Konkrete Fragen zu Untermietvertrag

12 Beiträge in diesem Thema

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Liebste und beste Menschen, 

ich habe eine Wohnung in Berlin gefunden und möchte meine Wohnung in Hamburg untervermieten. 

Theoretisch - und laut Mietvertrag - darf ich nur ein Zimmer der 2 Zimmer Wohnung untervermieten (und nicht die ganze Wohnung), aber selbst die Hausverwaltung hat zwinkernd gesagt, dass sie es nicht überprüfen werden (komme gut mit denen klar).

Also wie läuft so ein Untermietvertrag ab? Wird die Mietdauer festgelegt und ist dann in Stein gemeißelt? 

Heißt, angenommen ich lege ein Jahr als Dauer fest und muss beruflich nach 6 Monaten wieder zurück, welche Rechte hat mein Untermieter dann? Und kann er theoretisch auch entscheiden zu gehen, selbst wenn eine bestimmte Mietdauer festgelegt wurde?

Bin eine Jungfrau auf dem Gebiet. Hätte gerne paar Informationen und auch Tipps, falls ihr etwas untervermietet und mir sagen könnt, welche Fehler ich vermeiden soll.

Bussi

 

bearbeitet von Vin26

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Hallo VIN26,

 

erstmal Glückwunsch dass du überhaupt untervermieten darfst laut deinem Mietvertrag, ist in den meisten Mietverträgen nicht ausdrücklich gestattet.

Grundsätzlich würde ich eine ausreichende, gegenseitige Kündigungsfrist festlegen. Die Mietdauer solltest du mit dem Interessenten absprechen. Sollte für beide passen.

Achte auf die Bonität deines Untermieters und lasse keine wertvolle Dinge in deiner Wohnung. 

Vordrucke für Untermietverträge gibt es genug im Netz. Du bleibst für deinen Vermieter eh alleiniger Ansprechpartner, egal ob der Untermieter zahlt oder nicht.

 

LG Hulahoop

 

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Ich würde noch empfehlen abzuklären, ob der angedachte Untermieter auch eine Haftpflichtversicherung hat. Erstaunlich viele Menschen haben so eine aber nicht. Und die greift bei sehr vielen Schäden, die durch Unachtsamkeit entstehen können wie angeschlagene Fliesen, Waschbecken usw. und dann hast Du nicht den Stress das einfordern zu müssen, falls Du das beim Auszug bemerkst.

bearbeitet von Keltica

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Wenn du einen Befristeten Untermietvertrag aufsetzt ist die Laufzeit für beide Parteien in Steingemeißelt

hast du einen unbefristeten Mietvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten

Kaution von 3 netto kalt mieten nicht vergessen

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Gast
vor 11 Minuten, Keltica schrieb:

Ich würde noch empfehlen abzuklären, ob der angedachte Untermieter auch eine Haftpflichtversicherung hat. Erstaunlich viele Menschen haben so eine aber nicht. Und die greift bei sehr vielen Schäden, die durch Unachtsamkeit entstehen können wie angeschlagene Fliesen, Waschbecken usw. und dann hast Du nicht den Stress das einfordern zu müssen, falls Du das beim Auszug bemerkst.

ich glaube sowas ist Hausrat, nicht Haftpflicht

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vor 42 Minuten, Nachtzug schrieb:

ich glaube sowas ist Hausrat, nicht Haftpflicht

Nein, beim Hausrat ist nur Dein eigener Krams versichert, hier geht es aber um die gemieteten Gegenstände. Das Bad, so wie es steht, vielleicht die Küche, je nachdem, sogar mit gemietete Möbelierung sind Fremdeigentum und da greift die Haftpflicht, allerdings nicht zum Neubeschaffungswert wie die Hausrat aber zum Zeitwert, einige Haftpflichtversicherer sind aber auch sehr kulant. Kommt auf den Einzelfall an. Selber Fall, wenn eine Überschwemmung erfolgt. Dann wird sich die Gebäudeversicherung mit der Haftpflicht kurzschließen und das regeln. Es ist immer sinnvoll eine Haftpflichtversicherung zu haben, bei Hausrat muss man das eher abwägen. 

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Gast
vor 7 Minuten, Keltica schrieb:

Nein, beim Hausrat ist nur Dein eigener Krams versichert, hier geht es aber um die gemieteten Gegenstände. Das Bad, so wie es steht, vielleicht die Küche, je nachdem, sogar mit gemietete Möbelierung sind Fremdeigentum und da greift die Haftpflicht, allerdings nicht zum Neubeschaffungswert wie die Hausrat aber zum Zeitwert, einige Haftpflichtversicherer sind aber auch sehr kulant. Kommt auf den Einzelfall an. Selber Fall, wenn eine Überschwemmung erfolgt. Dann wird sich die Gebäudeversicherung mit der Haftpflicht kurzschließen und das regeln. Es ist immer sinnvoll eine Haftpflichtversicherung zu haben, bei Hausrat muss man das eher abwägen. 

ich glaube das ist falsch

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vor 13 Minuten, Nachtzug schrieb:

ich glaube das ist falsch

Ich hatte den Fall und kann sagen ist richtig:
Haftpflicht kümmert sich um Schäden anderer Leute, Hausrat um schäden an deinem eigenen Zeug.

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vor 15 Minuten, Nachtzug schrieb:

ich glaube das ist falsch

Hast Du eine Haftpflichtversicherung? Wenn ja, lies die noch mal durch, was Du da unterschrieben hast. Wenn nein, dann empfehle ich Dir, schließ eine ab und lies dann auch das Kleingedruckte. Sollte jeder haben. Ich glaube nicht, ich verlasse mich auf das, was in meinem Vertrag steht.

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Ich pack den Thread noch mal aus. 

Falls jemand von euch untervermietet, empfiehlt ihr, dass die einziehende Person Verträge wie (DSL, Strom usw) selber abschließt oder macht es Sinn, einen Gesamtpreis festzulegen, in dem alles enthalten ist?

bearbeitet von Vin26

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Am 13.9.2022 um 15:50 , Vin26 schrieb:

Ich pack den Thread noch mal aus. 

Falls jemand von euch untervermietet, empfiehlt ihr, dass die einziehende Person Verträge wie (DSL, Strom usw) selber abschließt oder macht es Sinn, einen Gesamtpreis festzulegen, in dem alles enthalten ist?

Wenn alles pauschal ist, hat der Untermieter keine Motivation, außer seiner eigenen Moral, auf den Verbrauch zu achten. Ist er jemand, der dazu neigt sich eher so zu fühlen, dass er zu kurz kommt, kann es ihn sogar dazu verleitencmehr zu verbrauchen. "Ich will mindestens das verbrauchen, was ich pauschal zahle." 

Wenn der Internetvertrag auf deinen Namen läuft, kannst du außerdem Ärger bekommen, wenn der Untermieter illegale Sachen im Internet treibt und erwischt wird.

Strom und Internet vom Untermieter selbst beauftragen zu lassen, kann dir nicht schaden. Bei Warmwasser und Heizung hast du halt den Aufwand mit dem ablesen und abrechnen.

Es gibt außerdem Haftpflichtversicherungen, die Schaden durch einen Untermieter abdecken. VHV zum Beispiel.

bearbeitet von Driftwood

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