Gesellschaft in Wahrheit für Privatzwecke nutzen wolltest, wäre es zum Beispiel eine.

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§ 7 Anmeldung der Gesellschaft

(1) Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

Die Aussage des Satzes ist, dass die Gesellschaft im Gerichtsbezirk der Niederlassung angemeldet werden muss. Es steht nichts darüber wann sie nach erfolgter Gründung angemeldet werden muss.

Hätte der Gesetzgeber es gewollt, dass die Gesellschaft unverzüglich angemeldet werden muss, dann hätte er es in das Gesetz geschrieben.

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§ 11 Rechtszustand vor der Eintragung
(1) Vor der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft besteht die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche nicht.
(2) Ist vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft gehandelt worden, so haften die Handelnden persönlich und solidarisch.

Und? Irgendwo eine Verpflichtung die Gesellschaft nach Gründung sofort eintragen zu müssen?

Auch wenn die UG eingetragen ist, werde ich keinen Kredit für die Gesellschaft von Dritten bekommen. Deshalb ist die persönliche Haftung unerheblich.

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Du erreichst nur die Vermögenstrennung im Ergebnis nicht.

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Der Haftungsausschluss entsteht erst mit der Eintragung, aber der ist unwichtig weil wirtschaftlich nicht von Bedeutung.

Ein Bankkonto auf Namen der UG kann ich eröffnen.

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Ja, aber das ist genauso, als würdest Du eins auf Deinen Namen einrichten. Du würdest also das Ziel der Vermögenstrennung nicht erreichen, von dem Du oben geschrieben hast.

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Mir reicht es wenn ich im Fahrzeugschein als Halter, auf den Kontoauszügen und auf der Mastercard "Cattery of Bengals UG" stehen habe. Und wenn ich eine Steuernummer für die "Cattery of Bengals UG" bekomme.

Weiss nicht warum das keine Vermögenstrennung sein soll.

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Weil Dein Vermögen dann genauso getrennt ist wie Scheine und Münzen in der gleichen Geldbörse.

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