Sie sagt sie ist schwanger - sie ist depressiv

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Hatte etwas mit einer Dame, es hat sich rausgestellt sie ist depressiv..

 

Nun hat sie mir mitgeteilt, dass sie schwanger ist (keinen Eisprung hat; überfällig ist, keine Periode hatte) und drei tests gemacht hat und heute zum Frauenarzt geht. Wir hatten verhütet. Das ist sehr merkwürdig.

 

Was mach ich nun ?

Ich schiebe total Panik.

Muss ich ein Vaterschaftstest machen und wie geht das ?

 

BITTE HELFT MIR; oder will sie nur aufmerksamkeit ?

 

PS: Ich verdiene monatlich ca. 1000 bis 1200 Euro, muss ich hier Kindergeld zahlen ?

 

Hier die Links, der Schwangerschaftstests

https://ibb.co/TMHnkwt

https://ibb.co/X42F2dt

https://ibb.co/txv1S9k

bearbeitet von Gummibaum2000

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Ääääääääh ....

vor 29 Minuten, Gummibaum2000 schrieb:

keinen Eisprung hat; überfällig ist, keine Periode hatte

Zwei von drei sprächen für eine Schwangerschaft, eins dagegen.

vor 32 Minuten, Gummibaum2000 schrieb:

Wir hatten verhütet.

Wie genau hat sich das dargestellt?

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Gerade eben, Gummibaum2000 schrieb:

Ja sie will es behalten, hat schonmal eins abgetrieben

 

Okay, daran kannst du im Grunde nichts ändern. Es ist ihre Entscheidung.

vor 2 Minuten, Gummibaum2000 schrieb:

könnte mir auch samenraub vorstellen leider

 

Das wäre fies, musst du ihr aber nachweisen und wenn du das nicht kannst dann vergiss diesen Gedanken ganz schnell wieder.

 

Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, sollte sie wirklich schwanger sein, das das Kind von jemand anderem ist. Das wirst du aber erst heraus finden können mit einem Vaterschaftstest. Also wenn das Kind geboren wird, Vaterschaft anzweifeln, Test machen lassen und dann entsprechend hast du die Gewissheit. 

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kann man erst einen vaterschaftstest machen lassen wenn das kind geboren ist

ich will auch nicht das diese frau meine adresse kennt, muss ich ihr diese angeben ?

kann ich hier schon was im voraus planen

 

verdiene aktuell 1100 euro nette da ich meine arbeitszeit reduziert habe, muss ich diese aufstocken damit ich kindergeld zahlen kann/muss

 

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Gast
Gerade eben, Gummibaum2000 schrieb:

Hatte etwas mit einer Dame, es hat sich rausgestellt sie ist depressiv..

Don't stick your dick in crazy.

Gerade eben, Gummibaum2000 schrieb:

Nun hat sie mir mitgeteilt, dass sie schwanger ist (keinen Eisprung hat; überfällig ist, keine Periode hatte) und drei tests gemacht hat und heute zum Frauenarzt geht. Wir hatten verhütet. Das ist sehr merkwürdig.

Passiert. Kondome haben je nach Anwendung einen Pearl-Index von 2-12.

Gerade eben, Gummibaum2000 schrieb:

Was mach ich nun ?

Ich schiebe total Panik.

Zu den Konsequenzen stehen.

Gerade eben, Gummibaum2000 schrieb:

Muss ich ein Vaterschaftstest machen und wie geht das ?

Das Kind ist doch noch nicht einmal auf der Welt.

Gerade eben, Gummibaum2000 schrieb:

PS: Ich verdiene monatlich ca. 1000 bis 1200 Euro, muss ich hier Kindergeld zahlen ?

Es gibt einen Selbstbehalt.

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Mach Dir keine Platte, Dude! 
Bewiesen ist hier mal noch gar nix. 
Eher gewinnst Du im Lotto als das ein (nicht defektes, oder sachgerechte angewendetes) Kondom zur Schwangerschaft führt. 
Hast Du sie only 1x gelayed? Wenn sie die Wahrheit sagt, können immer noch 5 andere Typen in Frage kommen. 
Test erst wenn Baby am Start. 
hast Du ( was ich nicht glaube ) in der Verlosung trotzdem den 1.Platz gemacht nimms wie n Mann und kümmere Dich drum 

Aber glaub s nicht so lange es nicht bewiesen ist 

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Da fehlen doch die relevanten Angaben: 

Wann war der letzte Verkehr und wann der davor? Habt ihr euch in der Zeit oft gesehen? Weisst du noch, wann sie zuletzt ihre Tage hatte? Wie alt ist sie?

Und jep:

Vaterschaftstest geht erst nach der Geburt (bzw geht es theoretisch vorher, wird aber hier nicht gemacht)

Und ja du müsstest aufstocken bis du zumindest den Mindestunterhalt zahlen kannst, wenn du der Vater sein solltest. Daher eben die obigen Fragen, ob auch andere in Betracht kommen und ihr Alter (mit zunehmendem Alter steigt die Fehlgeburtenrate).

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Er kann sowieso nichts unternehmen außer abwarten. 

Vielleicht hat er ja auch richtig viel Glück und sie trägt ihn gar nicht als Vater ein ;-) Was ja durchaus auch Vorteile für sie hätte. Aber das muss sie natürlich Abwegen was ihr wichtiger ist.

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vor 6 Stunden, Missi schrieb:

Und ja du müsstest aufstocken bis du zumindest den Mindestunterhalt zahlen kannst, wenn du der Vater sein solltest. Daher eben die obigen Fragen, ob auch andere in Betracht kommen und ihr Alter (mit zunehmendem Alter steigt die Fehlgeburtenrate).

Er muss definitiv nicht aufstocken. Kann ihn doch niemand zwingend mehr zu arbeiten.

Den Selbstbehalt darf er behalten. Von den mikrigen 1.100 € netto darf er sehr wahrscheinlich alles behalten. Fast alles was er hinzuverdienen sollte müsste er aber dann abdrücken. Bei so einem geringen Gehalt macht mehr arbeiten bei einem Kindesunterhalt keinen Sinn. Ob 1.100 € netto oder 1.500 € netto. Am Ende bleibt ihm ungefähr das Gleiche für ihn übrig.

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vor 5 Stunden, realduckman schrieb:

Er muss definitiv nicht aufstocken. Kann ihn doch niemand zwingend mehr zu arbeiten.

Den Selbstbehalt darf er behalten. Von den mikrigen 1.100 € netto darf er sehr wahrscheinlich alles behalten. Fast alles was er hinzuverdienen sollte müsste er aber dann abdrücken. Bei so einem geringen Gehalt macht mehr arbeiten bei einem Kindesunterhalt keinen Sinn. Ob 1.100 € netto oder 1.500 € netto. Am Ende bleibt ihm ungefähr das Gleiche für ihn übrig.

Das stimmt so nicht ganz.

Es besteht eine Erwerbspflicht, bedeutet du bist grundsätzlich verpflichtet alle Möglichkeiten auszuschöpfen um den Unterhalt zu bezahlen. Wenn du ohne guten Grund in Teilzeit arbeitest (und deshalb den Unterhalt nicht finanzieren kannst) beginnt man mit einem "fiktiven Einkommen" zu rechnen. Die tun also einfach so als würdest du in Vollzeit arbeiten, schätzen dein Vollzeit-Gehalt und knöpfen dir davon dann den Unterhalt ab. Der Selbstbehalt schützt dich in dieser Situation nicht, mit deinem fiktiven Gehalt bleibt dir nach Zahlung des Unterhalts ja noch mehr als der Selbstbehalt übrig.

Wenn der TE jetzt also beispielweise 20 Stunden arbeitet und auf 1.100€ kommt, rechnen die mit einem fiktiven Gehalt von 2.200€ bei 40 Stunden und ziehen davon die vollen 400€ Unterhalt ab. Ihm bleiben also fiktive 1.800€ über. Dass er in der Realität nach Zahlung des Unterhalts weniger als den Selbstbehalt übrig hat, spielt keine Rolle.

Über die Scheine können die einen also schon zwingen mehr zu arbeiten.

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Genau so, Painted. Es geht sogar noch weiter, wenn er dann einfach nicht zahlt, ist es eine strafbare Unterhaltspflichtverletzung. Einfacher ist es für die Frau nicht, wenn er nicht eingetragen ist, da der Unterhalt vom Staat weniger ist und früher endet. 

 

So weit sind wir aber noch laaaange nicht. So eine Story erinnert mich immer an einen guten früheren Freund. Da trennten sich die Beiden und dann war sie schwanger. Er gratulierte ihr herzlich und meinte, dass es nicht von ihm sein kann. Die muss ihn sau blöd angeschaut haben. Er hatte sich zufällig gemerkt, wann sie das letzte Mal ihre Tage hatte und da passte der letzte Verkehr gar nicht dazu. Sie hat sich nie mehr gemeldet....

Bei der Sache oben wurden ja zudem noch Kondome benutzt und einige haben zurecht gefragt, wie/was genau. Wir wissen auch nicht, ob sie echt schwanger ist. Also positive Tests kann ich auch besorgen von einer Freunin o.ä. sowas wäre zwar völlig bescheuert, aber es gibt ja alles. Der TE hat einfach viel zu wenig Info abgegeben (falsche positive Tests wären ja dann für die Frau sinnvoll, um einen Typen zurück zu gewinnen, dafür müssten wir aber wissen wie genau die Beziehung zwischen den Beiden aussah).

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Mal angenommen sie ist schwanger und angenommen das Kind ist tatsächlich von ihm und tatsächlich kommt das Kind Zur Welt. 

Jetzt lässt sie ihn als Vater eintragen, er zweifelt die Vaterschaft an, es wird ein Test gemacht und es stellt sich heraus er ist der Vater. Dann ist er Unterhaltspfllichtig. Eine Andere Frage die den TE vielleicht auch interessieren sollte ist, wie verhält sich das Sorge- und Aufenthaltsrecht dadurch das sie unverheiratet sind. Ich hab da nur theoretisches wissen, da ich selbst noch kein Kind außerhalb der Ehe gezeugt habe 😅. Aber meines Wissens nach geht ohne etwas zu tun das Sorgerecht und auch das Aufenthaltsbestimmtungsrecht alleine zur Mutter über. Wenn er ein geteiltes Sorgerecht habe möchte, müsste er es beantragen. Und es besteht auch die Möglichkeit Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht zu trennen.

Da könnte die Frau übrigens einem Vorteil sehen oder zumindest einen Deal in Betracht ziehen. Sie trägt ihn nicht ein und er hat entsprechd keine Rechte dem Kind gegenüber und sie könnte alles alleine entscheiden. 

Nehmen wir doch den Fall vom TE um mal ein bisschen Informationen zu teilen. 

Es ist ja bestimmt jemand in Forum dabei der ein Kind bekommen hat und nicht mit dem Partner verheiratet war, der mal aus erster Hand berichten kann wie das so abläuft. 

 

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vor 4 Stunden, painted schrieb:

Das stimmt so nicht ganz.

Es besteht eine Erwerbspflicht, bedeutet du bist grundsätzlich verpflichtet alle Möglichkeiten auszuschöpfen um den Unterhalt zu bezahlen. Wenn du ohne guten Grund in Teilzeit arbeitest (und deshalb den Unterhalt nicht finanzieren kannst) beginnt man mit einem "fiktiven Einkommen" zu rechnen. Die tun also einfach so als würdest du in Vollzeit arbeiten, schätzen dein Vollzeit-Gehalt und knöpfen dir davon dann den Unterhalt ab. Der Selbstbehalt schützt dich in dieser Situation nicht, mit deinem fiktiven Gehalt bleibt dir nach Zahlung des Unterhalts ja noch mehr als der Selbstbehalt übrig.

Wenn der TE jetzt also beispielweise 20 Stunden arbeitet und auf 1.100€ kommt, rechnen die mit einem fiktiven Gehalt von 2.200€ bei 40 Stunden und ziehen davon die vollen 400€ Unterhalt ab. Ihm bleiben also fiktive 1.800€ über. Dass er in der Realität nach Zahlung des Unterhalts weniger als den Selbstbehalt übrig hat, spielt keine Rolle.

Über die Scheine können die einen also schon zwingen mehr zu arbeiten.

Dann ist es gerade bedingt durch die höheren Energiekosten und das erhöhte Hartz 4 für den TE finanziell deutlich sinnvoller einfach Sozialhilfe zu beantragen, wie Millionen andere auch. Unter dem Strich kommt mehr dabei raus.

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Gast
Gerade eben, WhoAmI1211 schrieb:

Mal angenommen sie ist schwanger und angenommen das Kind ist tatsächlich von ihm und tatsächlich kommt das Kind Zur Welt. 

Jetzt lässt sie ihn als Vater eintragen, er zweifelt die Vaterschaft an, es wird ein Test gemacht und es stellt sich heraus er ist der Vater. Dann ist er Unterhaltspfllichtig. Eine Andere Frage die den TE vielleicht auch interessieren sollte ist, wie verhält sich das Sorge- und Aufenthaltsrecht dadurch das sie unverheiratet sind. Ich hab da nur theoretisches wissen, da ich selbst noch kein Kind außerhalb der Ehe gezeugt habe 😅. Aber meines Wissens nach geht ohne etwas zu tun das Sorgerecht und auch das Aufenthaltsbestimmtungsrecht alleine zur Mutter über. Wenn er ein geteiltes Sorgerecht habe möchte, müsste er es beantragen. Und es besteht auch die Möglichkeit Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht zu trennen.

Da könnte die Frau übrigens einem Vorteil sehen oder zumindest einen Deal in Betracht ziehen. Sie trägt ihn nicht ein und er hat entsprechd keine Rechte dem Kind gegenüber und sie könnte alles alleine entscheiden.  

Rufst du ernsthaft öffentlich zum Sozialbetrug auf?

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vor 32 Minuten, Informatiker schrieb:

Rufst du ernsthaft öffentlich zum Sozialbetrug auf?

Also meines Wissens nach gibt es keine Pflicht den Vater eintragen zu müssen, auch wenn er bekannt ist. Darfst mich gerne korrigieren, wenn ich da falsch liege. Und wenn das sogar eine Straftat darstellt dann kommt das natürlich nicht in Frage.

Wie gesagt, ich hab da nur theoretisches Wissen, selber nie in so einer Situation gewesen mich damit im Detail auseinander setzen zu müssen.

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Gast
Am 15.9.2022 um 14:05 , Gummibaum2000 schrieb:

haben uns seit dem 21.08.2022 nicht mehr gesehen, vlt bin ich ja auch nicht der vater mal sehen

Die Wahrscheinlichkeit das du der Vater bist, ist aufgrund des Datums naheliegend. Es ist aber nur ein Anhaltspunkt. Du solltest in Ruhe mit ihr das Gespräch suchen und fragen ob nicht noch ein weiterer Mann als Vater in Frage kommt. Darüber hinaus kann ich dir nur empfehlen ein gutes Verhältnis zu dieser Frau zu pflegen, ob du das willst oder nicht denn sonst machst du dir nur das Leben schwer, spreche aus eigener Erfahrung.

Worst Case Szenario

Du bist ihrer Aussage nach der einzige Kandidat...Natürlich kannst du einen Vaterschafstest machen aber warum sollte Sie dich anlügen? Den Vaterschaftstest kannst du nach der Geburt machen, vorher nur unter wichtigen Gründen wenn z.B. das Leben des Kindes auf dem Spiel steht. 

Deine Unterhaltpflicht beginnt spätestens ab der Geburt des Kindes. Du zahlst Kindesunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle, dazu bist du verpflichtet. Darüber hinaus musst du in den ersten drei Jahren Betreuungsunterhalt für die Kindesmutter zahlen, in deinem Fall gehe ich davon aus dann man dich zumindest gerichtlich dazu bringen wird wieder voll arbeiten zu gehen damit du wenigstens einen Teil davon zahlen kannst. Da du nicht viel verdienst hast du einen Selbstbehalt der bei 960€ liegt. D.h. du kannst Unterhaltsleistungen in Höhe von max. 240€ leisten bei einem Einkommen von 1200€ im Monat.

Angaben zu deiner Person beim Jugendamt - dazu bist du als auch die Mutter gesetzlich verpflichtet. Verschweigt die Mutter dem Jugendamt gegenüber deine Identität (die des Vaters) obwohl der bekannt ist, begeht Sie eine Straftat. Genauso musst du ggf. beim Jugendamt dein Einkommen offen legen. 

Offtopic

Pearl Index habe ich hier irgend wo gelesen - der ist nur so scheisse weil die meistens Typen mit Gummis nicht umgehen können und dazu auch noch viel zu kleine Kondome benutzen. Ist halt einfacher bei Rossmann und DM die Billy Boys oder Durex zu kaufen und sich übern Schwanz zu zwängen als mal messen und zu gucken ob die überhaupt passen. Bin hundert pro davon überzeugt das sehr viele Typen zu kleine Gummis nutzen, dann platzt eins mal halt schnell. 

bearbeitet von Gast

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vor 6 Minuten, H54 schrieb:

Angaben zu deiner Person beim Jugendamt - dazu bist du als auch die Mutter gesetzlich verpflichtet. Verschweigt die Mutter dem Jugendamt gegenüber deinen Identität (die des Vaters) obwohl der bekannt ist, begeht Sie eine Straftat. Genauso musst du ggf. beim Jugendamt dein Einkommen offen legen. 

Okay. Wenn dem so ist dann kommt das nicht angeben des Vaters ja nicht in Frage. Aber umso besser das man mal drüber gesprochen hat. Damit ist es für den Fall der Fälle dem TE bekannt.  

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Gast
vor 1 Minute, WhoAmI1211 schrieb:

Okay. Wenn dem so ist dann kommt das nicht angeben des Vaters ja nicht in Frage. Aber umso besser das man mal drüber gesprochen hat. Damit ist es für den Fall der Fälle dem TE bekannt.  

Um das hier zu konkretisieren. Sollte der Vater nicht angegeben werden springt der Staat für die Unterhalsversorgung sowohl der Mutter als auch des Kindes ein, deswegen ist es auch eine Straftat- sollte der Vater nicht angegeben werden , weil das dann Sozialleistungen erschlichen werden. In diesem Fall wird der Staat zumindest was den Betreuungsunterhalt angeht bestimmt auch einspringen müssen, dies wird dann vom Kindesvater auch zurück gefordert werden.

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